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Grundzüge derVolks- und Betriebs-wirtschaftslehre

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Academic year: 2021

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FACHBEREICH INFORMATIK UND MATHEMATIK

Grundzüge der

Volks- und Betriebs- wirtschaftslehre

Dieses Skriptum spiegelt im wesentlichen den Inhalt der Vorlesung

„Grundzüge der Volks- und Betriebswirtschaftslehre (BW)“

im Studiengang Informatik von Prof. Dr. Duttle© wieder.

(2)

Gliederung

Kapitel 1: Grundlagen

1.1 Wirtschaftswissenschaften 1.2 Bedürfnisse, Bedarf, Güter 1.3 Produktionsfaktoren

1.4 Das ökonomische Prinzip 1.5 Wirtschaftskreislauf

1.6 Wirtschaftsordnungen

Kapitel 2: Volkswirtschaftslehre

2.1 Aufgaben und Teilgebiete der VWL

2.2 Sozialprodukt und Einkommensverteilung 2.3 Beschäftigung

2.4 Inflation

2.5 Konjunktur und Wachstum

(3)

Kapitel 3: Betriebswirtschaftslehre

3.1 Aufgaben und Teilgebiete der BWL 3.2 Aufbau eines Betriebs

3.2.1 Rechtsformen

3.2.2 Unternehmenszusammenschlüsse 3.2.3 Unternehmenssteuern

3.3 Betriebliche Produktionsfaktoren 3.3.1 Menschliche Arbeitsleistung

3.3.2 Betriebsmittel 3.3.3 Werkstoffe 3.3.4 Betriebsführung

3.4 Betriebliche Funktionen 3.4.1 Produktion

3.4.2 Absatz/Marketing/Vertrieb 3.4.3 Investition/Finanzierung

3.5 Betriebliches Rechnungswesen 3.5.1 Überblick und Aufgaben

3.5.2 Finanzbuchführung und Bilanz 3.5.3 Kostenrechnung

(4)

Kapitel 1: Grundlagen

1.1 Wirtschaftswissenschaften

Wirtschaftswissenschaften

Volkswirtschaftslehre Betriebswirtschaftslehre VWL BWL

(5)

1.2 Bedürfnisse, Bedarf, Güter

Bedürfnisse

Ein Bedürfnis ist das Empfinden eines geistigen und / oder körperlichen Mangels verbunden mit dem Streben, diesen Mangel zu beheben.

Mögliche Einteilungen: Beispiele:

• Existenz- / Kultur-/ Luxusbedürfnisse

• Materielle / immaterielle Bedürfnisse

• Individual- / Kollektivbedürfnisse.

Bedürfnispyramide:

(nach Maslow)

(6)

Bedarf

Bedürfnisse, die sich am Markt in kaufkräftiger Nachfrage nach Mitteln zur Bedürfnisbefriedigung äußern, bezeichnet man als Bedarf.

Güter

Güter sind die Mittel zur Bedürfnisbefriedigung.

Mögliche Einteilungen: Beispiele:

• Freie / knappe Güter

• Sachgüter / Dienstleistungen

• Produktionsgüter / Konsumgüter

• Gebrauchsgüter / Verbrauchsgüter

• Private / öffentliche Güter.

These: Güter sind i.d.R.

Zusammenfassung:

Die Wirtschaftswissenschaften befassen sich mit all jenen Bedürfnissen, deren Befriedigung durch knappe Güter erfolgt. Diese Bedürfnisse werden als wirtschaftliche Bedürfnisse, diese Güter als wirtschaftliche Güter bezeichnet.

(7)

1.3 Produktionsfaktoren

Die zur Bedürfnisbefriedigung benötigen Güter werden durch Einsatz geeigneter Mittel, den sogenannten Produktionsfaktoren, hergestellt.

Diese sind:

VWL BWL

• Boden

• Kapital

• Arbeit

• Betriebsmittel

• Werkstoffe

• Arbeit

• Dispositiver Faktor

Die Güter (Output) werden mit Hilfe der Produktionsfaktoren (Input) im Rahmen eines Herstellungsprozesses erzeugt, der hauptsächlich in Betrieben abläuft.

Der Produktionsprozeß

Boden Unter-

Kapital nehmen Halbfabrikat = Vorlieferung Arbeit A

Boden Unter-

Kapital nehmen Endprodukt Arbeit B

Die Güter sind i.d.R. deshalb knapp, weil die Produktionsfaktoren (Ressourcen) knapp sind.

(8)

1.4 Das ökonomische Prinzip

Wirtschaften bedeutet, einen Ausgleich herzustellen zwischen der Fülle der Bedürfnisse und der Knappheit der vorhandenen Güter bzw. Produktions- faktoren.

Wirtschaftliches Handeln richtet sich nach dem

Allgemeinen Rationalitätsprinzip:

Wirtschaften bedeutet rationales Handeln mit knappen Gütern mit dem Ziel optimaler Bedürfnisbefriedigung.

Daraus folgt das Ökonomische Prinzip formuliert als

Maximalprinzip: Minimalprinzip:

Mit gegebenen Mitteln eine

möglichst hohe Leistung erzielen !

Eine vorbestimmte Leistung mit möglichst geringen Mitteln erzielen !

güterwirtschaftliches Bsp.:

finanzwirtschaftliches Bsp.:

güterwirtschaftliches Bsp.:

finanzwirtschaftliches Bsp.:

(9)

1.5 Wirtschaftskreislauf

Güterströme / Finanzströme

Ausland Beschaffungsmarkt

Unternehmen Finanzierungsmärkte Banken

Private Haushalte

Absatzmarkt

Staat

(10)

1.6 Wirtschaftsordnungen

Unter einer Wirtschaftsordnung versteht man die Summe aller qualitativen Normen, die das Wirtschaftsleben bestimmen (Rechtsnormen, Sitte, Konventionen, Wertesystem, „Geist der Gesellschaft“).

Man unterscheidet zwei idealisierte Typen von Wirtschaftsordnungen:

Planwirtschaft Freie Marktwirtschaft Historisch Begründer: Lenin

Oktoberrevolution 1917

Begründer: Adam Smith Ende 18./Anfang 19. Jhd.

Ideen und Ziele • Alles gehört dem Kollektiv.

• Jedes Individuum entscheidet

eigenständig.

• Gesamtwirtschaftliche Ziele sind vorrangig.

• Einzelziele sind vorrangig.

• Staat legt die

Wirtschaftsziele fest.

• Der Einzelne bestimmt seine eigenes

Nutzenmaximum.

Mechanismen • Ein Plan bestimmt die Rangordnung des Bedarfs und bildet damit die Grundlage für die Produktion.

• Freie Preisbildung über Angebot und Nachfrage auf den Märkten.

• Privateigentum an Produktionsmitteln.

• Planabweichungen sind nicht erlaubt.

• Freier Wettbewerb

• Vetrags- und Gewerbefreiheit

• Internationale Arbeitsteilung Vorteile • Absicherung der

Grundbedürfnisse

• Freie Konsumwahl

• Vollbeschäftigung • Leistungsprinzip motiviert zu hohem Leistungsstandard Nachteile • Geringe Produktivität

• Versorgungslücken

• Schwarzhandel

• Ungleiche

Einkommensverteilung

• Kartelle u. Monopole

• Kein Schutz für

wirtschaftlich Schwache

(11)

In einer soziale Marktwirtschaft werden die Nachteile der freien Marktwirtschaft durch staatliche Eingriffsmöglichkeiten abgeschwächt.

In Deutschland wurde diese Wirtschaftsordnung nach dem Zweiten Weltkrieg durch Ludwig Erhard etabliert.

Ziele der Sozialen Marktwirtschaft Wirtschaftspolitische Ziele Sozialpolitische Ziele

• Vollbeschäftigung • Soziale Sicherheit

• Preisniveaustabilität • Gerechte Einkommensverteilung

• Wachstum • Mitbestimmung

• Außenwirtschaftliches Gleichgewicht

• Chancengleichheit

Eingriffsmöglichkeiten des Staates:

Wirtschafts-, sozial- und steuerpolitische Maßnahmen wie z. B.

Monopolkontrolle, Lenkung des Geldwesens, Beeinflussung von Wirtschaftszweigen und des Außenhandels, Sozialversicherung,

Betriebsverfassungsgesetze, Vermögensbildungsgesetz, Boden- und Mietrecht, Umweltschutzgesetze...)

