• Keine Ergebnisse gefunden

Standortauswahlverfahren: Ablaufplanung bis hin zur Standortentscheidung (Gesamtzeitplanung) (PDF)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Standortauswahlverfahren: Ablaufplanung bis hin zur Standortentscheidung (Gesamtzeitplanung) (PDF)"

Copied!
8
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Standortauswahlverfahren

Ablaufplanung bis hin zur Standortentscheidung (Gesamtzeitplanung)

Geschäftszeichen: SG01101/2-3/4-2019#1 Autor:

Version: 1.0 Stand: 18.04.2019

(2)

Inhaltsverzeichnis

1 Einführung ... 3

1.1 Gegenstand und Zielsetzung ... 3

1.2 Abgrenzung ... 3

2 Detailablaufplanung bis III. Quartal 2020 ... 3

3 Gesamtablaufplanung ... 5

3.1 Gestuftes Standortauswahlverfahren ... 5

3.2 Ersetzen fehlender Ergebnisse durch Annahmen ... 6

4 Umsetzungsvorschlag... 7

Abkürzungsverzeichnis

BfE Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH

BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit NBG Nationales Begleitgremium

StandAG Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz)

(3)

1 Einführung

1.1 Gegenstand und Zielsetzung

Die BGE hat als Vorhabenträgerin gemäß § 3 StandAG die Aufgabe das Standortaus- wahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle durchzuführen. Der Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle soll die bestmögliche Sicherheit für den dau- erhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen der radioaktiven Abfälle gewährleisten. Die Festlegung des Standortes wird für das Jahr 2031 angestrebt.

Abbildung 1: Schematische Darstellung der Phasen des Standortauswahlverfahrens.

Veröffentlichung

Entscheidung zu übertägiger Entscheidung zu untertägiger Teilgebiete

Erkundung(§ 15 StandAG) Erkundung(§ 17 StandAG) III. Quartal 2020

Standortentscheidung 2031

,

/

Phasel Phase II Phase III

Schritt 2: Untertägige Erkundung

Schritt 1: Übertägige Erkundung

Ermittlung von (§ 18 StandAG)

Ermittlung und Vorschlag für

Standortregionen für Abschließender Standortvergleich

Teilgebiete untertägige Erkundung

übertägige Erkundung und Standortvorschlag

(§ 13 StandAG) (§ 16 StandAG)

(§ 14 StandAG) (§ 19 StandAG)

In Vorbereitung des 4. Aufsichtlichen Statusgespräches des BfE zum 06.05.2019 ist die Detailablaufplanung bis zum Meilenstein „Veröffentlichung des Zwischenberichtes Teil- gebiete mit zeitgleicher Übermittlung an das BfE“ im III. Quartal 2020 vorzulegen. Au- ßerdem sind die Möglichkeiten und Grenzen einer belastbaren Gesamtablaufplanung für den 2. Schritt der Phase I, der Phase II und der Phase III bis hin zur Standortentschei- dung aufzuzeigen (vgl. Abbildung 1).

1.2 Abgrenzung

Vorliegendes Dokument ersetzt nicht die Detailablaufplanung bis zum III. Quartal 2020, sondern gibt deren wesentliche Inhalte wieder.

2 Detailablaufplanung bis III. Quartal 2020

Die Detailablaufplanung der BGE umfasst derzeit den Schritt 1 der Phase I des Stand- ortauswahlverfahrens. Tabelle 1 beschreibt die wesentlichen Arbeitsschritte der De- tailablaufplanung bis hin zur Erreichung des Meilensteins "Veröffentlichung Teilgebiete mit besonders günstigen geologischen Verhältnissen".

Im Zwischenbericht zu den Teilgebieten werden neben den Ergebnissen der Anwendung der Kriterien und Anforderungen auch die zugrundeliegenden Daten und Informationen beschrieben. Dies umfasst auch den Umgang mit Gebieten, die für die Anwendung der Kriterien und Anforderungen keine hinreichenden geologischen Daten aufweisen.

Ziel des Zwischenberichtes ist es, die ermittelten Teilgebiete mit zu erwartenden günsti- gen geologischen Voraussetzungen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle dar- zustellen.

