• Keine Ergebnisse gefunden

Gebiet Nuklearmedizin und Strahlentherapie – Ablauf von Übergangsvorschriften

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Gebiet Nuklearmedizin und Strahlentherapie – Ablauf von Übergangsvorschriften"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Mitteilungen der Geschäftsstelle

384 Ärzteblatt Sachsen 8/2004

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat gebeten, den Ablauf der Übergangsvorschriften für Personen, die in den Gebieten Nuklearmedizin und Strahlen- therapie technisch mitwirken, insbesondere Informationen zur Tätigkeit von Ärzten ohne Fachkunde im Strahlenschutz, mitzuteilen.

„Gebiet Nuklearmedizin und Strahlentherapie –

Ablauf von Übergangsvorschriften Erwerb von Kenntnissen für Ärzte ohne die Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 30 Abs. 4 in Zusammenhang mit § 82 Abs. 1 Nr. 2 der StrlSchV und Ablauf der Über- gangsvorschriften des § 117 Abs. 11 a StrlSchV für Personen nach § 82 Abs. 2 Nr. 4 StrlSchV mit einer abgeschlossenen sonstigen medizi- nischen Ausbildung (zum Beispiel Arzthelfe- rinnen), die unter ständiger Verantwortung eines fachkundigen Arztes in den Bereichen Nuk- learmedizin und Strahlentherapie mitwirken.

Ärzte:

Nach § 82 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 30 Abs. 4 der Strahlenschutzverordnung dürfen Ärzte auf den Gebieten Nuklearmedizin und Strahlentherapie ohne die entsprechende Fachkunde nur tätig werden, wenn die Säch-

sische Landesärztekammer ihnen den Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz bescheinigt hat.

Diese Bescheinigung erfolgt auf Antrag.

Es ist die erfolgreiche Absolvierung eines Kenntniskurses nach der Anlage A 3 Nr. 4 der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin nachzuweisen.

Sonstige tätige Personen (zum Beispiel Arzthelferinnen):

Bis zum 30. 6. 2004 war es Personen mit einer abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung, die vor Inkrafttreten der neuen Strahlenschutzverordnung am 1. 7. 2002 auf dem Gebiet der Nuklearmedizin und Strahlen- therapie gearbeitet haben, gestattet, unter Auf- sicht eines fachkundigen Arztes technisch mitzuwirken.

Am 1. 7. 2004 endete diese Übergangsvor- schrift, die nach § 117 Abs. 11 a der Strahlen- schutzverordnung geregelt ist.

Nach diesem Zeitpunkt müssen solche Perso- nen ihre Kenntnisse bei der nach § 30 Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung zuständigen Be- hörde beantragen bzw. bei der Aufsichtsbe- hörde nachweisen. Dies ist im Freistaat Sach-

sen das Sächsische Landesamt für Umwelt und Geologie.

Um diese Bescheinigung bzw. Nachweis zu erlangen und nach dem 1. 7. 2004 die bishe- rige Tätigkeit fortsetzen zu dürfen, muss von diesem Personenkreis (zum Beispiel Arzthel- ferinnen) der in der Anlage A 3 Nr. 4 der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin ge- forderte 24 Stunden Kurs erfolgreich absol- viert werden.

Diese Regelung, die erstmalig Schulungen im Strahlenschutz auch für das technische Assistenzpersonal, das bisher oder zukünftig tätig sein will, beinhaltet, wurde bereits in dem Bereich der Röntgenverordnung analog eingeführt.

Das Sächsische Landesamt für Umwelt und Geologie wird die Einhaltung dieser rechtli- chen Bestimmungen der Strahlenschutzver- ordnung kontrollieren.“

Kontaktadresse:

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Herr Dr. Lorenz Tel.: 0351 5642217, Fax: 0351 5642209 E-Mail: Lorenz@smul.sachsen.de Dr. med. Siegfried Herzig Ärztlicher Geschäftsführer

Gebiet Nuklearmedizin und Strahlentherapie –

Ablauf von Übergangsvorschriften

Für 213 Auszubildende, Umschülerinnen oder externe Prüfungsteilnehmerinnen von 252 ist es geschafft. Sie haben mit der Abschlussprü- fung den Berufsabschluss Arzthelferin/Arzt- helfer erreicht und halten ihr Prüfungszeug- nis in den Händen.

Die Arzthelferinnen und Arzthelfer aus dem Raum Dresden erhielten am 9. Juli 2004 die Zeugnisse aus den Händen von Herrn Dr. Ru- dolf Marx, Vorstandsmitglied der Sächsischen Landesärztekammer.

Gut 95 % aller Arzthelfer/Innen wurden in ein Arbeitsverhältnis übernommen oder be- ginnen eine andere Berufsausbildung oder ein Studium.

Ab August beginnt für die Schulabgänger das neue Ausbildungsjahr. Viele Ärzte in der Nie-

derlassung geben wieder einem jungen Men- schen die Chance einer Berufsausbildung und

Arzthelferinnen in Sachsen

Herr Dr. med. Rudolf Marx, Vorstandsmitglied, überreicht die Prüfungszeugnisse

sorgen so auch für den Nachwuchs an Fach- personal in Sachsen.

Zunehmend klagen ausbildungswillige Ärzte darüber, dass sie keine geeigneten Bewerber/

Innen finden. Bedauerlicherweise werden die Zugangsvoraussetzungen immer schlechter.

Aufgeführt werden häufig mangelnde Kennt- nisse in Deutsch und Mathematik, die fehlen- de Motivation und das fehlende Interesse am Beruf. Deshalb entscheiden sich zunehmend Ärzte für die Umschulung oder Zweitausbil- dung einer Bewerberin, die bereits eine andere Ausbildung abgeschlossen hat und über mehr Lebenserfahrung verfügt.

Marina Hartmann Leitende Sachbearbeiterin Referat Arzthelferinnenwesen

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

2 SGB V erfüllt, Regelun- gen zur Qualitätssicherung für die Be- reiche Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie in der vertrags- ärztlichen Versorgung zu treffen..

Nicht „leider von der Kas- senärzteschaft", sondern von universitären Nuklearmedi- zinern und andeutungsweise sogar auch der Ärztekam- mer, Akademie für ärztliche

Böhlau wird in Badgastein über Aspekte wie Alter und Krankheit, Alter und Ernäh- rung, Alter und Rehabilita- tion, Alter und Physiothera- pie, Alter und Psychothera- pie, Alter

Erzeugung von Molybdän-99 durch Kernspaltung (II).. Technetium.. -Basis der

Smith (Dub- lin) führte eine offene, pro- spektive Studie an 36 Patien- ten im mittleren Alter von zwölf Jahren mit schwerer Meningokokken-Septikämie, Purpura fulminans und

73-jähriger Patient mit einem Neuroendokrinen Tumor (NET) des Pankreaskopfes (Grad 1). Nach initialer Whipple-Operation mit Resektion des Primarius im Pankreaskopf zeigten sich

Auch für die SPECT sind in- zwischen Hybridgeräte, die das nuklearmedizi- nische Verfahren durch eine CT auf Basis von Röntgenstrahlen ergänzen können, entwickelt worden..

Die aktive Katheterverfolgung, bei der die Katheterspitze eine kleine Lokalisationsspule beinhaltet, konnte bisher wegen der Erhitzungsproblematik nur im Tier-