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berufliche, gesellschaftliche oder soziale Probleme von MigrantInnen betreffen

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Academic year: 2022

Aktie "berufliche, gesellschaftliche oder soziale Probleme von MigrantInnen betreffen"

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P 180/2009 GEF 14. Oktober 2009 GEF C Postulat

1692 Messerli, Nidau (EVP)

Löffel, Münchenbuchsee (EVP)

Weitere Unterschriften: 9 Eingereicht am: 09.04.2009

Integration fördern - das Potenzial der MigrantInnenorganisationen besser nutzen

Der Regierungsrat wird beauftragt zu prüfen, ob und wie mit dem Abschluss verbindlicher Leistungsvereinbarungen mit ausländischen Kulturvereinen und MigrantInnenorganisationen die Integration von AusländerInnen gezielter und effizienter gefördert werden könnte.

Den Körperschaften könnten beispielweise folgende Aufgaben und Funktionen im Integrationsbereich übertragen werden:

- Rolle als Ansprechpartnerinnen für kantonale und kommunale Stellen in Fragen, die z.B. berufliche, gesellschaftliche oder soziale Probleme von MigrantInnen betreffen.

- Leistung von Übersetzungsdiensten

- Förderung des kulturellen Austausches und Dialogs mit der einheimischen Bevölkerung (z.B. Zusammenarbeit mit Vereinen und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen)

- Durchführung von Integrationskursen

- Beratung bei Integrationsprojekten Begründung:

Für die erfolgreiche Integration sind alle beteiligten Kräfte gefordert, in erster Linie natürlich die MigrantInnen selber. Vor allem für AusländerInnen, welche ungenügend in unsere Gesellschaft eingegliedert sind, kann es sich als hilfreich erweisen, bei den Integrationsbemühungen auf die Unterstützung von Landsleuten mit dem gleichen kulturellen Hintergrund zählen zu können.

Gerade ausländische Kulturvereine oder MigrantInnenorganisationen könnten dabei eine wichtige „Türöffnerfunktion“- und Vermittlerrolle wahrnehmen. Ihr Potenzial als vernetzende Akteure für integrationsspezifische Fragen sowie für die Motivation von MigrantInnen zur Teilnahme an integrationsfördernden Aktivitäten gilt es deshalb auszuloten und gegebenenfalls zu nutzen.

Aufgrund der knappen finanziellen Ressourcen des Kantons könnte es sich zudem als sinnvoll erweisen, für Integrationsaktivitäten und -projekte auf bereits bestehende Organisationen und deren Strukturen zurückzugreifen. Mit einer solchen Zusammenarbeit könnte gleichzeitig segregierenden Bestrebungen von rein auf die „Pflege der Heimatkultur“

und „Identitätserhaltung“ ausgerichteten MigrantInnen entgegengewirkt werden.

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Antwort des Regierungsrates

Die Integration ist eine Querschnittaufgabe, welche die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Behörden als Hauptverantwortliche zusammen mit den nichtstaatlichen Organisationen, einschliesslich der Sozialpartner und der Ausländerorganisationen, wahrzunehmen haben (Art. 2 Abs 2 VIntA). Sie hat in erster Linie über die Regelstrukturen zu erfolgen, namentlich über die Schule, die Berufsbildung, die Arbeitswelt sowie die Institutionen der sozialen Sicherheit und des Gesundheitswesens. Den besonderen Anliegen von Frauen, Kindern und Jugendlichen ist Rechnung zu tragen. Spezifische Massnahmen für Ausländerinnen und Ausländer sind nur im Sinne einer ergänzenden Unterstützung anzubieten (Art. 2 Abs. 3 VIntA).

Organisationen von MigrantInnen sind wichtige Akteurinnen des Integrationsbereichs. Eine gute und effiziente Zusammenarbeit zwischen staatlichen Behörden und MigrantInnenorganisationen ist für eine erfolgreiche Integration zentral und wird daher auch im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer AuG sowie in der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) als Grundsatz propagiert (Art. 53 Abs 5 AuG).

Im Kanton Bern existiert eine hohe Vielfalt von MigrantInnenorganisationen, die sich teilweise - wie viele schweizerische Vereine - sehr spezifischen Themen (z.B. Sport, Freizeitgestaltung, Folkore) widmen. Grundsätzlich erleichtert eine gefestigte individuelle und kulturelle Identität eine konstruktive Auseinandersetzung mit der pluralistischen schweizerischen Gesellschaft und ist der Integration förderlich. Eine desintegrierende Wirkung erhält die Pflege der heimatlichen Kultur in der Regel erst im Zusammenspiel mit ungünstigen Faktoren, wie z.B. strukturellen Integrationshindernissen oder mangelnden sozioökonomischen Ressourcen. Viele MigrantInnenorganisationen sind darüber hinaus integrationspolitisch aktiv und leisten angesichts ihrer beschränkten Ressourcen einen sehr grossen Beitrag an die Integrationsförderung im Kanton Bern. Der Regierungsrat ist um eine gute Zusammenarbeit mit diesen MigrantInnenorganisationen bemüht.