(4)

Tabelle 1: Darstellung der einzelnen Arbeitsschritte bis zur Erreichung des Meilensteins

"Veröffentlichung Teilgebiete mit besonders günstigen geologischen Verhältnissen".

Phase I

Schritt 1: Ermittlung von Teilgebieten gemäß § 13 StandAG Arbeitsschritte Beginn Wesentliche Inhalte

Testphase Anwendung

der Ausschlusskriterien 03/2019

Ergänzende Beschaffung weiterer erfor- derlicher Daten unter stetiger Korrespon- denz mit den zuständigen Landes- und Bundesbehörden.

Aufbereitung und Homogenisierung der Daten.

Entwicklung von kriterienbezogenen Ausschlusstechniken, welche im Rah- men einer probeweisen Anwendung suk- zessive weiterentwickelt werden.

Grundlagenermittlung für übertägige Erkundungs- programme

05/2019

Durchführung einer Marktrecherche, Er- stellung einer Methodenübersicht und Durchführung einer Aufwandsabschät- zung.

Testphase Anwendung der Mindestanforderun- gen

06/2019

Ergänzende Beschaffung weiterer erforderlicher Daten unter stetiger Korrespondenz mit den zuständigen Landes- und Bundesbehörden.

Aufbereitung und Homogenisierung der Daten.

Entwicklung von kriterienbezogenen Anwendungstechniken, welche im Rahmen einer probeweisen Anwendung sukzessive weiterentwickelt werden.

Datenabfrage/-erhebung geowissenschaftlicher Abwägungskriterien (optional)

07/2019

Ergänzende Beschaffung weiterer erforderlicher Daten unter stetiger Korrespondenz mit den zuständigen Landes- und Bundesbehörden.

Aufbereitung und Homogenisierung der Daten

(5)

Phase I

Schritt 1: Ermittlung von Teilgebieten gemäß § 13 StandAG Arbeitsschritte Beginn Wesentliche Inhalte

Testphase Anwendung der Geowissenschaftliche Abwägungskriterien

10/2019

Grundlagenermittlung für die

Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien.

Beschaffung der erforderlichen Daten unter stetiger Korrespondenz mit den zuständigen Landes- und

Bundesbehörden.

Aufbereitung und Homogenisierung der Daten.

Entwicklung von kriterienbezogenen Anwendungsstechniken, welche im Rahmen einer probeweisen Anwendung sukzessive weiterentwickelt werden.

3 Gesamtablaufplanung

3.1 Gestuftes Standortauswahlverfahren

Das Standortauswahlverfahren ist ein gestuftes Verfahren, das sich in drei Phasen glie- dert. Die Ergebnisse jeder Phase und die daraus resultierenden Festlegungen durch den Bundestag und den Bundesrat bestimmen den konkreten Arbeitsumfang der darauffol- genden Phase (vgl. Abbildung 1).

Besonderheit der Phase I ist deren Unterteilung in zwei aufeinander aufbauenden Schritte:

• Schritt 1: Zwischenbericht Teilgebiete

• Schritt 2: Bericht Standortregionen nebst Erkundungsprogramme zur übertägi- gen Erkundung der Standortregionen

Ziel des Zwischenberichtes „Teilgebiete“ ist es, die ermittelten Teilgebiete mit zu erwar- tenden günstigen geologischen Voraussetzungen für die sichere Endlagerung radioakti- ver Abfälle darzustellen. Des Weiteren wird sich ein Teil des Zwischenberichtes mit Ge- bieten beschäftigen, in welchen die Kriterien und Mindestanforderungen aufgrund unge- wisser Datenlagen nicht angewendet werden konnten. Dieser Berichtsteil wird eine Emp- fehlung zum Umgang mit diesen Gebieten mit unzureichender Datenlage beinhalten.

Die Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung erfolgt auf Basis ei- nes weiteren Eingrenzungsprozesses innerhalb der zuvor ermittelten Teilgebiete. Zu- dem enthält der Bericht Standortregionen Vorschläge für die Erkundung der Standortre- gionen von Übertage.

(6)

Fazit 1: Für eine belastbare Detailablaufplanung ist

• das Ergebnis aus dem Schritt 1 der Phase I für den Schritt 2 der Phase I,

• das Ergebnis der Phase I für Phase II und

• das Ergebnis der Phase II für die Phase III erforderlich.

