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Gesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushaltesowie über strukturelle Anpassungen in dem in Artikel 3 desEinigungsvertrages genannten Gebiet (Haushaltsbegleitgesetz1991 - HBeglG 1991)

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

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Gesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte sowie über strukturelle Anpassungen in dem in Artikel 3 des

Einigungsvertrages genannten Gebiet (Haushaltsbegleitgesetz 1991 - HBeglG 1991)

HBeglG 1991

Ausfertigungsdatum: 24.06.1991 Vollzitat:

"Haushaltsbegleitgesetz 1991 vom 24. Juni 1991 (BGBl. I S. 1314)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1.7.1991 +++)  

Art. 2: KredAAG 105-8 Eingangsformel  

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art 1   -

Art 2 Gesetz über die Anpassung von Kreditverträgen an Marktbedingungen sowie über Ausgleichsleistungen an Kreditnehmer

(Text siehe: KredAAG) Art 3 bis 8 ---- -

Art 9 Regelung zu § 4 Abs. 1 Satz 3 des Artikels 8 der Anlage I des Staatsvertrages vom 18. Mai 1990

§ 4 Abs. 1 Satz 3 des Artikels 8 der Anlage I des Vertrages vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs- , Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 1990 (BGBl. 1990 II S. 518, 550) ist mit folgender Maßgabe anzuwenden:

Für die Verzinsung der Ausgleichsforderungen gilt der am zweiten Geschäftstag vor dem Beginn einer

Zinsperiode in Frankfurt am Main von Telerate im FIBOR-Fixing ermittelte und auf der Telerate Bildschirmseite 22000 veröffentlichte Satz. Im Falle höherer Gewalt, die eine Eingabe und Ermittlung über Telerate ausschließt, werden die Quotierungen an die Deutsche Bundesbank gemeldet, die für eine entsprechend zeitnahe

Veröffentlichung sorgt.

Art 10 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Wirkung von 1. Januar 1991 in Kraft.

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