Der Postulant macht Vorschläge, in welchen Bereichen ein verstärkter Einbezug zu prüfen wäre. Der Regierungsrat nimmt dazu wie folgt Stellung:

- Es ist in der Integrationsförderung gängig, interessierte MigrantInnenorganisationen einzubeziehen. So sind beispielsweise etliche Mitglieder der kantonalen Integrationskommission MigrantInnen und auch privat in Vereinen engagiert. Die Fachstelle Integration bemüht sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben um einen Austausch mit den Organisationen der Migrationsbevölkerung und bindet sie wenn möglich in Vorhaben ein.

Im Hinblick auf die beschränkten Ressourcen und Kompetenzen der Vereine kann diese Rolle jedoch eine konsultative, punktuelle Beratung nicht übersteigen. Ansonsten müsste eine Abgeltung der durch die Vereine erbrachten Leistungen erfolgen. Der Fachstelle Integration stehen dafür momentan keine Mittel zur Verfügung.

- Übersetzungstätigkeiten setzen vielfältige Kompetenzen voraus und können nur von qualifizierten Fachpersonen in der erforderlichen Qualität gewährleistet werden. Bund und Kantone fördern deshalb die Ausbildung und den Einsatz zertifizierter interkultureller ÜbersetzerInnen und unterstützen den Aufbau entsprechender Vermittlungsstellen (wie z.B.

im Kt. Bern comprendi? / se comprendre). Die Übertragung von Übersetzungsdiensten an private MigrantInnenorganisationen würde aus der Sicht des Regierungsrates Doppelspurigkeiten schaffen und zudem der staatlich geförderten Professionalisierung dieses Bereichs widersprechen.

- Grundsätzlich bedingt der interkulturelle Dialog das Engagement von Einheimischen wie auch von MigrantInnen gleichermassen. Die MigrantInnenorganisationen mit entsprechender Ausrichtung und Kompetenzen engagieren sich bereits in diesem Bereich.

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Ein grosser Teil dieses Engagements ist ehrenamtlich und unbezahlt. Einige Projekte mit dem Ziel des interkulturellen Dialogs von MigrantInnenorganisationen im Kanton Bern werden zudem im Rahmen des nationalen Schwerpunkteprogramms Integration mitfinanziert. Die der GEF dafür zur Verfügung stehenden nationalen Gelder sind jedoch beschränkt und werden bereits ausgeschöpft.

- Die Erziehungsdirektion ERZ finanziert niederschwellige Sprach- und Integrationskurse und legt die Qualitätskriterien für entsprechende Angebote im Kanton Bern fest. Sofern diese die Anforderungen erfüllen, können auch Kurse von MigrantInnenorganisationen mitfinanziert werden. Einige der Anbieterorganisationen, mit denen die ERZ einen Leistungsvertrag abgeschlossen hat, werden auch von MigrantInnen mitgetragen und beziehen Organisationen der Migrationsbevölkerung mit ein. Ein Ausbau des Angebots ist derzeit aufgrund knapper Mittel nicht möglich.

- Wie im ersten Punkt erwähnt, werden MigrantInnenorganisationen bereits in die Integrationsförderung einbezogen. Die umfassende Beratung von Integrationsprojekten bedingt jedoch fachliche Qualifikationen und ist (auch) eine staatliche Aufgabe. Deshalb stellt sie eine Kernaufgabe der vom Bund mitfinanzierten Fachstrukturen (Kompetenzzentren Integration) im Integrationsbereich dar. Eine Übertragung von umfassenden Beratungsaufgaben an private MigrantInnenorganisationen ist aufgrund dessen für den Regierungsrat keine Option.

Zusammenfassend hält der Regierungsrat fest, dass sich MigrantInnenorganisationen bereits heute stark in die Integrationsförderung einbringen und von staatlicher Seite aktiv einbezogen werden. Das Engagement der genannten Organisationen wird zu einem grossen Teil trotz ihrer knappen personellen und finanziellen Ressourcen ehrenamtlich und freiwillig erbracht. Ein verstärkter Einbezug kann unentgeltlich nicht zugemutet werden und müsste finanziell abgegolten werden. Der Abschluss von verbindlichen Leistungsvereinbarungen hätte daher für den Kanton Bern Mehrkosten zur Folge, die mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht gedeckt werden könnten. Für einige der im Postulat vorgeschlagenen Aufgaben sind nach Meinung des Regierungsrates andere, professionelle Akteure zuständig. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat in diesem Sinne, das Postulat abzulehnen.

Antrag: Ablehnung

An den Grossen Rat

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