Beispiele:

(12)

Kapitel 2 : Volkswirtschaftslehre

2.1 Aufgaben und Teilgebiete der VWL

Volkswirtschaftslehre

Wirtschaftstheorie Wirtschaftspolitik Finanzwissenschaft

Mikrotheorie Makrotheorie Fiskalpolitik Geldpolitik

(13)

2.2 Sozialprodukt und Einkommensverteilung

2.2.1 Begriff

Das Sozialprodukt ist die Erfolgsgröße über die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft.

Definition:

Das Sozialprodukt ist die Summe aller in einer Periode erwirtschafteten Güter und Dienstleitungen, die einen Marktpreis haben und zur endgültigen

Verwendung bestimmt sind.

2.2.2 Ermittlung des Sozialprodukts

+ Endverbrauch an Gütern durch private HH, Org. u. Staat + Investitionen

+ Exporte - Importe

= Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen + Einkommen von Inländern im Ausland - Einkommen von Ausländern im Inland

= Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen - indirekten Steuern

+ Subventionen

= Bruttosozialprodukt zu Faktorkosten - Abschreibungen

= Nettosozialprodukt zu Faktorkosten

= Volkseinkommen

+ Einkommen aus unselbständiger Arbeit + Einkommen aus Unternehmertätigkeit + Einkommen aus Vermögen

(14)

Fazit:

Das als „Volkseinkommen“ bezeichnete „Nettosozialprodukt zu

Faktorkosten“ ist nichts anderes als die Entlohnung der Produktionsfaktoren (Löhne, Gehälter, Gewinne, Zinsen).

Im Sozialprodukt sind jedoch nicht erfaßt:

(15)

2.2.3 Einkommensverteilung bzw. Verteilung des VE

Einkommensverteilungen

funktionell oder personell

primär oder sekundär

a) Funktionelle Einkommensverteilung

• Ökonomische Verteilung des Volkseinkommens auf die Produktionsfaktoren.

Volkseinkommen

Arbeit Boden Kapital Unternehmer

Lohneinkommen Pachteinkommen Zinseinkommen Gewinneinkomme n

Lohneinkommen Gewinneinkommen i.w.S.

Lohnquote = Lohneinkommen Volkseinkommen

Gewinnquote = Gewinneinkommen i.w.S.

Volkseinkommen

Gewinnquote = 1- Lohnquote

(16)

b) Personelle Einkommensverteilung

• Verteilung des Volkseinkommens auf die Haushalte, die letztlich im Besitz der Produktionsfaktoren sind.

b1) Primäre Einkommensverteilung

• Ökonomische Verteilung des Volkseinkommens auf die Haushalte nach deren Leistungsfähikeit.

• Ergebnis ist sozial unverträglich bzw. ungerecht.

b2) Sekundäre Einkommensverteilung

• Verteilung des Volkseinkommens auf die Haushalte nach der Umverteilung durch den Staates (Steuern,

Sozialversicherungsbeiträge, Transferzahlungen).

• Ergebnis führt zum verfügbaren Einkommen, das sozialverträglich sein soll.

Beispiele:

(17)

Die personelle Einkommensverteilung befaßt sich mit dem Verhältnis zwischen einer Anzahl von Haushalten und deren Einkommen.

Eine mögliche Darstellung erfolgt in Form einer Häufigkeitsverteilung:

Bezeichnungen:

Y Einkommen

N(Y) Anzahl der Haushalte, die das Einkommen Y beziehen

N(Y)

Y

Eine häufige Darstellungsform ist die sog. Lorenz-Kurve:

∑ Y = 100%

50%

50% 100% = ∑ N Häufigkeitsverteilung

(18)

2.3 Beschäftigung

Erfassung der Beschäftigungssituation:

Bevölkerung

Erwerbspersonen Nichterwerbspersonen

Erwerbstätige Arbeitslose

abhängige Erwerbstätige

Selbständige registriert nicht registriert

Abhängige Erwerbspersonen = abhängige Erwerbstätige + registrierte Arbeitslose

Arbeitslosenquote registrierteArbeitslose abhängigeErwerbspersonen

=

(19)

Deutschland 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 Arbeitslosenquote

Jahres - ∅

7,2 6,3 8,5 9,8 10,6 10,4 11,5 12,7 12,4 12,0

0 2 4 6 8 10 12 14

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999

in % ALQ ( % )

Quelle: Statistisches Bundesamt: Sachverständigenrat-Wirtschaft, Lange Reihen zur Wirtschaftsentwicklung in Deutschland

Arbeitsmarktmodell

Bezeichnungen: • Nominallohn = W

• Preisniveau = P

• Reallohn = W / P

• Arbeitsangebot (HH) : AA = AA (W / P)

• Arbeitsnachfrage (U) : AN = AN (W / P)

W / P

Arbeit

(20)

Ursachen für Unterbeschäftigung (Arbeitslosigkeit)

Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit

(21)

2.4 Inflation

2.4.1 Erfassen der Preisentwicklung

Preisniveaustabilität bedeutet Konstanz des Preisniveaus, d.h.

Abwesenheit von Inflation und Deflation.

Als Inflation bezeichnet man ein anhaltendes Steigen des Preisniveaus.

Einige Begriffe:

− Verdeckte Inflation

− relative Inflation

− zurückgestaute Inflation

− Schleichende, trabende, galoppierende Inflation

− hausgemachte oder importierte Inflation

− antizipierte oder nicht antizipierte Inflation.

(22)

Preisindizes in der BR Deutschland

• Preisindex für die Lebenshaltung:

− für Haushalte unterschiedlicher Größe

− für Haushalte unterschiedlichen Familieneinkommens Alle privaten

Haushalte

4-Personen-HH v. Angestellten u. Beamten mit

höheren Einkommen

4-Personen-HH von

Arbeitnehmern mit mittleren Einkommen

2-Personen-HH von Rentnern u.

Sozialhilfe- empfängern

• Index der Erzeugerpreise

Preisindex für Lebenshaltung aller priv. Haushalte in Deutschland (1995 = 100)

Jahr Alle privaten Haushalte

1991 87,2

1992 91,6

1993 95,7

1994 98,3

1995 100

1996 101,4

1997 103,3

1998 104,3

1999

(23)

Preisindex für Lebenshaltung aller privaten HH in Deutschland (1995 = 100)

75 80 85 90 95 100 105 110

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999

Warenkorb im Preisindex für die Lebenshaltung

Hauptgruppe Alle privaten HH Alle privaten HH

1985 in

%o

1995in

%o

Lebenshaltung insgesamt 1000 1000

Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren

229,89 316,52

Bekleidung, Schuhe 69,47 88,58

Wohnungsmiete, Energie 250,29 107,65

Möbel, Haushaltsgeräte u.

andere Güter für die Haushaltsführung

72,21 105,44

Güter für Gesundheits- u.

Körperpflege

40,99 36,62

Güter f. Verkehr- u.

Nachrichtenübermittlung

144,03 198,54

Güter f. Bildung, Unterhaltung, Freizeit

83,71 96,09

Güter f. die persönliche Ausstattung, Dienstleistungen

d. Beherbergungsgewerbes

109,41 50,56

aus: Heubes, Marktwirtschaft, S. 371 und Statistisches Jahrbuch 1997, S.646/647

(24)

Berechnung und Umrechnung von Preisindizes

Po = Preisniveau der Basisperiode 0 Pt = Preisniveau der Berichtsperiode t

Pot = Inflationsrate (%) = Änderungsrate des Preisniveaus

Pt - Po Pt

Pot = x 100 = - 1 x 100 Po Po

Beispiele:

(25)

2.4.2 Inflationsursachen

Inflationsursachen

Erhöhung der Güternachfrage (Nachfrageinflation)

Verringerung des Güterangebots (Angebotsinflation)

autonom induziert

(1) Nachfrageimpuls

(2) Angebotsimpuls

(26)

2.4.3 Inflationsprozess

2.4.4 Möglichkeiten des Staates einer Anti-Inflationspolitik

(1) Nachfragesteuerung

(2) Angebotssteuerung

(27)

2.5 Konjunktur und Wachstum

Konjunktur bezeichnet die Änderung der gesamtwirtschaftlichen Aktivitäten im Zeitablauf.

2.5.1 Die Erfassung des Konjunkturverlaufs

Indikatoren :

• Bruttoinlandsprodukt bzw.

• Wachstumsrate des Bruttoinlandsprodukts

• Auslastungsgrad (d.h. das Verhältnis zwischen tatsächlichem zu potentiellem Sozialprodukt. )

• Arbeitslosenquote

• Zinsen

• Inflationsrate

• Inlandsnachfrage

• Ausrüstungs-, Bauinvestitionen

• Privater Verbrauch

• Zahl der Insolvenzen

• Auftragseingänge

• Börsen-Indizes

Wachstum bezeichnet die Zunahme des realen Bruttoinlandsproduktes im Zeitablauf.

