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TOP 2 - Abschleppen von Schrottautos

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In der Senatssitzung am 6. Juli 2021 beschlossene Fassung

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Der Senator für Inneres Bremen, 24.06.2021

Vorlage für die Sitzung des Senats am 06.07.2021

„Abschleppen von Schrottautos“

Anfrage in der Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Stadt) der Fraktion der SPD

Frage S 1

A. Problem

Die Fraktion der SPD hat für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Stadt) folgende Anfrage an den Senat gestellt:

1. Seit dem 1. Juli 2018 werden nicht angemeldete Fahrzeuge in der Stadt Bremen ohne Voranmeldung sofort abgeschleppt. Welche Bilanz zieht der Senat bisher?

2. Welche finanziellen Auswirkungen in Bezug auf Kosten und Einnahmen hat das sofor- tige Abschleppen dieser Fahrzeuge in den letzten Jahren gehabt?

3. Wie bewertet der Senat die zukünftige Notwendigkeit des Abschleppens von nicht an- gemeldeten Fahrzeugen?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Im Zeitraum vom 01.07.2018 bis heute wurden insgesamt 1.508 Schrottautos abge- schleppt. Das konsequente Abstellen auf die durch Schrottautos entstehenden Belastun- gen des öffentlichen Raums hat sich als sehr erfolgreich erwiesen.

Zu Frage 2:

Die Gesamtkosten für das Abschleppen, Verwahren und ggf. Verschrotten belaufen sich derzeit auf 604.782,24 €. Diesen Kosten stehen Einnahmen in Höhe von insgesamt 302.552,80 € durch Rückgriff auf die Halter: innen und Erlöse in Höhe von 208.883,19 € durch Versteigerungen gegenüber. Das aus der Differenz dieser beiden Werte ermittelte Defizit in Höhe von 93.346,25 € erklärt sich im Wesentlichen aus den noch nicht abge- schlossenen Verfahren. Insgesamt 203 Halter: innen konnten jedoch nicht ermittelt wer- den, z.B. wegen der Zulassung des Fahrzeuges im Ausland.

(2)

Seite 3 von 3 Zu Frage 3:

Der Unmut in der Bevölkerung über am Straßenrand abgestellte Altfahrzeuge war zu recht sehr groß. Mit dem sofortigen Abschleppen bei eindeutigen Fällen wurden sehr gute Erfahrungen gemacht und es konnte eine positive Resonanz in der Bevölkerung festge- stellt werden.

Auch wenn die Meldungen der Bürgerinnen und Bürger zu entsprechenden im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Fahrzeugen bereits im Herbst 2018 stark rückläufig waren, soll von der bewährten Vorgehensweise auch weiterhin nicht abgesehen werden.

Im neuen Abschlepperlass aus dem März 2021 werden nun auch die Möglichkeiten des Einschreitens bei abgestellten Anhängern herausgestellt.

Das Thema der übermäßigen Nutzung des Straßenraums durch abgestellte Fahrzeuge und Anhänger ist und bleibt weiterhin ein Schwerpunkt der Verkehrsüberwachung.

C. Alternativen Keine

D. Finanzielle/Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender- Prüfung

Keine finanziellen oder personalwirtschaftlichen Auswirkungen. Männer und Frauen sind in gleicher Weise betroffen.

E. Beteiligung / Abstimmung Nicht erforderlich.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nach Beschlussfassung zur Veröffentlichung geeignet. Die Veröffentlichung erfolgt über das zentrale elektronische Informationsregister.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage des Senators für Inneres vom 24. Juni 2021 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der SPD in der Fragestunde der Stadtbürgerschaft zu.

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