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Termin für die Gesamtpersonalratswahl und die (örtlichen) Personalräte, die Wahlen zu den Frauenbeauftragten und die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen im Jahr 2020

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Academic year: 2022

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Gesamtpersonalrat Seite 1 von

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für das Land und die Stadtgemeinde Bremen Fax: 496-2215

Knochenhauerstr. 20/25 E-Mail: gesamtpersonalrat@gpr.bremen.de

28195 Bremen Internet: www.gesamtpersonalrat.bremen.de

G E S A M T P E R S O N A L R A T A K T U E L L

Mitteilungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Interessenvertretun- gen der bremischen Verwaltungen und Betriebe

Bremen

Auskunft erteilt: Elke Kosmal-Vöge Telefon: 361 2215

-Rundschreiben Nr. 7 vom 27. Mai 2019

Termin für die Gesamtpersonalratswahl und die (örtlichen) Perso- nalratswahlen, die Wahlen zu den Frauenbeauftragten und die Wah- len der Jugend- und Auszubildendenvertretungen im Jahr 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Gesamtpersonalrat hat in seiner Sitzung am 21. Mai 2019 festgelegt, dass die Wahl zum Gesamtpersonalrat für das Land und die Stadtgemeinde Bremen und die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im Gesamtpersonalrat am

18. März 2020

stattfinden werden.

Der Gesamtpersonalrat bittet die örtlichen Personalräte und die Frauenbeauftrag- ten, diesen Wahltermin für die Wahlen in ihren Zuständigkeitsbereichen ebenfalls auf den 18. März 2020 festzulegen, sofern nicht die Ausnahmen des

§ 23 Abs. 3 Bremisches Personalvertretungsgesetz (BremPersVG) gelten.

Auch die Wahlen zur (örtlichen) Jugend- und Auszubildendenvertretung sollen - sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind - am 18. März 2020 stattfinden.

In den Dienststellen werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt, wenn dort mindestens fünf Jugendliche und Auszubildende ständig beschäftigt sind.

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht in Dienststellen mit fünf bis 20 Wahlberechtigten aus einem, darüber hinaus aus zwei Mitgliedern. Die Jugend- und Auszubildendenvertreter_innen sind zusätzliche Mitglieder des Personalrats oder Gesamtpersonalrats. Weitere Bestimmungen ergeben sich aus

§ 22 Abs. 1 bis 6 BremPersVG.

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-Rundschreiben Nr. 7 vom 27. Mai 2019

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Der Gesamtpersonalrat hat den Wahltermin 18. März 2020 in Abweichung von

§ 23 Abs. 2 BremPVG - (danach sollen die Wahlen in der letzten Woche des Monats März des Wahljahres stattfinden) - bestimmt, weil die Osterferien am 28. März 2020 beginnen. So finden sowohl die Personalratswahlen einschließlich der konstituieren- den Sitzungen gem. § 31 Abs. 1 BremPVG als auch die Vorbereitungen zu den Wah- len nicht in den Ferien statt. Die Amtszeit des (neuen) Personalrats beginnt trotz des früheren Wahltermins gem. § 23 Abs. 1 BremPVG am 16. April 2020.

Für die anstehenden Wahlen aktualisierte Unterlagen, wie z. B. der Terminplan für die Personalratswahlen, werden in nächster Zukunft per Mail versandt, aber auch im Internet unter www.gesamtpersonalrat.bremen.de unter dem Menüpunkt WIR ÜBER UNS/RECHTLICHE GRUNDLAGEN verfügbar sein.

Den Gesamtwahlvorstand für die Durchführung der Gesamtpersonalratswahl und den Wahlvorstand für die Durchführung der Wahl für die Jugend- und Auszubilden- denvertretung im Gesamtpersonalrat wird der Gesamtpersonalrat nach der Sommer- pause benennen.

Mit kollegialen Grüßen

Doris Hülsmeier Vorsitzende

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