(28)

-2 0 2 4 6 8 10 12 14

1952 1954 1956 1958 1960 1962 1964 1966 1968 1970 1972 1974 1976 1978 1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 in %

Veränderung des realen BIP

BIP - Index (1952 = 100)

0 100 200 300 400 500 600 700

1952 1954 1956 1958 1960 1962 1964 1966 1968 1970 1972 1974 1976 1978 1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996

(29)

Phasen des Konjunkturzyklus

Zeit

Boom Abschwung Depression Aufschwung

Charakteristika der Konjunkturphasen:

Boom Abschwung Depression Aufschwung

(30)

Ziele der Konjunkturpolitik

Stabilitätsgesetz von 1967:

Preisniveau-Stabilität

Außenwirtschaftliches

Gleichgewicht „ Magisches Viereck“

Hoher

Beschäftigungsstand

Stetiges u.

angemessenes Wachstum

Maßnahmen der Konjunkturpolitik

• Fiskalpolitische Maßnahmen der Bundesregierung bzw. der Landesregierungen:

• Geldpolitische Maßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) bzw. der Deutschen Bundesbank:

(31)

Kapitel 3 : Betriebswirtschaftslehre

3.1 Aufgaben und Teilgebiete der BWL

Betriebswirtschaftslehre

Betriebswirtschaftliche Verfahrenstechnik

Allgemeine BWL Spezielle BWL

Definition: Ein Betrieb ist eine technische, soziale und wirtschaftliche Einheit

• mit der Aufgabe der Bedarfsdeckung,

• mit selbständigen Entscheidungen

• und eigenen Risiken.

Betrieb

Haushalte Unternehmen

öffentlich privat öffentlich privat

(32)

Ziele der Betriebe:

Betriebe Zielsetzung

Private Haushalte Maximierung des eigenen Nutzens Öffentliche Haushalte Maximierung des Wohlstands der

Gesellschaft

Öffentliche Unternehmen Grundversorgung der Gesellschaft bei Kostendeckung

Private Unternehmen Gewinnmaximierung

Gewinnmaximierungsthese

• Gewinnermittlung erfolgt i.d.R. durch „Bilanzen“

• Bilanz = Bestandsrechnung über Vermögen und Kapital

Aktiva

Bilanz

Passiva Anlagevermögen (AV) Eigenkapital (EK)

Sachanlagen

Immaterielle Anlagen Finanzanlagen

Umlaufvermögen (UV) Fremdkapital (FK)

Vorräte langfristige Verbindlichkeiten

Forderungen kurzfristige Verbindlichkeiten Wertpapiere

Zahlungsmittel

Vermögen (V) Kapital (K)

(33)

Bilanzgleichungen:

Bilanzielle Gewinnermittlung:

Bsp.: V=1000 (1.1...), FK=600 (konstant), V=1060 (31.12...)

Bilanz 1.1... Bilanz 31.12...

A P A P

Gewinnverwendung:

1.Fall: Gewinn wird voll ausgeschüttet / entnommen ! 2.Fall: Gewinn wird voll einbehalten (thesauriert) !

3.Fall: Gewinn wird voll zur Tilgung von FK verwendet !

(34)

• Beurteilung der Gmax-These erfolgt anhand von (relativen) Kennzahlen:

(1) Eigenkapitalrendite (EKR) = x 100 (%)

(2) Gesamtkapitalrendite (GKR) = x 100 (%)

(3) Umsatzrendite (UR) = x 100 (%)

(35)

Frage: Welche dieser Renditen führt zu Gmax?

1. Beispiel:

Alternativen A B

EK

FK (10%)

100 -

100 20 GK

G + FKZ GKR

2 3

G EKR

2. Beispiel:

Alternativen A B

EK 100 100

Umsatz Aufwand

10 8

15 12,5 G

UR EKR

2

Ergebnis:

Die Zielsetzung einer privaten Unternehmung ist typischerweise

§ die

§ durch

§ anhand

(36)

3.2 Aufbau eines Betriebs

3.2.1 Rechtsformen

Das Rechtssystem stellt den Unternehmen eine Reihe von Rechtsformen zur Verfügung. Die Entscheidung über die Art der Rechtsform liegt in der Regel bei den Eigentümern des Unternehmens.

Rechtsformen

Einzel- unternehmen

Gesellschafts- unternehmen

Personen- gesellschaften

Kapital- gesellschaften

Mischformen und Sonstige

• BGB-Gesellschaft (GbR)

• GmbH • GmbH & Co. KG

• AG & Co. KG

• OHG • AG • KGaA

• KG • Genossenschaft

• Stille Gesellschaft • VVaG

(Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) Rechtsformen der öffentlichen Hand:

• ör Körperschaft

• ör Anstalt

(37)

Kriterien zur Abgrenzung unterschiedlicher Rechtsformen

§

§

§

§

§

§

§

3.2.1.1 Einzelunternehmen

Eine Einzelperson betreibt einen Betrieb als :

Kaufmann (HGB) Kleingewerbetreibender (BGB)

Istkaufmann

• mit einem in kaufmännischer Weise eingerichteten

Gewerbebetrieb

• Handelsregister(HR)-Eintrag Kannkaufmann

• durch freiwilligen HR-Eintrag

• kein nach Art und Umfang eingerichteter kaufmännischer Geschäftsbetrieb

• kein HR-Eintrag

• Bsp:

• Firma

... e.K. (eingetragener Kaufmann)

• Prokura

• keine Firma

• keine Prokura

(38)

Merkmale Einzelunternehmen

§§ §§ 1-104 HGB

Eigentümer (Mindestzahl) Inhaber (max. 1)

Haftung • persönlich

• unbeschränkt

Gründung • formfrei

• HR-Eintrag als Istkaufmann / Kannkaufmann

Mindest-EK kein

Beispiele Ein-Personen-Unternehmen,

häufigste aller Rechtsformen (mehr als 2/3) Leitung/Außenvertretung Inhaber

Kontrolle Inhaber

Gewinnbeteiligung uneingeschränkt Verlustbeteiligung EK/ Privatvermögen

Vorteile • keine Rechtsformkosten

• alleinige Entscheidungsgewalt

• keine Entnahmebeschränkungen Nachteile • unbeschränkte Haftung auch mit PV

• EF stark beschränkt durch Vermögen des Inhabers

• FF stark beschränkt auf Beleihungs- fähigkeit des Vermögens des

Inhabers

(39)

3.2.1.2 Personengesellschaften

Merkmale BGB-G / GbR

§§ §§ 705-740 BGB

Eigentümer (Mindestzahl) Gesellschafter (2)

Haftung • persönlich

• unbeschränkt

• gesamtschuldnerisch

Gründung formfrei

Mindest-EK kein

Beispiele • Praxisgemeinschaft (Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte)

• Arbeitsgemeinschaft (Arge) Leitung/Außenvertretung alle Gesellschafter

Kontrolle alle Gesellschafter Gewinnbeteiligung dispositiv (vertraglich)

andernfalls gesetzlich: nach Köpfen Verlustbeteiligung dispositiv, andernfalls gesetzlich:

nach Köpfen ggf. Privatvermögen Vorteile • keine Rechtsformkosten

• keine Entnahmebeschränkungen

• EF/FF besser als bei Einzelunternehmen

• Gesellschafter kann auch juristische Person sein

Nachteile • unbeschränkte Haftung

• EF/FF beschränkt

• Vertrauensverhältnis

(40)

Merkmale OHG

§§ §§ 19, 105-160 HGB

Eigentümer (Mindestzahl) Gesellschafter (2)

Haftung • persönlich

• unbeschränkt

• gesamtschuldnerisch

Gründung • formfrei

• HR-Eintrag

Mindest-EK kein

Beispiele Familien-OHG

• Vater + Sohn

• Geschwister Leitung/Außenvertretung alle Gesellschafter Kontrolle alle Gesellschafter

Gewinnbeteiligung dispositiv, andernfalls gesetzlich:

1. max. 4 % vom Kapitalanteil 2. Rest nach Köpfen

Verlustbeteiligung dispositiv, andernfalls gesetzlich:

nach Köpfen ggf. Privatvermögen Vorteile • keine Rechtsformkosten

• keine Entnahmebeschränkungen

• EF/FF besser als bei Einzelunternehmen Nachteile • unbeschränkte Haftung

• EF/FF beschränkt

• Vertrauensverhältnis

(41)

OHG - Gewinnverteilung : Gewinn = 250.000 DM,

Vergütung für den geschäftsführenden Gesellschafter C (Unternehmerlohn) lt. Gesellschaftsvertrag = 150.000 DM.

