Ausländerbeirat Landkreis Starnberg Sprechstunde
Der Ausländerbeirat im Landkreis Starnberg hat es sich zur Aufgabe gemacht, alle ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger im Landkreis bei ihren Anliegen mit Rat und Tat zu unterstützen.
Wenn Sie Hilfe brauchen, können Sie sich gerne jederzeit an den Beirat wenden.
Zudem findet an jedem ersten Donnerstag im Monat eine Sprechstunde statt.
Nächster Termin:
Donnerstag, 5. Juli 2007 14 bis 17 Uhr
Zimmer 148 a
Telefon 08151 148-322 www.auslaenderbeirat- starnberg.de
Landratsamt Starnberg Strandbadstraße 2 82319 Starnberg
Amtsblatt für den Landkreis Starnberg
25. Ausgabe vom 4. Juli 2007
Impressum:
Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 •82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Landrat Heinrich Frey Redaktion: Stefan Diebl
Satz: Druckerei Jägerhuber, Starnberg Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.
INHALT:
▼ Bebauungsplan Nr. 64 „Bahnhofstraße“
betreffend die Fl.Nrn. 618/4 und 618/5
in Tutzing; Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs.
3 (BauGB)
▼ 152. Verbandsausschuss-Sitzung am 09.07.2007 des Zweckverbandes für den sozialen
Wohnungsbau im Landkreis Starnberg
Kurzzeitpflege
Das Landratsamt Starnberg – Fachbereich Sozialwesen – bietet Informationsmaterial über Kurzzeitpflegeeinrichtungen an.
Telefon 08151 148 - 475
www.lk-starnberg.de / kurzzeitpflege Landratsamt Starnberg
Strandbadstraße 2 •82319 Starnberg Bekanntmachung der Gemeinde Tutzing
◆ Bebauungsplan Nr. 64 „Bahnhofstraße“
betreffend die Fl.Nrn. 618/4 und 618/5 in Tutzing
Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetz- buch (BauGB)
Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 (BauGB)
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 „Bahn- hofstraße“ mit Begründung in der Fassung vom 26.06.2007 wird gem. § 13 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs.
3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 12.07.2007 bis 27.07.2007 im Rathaus der Gemeinde Tutzing, Kirchenstraße 9, Zimmer Nr. 15, während der allgemeinen Dienststunden erneut öffentlich ausgelegt und kann dort eingese- hen werden.
Anregungen oder Bedenken (schriftlich oder zur Niederschrift) zum Bebauungsplanentwurf können während der Auslegungsfrist nur zu den geänder- ten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Tutzing, 28.06.2007
Gemeinde Tutzing – P. Lederer, 1. Bürgermeister
Bekanntmachung des Zweckverbandes für den sozialen Wohnungsbau im Landkreis Starnberg
◆ 152. Verbandsausschuss-Sitzung am 09.07.2007
Die nächste Sitzung des Verbandsausschusses des Zweckverbandes Starnberg findet am Montag, dem 09.07.2007 um 9.00 Uhr, im Sitzungssaal des Zweckverbandes (Dachge- schoss), Gradstraße 2a statt. Die Sitzung ist öffentlich.
– Tagesordnung – I. Öffentlicher Teil 1. Bauvorhaben Gauting,
Schlossstraße (12 WE/TG) a) Geänderte Planung
b) Kostenschätzung/Finanzierung
2. Planung von altengerechten Mietwohnungen in Wörthsee/Steinebach;
Antrag der Gemeinde Wörthsee auf Planung und Errichtung einer Sozialstation für die Nach- barschaftshilfe Wörthsee
3. Bauvorhaben Gilching, Andechser Straße (Betreutes Wohnen);
Änderung der Finanzierung (Reduzierung des belegungsabhängigen staatlichen Baudar- lehens)
4. Antrag der Gemeinde Herrsching a. A. auf Anschluss des gemeindlichen Kindergartens an die Heizungsanlage (BHKW) der Zweckver- bandswohnanlage in Breitbrunn, Schulstraße 5. Planung von altengerechten Mietwohnungen
bzw. einer betreuten Wohnanlage in Berg;
Sachstand
6. Vollzug des § 35 a EStG;
Steuerermäßigung für Mieter wegen haus- haltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen 7. Verschiedenes
II. Nichtöffentlicher Teil
Starnberg, den 04.07.2007
Zweckverband für den sozialen Wohnungsbau im Landkreis Starnberg –
Heinrich Frey, Verbandsvorsitzender, Landrat
Einfach mehr Service!
©Hinderer
Landratsamt Starnberg Strandbadstraße 2 •82319 Starnberg
Telefon 08151 148 -148 buergerservice @LRA-starnberg.de
www.landkreis-starnberg.de
Besuchen Sie unseren neuen BürgerService im Landratsamt Starnberg.
Für zahlreiche Dienstleistungen steht Ihnen unser Team von Montag bis Donnerstag von 7 bis 18 Uhr und am Freitag von 7 bis 16 Uhrzur Verfügung.
Mehr Informationen über den BürgerService erhalten Sie beim Landratsamt oder im Internet unter www.landkreis-starnberg.de
Das Team des BürgerService freut sich auf Ihren Besuch.