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Pressemitteilung vom 13.06.2019; Berufungshauptverhandlung wegen Körperverletzung im Amt

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Landgericht Bremen

- Pressestelle -

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Hansestadt Bremen

Pressemitteilung Nr. 42/2019 vom 13.06.2019

Berufungshauptverhandlung wegen Körperverletzung im Amt

Strafkammer 52 – Montag, den 17.06.2019, 09:00 Uhr, Saal 253:

Das Amtsgericht Bremen hatte den Angeklagten, einen Polizisten, am 8. Juli 2015 wegen Kör- perverletzung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt. Das Amtsge- richt hatte es als erwiesen angesehen, dass der im Dienst befindliche und in Zivil gekleidete Angeklagte am 21. Mai 2013 gegen 03:30 Uhr im Bereich der Einmündung Steffensweg/St.- Magnusstraße in Bremen den Geschädigten u.a. durch Faustschläge verletzt hatte. Die Vollstre- ckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil des Amtsge- richts das Rechtsmittel der Berufung eingelegt.

Die kleine Strafkammer 51 des Landgerichts Bremen hat am 14.08.2017 die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft verworfen.

Auf die Revision des Angeklagten hat das OLG Bremen das Urteil des Landgerichts Bremen am 27. Februar 2018 im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhand- lung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Hinweise für Pressevertreter:

Es wird darauf hingewiesen, dass Lichtbild- oder Filmaufnahmen von dem Ange- klagten in anonymisierter Form (etwa durch „Verpixeln“) zu erfolgen haben!

Dr. Gunnar Isenberg, LL.M. (University of Pennsylvania) Richter am Landgericht

- Pressesprecher des Landgerichts Bremen - Domsheide 16, 28195 Bremen

Mobil: 0176 42361782 Fax-Nr.: 0421 361 15837

E-Mail: pressestelle@landgericht.bremen.de

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