Gesell- schafter

EK

(Einlage)

Unterneh- merlohn

4% der Einlage

Rest nach Köpfen

Σ Gewinn- anteil

EK

A 350.000

B 250.000

C 400.000

Summe 1.000.000

(42)

Merkmale KG

§§ §§ 161-177a HGB

Eigentümer (Mindestzahl) Komplementäre (1), Kommanditisten (1) Haftung • Komplementäre = Vollhafter, wie OHG

• Kommanditisten =Teilhafter, beschränkt auf Einlage

Gründung • formfrei

• HR-Eintrag

Mindest-EK kein

Beispiele • Erben-KG

• Publikums-KG

• Verlustzuweisungs-KG Leitung/Außenvertretung Komplementäre

Kontrolle Kommanditisten oder Beirat Gewinnbeteiligung dispositiv, andernfalls gesetzlich:

1. max. 4 % vom Kapitalanteil

2. Rest nach „angemessenem Verhältnis“

Verlustbeteiligung dispositiv, andernfalls gesetzlich:

nach „angemessenem Verhältnis“

Vorteile • keine Rechtsformkosten

• EF deutlich verbessert ggü. OHG aufgrund Kommanditistenbeteiligung mit kleinen Einlagen

Nachteile • unbeschränkte Haftung für Komplementäre

• FF beschränkt

• kein organisierter Markt für Kommanditisten-anteile

(43)

KG - Gewinnverteilung :

Gewinn = 250.000 DM; FK = 250.000 DM;

Vergütung für den geschäftsführenden Komplementär C (Unternehmerlohn) lt. Gesellschaftsvertrag = 150.000 DM;

A, B sind Kommanditisten.

Gesell- schafter

EK

(Einlage)

Unterneh- merlohn

4% der Einlage

„angemessener Anteil“

Σ Gewinn- anteil

EK

A 350.000

B 250.000

C 400.000

Summe 1.000.000

(44)

Merkmale Stille Gesellschaft

§§ §§ 230-236 HGB

Eigentümer (Mindestzahl) Gesellschafter (1),

Stille Gesellschafter StG (1) Haftung StG: beschränkt auf Einlage oder

vertraglicher Haftungsausschluß

Gründung formfrei

Mindest-EK kein

Beispiele reine „Innengesellschaft“ mit allen Rechtsformen möglich

Leitung/Außenvertretung StG: ausgeschlossen

Kontrolle StG wie Kommanditisten bei KG Gewinnbeteiligung dispositiv, andernfalls gesetzlich:

„angemessener Anteil“

Verlustbeteiligung dispositiv, andernfalls gesetzlich:

„angemessener Anteil“ oder Ausschluß Vorteile • Stille Beteiligung an allen Rechtsformen

möglich

• keine Rechtsformkosten

• Stille Beteiligung nach außen nicht erkennbar

• Ausschüttung an StG nur bei

Gewinnerzielung (Eigenkapitalgeber)

• Haftungsausschluß für StG möglich (Gläubiger)

Nachteile • Vertragsbeziehung

(45)

3.2.1.3 Kapitalgesellschaften

Merkmale GmbH

§§ GmbHG

Eigentümer (Mindestzahl) Gesellschafter (1)

Haftung beschränkt auf Gesellschaftsvermögen / Einlage ggf. vertragliche „Nachschußpflicht“

Gründung • notarielle Satzung

• HR-Eintrag

Mindest-EK • Stammkapital: 25.000 Euro

• 100 Euro / Gesellschafter Beispiele • Ein-Mann-GmbH

• kleine u. mittlere Mehrpersonen-GmbH Leitung/Außenvertretung Geschäftsführung (ein oder mehrere GF) Kontrolle • Gesellschafterversammlung

• Wirtschaftsprüfer

• Aufsichtsrat, wenn AN > 500 Gewinnbeteiligung

am JÜ + GV – VV

dispositiv, andernfalls gesetzlich: gemäß Anteil am Stammkapital (=Geschäftsanteil) Verlustbeteiligung durch Rücklagenauflösung / Verlustvortrag

ggf. „Nachschüsse“

Vorteile • beschränkte Haftung

• geringe Rechtsformkosten

• Ein-Mann-GmbH

Nachteile • FF stark eingeschränkt

• verbesserte FF nur durch Beleihung von Privatvermögen

• fehlende Handelbarkeit der GmbH-Anteile

(46)

Merkmale AG

§§ AktG

Eigentümer (Mindestzahl) Aktionäre (1)

Haftung beschränkt auf Gesellschaftsvermögen / Einlage

Gründung • notarielle Satzung

• HR-Eintrag

• Gründungsprüfung

Mindest-EK • Grundkapital: 50.000 Euro

• Stückaktien ohne Nennbetrag oder

• Nennbetragsaktien: mind. 1 Euro / Aktie

Beispiele • Familien-AG

• Publikums-AG

• Kleine AG

Leitung/Außenvertretung Vorstand (ein oder mehrere V) Kontrolle • Aufsichtsrat (AR)

• Hauptversammlung (HV)

• Wirtschaftsprüfer (WP) Gewinnbeteiligung am „Bilanzgewinn“ (BG)

(i.W. Jahresüberschuss-Rücklagenbildung) gemäß Anteil am Grundkapital

Verlustbeteiligung durch Rücklagenauflösung / Verlustvortrag

(47)

Merkmale AG Vorteile • beschränkte Haftung

• klein gestückelte Anteile (Aktien)

• Handelbarkeit der Aktien über Börse

• gute EF über Neuemission von Aktien

• FF über Börse durch

Teilschuldverschreibungen

Nachteile • hohe laufende Rechtsformkosten (Ausnahme: Kleine AG)

• Ausschüttungserwartung der Aktionäre

AG-EK-Ausweis:

Eine AG emittierte 4 Mio Nennbetragsaktien zum Nennwert von

5 Euro/Aktie. Der Emissionspreis betrug 12,50 Euro/Aktie. Aus Gewinnen wurden bisher 1 Mio Euro in gesetzliche und 5 Mio Euro in andere

Gewinnrücklagen eingestellt. Im Vorjahr wurde ein Gewinnvortrag von 0,5 Mio Euro gebildet. Wie sieht das EK aus?

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital (Grundkapital) II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

1. gesetzliche Rücklage 2. andere Gewinnrücklagen IV. Gewinnvortrag

(48)

AG-Gewinnverwendung:

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde ein Jahresüberschuss (JÜ) von 1 Mio Euro erzielt. Rücklagen sollen nach Gesetz in max. Höhe gebildet werden. Wie hoch ist die max. Ausschüttung?

1. Jahresüberschuss (lt. G+V) +

2. Verlustvortrag aus Vorjahren (VV)

3. vom Rest 5% oder den durch Satzung höheren Teil in die „gesetzliche Rücklage“ bis die

„gesetzliche Rücklage“ plus die „Kapitalrücklage“

10% des Grundkapitals erreichen (MussV)

4. vom Rest max. 50% oder den durch Satzung

höheren Teil in „andere Gewinnrücklagen“ bis 50%

des Grundkapitals erreicht sind (KannV) 5. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr (GV) 6. „Bilanzgewinn“ (BG)

7. weitere Zuweisungen zu „Gewinnrücklagen“

8. Gewinnvortrag auf das Folgejahr (GV)

9. Ausschüttung (Brutto-Dividende vor Steuern)

Ein Bilanzverlust kann ganz bzw. teilweise

1. mit einem „Gewinnvortrag“ verrechnet, 2. als „Verlustvortrag“ ausgewiesen,

3. mit „anderen Gewinnrücklagen“ verrechnet werden oder 4. mit dem Teil der „gesetzlichen Rücklagen“ plus

„Kapital-rücklagen“ verrechnet werden, der 10% des Grundkapitals übersteigt

(49)

Organe der AG

Vorstand Aufsichtsrat Hauptversammlung

(50)

Rendite von Aktien

Allgemein: R = Nettoertrag

Kapitaleinsatz x 100 (%)

Die Rendite von Aktien wird bestimmt von:

BK0; BKn; TK0; TKn; Dt-brutto; st (ESt); T

(51)

Ordentliche Kapitalerhöhung:

Eine Erhöhung des Aktienkapitals ist durch Ausgabe junger Aktien im Zuge einer ordentlichen Kapitalerhöhung (§186 AktG) möglich. Die jungen Aktien werden zu einem niedrigeren Kurs abgegeben. Die Inhaber der alten Aktien erhalten ein Bezugsrecht auf die jungen Aktien.

