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Umbenennung des Masterstudiengangs Europäische Ethnologie in Ethnographie: Theorie

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Academic year: 2022

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Philosophische Fakultät

Umbenennung

des Masterstudiengangs Europäische Ethnologie in

Ethnographie: Theorie – Praxis – Kritik

Herausgeber: Die Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin

Unter den Linden 6, 10099 Berlin Nr. 18/2019

Satz und Vertrieb: Abteilung Kommunikation, Marketing und

Veranstaltungsmanagement 28. Jahrgang/3. April 2019

Amtliches Mitteilungsblatt

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 18/2019

3

Umbenennung

des Masterstudiengangs „Europäische Ethnologie“ in

„Ethnographie: Theorie – Praxis – Kritik“

Artikel I

(1) Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät hat gemäß § 17 Absatz 1 Nummer 3 der Verfas- sung der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fassung vom 24. Oktober 2013 (Amtliches Mittei- lungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 47/2013) am 16. Januar 2019 die Umbenen- nung des Masterstudiengangs „Europäische Ethno- logie“ in „Ethnographie: Theorie – Praxis – Kritik“

mit Wirkung ab dem 01. Oktober 2019 beschlos- sen. Die für den Masterstudiengang Europäische Ethnologie erlassenen Studien- und Prüfungsord- nungen behalten ihre Gültigkeit unter der bis zum Ablauf des 30. Septembers 2019 gültigen Studien- gangsbezeichnung und nach Maßgabe zukünftiger Regelungen der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen für diesen Studiengang.

(2) Die neue Studiengangsbezeichnung gilt für alle Studierenden und Registrierten, die ihr Studium

mit Wirkung ab dem 01. Oktober 2019 aufnehmen oder im Wege eines Hochschul-, Studiengangs- oder Studienfachwechsels oder einer Wiederimmat- rikulation fortsetzen. Studierende und Registrierte, die ihr Studium vor dem 01. Oktober 2019 in dem Studiengang unter der bisherigen Bezeichnung aufgenommen oder im Wege eines Hochschul-, Studiengangs- oder Studienfachwechsels oder einer Wiederimmatrikulation fortgesetzt haben, führen ihr Studium übergangsweise nach den bis- her für sie geltenden Regelungen und unter der bisherigen Studiengangsbezeichnung fort.

Artikel II

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentli- chung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt- Universität zu Berlin in Kraft.

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