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Organisationserlass des Bundeskanzlers

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Organisationserlass des Bundeskanzlers

BKOrgErl 2004

Ausfertigungsdatum: 28.12.2004 Vollzitat:

"Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 28. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3885)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 31.12.2004 +++) ----

Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit Wirkung vom 1. Januar 2005 an:

1.   Der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien werden übertragen:

a)   die Zuständigkeit für die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern,

 b)   die Zuständigkeit für die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vom Bundesministerium des Innern.

 

 2.   Die Einzelheiten der Übertragungen werden zwischen dem Bundesministerium des Innern und der

Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.

 

Schlussformel   Der Bundeskanzler

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