Beispiel:

Grundkapital 5.000.000 DM

Anzahl der alten Aktien (a) 100.000 Stück Anzahl der neuen Aktien (n) 20.000 Stück Börsenkurs vor Ausgabe der neuen Aktien (BKv) 340,-- DM

Börsenkurs nach Ausgabe der neuen Aktien (BKn) 300,-- DM Ausgabepreis der neuen Aktien (B) 250,-- DM

Der Aktionär Geizig besitzt 1000 alte Aktien. Er erhält dafür 1000 Bezugsrechte (BR). Das Bezugsrechtsverhältnis entspricht a:n = 5:1.

Der Aktionär Geizig hat zwei Handlungsalternativen:

Alternative A: Kauf der neuen Aktien, Alternative B: Verkauf der Bezugsrechte.

Der Wert des Bezugsrechts W(BR) wird so berechnet, dass der Kursverlust an den alten durch den Kursgewinn an den neuen Aktien ausgeglichen wird:

a BKv - a BKn = n BKn - n B, und daraus folgt: W B R B K B

a n

B K B

a n

v n

( ) = −

+ = −

1 W (BR) =

(52)

Vor Emission Alternative A Alternative B Anzahl Aktien

Beteiligungsquote Börsenkurs

Wert der Aktien

Kosten der neuen Aktien Verkauf der

Bezugsrechte Vermögen

(53)

Publizitätszwang von Kapitalgesellschaften:

Der Umfang der handelsrechtlichen Publizitätspflichten bezieht sich auf den Jahresabschluss und hängt von der Größe des Unternehmens ab (§ 267 HGB).

Jahresabschluss (§ 242 (3) HGB) 1. „Bilanz“

2. „GuV-Rechnung“

Erweiterter Jahresabschluss (§ 264 (1) HGB) 3. „Anhang“

4. „Lagebericht“

Anhang : Erläuterungen zu Positionen aus Bilanz und GuV Lagebericht : Darstellung der aktuellen und zukünftigen

wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Wenn 2 der 3 Größenkriterien erfüllt sind gilt:

KapG kleine mittlere große

(1) Bilanzsumme ≤ 5,31 Mio DM ≤ 21,24 Mio DM > 21,24 Mio DM (2) Umsatzerlöse ≤ 10,62 Mio DM ≤ 42,48 Mio DM > 42,48 Mio DM

(3) Anzahl d. AN ≤ 50 ≤ 250 > 250

Prüfungspflicht

durch WP x x

Publizieren von

- Bilanz x x X

- GuV-Rechnung x X

- Anhang x x X

- Lagebericht X

Publizieren im

- Handelsregister x x X

- Bundesanzeiger X

(54)

3.2.1.4 Sonstige Gesellschaftsformen

KGaA

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist eine Kombination von KG und AG.

Wenigstens ein Gesellschafter muss persönlich unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen haften, während die Haftung der Kommanditisten auf ihre in Aktien verbrieften Kapitaleinlagen beschränkt ist. (§§ 278-290 AktG) GmbH & Co. KG und AG & Co. KG

Diese beiden Rechtsformen stellen Varianten einer KG dar, bei denen i.d.R.

ein Komplementär eine Kapitalgesellschaft ist und deren Gesellschafter zugleich Kommanditisten der KG sind.

Genossenschaft

Eine Genossenschaft nach dem Genossenschaftsgesetz ist eine

Gesellschaft mit einer nicht geschlossenen Zahl von Mitgliedern (Genossen).

Zweck ist nicht primär die Gewinnerzielung sondern die Förderung des Erwerbs der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes.

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeiet (VVaG)

Der VVaG ist eine Rechtsform ausschließlich für Versicherungs- unternehmen. Mit Abschluß eines Versicherungsvertrages wird ein

Versicherungsnehmer i.d.R. automatisch Mitglied im Unternehmen. Zweck ist die Bedarfsdeckung der versicherten Mitglieder. Verluste werden durch

Beitragserhöhungen ausgeglichen. Gewinne werden an die Versicherungs- nehmer weitergegeben. (§§ 15-59 VAG)

(55)

3.2.2 Unternehmenszusammenschlüsse

Unternehmenszusammenschlüsse entstehen durch Verbindung von bisher rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Unternehmen zu größeren

Wirtschaftseinheiten.

Ziele eines Zusammenschlusses:

• Erhöhung der Wirtschaftlichkeit

• Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Verbesserung der Marktstellung

• gemeinsame Forschung und Entwicklung, Beschaffung, Produktion oder gemeinsamer Absatz

• Verbesserung der Kapitalausstattung

• Risikominderung

• Erreichen einer Machtposition

Formen von Unternehmenszusammenschlüssen

Kooperationen

• Interessengemeinschaft

• Arbeitsgemeinschaft

• Konsortium

• Gemeinschaftsunternehmen ( Joint Venture)

• Kartell

• Wirtschaftsfachverband

Konzentrationen

• Konzern, Holding ( Unterordnungskonzern, Gleichordnungskonzern)

• Fusion

(56)

3.2.3 Unternehmenssteuern

Arten:

3.2.3.1 Umsatzsteuer (USt)

• Gesetzliche Grundlage: Umsatzsteuergesetz (UStG)

• Umsatzsteuerpflichtige Geschäftsvorfälle:

Ø Alle Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmen im Erhebungsgebiet (Inland) gegen Entgeld im Rahmen seines Unternehmens ausführt.

Ø Eigenverbrauch (Entnahmen von Waren, sowie deren Nutzung für private Zwecke)

Ø Einfuhr von Gegenständen in das Zollgebiet -> „Einfuhrumsatzsteuer“

Ø USt befreit: z.B.

System:

USt

MSt VSt

„Mehrwertsteuer“ „Vorsteuer“

eingenommene USt bezahlte USt

Einnahme Ausgabe

(57)

Allgemein gilt:

USt-Zahllast an das Finanzamt = MSt - VSt

Beispiel: USt-Satz: z.Z. 16 %

Stufe Netto- Eingangs- rechnung

VSt (16 %)

Netto- Ausgangs- rechnungen

MSt (16%)

Mehr- wert

Zahllast ans Finanz- amt

Hersteller 4.000 640 4.000 640

Groß- handel

4.000 640 6.000 960 2.000 320

Einzel- handel

6.000 960 9.000 1.440 3.000 480

Summe 10.000 1.600 19.000 3.040 9.000 1.440

USt-Liquiditätsrechnung:

+ MSt - VSt - USt-Zahllast = Hersteller:

Großhandel:

Einzelhandel:

Endverbraucher:

Ergebnis:

(58)

3.2.3.2 Einkommensteuer (ESt)

• Gesetzliche Grundlage: Einkommensteuergesetz (EStG)

• Steuerpflichtige: Natürliche Personen, Freiberufler, Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaften

• ESt-Belastung hängt von der Höhe des persönlichen und gesamten zu versteuernden Einkommens (zvE) ab:

+ Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft + Einkünfte aus Gewerbebetrieb

+ Einkünfte aus selbständiger Arbeit + Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit + Einkünfte aus Kapitalvermögen

+ Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung + Sonstige Einkünfte

= Summe der Einkünfte - Sonderausgaben

- Außergewöhnliche Belastungen

- Steuerbegünstigung des selbst genutzten eigenen Wohnraums - Diverse Freibeträge

= Zu versteuerndes Einkommen (zvE)

ESt-Tarifaufbau (1999)

Zonen zvE ESt-Satz

Grundtabelle Splitting

1. Grundfreibetrag Bis 13.067 Bis 26.135 0 %

2. Progressionszone 23,9 % - 53 %

3. Proportionalzone Ab 120.042 Ab 240.084 53 % (konstant)

ESt-Sätze:

Grenzsteuersatz =

Durchschnittssteuersatz =

(59)

Tarifverlauf 1999:

s , s´ ESt-Grenz- und Durchschnittsbelastung 53%

34%

23,9%

zvE 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120 130 TDM

• Tarifbegrenzung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb auf den Spitzensteuersatz von 47 % (zvE = 100.224 / 200.448)

• Solidaritätszuschlag (SolZ): SolZ = 5,5 % von SESt

• Beispiel: Lediger mit zvE in 1999 von 80.000 DM !

