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Organisationserlass des Bundeskanzlers

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

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Organisationserlass des Bundeskanzlers

BKOrgErl 2001

Ausfertigungsdatum: 22.01.2001 Vollzitat:

"Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 (BGBl. I S. 127)"

Organisationserlass teilweise aufgeh. durch Organisationserlass vom 19.9.2007 I 2315 Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 24.1.2001 +++) ----

Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:

I.   Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft umgebildet.

 II.   Dazu werden ihm übertragen

-   aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für

Verbraucherschutz (Abteilung 4) mit der Unterabteilung 41 (Lebensmittel und Bedarfsgegenstände) und der Unterabteilung 42 (Veterinärmedizin);

ausgenommen sind die Zuständigkeiten -   für Chemikaliensicherheit (Referat 417),

 -   für die Zulassung von Tierarzneimitteln und das Berufsrecht der Veterinäre und sonstigen veterinärmedizinischen Berufe (Referat 425);

 

 -   aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für Verbraucherpolitik einschließlich Stiftung Warentest (Referat I B 4).

 

 III.   Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) wird in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verlagert.

 IV.   Die weiteren Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministerien in Abstimmung mit dem Chef des Bundeskanzleramtes geregelt.

 

Der Bundeskanzler

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