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Pressemitteilung vom 02.05.2019; Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung

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Landgericht Bremen - Pressestelle -

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Hansestadt Bremen

Pressemitteilung Nr. 30/2019 vom 02.05.2019

Hauptverhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung

Strafkammer 21 (Beginn: Dienstag, den 07.05.2019, 09:00 Uhr), Saal 218:

Anklagevorwurf: gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen

1. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 47 Jahre alten Angeklagten vor, am 01.06.2016 gegen 00:30 Uhr die Geschädigte in der gemeinsam bewohnten Wohnung in der Gröpelinger Heer- straße in Bremen dreimal mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von ca. 20 cm in den Bauch gestochen zu haben. Durch die Stiche soll u.a. die Leber der Geschädigten verletzt wor- den sein.

2. Der Angeklagte soll zudem am 10.07.2017 zwischen 21:00 und 22:00 Uhr, ebenfalls in der Wohnung in der Gröpelinger Heerstraße in Bremen, mit einem Hammer in Richtung des Kopfes der Geschädigten geschlagen haben. Der Geschädigten soll es gelungen sein, ihren Kopf noch zur Seite zu drehen, so dass der Schlag die linke Schulter der Geschädigten getroffen haben soll. Die Geschädigte soll durch die Tat Hämatome am linken Jochbein und der linken Schulter erlitten haben.

Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt am

Montag, den 13. Mai 2019, Mittwoch, den 22. Mai 2019, Mittwoch, den 29. Mai 2019, Montag, den 03. Juni 2019,

jeweils 9:00 Uhr im Saal 218.

Hinweise für Pressevertreter:

Es wird darauf hingewiesen, dass Lichtbild- oder Filmaufnahmen von dem Ange- klagten in anonymisierter Form (etwa durch „Verpixeln“) zu erfolgen haben!

Dr. Gunnar Isenberg, LL.M. (University of Pennsylvania) Richter am Landgericht

- Pressesprecher des Landgerichts Bremen - Domsheide 16, 28195 Bremen

Mobil: 0176 42361782 Fax-Nr.: 0421 361 15837

E-Mail: pressestelle@landgericht.bremen.de

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