(60)

3.2.3.3 Körperschaftsteuer (KSt)

• Gesetzliche Grundlage: Körperschaftsteuergesetz (KStG)

• Steuerpflichtige: Kapitalgesellschaften

• KSt-Regeltarife

+ Gewinn

- Verlustvorträge - Freibeträge

(mind. 7.500 DM)

= zvE

Thesaurierung Ausschüttung

sKSt= 40 % sKSt=30%

*

* Neben der Ausschüttungsbelastung von 30 % wird als „Quellensteuer“

auch die KapESt von 25 % und der SolZ einbehalten.

• Solidaritätszuschlag (SolZ): SolZ = 5,5 % von SKSt

(61)

3.2.3.4 Gewerbesteuer (GewSt)

• Gesetzliche Grundlage: Gewerbesteuergesetz (GewStG)

• GewSt ist eine Gemeindesteuer

• Steuerpflichtige: Gewerbetreibende mit „Einkünften aus Gewerbebetrieb“

• Gewerbesteuerbefreiung: „Freiberufler“ (Ärzte, Steuerberater, Anwälte)

• Bemessungsgrundlage: Gewerbeertrag (GewE)

GewSt = m x H x GewE

wobei m = Steuermeßzahl (Basissteuersatz)

H = Hebesatz (100-Satz der Gemeinde zur Anhebung von m)

§ H : 300% - 515 % (BRD)

§ H (R) = 425%

GewE ≈≈ „Gewinn aus Gewerbebetrieb“ + - Korrekturen

(1) GewSt für EU und Personengesellschaften

• Freibetrag: 48.000 DM

• Steuermeßzahl (m) nach „Staffelprogression“

m (%) 5%

4%

3%

2%

1% GewE in TDM 48 72 96 120 144

Beispiel: EU mit GewE = 300.000, H(R) = 425 %

(62)

GewE m x H x GewE = GewSt

(2) GewSt für Kapitalgesellschaften

• Freibetrag: 7.500 DM

• Steuermeßzahl (m) = 5 % (konstant)

• „Geschäftsführergehalt“ des geschäftsführenden Gesellschafters einer KapG kürzt als Betriebsausgabe den Gewinn / GewE und ist dadurch gewerbesteuerbefreit. In der EU / PersG bezieht der geschäftsführenden Gesellschafters „Unternehmerlohn“ aus dem Gewinn, der damit

gewerbesteuerpflichtig ist.

Beispiel: KapG mit Geschäftsführergehalt = 200.000 GewE = 100.000, H(R) = 425 %

(63)

3.3 Betriebliche Produktionsfaktoren

Betriebliche Produktionsfaktoren

Elementare Faktoren Dispositive Faktoren

Arbeit Betriebs- mittel

Werk- stoffe

Betriebs- führung

Planung Organi- sation

Control- ling

(64)

3.3.1 Menschliche Arbeitsleistung

Mit dem Begriff „Arbeit“ beschreibt man den Einsatz der physischen und psychischen Fähigkeiten eines Menschen zur Realisierung der

betrieblichen Zielsetzungen.

3.3.1.1 Bestimmungsfaktoren

Die menschliche Arbeitsleistung hängt ab von

a) der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit

b) dem Leistungswillen.

(65)

3.3.1.2 Arbeitsgestaltung

Die Arbeitsgestaltung verfolgt zwei gleichrangige Ziele:

(1) eine menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen (2) eine den Ertrag des Betriebs steigernde Gestaltung des Arbeitssystems.

Die theoretischen Grundlagen liefern die Arbeitswissenschaften. Ein wichtiges Hilfsmittel sind dabei Arbeitsstudien.

In Deutschland werden diese Studien insbesondere von dem 1924 gegründeten Vereins REFA durchgeführt.

Zur Geschichte von REFA:

1924 Gründung des „Reichsausschuß für Arbeitszeitermittlung“

REFA

ab 1934 Reichsausschuß für Arbeitsstudien REFA seit 1946 Verein für Arbeitsstudien REFA - e.V.

Arbeitsstudien umfassen heute Verfahren für

• rationelle Arbeitsgestaltung

(z. B. Bewegungsstudien, Arbeitsablaufstudien, Arbeitsplatzstudien)

• Leistungsvorgaben mittels Arbeitszeitstudien, Belastungsstudien und Leistungsstudien

• Arbeitsbewertung.

(66)

a) Regelungen der Arbeitszeit

Bei der Festlegung der Arbeitszeiten muß ein Kompromiss gefunden werden zwischen den Interessen des Betriebs und den darin arbeitenden Menschen.

Dabei sind insbesondere gesetzliche Vorschriften zu beachten:

• Arbeitszeitordnung

• Gewerbeordnung

• Bundesurlaubsgesetz

• Jugendarbeitsschutzgesetz

• Mutterschutzgesetz

• Schwerbeschädigtengesetz

• Unfallverhütungsvorschriften.

Bei der Verteilung der Arbeitszeit auf den 24-Stunden-Tag sind vor allem zwei Punkte wichtig:

1. Der Zeitpunkt des Beginns der Arbeit

2. die Unterbrechung der Arbeit durch Pausen.

(67)

b) Arbeitsplatzgestaltung

• Arbeitsraum

• Gestaltung der Betriebsmittel

• Betriebsklima

c) Arbeitszeitmodelle

(68)

3.3.1.3 Arbeitsbewertung

Ziel: Festlegung des Schwierigkeitsgrades der Arbeit

Voraussetzung einer adäquaten Entlohnung ist es, eine Staffelung der einzelnen Tätigkeiten in einem Betrieb nach dem Schwierigkeitsgrad durchzuführen. Dies ist Aufgabe der Arbeitsbewertung. Sie geht von bestimmten Anforderungen aus, die eine Arbeitsverrichtung an einen arbeitenden Menschen stellt.

Methoden der qualitativen Analyse von Arbeit:

(1) Die summarische Methode bewertet die Arbeitsverrichtung als Einheit, d.h. es wird eine Gesamtbeurteilung der Schwierigkeit der Tätigkeit vorgenommen. Die einzelnen Anforderungsarten werden global berücksichtigt.

(2) Die analytische Methode erfaßt für jede Arbeitsverrichtung die einzelnen Anforderungen. Für jede Anforderung wird eine Wertzahl ermittelt und die Summe dieser Wertzahlen ergibt den Arbeitswert der Verrichtung.

(69)

Anforderungskatalog: (Grundlage bildet das „Genfer Schema“ von 1950)

Hauptanforderungsarten Untermerkmale

Genfer Schema REFA

A.. Können I. Geistige Anforderungen 1.

2.

Fachkenntnisse Nachdenken II. Körperliche Anforderungen 3.

4.

5.

Geschicklichkeit Muskelbelastung Aufmerksamkeit B. Belastung III. Geistige Belastung

IV. Körperliche Belastung

C. Verantwortung V. Verantwortung 6.

7 8.

Betriebsmittel und Produkte

Sicherheit und Gesundheit anderer Arbeitsablauf

D. Arbeitsbedingungen VI. Arbeitsbedingungen 9.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

Temperatur Nässe Schmutz Gas, Dämpfe

Lärm, Erschütterung Blendung, Lichtmangel

Erkältungsgefahr, Arbeiten im Freien

(70)

3.3.1.4 Arbeitsentgelt

Die Arbeitswerte legen die Relationen zwischen den Schwierigkeitsgraden und damit die relativen Lohnhöhen fest. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen nun die absoluten Geldwerte für die Entlohnung aushandeln.

3.3.1.4.1 Hauptformen der Entlohnung:

(1) Zeitlohn (2) Akkordlohn (3) Prämienlohn.

Zu (1) Zeitlohn:

Zeitlohn bezeichnet eine Entlohnung nach der Dauer der Arbeitszeit.

Anwendungsbereiche:

(71)

Beispiel:

Stundenlohn 12,-DM, Normalleistung ( Leistungsgrad 100%) 10 Stück Für den Betrieb sind zwei Fragen interessant:

a) Wie hoch ist der Stundenlohn in Abhängigkeit vom Leistungsgrad?

b) Wie hoch sind die Lohnstückkosten?

Leistungsgrad Leistung Stundenlohn Lohnstückkosten 80 %

100 % 120 %

Vorteile:

Nachteile:

(72)

Problemlösung:

(73)

Zu (2) Akkordlohn:

Akkordlohn bezeichnet eine Entlohnung nach dem mengenmäßigen Ergebnis.

Vorteile:

Der Akkordlohn wird aus drei Komponenten ermittelt:

(1) dem (tariflich) garantierten Mindestlohn (2) dem Akkordzuschlag

(3) der Normalleistung.

