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Infoblatt zur Registrierung LORI (PDF, 98 kB)

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Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, A-1200 W ien, GB I / Abt. 3 / Ref. 11

K-Ö

Agrarmarkt Austria / www.ama.at Version 01 (letzte Änderung: 25.08.2020) Seite 1 von 2

Zollkontingente - Info zur Registrierung LORI

Die EU-Kommission hat das elektronische System zur Registrierung und Identifizierung von Lizenzbetreibern (LORI) eingerichtet, um die Informationen der Marktteilnehmer entgegen- zunehmen, die an der Beantragung von Zollkontingenten interessiert sind, für die eine vorherige obligatorische Registrierung erforderlich ist.

Gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2020/760 der Kommission und der Durchführungs- verordnung (EU) 2020/761 der Kommission müssen sich Marktteilnehmer, die die folgenden Zollkontingente beantragen, im LORI-System registrieren lassen:

Geflügelfleisch:

09.4067, 09.4068, 09.4069, 09.4211, 09.4212, 09.4213, 09.4214, 09.4215, 09.4216, 09.4251, 09.4254, 09.4255, 09.4260, 09.4263, 09.4273, 09.4410, 09.4411, 09.4412, 09.4420 und 09.4422

Knoblauch:

09.4285

Für die Anträge auf Registrierung im LORI System sind die Formulare im Anhang I und II auszufüllen und an die AMA zu übermitteln.

Nur Marktteilnehmer, die im Zollgebiet der Union niedergelassen sind und eine EORI-Nummer haben, können die Registrierung im LORI System beantragen. Der Antrag ist bei der Lizenz erteilenden Behörde des Mitgliedstaates zu stellen, in dem der Antragsteller niedergelassen und in das Mehrwertsteuerregister eingetragen ist.

Der Antrag auf Registrierung ist mindestens 2 Monate vor dem Monat zu stellen, in dem der Marktteilnehmer seinen Lizenzantrag zu stellen beabsichtigt.

Die AMA überprüft die Angaben des Antrags auf Registrierung auf deren Richtigkeit und Aktualität und informiert die Europäische Kommission über die Validierung.

Wird festgestellt, dass die Informationen nicht korrekt und/oder auf dem neuesten Stand sind, lehnt die AMA den Antrag auf Registrierung ab.

Der Antragsteller stellt der AMA auf Verlangen alle Unterlagen und Nachweise zur Verfügung, die für die Überprüfung der übermittelten Informationen erforderlich sind.

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Info zur Registrierung LORI

Agrarmarkt Austria / www.ama.at Version 01 (letzte Änderung: 25.08.2020) Seite 2 von 2

Auf Grundlage der Mitteilung der Lizenz erteilenden Stelle registriert die Kommission den Antragsteller im elektronischen System LORI. Die AMA teilt dem Antragsteller die Registrierung mit. Diese ist bis auf Widerruf gültig.

Die Registrierung wird in folgenden Fällen widerrufen:

 auf Antrag des registrierten Marktteilnehmers

 wenn die Lizenz erteilende Behörde feststellt, dass der registrierte Marktteilnehmer die Voraussetzungen und Zugangsanforderungen für die Einreichung von Anträgen auf Zollkontingente, für die eine Registrierung der Marktteilnehmer vorgeschrieben ist, nicht mehr erfüllt.

Der Marktteilnehmer meldet der AMA alle Änderungen, die sich auf den LORI-Eintrag oder die Unabhängigkeitserklärung auswirken, innerhalb von 10 Kalendertagen ab dem Tag, an dem die Änderungen wirksam werden.

Die Kommission kann das Erfordernis der vorherigen Registrierung der Marktteilnehmer im elektronischen System LORI aussetzen.

Die Kommission veröffentlicht am Ende jedes Zollkontingentszeitraums auf ihrer offiziellen Webseite die Namen, die Registrierungs- und EORI Nummern und Anschriften der

Marktteilnehmer, die im vorangegangenen Zollkontingentszeitraum als Lizenzinhaber oder Rechteempfänger Lizenzen für Zollkontingente erhalten haben, für die eine Registrierung im LORI System vorgeschrieben ist.

Die Daten werden zwölf Monate nach der Veröffentlichung von der offiziellen Webseite der Kommission entfernt.

Sie erreichen uns unter:

E-Mail: lizenzen@ama.gv.at

Telefon: 050 3151 - 238, 309, 206, 312 oder 236 Fax: 050 3151 - 303

www.ama.at - Zum AMA Informations-Portal -

Fachliche Informationen / Ein- und Ausfuhrregelung / Merkblätter- und Formulare

Referenzen

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