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Komitologie und delegierte Rechtsakte

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Academic year: 2022

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Europa und Internationales, Bildungsprogramm 2021

ES 415

Komitologie und delegierte Rechtsakte

Unionsrechtsvollzug durch die Europäische Kommission und Kontrollmechanismen

Inhalt und Ziele

Dieser Workshop bietet Ihnen die Gelegenheit, Ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse von der Unterscheidung zwischen Durchführungsrechtsakten („Komitologie“) und delegierten Rechtsakten zu vertiefen, wie sie durch den Vertrag von Lissabon festgelegt wurde.

Ausgehend von den rechtlichen Grundlagen dieses EU-Vertrags, der sogenannten

„Komitologie-Verordnung“ Verordnung (EU) Nr. 182/2011 und der interinstitutionellen Vereinbarung „Bessere Rechtsetzung“ von 2016, schärfen Sie an ausgewählten Fallbeispielen Ihr Verständnis für die unterschiedliche Funktionsweise der beiden Instrumente, für die Grundzüge der anzuwendenden Verfahrensbestimmungen und die Arbeitsweise der einzelnen Ausschüsse in der Praxis.

Der Workshop soll dazu beitragen, Ihnen den Umgang mit Fragen zu dieser Materie zu erleichtern, sowohl im Rahmen von Verhandlungen im EU-Gesetzgebungsverfahren als auch bei der konkreten Anwendung der Verfahrensbestimmungen im Einzelfall.

Im Rahmen des Seminars wird auch eine Vertretung der Europäischen Kommission per Video zugeschaltet sein.

Lernmethode

Impulsvortrag, Illustration durch Fallbeispiele, Diskussion

Zielgruppe

Personen, die mit der Vorbereitung und Umsetzung von EU-Verordnungen und -Richtlinien betraut bzw. mit Ausschüssen und delegierten Rechtsakten befasst sind

Trainer

Herr Gesandter Mag. Martin Meisel, Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

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Europa und Internationales, Bildungsprogramm 2021

Zeit & Ort

Dauer: 1 Tag

Seminarnummer: ES 415

Termin: 01. Oktober 2021

Ort: Schloss Laudon

Organisation

In Verantwortung von: Herrn Dominik Bohn, BA MA Sekretariat: Frau Elisabeth Fröhlich

Über den Trainer

Gesandter Mag. Martin Meisel

Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres, Leiter der Abteilung I.6 Europarecht im Völkerrechtsbüro; Jurist

martin.meisel@bmeia.gv.at

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