Beispiel:

Tarifl. Mindestlohn 12,-DM, Normalleistung ( Leistungsgrad 100%) 10 Stück

Tarifl. Mindestlohn Akkordzuschlag Akkordrichtsatz

Stücklohn Akkordrichtsatz Normalleistung

=

(74)

Für den Betrieb sind wieder zwei Fragen interessant:

a) Wie hoch ist der Stundenlohn in Abhängigkeit vom Leistungsgrad?

b) Wie hoch sind die Lohnstückkosten?

Leistungsgrad Leistung Stundenlohn Lohnstückkosten 80%

90%

100%

110%

120%

130%

140%

Probleme:

(75)

zu (3) Prämienlohn

Die zunehmende Automatisierung der Produktionsprozesse bedingt, daß die Arbeitnehmer das mengenmäßige Ergebnis immer weniger beeinflussen können.

Der Prämienlohn setzt sich aus einem vereinbarten Grundlohn und der Prämie zusammen, deren Höhe auf objektiv und materiell feststellbaren Mehrleistungen des Arbeitnehmers beruht.

Beispiele für Prämien:

• Qualitätsprämien

• Ersparnisprämien

• Nutzungsgradprämien

• Mengenausbringung.

Prämiengrundlagen:

Prämie:

(76)

3.3.1.4.2 Beispiel für Lohn-/Gehaltsabrechnung

Arbeitnehmer Bruttoentgelt Nettoentgelt

Arbeiter Bruttolohn Nettolohn

Angestellter Bruttogehalt Nettogehalt

Grundentgelt

+ Geldwert der Sachbezüge a)

+ Vermögenswirksame Leistungen (AG-Anteil) b)

= Bruttoentgelt

- Lohnsteuer c)

- Kirchensteuer d)

- Solidaritätszuschlag e)

- AN-Anteil der Sozialversicherungsbeiträge f)

= -

Nettoentgelt

Geldwert der Sachbezüge

- Vermögenswirksame Leistungen

= Auszuzahlendes Entgelt

a) Geldwert der Sachbezüge

Beispiele:

(77)

b) Vermögenswirksame Leistungen (vL) nach dem Vermögensbildungsgesetz

Anlageformen:

Voraussetzungen

Die Beiträge müssen direkt vom Arbeitgeber an eine Versicherung, Bank usw. überwiesen werden.

(78)

c) Lohnsteuer (LSt)

Als Lohnsteuer bezeichnet man die Einkommensteuer auf Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit.

Der Arbeitgeber entnimmt die zur Lohnsteuerberechnung relevanten Informationen der Lohnsteuerkarte.

Diese enthält Informationen über

• Familienstand

• Kinderzahl

• Religionszugehörigkeit

• Freibeträge

• Lohnsteuerklasse

Mittels dieser Informationen ermittelt der Arbeitgeber die LSt anhand von Lohnsteuertabellen auf Basis des Bruttoentgelts.

d) Kirchensteuer (KiSt)

8 % (z. B. in Bayern) bzw. 9 % von der Lohnsteuer.

e) Solidaritätszuschlag (SolZ) 5,5 % von der Lohnsteuer.

(79)

LSt, KiSt, SolZ werden vom Arbeitgeber einbehalten und bis zum 10. Tag des Folgemonats an das Finanzamt abgeführt.

(80)

f) Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttoentgelt

• Krankenversicherung

• Arbeitslosenversicherung

• Rentenversicherung

• Pflegeversicherung davon 50 % AN-Anteil davon 50 % AG-Anteil

(81)

Beispiel: Gehaltsabrechnung eines Ledigen im April 2000

(82)

3.3.1.5 Freiwillige soziale Leistungen

Freiwillige soziale Leistungen sollen den Leistungswillen des Arbeitnehmers positiv beeinflussen.

Beispiele:

• Weihnachtsgeld

• Betriebsrente

• Betriebssport

• Vermögenswirksame Leistungen

• Weiterbildung

Motive der Betriebe für freiwillige soziale Leistungen

• Steigerung der Leistung der Arbeitnehmer

• Bindung der Arbeitnehmer an den Betrieb

• Werbeargument bei der Beschaffung von Arbeitsplätzen

• Steuerersparnisse

(83)

3.3.1.6 Erfolgsbeteiligung der Arbeitnehmer

Ziele:

• Erhöhung der Arbeitsproduktivität durch die Entwicklung eines partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen Arbeitnehmern und Unternehmensführung

• Mitbestimmung und Vermögensbildung der Arbeitnehmer

Formen der Erfolgsbeteiligung:

• Darlehen

• Stille Beteiligung

• Belegschaftsaktien

• Indirekte Beteiligung

(84)

3.3.1.7 Personalkosten des Arbeitgebers

Personalkosten

Brutto- entgelt

Personal- zusatzkosten

gesetzliche tarifrechtliche freiwillige

(85)

3.3.2 Betriebsmittel

3.3.2.1 Begriff und Arten

Betriebsmittel sind Güter, die sich langfristig im Unternehmen befinden und beim Produktionsprozess genutzt werden.

Arten:

• Grundstücke, Gebäude

• Anlagen, Maschinen und Werkzeuge

• Transport- und Büroeinrichtungen

(86)

3.3.2.2 Kapazität und Kapazitätsauslastung

Die Kapazität ist Ausdruck für das Leistungsvermögen von Betriebsmitteln.

Sie gibt an, welche Menge an Leistungen z.B. eine Maschine in einer

bestimmten Qualität innerhalb einer bestimmten Zeitspanne erzeugen kann.

(Maßeinheit: z. B. Stück / Stunde).

Kapazität

technische Kapazität wirtschaftliche Kapazität

Kapazitätsausnutzungsgrad =

x 100

(auch Kapazitätsauslastung / Beschäftigung / Beschäftigungsgrad) Beispiel:

(87)

3.3.2.3. Lebensdauer, Nutzungsdauer und Abschreibungen

Betriebsmittel werden über einen längeren Zeitraum (Monate, Jahre) genutzt und unterliegen der Abnutzung.

Die Lebensdauer (technische Nutzungsdauer) ist die Zeitspanne, in der z.B. eine Maschine in der Lage ist, einwandfreie Leistungen abzugeben.

Die wirtschaftliche Nutzungsdauer bestimmt sich nach ökonomischen Gesichtspunkten, d.h. unter Kostenüberlegungen ist die wirtschaftliche Nutzungsdauer erreicht, wenn vereinfacht gilt:

Stückkosten der Altanlage > Stückkosten der Ersatzanlage

Für Unternehmen besteht damit das Problem, die wirtschaftliche Nutzungsdauer von Betriebsmitteln richtig zu schätzen und die Wertminderungen, die im Laufe der Zeit eintreten, zu erfassen.

Die Beträge zur Erfassung der Wertminderung nennt man Abschreibungen.

Abschreibungen im ökonomischen Sinne sind periodische

Wertminderungen von Betriebsmitteln als Ausdruck der Verringerung des Nutzungspotentials in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Nutzungsdauer.

Gründe für Wertminderungen (Abschreibungsursachen):

1. Technischer Verschleiß:

2. Natürlicher Verschleiß:

3. Wirtschaftlicher Wertverlust:

4. Rechtliche Entwertung:

(88)

Abschreibungsarten

bilanzielle kalkulatorische

handelsrechtliche steuerrechtliche (HGB) (ESTG)

Handelsbilanz Steuerbilanz Kostenrechnung

Beispiel:

Kaufpreis / historische Anschaffungskosten

AK0 1.200.000 Wirtschaftliche Nutzungsdauer ND n = 5 Perioden

(auch rechtlich zulässig) Abschreibungsmethode / Abschreibung Abt lineare Abschreibung

Restwert RWn 200.000

Wiederbeschaffungskosten WBKn 1.400.000

Abschreibungen:

Art der

Abschreibung 1 2 3 4 5 Summe

rechtlich ökonomisch

(89)

Abschreibungsmethoden

lineare degressive progressive leistungsmäßige

(90)

3.3.3 Werkstoffe

3.3.3.1 Begriff und Arten

Werkstoffe sind Güter, die sich kurz-/mittelfristig im Unternehmen befinden und beim Produktionsprozess verbraucht werden.

Arten:

• Rohstoffe

• Hilfsstoffe

• Betriebsstoffe

• Halbfabrikate

Für Unternehmen stellen sich zwei (ökonomische) Fragen:

1. Wie gut werden die Werkstoffe ausgenutzt ?

2. Wie lang ist die Zeitspanne zwischen Beschaffung des Werkstoffs und der Erstellung bzw. dem Verkauf des Fertigprodukts ?

