Europa und Internationales, Bildungsprogramm 2021
ES 415
Komitologie und delegierte Rechtsakte
Unionsrechtsvollzug durch die Europäische Kommission und Kontrollmechanismen
Inhalt und Ziele
Dieser Workshop bietet Ihnen die Gelegenheit, Ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse von der Unterscheidung zwischen Durchführungsrechtsakten („Komitologie“) und delegierten Rechtsakten zu vertiefen, wie sie durch den Vertrag von Lissabon festgelegt wurde.
Ausgehend von den rechtlichen Grundlagen dieses EU-Vertrags, der sogenannten
„Komitologie-Verordnung“ Verordnung (EU) Nr. 182/2011 und der interinstitutionellen Vereinbarung „Bessere Rechtsetzung“ von 2016, schärfen Sie an ausgewählten Fallbeispielen Ihr Verständnis für die unterschiedliche Funktionsweise der beiden Instrumente, für die Grundzüge der anzuwendenden Verfahrensbestimmungen und die Arbeitsweise der einzelnen Ausschüsse in der Praxis.
Der Workshop soll dazu beitragen, Ihnen den Umgang mit Fragen zu dieser Materie zu erleichtern, sowohl im Rahmen von Verhandlungen im EU-Gesetzgebungsverfahren als auch bei der konkreten Anwendung der Verfahrensbestimmungen im Einzelfall.
Im Rahmen des Seminars wird auch eine Vertretung der Europäischen Kommission per Video zugeschaltet sein.
Lernmethode
Impulsvortrag, Illustration durch Fallbeispiele, Diskussion
Zielgruppe
Personen, die mit der Vorbereitung und Umsetzung von EU-Verordnungen und -Richtlinien betraut bzw. mit Ausschüssen und delegierten Rechtsakten befasst sind
Trainer
Herr Gesandter Mag. Martin Meisel, Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
Europa und Internationales, Bildungsprogramm 2021
Zeit & Ort
Dauer: 1 Tag
Seminarnummer: ES 415
Termin: 01. Oktober 2021
Ort: Schloss Laudon
Organisation
In Verantwortung von: Herrn Dominik Bohn, BA MA Sekretariat: Frau Elisabeth Fröhlich
Über den Trainer
Gesandter Mag. Martin Meisel
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres, Leiter der Abteilung I.6 Europarecht im Völkerrechtsbüro; Jurist
martin.meisel@bmeia.gv.at