3.2 Ersetzen fehlender Ergebnisse durch Annahmen

Um vor dem Abschluss des Schrittes 1 der Phase I die Phase II planen zu können, müssten nachfolgende Annahmen getroffen werden:

• für Phase I Schritt 2

o Anzahl, räumliche Lage und Erstreckung von Teilgebieten.

o Um welchen Größenfaktor wirkt der Eingrenzungsprozess des Schrittes 2 der Phase I aus und führt zu der Größe der Standortregionen.

• für Phase II

o Ausweisung des Anteils an Standortregionen, die übertägig erkundet werden sol- len.

o Aufwandsabschätzung der übertägigen Erkundung von Standortregionen, z. B.

in Abhängigkeit bekannter genereller Unterschiede zur Erkundungsdichte des deutschen geologischen Untergrundes.

o Abschätzung des Zeitbedarfes für die zu berücksichtigenden Ergebnisse aus der Teilgebietekonferenz im Rahmen des Berichtes Standortregionen.

o Abschätzung des Zeitbedarfes für die Vorbereitung der Entscheidung und die Entscheidung durch den Bundestag und den Bundesrates.

Eine Bewertung der Dauer der Phase III erfordert im Wesentlichen nachfolgende Annah- men:

• Konzept eines Erkundungsbergwerkes je nach Wirtsgesteinsformation und End- lagerkonzept (Ermittlung zeitlicher Bandbreiten).

• Anzahl an untertägig zu erkundenden Standorten unter Verwendung eines ma- ximalen oder gemittelten zeitlichen Ansatzes für die Anlage des Erkundungsbe- rgwerkes und der durchzuführenden Erkundung.

• Abschätzung des Zeitbedarfes für die Vorbereitung der Entscheidung und die Entscheidung durch den Bundestag und den Bundesrates.

Mit zunehmendem Verfahrensfortschritt werden die aufgezeigten Annahmen (1) durch sich einstellende Ergebnisse abgelöst und (2) aufgrund von Ergebnissen und detaillier- teren Informationslagen genauer bewertet werden.

Dabei kann der Grad an Unsicherheiten in der Planung im Rahmen einer zeitlichen Be- wertung von Risiken vorgenommen werden.

(7)

Fazit 2: Ohne Kenntnis über die ungefähre Lage und räumliche Erstreckung von Teil- gebieten können die weiter oben aufgeführten Annahmen nicht begründet abgeleitet werden.

Fazit 3: Eine zeitliche Bewertung der Phase III ist erst im Rahmen der Bearbeitung der Phase II nachvollziehbar darzustellen.

4 Umsetzungsvorschlag

Unter Berücksichtigung der Ausführungen des Kapitels 3 zu den Planungsbesonderhei- ten eines gestuften Verfahrens ist eine belastbare und vor allem nachvollziehbare Ge- samtablaufplanung derzeit nicht möglich.

Abbildung 2: Ablaufplanung unter vorheriger Ausweisung von phasenübergreifenden Planaktualisierungen.

Zeit

Zwischenbericht Teilgebiete Bericht Standortregionen Bereit für Start der übertägige Erkundung

Bericht Standorte Beginn Erkundung

Aufbau Bereich HAW-Endlager Bericht Standort

Kumulativer maximaler Zeitbedarf r eine heutige Gesamtablauf- planung

Meilenstein und möglicher zeitlicher Vorlauf für erste Planungen

Planungsunsicherheit

Phase 1 Phase II Phase III Leistung

Vielmehr sollten vorab Meilensteine identifiziert werden, an denen Voraussetzungen für eine Planaktualisierung und –fortschreibung erfüllt sind.

Nachfolgend sind einige Meilensteine aufgeführt, bei deren Erreichen heute davon aus- zugehen ist, dass für die Planaktualisierung die jeweils wesentlichen Ergebnisse und Informationen vorliegen werden (vgl. hierzu Abbildung 2):

MS 1: Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete

Ziel A) Planung Schritt 2 der Phase I: Teilgebiete sind ausgewiesen. Ableitungen zu den zu erwarten- den Größen von Standortregionen sind möglich.