(91)

3.3.3.2 Werkstoffausbeute

Werkstoffausbeute = Materialeinsatz - Materialverluste

Ziel: Minimierung der Materialverluste!

(1) Materialverluste durch Ausschuss

Ausschuss = bezogene oder gefertigte Teile entsprechen nicht den Mindestanforderungen (stofflich oder maßlich) und können nicht durch kostengünstige Nacharbeit verwertbar gemacht werden.

Beispiele:

Maßnahmen zur Auschussvermeidung

1. Qualitätsgrundsatz:

(a) Strenge Lieferantenauswahl

(92)

(b) Qualitätskontrolle bei den Werkstoffbezügen (Einkauf)

(c) Qualitätskontrolle in der eigenen Fertigung

2. Qualitätsgrundsatz:

(a) FMEA-Fehlermöglichkeits- und Einluss-Analyse

(b) Rationelle und technisch ausgereifte Produktionsverfahren.

(93)

(2) Materialverluste durch Abfall

Abfälle sind geplante Materialverluste aufgrund der Produktkonstruktion bzw. des Fertigungsverfahrens.

Beispiele:

Maßnahmen zur Abfallvermeidung

(3) Kostenaspekte bei Materialverlusten

• überhöhter Materialverbrauch

• zusätzliche Löhne und Betriebskosten

• Entsorgungskosten

(94)

3.3.3.3 Werkstoffdurchlaufzeit und Kapitalbindung

Da in den Werkstoffen erhebliches Kapital gebunden ist, müssen die

Betriebe daran interessiert sein, die Werkstoffzeit möglichst gering zu halten.

Beispiel:

Monatsanfang Kauf von Schnittholz und Kleinteilen

10.000 DM

1 Woche Lagerung zu Lagerkosten

Raum- u. Personalkosten)

200 DM

1 Woche Fertigung zu Tischen

(Löhne, Maschinenkosten)

15.000 DM

2 Wochen Lagerung als Fertigerzeugnis 300 DM

Monatsende Verkauf an den Großhandel Verkaufspreis

Werkstoffdurchlaufzeit:

(95)

Maximale Kapitalbindung:

Näherungswert für die durchschnittliche Kapitalbindung:

In der Praxis wird die Kapitalbindung aufgeschlüsselt nach

• Rohstoffen

• Fertigungsumlauf

• Fertigerzeugnissen.

(96)

Maßnahmen zur Reduzierung der Werkstoffdurchlaufzeiten:

(97)

3.3.4 Betriebsführung

Oberstes Ziel eines Betriebes besteht darin, auf lange Sicht seinen Gewinn zu maximieren unter Beachtung der gegebenen Nebenbedingungen.

Um dieses Ziel zu realisieren, müssen die menschliche Arbeitskraft , die Betriebsmittel und die Werkstoffe optimal kombiniert werden. Dies ist

Aufgabe der Betriebs- bzw. Unternehmensführung. Sie plant, organisiert und kontrolliert den Einsatz dieser Produktionsfaktoren.

Methodisch wird diese Aufgabenerfüllung durch den systematischen Einsatz eines Management- bzw. Controlling-Systems erreicht.

Controlling ist

• ein ganzheitlich orientiertes Führungskonzept

• auf allen Führungsebenen anzuwenden

• ein Steuerungsinstrument zur Erreichung der Unternehmensziele

• ist nicht nur Kontrolle.

3.3.4.1 Controlling- bzw. Management-Funktionen

1. Zielsetzung 2. Planung

3. Entscheidung / Steuerung

4. Kontrolle / Abweichungsanalyse 5. Informationen / Kommunikation.

(98)

Diese Funktionen lassen sich in strategische und operative differenzieren:

Funktionen strategisch operativ

Zielsetzung

Planung

Entscheidung / Steuerung

Kontrolle/

Abweichungs- analyse

Information/

Kommunikation

(99)

3.3.4.2 Entscheidungsträger im Unternehmen

Die in einem Betrieb anfallenden Entscheidungen werden entweder von den Eigentümern oder den von den Eigentümern zur Unternehmensführung eingesetzten Führungsgremien (Geschäftsführung, Manager) gefällt.

Bsp: Führungshierarchie in einer Konzern-AG

(100)

Neben Eigentümern und Geschäftsführung gibt es einen dritten Faktor betrieblicher Willensbildung, die Mitbestimmung der Arbeitnehmer

Die Forderung nach Mitbestimmung basiert auf

• dem Grundsatz der Gleichberechtigung der Produktionsfaktoren Kapital und Arbeit

• und dem Demokratieprinzip.

Formen der AN-Mitbestimmung:

betriebliche unternehmerische

Gesetzliche Regelungen:

• Betriebsverfassungsgesetz (1952)

• Mitbestimmungsgesetz für die Montanindustrie (1951)

• Mitbestimmungsgesetz (1976)

Betriebsverfassungsgesetz:

1.Geltungsbereich:

• für alle Rechtsformen

• ab 5 Arbeitnehmer

• betriebliche Mitbestimmung

Auf Wunsch der Belegschaft muß ein „Betriebsrat“ gewählt werden.

Anzahl Arbeitnehmer Anzahl Betriebsratsmitglieder

5-20 1

21-50 3

51-1000 11

1001-9000 31

(101)

Aufgaben des Betriebsrats:

Mitwirkungsrechte

• Recht auf Information

• Recht auf Anhörung, Beratung, Verhandlung

Mitbestimmungsrechte bei allen sozialen Angelegenheiten

• Aufhebung

• Zustimmung/Veto

• Initiativrecht

z.B.

• Entlassungen und Einstellungen

2. Geltungsbereich:

• KapG: GmbH, AG und KGaA

• ab 500 Arbeitnehmer

• unternehmerische Mitbestimmung

Der zu bildender Aufsichtsrat wird mit einem Drittel AN-Vertreter besetzt, die von den AN gewählt werden.

(102)

Montan-Mitbestimmungsgesetz Geltungsbereich:

• Montanindustrie (Bergbau, Eisen, Stahl)

• Kapitalgesellschaften

• ab 1000 Arbeitnehmer

• unternehmerische Mitbestimmung

Aufsichtsrat: paritätische Besetzung mit 50% AN-Vertreter und 50%

Anteilseigner-Vertreter sowie einem neutralen Mitglied.

Vorstand: Arbeitsdirektor als gleichberechtigtes Mitglied für Personal- und Sozialwesen

Mitbestimmungsgesetz Geltungsbereich:

• Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KG

• ab 2000 Arbeitnehmer

• unternehmerische Mitbestimmung

Aufsichtsrat: paritätische Besetzung mit 50% AN-Vertreter und 50%

Anteilseigner-Vertreter, die den Vorsitzenden wählen, der in Pattsituationen doppeltes Stimmrecht besitzt.

Vorstand: Arbeitsdirektor als gleichberechtigtes Mitglied für Personal- und Sozialwesen

(103)

3.3.4.3 Führungsprinzipien

Autoritäre, direktive, patriarchalische Führung

Vorgesetzte entscheiden, Mitarbeiter sind Untergebene ohne Mitsprache- möglichkeit

Kooperative Führung

− Management by Participation: Untergeordnete Mitarbeiter werden vor einer Entscheidung durch den Vorgesetzten um ihre Meinung und ihren Rat gefragt.

− Management by Delegation: Eindeutig definierte Aufgabenbereiche werden mit entsprechender Kompetenz und Verantwortung auf Mitarbeiter verteilt.

− Management by Exception: die Führung beschränkt ihre Entscheidungen auf außergewöhnliche Fälle.

− Management by Objectives: Vorgesetzter und Mitarbeiter erarbeiten einen Zielkatalog, den die Mitarbeiter in eigener Verantwortung

realisieren sollen.

(104)

Laissez-faire-Prinzip

(105)

3.3.4.4 Organisation

Organisation ist betriebswirtschaftlich die festgelegte Ordnung in einem Unternehmen zur Erreichung der Unternehmensziele.

3.3.4.4.1 Aufbauorganisation

Die Aufbauorganisation definiert die organisatorischen Einheiten eines Unternehmens und stellt die hierarchische Beziehungen zwischen den organisatorischen Einheiten her.

1.Schritt: Aufgabenanalyse und Zerlegung der Unternehmensgesamtaufgabe

in Teilaufgaben.

2.Schritt: Zusammenfassung von Teilaufgaben und Bildung von effizienten Organisationseinheiten

Unternehmensgesamtaufgabe

Teilaufgaben

Organsiations- einheiten

Referenzen

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