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Prüfungsgespräch für Rettungsassistenten

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hatte und die allzu große Härten und Ungerechtigkeiten vermeiden sollten.

Mehr Wettbewerb! Die Entscheidung ist getroffen. Unsicherheiten und offe- ne Fragen wurden verdrängt. Natür- lich ist Wettbewerb dort angezeigt, wo er ethisch problemlos ist erscheint und Reformstaus korrigiert, z.B. in der Ausbildung, in der Forschung –

und auch in bestimmten Bereichen des klinischen Alltags. Ebenso ist ein Wettbewerb willkommen, dem Miss- stände und Schlendrian zum Opfer fallen. Ein Wettbewerb, der aller- dings bestimmte Gruppen von Kran- ken und Ärzten, ohne dass sie etwas dafür können, benachteiligt und gefährdet, bleibt inakzeptabel. Was

als Fortschritt verkauft wird, könnte sonst leicht einen skandalösen Rück- schritt bedeuten.

Literatur beim Verfasser

Prof. Dr. med. Dr. phil. Klaus Bergdolt Institut für Geschichte und Ethik der Medizin Universität zu Köln Josef-Stelzmann-Straße 20, 50931 Köln

Berufspolitik

Ärzteblatt Sachsen 8 / 2008 407

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Prüfungsgespräch für Rettungsassistenten

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales (SMS) hat unter Mitwirkung des Ausschusses Notfall-und Katast- rophenmedizin der Sächsischen Lan- desärztekammer Empfehlungen zur Durchführung des sogenannten

„Notarztgespräches“ für Rettungsas- sistenten erarbeitet. Die am Ende der Ausbildung notwendigen Abschluss- gespräche der Prüflinge sind gemäß

§ 2 Abs. 2 Satz 2 der Rettungsassis- tenten-Prüfungsverordnung (RettAs- sAPrV) erforderlich und sollen die fachliche Eignung des nichtärztlichen Personals im Rettungsdienst feststel- len. Bisher stellte es sich als Defizit dar, dass die Durchführung dieser Gespräche durch die von den Regie- rungspräsidien beauftragten Ärzte und Lehrrettungswachen nicht gere- gelt war. Die neue Regelung formu- liert: „In dem Abschlussgespräch soll festgestellt werden, dass die/der Praktikant/in die für die Berufsaus- übung wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für den praktischen Ein- satz erworben und damit gelernt hat, die in der theoretischen Ausbildung an geeigneten Kenntnisse bei der Arbeit anzuwenden“.

Festgelegt ist nunmehr, dass die Prü- fung auf der Grundlage von Einsatz- berichten aus dem Berichtsheft des/

der Praktikanten/Praktikantin zu er - folgen hat. Anhand von zwei auszu- suchenden Einsätzen prüft der Arzt/

die Ärztin nach den Kriterien, wie sie im Prüfungsprotokoll aufgelistet sind:

Einsatzplanung/Einsatztaktik/Struk-

tur des Rettungsdienstes, Erkennen der Lage,

notfallmedizinisches Zustandsbild,

Maßnahmen des Rettungsassisten-

• ten,

Notkompetenz,

vorbereitende Maßnahmen bis

zum Eintreffen des Notarztes, Assistenztätigkeit/Zusammenarbeit

mit dem Notarzt,

technische Rettung/Selbstschutz,

Herstellen der Transportfähigkeit,

Transport und Hygiene.

In den neuen Festlegungen ist zu gleich ein Formblatt für das Prü- fungsprotokoll vorgegeben und es werden Hinweise erteilt, wie bei Nichtbestehen des Prüfungsgesprä- ches zu verfahren ist.

Die Festlegungen und das Protokoll werden durch die Regierungspräsi-

dien den zur Abnahme des Ab schluss- gespräches beauftragten Ärzte sowie den Lehrrettungswachen zur Verfü- gung gestellt.

Diese neue Regelung ist nachdrück- lich zu begrüßen, da sie auch den Ärzten die notwendige Rechtssicher- heit bei der Führung der Gespräche gibt. Zu kritisieren ist lediglich, dass es noch immer nicht vorgesehen ist, die verantwortungsvolle Tätigkeit der Prüfer zu vergüten.

Dr. med. Michael Burgkhardt Ausschussvorsitzender Notfall- und Katastrophenmedizin

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