Ziel B) Planung Phase II: es können die Teilgebiete (und daraus abgeleiteten Standortregionen) identifi- ziert werden, welche in der Phase II zunächst weiter betrachtet werden. Über die Lage lassen sich nach- vollziehbare Korrekturfaktoren herleiten, die auf Ba- sis einer generell zugrunde zu legenden übertägi- gen Erkundung den unterschiedlichen Erkundungs- aufwand für die Standortregionen beschreibt.

(8)

MS 2: Bericht Standortregio- nen und Programme für die übertägige Erkundung; Ent- scheidung Bundestag und Bundesrat liegt vor (oder bei vorliegenden Standortregionen und Erkun- dungsprogrammen)

Ziel C) Aktualisierung Planung Phase II: ausgehend von den nun bekannten Standortregionen und deren Ranking sowie den ausgearbeiteten Programmen der übertägigen Erkundung erfolgt die Aktualisie- rung der Planung zum Zeitpunkt des MS 1.

Ziel D) Erste grobe Abschätzung des Zeitbedarfes für die Phase III: hierfür werden Programme für die untertägige Erkundung zugrunde gelegt, welche auf die verwendeten wirtgesteinsspezifischen Endlager- konzepten mit einer Verortung zu den voraussicht- lich günstigen Standortregionen bezugnehmen.

ZP 3.1: Vorbereitungsarbei- ten für die übertägigen Erkun- dungen weitestgehend abge- schlossen

Ziel E) Aktualisierung der Planung Phase II: unter Berücksichtigung von nun vorliegenden Ausfüh- rungsplanungen zu der jeweiligen Erkundungskam- pagne und weitestgehend vorliegenden Genehmi- gungen und deren Auflagen. Zudem kann der Auf- wand für die Auswertung der Erkundungsergeb- nisse und deren Berücksichtigung zur Identifikation von Standorten für die untertägige Erkundung kon- kreter als vorher möglich abgeschätzt werden.

MS 3 und ZP 4.1: Bericht mit Empfehlung der untertägig zu erkundenden Standorte nebst zugehörigem Erkun- dungsprogramm; Entschei- dung Bundestag und Bun- desrat liegt vor

(oder bei vorliegenden Emp- fehlung der Standorte nebst erste Planungen zur untertä- gigen Erkundung)

Ziel F) Ersatz der groben Abschätzung des Zeitbe- darfes für die Phase III durch eine detailliertere Pla- nung der Phase III: auf Grundlage der Empfehlun- gen der untertägig zu erkundenden Standorte und den dafür umzusetzenden Erkundungsprogram- men. Dabei besitzen die Vorbereitungszeiträume zur Umsetzung der Erkundungsprogramme noch eine gewisse Bandbreite, welche zum Zeitpunkt ZP 4.1 mit Abschluss der Vorbereitung der Umsetzung von Erkundungsmaßnahmen weitestgehend abge- baut sein dürfte. Zu diesem Zeitpunkt sollte die Pla- nung umfänglich aktualisiert werden.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Blick auf (neue) Kooperationen im Sport Stephan Schulz-Algie.. Blick auf Kinder und Bewegung in der Pandemie Prof. Alexander

Wir informieren Sie über die Gebiete zur Methodenentwicklung, weil niemand überrascht sein soll, wenn die BGE im Frühjahr 2022 ihre Methoden vorstellt, und die Begründung für das

Aus der Kombination mehrerer Verfahren lassen sich relevante Informationen über die geologischen Bedingungen in den Standortregionen ermitteln.. geoelektrische und

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.10.2021, in dem Sie uns um Übermittlung einer Ablaufplanung zur Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung und

Die im aufsichtlichen Statusgespräch zwischen der BGE mbH und mir am 21.01.2019 getroffene Vereinbarung, dass die BGE mbH ihre Planung insbesondere für die Zeit

Wir bitten Sie darum, uns alle angefragten Daten, die Ihrer Behörde vorliegen vollständig mitzuteiler , Sollten Sie über weitere Informationen zu Daten verfügen, die für

Fer- ner kann das BfE seine Auffassung in seine begründeten Empfehlungen zu den von der BGE vorgeschlagenen Standortregionen für die übertägige Erkundung am Ende der

Weitere Persönlich- keiten des Kulturlebens, die 1878 ge- boren wurden, sind der Erzähler Ro- bert Walser (er endete 1956 in einer Heilanstalt), der Komponist Walter Kollo