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Termin für die Gesamtpersonalratswahl und die (örtllichen) Personalratswahlen, die Wahlen zu den Frauenbeauftragten und die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen im Jahr 2016

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G E S A M T P E R S O N A L R A T A K T U E L L

Mitteilungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Interessenvertretun- gen der bremischen Verwaltungen und Betriebe

Bremen

Auskunft erteilt: Elke Kosmal-Vöge Telefon: 361 2215

-Rundschreiben Nr. 11 vom 24. Juni 2015

Termin für die Gesamtpersonalratswahl und die (örtlichen) Perso- nalratswahlen, die Wahlen zu den Frauenbeauftragten und die Wah- len der Jugend- und Auszubildendenvertretungen im Jahr 2016

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Gesamtpersonalrat hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2015 festgelegt, dass die Wahl zum Gesamtpersonalrat für das Land und die Stadtgemeinde Bremen und die Wahl der Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen im Gesamtpersonalrat am

9. März 2016

stattfinden werden.

Der Gesamtpersonalrat bittet die örtlichen Personalräte und die Frauenbeauftrag- ten, diesen Wahltermin für die Wahlen in ihren Zuständigkeitsbereichen ebenfalls auf den 9. März 2016 festzulegen, sofern nicht die Ausnahmen des § 23 Abs. 3

Bremisches Personalvertretungsgesetz (BremPVG) gelten.

Auch die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung sollen - sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind - am 9. März 2016 stattfinden.

In den Dienststellen werden Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen gewählt, wenn dort mindestens fünf Jugendliche und Auszubildende ständig beschäftigt sind.

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht in Dienststellen mit fünf bis 20 Wahlberechtigten aus einem, darüber hinaus aus zwei Mitgliedern.

Mit der Änderung insbesondere des § 22 Jugend- und Auszubildendenvertretung des BremPVG wird statt der bisherigen Jugendvertretung jetzt eine Jugend- und Auszu- bildendenvertretung gewählt.

Gesamtpersonalrat Seite 1 von 2

für das Land und die Stadtgemeinde Bremen Fax: 496-2215

Knochenhauerstr. 20/25 E-Mail: gesamtpersonalrat@gpr.bremen.de

28195 Bremen Internet: www.gesamtpersonalrat.bremen.de

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-Rundschreiben Nr. 11 vom 24. Juni 2015

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Neu ist damit, dass nicht mehr nur die Jugendlichen unter 18 Jahre, sondern auch alle Auszubildenden wählen können. Die Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen sind zusätzliche Mitglieder des Personalrats oder Gesamtpersonalrats.

Weitere Bestimmungen ergeben sich aus § 22 Abs. 1 bis 6 BremPVG.

Der Gesamtpersonalrat hat den Wahltermin 9. März 2016 in Abweichung von

§ 23 Abs. 2 BremPVG - (danach sollen die Wahlen in der letzten Woche des Monats März des Wahljahres stattfinden) - bestimmt, weil die Osterferien bereits am

18. März 2016 beginnen. So finden sowohl die Personalratswahlen einschließlich der konstituierenden Sitzungen gem. § 31 Abs. 1 BremPVG als auch die Vorbereitungen zu den Wahlen nicht in den Ferien statt. Die Amtszeit des Personalrats beginnt trotz des früheren Wahltermins gem. § 23 Abs. 1 BremPVG am 16. April 2016.

Als Anlage übersenden wir den Terminplan für die Personalratswahlen nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz am 9. März 2016. Weitere, für die anstehen- den Wahlen aktualisierte Unterlagen werden in nächster Zukunft auch im Internet unter www.gesamtpersonalrat.bremen.de unter dem Menüpunkt WIR ÜBER UNS/RECHTLICHE GRUNDLAGEN verfügbar sein.

Den Gesamtwahlvorstand für die Durchführung der Gesamtpersonalratswahl und den Wahlvorstand für die Wahl für die Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen im Gesamtpersonalrat wird der Gesamtpersonalrat nach der Sommerpause benennen.

Mit kollegialen Grüßen

Doris Hülsmeier Vorsitzende Anlage

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