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Biotechnologie, Lebensmitteltechnologie, Pharmatechnik - Master - Satzung vom 24.10.2018 zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung

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Academic year: 2022

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Hochschule Anhalt S ATZUNG

vom 24.10.2018 zur Änderung der

P RÜFUNGS - UND

S TUDIENORDNUNG

zur Erlangung des akademischen Grades

M ASTER

für die Studiengänge

B IOTECHNOLOGIE (MBT)

veröffentlicht im AM 52/2012 vom 17.07.2012 mit Änderungen im AM 63/2014 vom 31.01.2014 und AM

68/2014 vom 03.06.2014

und

L EBENSMITTELTECHNOLOGIE (MLT)

veröffentlicht im AM 52/2012 vom 17.07.2012 mit Änderungen im AM 63/2014 vom 31.04.2014 und AM

68/2014 vom 03.06.2014

vom 01.02.2012 und

P HARMATECHNIK (MPT)

veröffentlicht im AM 58/2012 vom 18.12.2012 mit Änderungen im AM 63/2014 vom 31.01.2014 und AM

72/2016 vom 28.01.2016

vom 10.10.2012

Aufgrund der §§ 67 Absatz 3 Nr. 8 und 77 Absatz 2 Nr. 1 sowie § 13 Absatz 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. vom 14. Dezember 2010 (GVBI.LSA Nr. 28/2010 S.600) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 25. Februar 2016 (GVBI.LSA S. 89, 94) wird nachfolgende Satzung erlassen.

Artikel I

Der Absatz 1 in § 7 „Prüfer und Beisitzer“ der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung wird durch folgenden Absatz ersetzt:

(1) Der Prüfungsausschuss bestellt einen Prüfer oder eine Prüfungskommission, die aus Prüfern und Beisitzern bestehen kann. Prüfer sind zur Bewertung der Prüfungsleistung berechtigt; Beisitzer haben eine beratende Stimme. Zu Prüfern dürfen neben Professoren nur Personen nach § 12 (4) Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bestellt werden. Der Prüfer muss mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen. Der Prüfungsausschuss bestellt i. d. R. die Lehrkraft des Moduls als Prüfer. Bei Abweichungen stellt der Prüfungsausschuss sicher, dass die Namen der Prüfer den Studenten bei der Anmeldung oder Ladung zur Prüfung bekannt sind.

Artikel II

Diese Satzung findet auf alle Studierenden Anwendung, die ab dem Wintersemester 2012/13 erstmalig in den Masterstudiengängen MBT, MLT oder MPT an der Hochschule Anhalt immatrikuliert waren.

Artikel III

(1) Die Satzung tritt nach ihrer Genehmigung durch den Präsidenten der Hochschule Anhalt zum Winter- semester 2018/2019 in Kraft.

(2) Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Fach- bereichsrates des Fachbereiches Angewandte Bio- wissenschaften und Prozesstechnik vom 05.09.2018 sowie der Genehmigung des Präsidenten der Hochschule Anhalt vom 01.12.2018.

(3) Die Veröffentlichung erfolgt im Internet und im

„Amtlichen Mitteilungsblatt der Hochschule Anhalt“

Nr. 80/2019.

Köthen, den 01.12.2018

Prof. Dr.-Ing. Jörg Bagdahn Präsident der Hochschule Anhalt

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