FACHBEREICH INFORMATIK UND MATHEMATIK
Grundzüge der
Volks- und Betriebs- wirtschaftslehre
Dieses Skriptum spiegelt im wesentlichen den Inhalt der Vorlesung
„Grundzüge der Volks- und Betriebswirtschaftslehre (BW)“
im Studiengang Informatik von Prof. Dr. Duttle© wieder.
Gliederung
Kapitel 1: Grundlagen
1.1 Wirtschaftswissenschaften 1.2 Bedürfnisse, Bedarf, Güter 1.3 Produktionsfaktoren
1.4 Das ökonomische Prinzip 1.5 Wirtschaftskreislauf
1.6 Wirtschaftsordnungen
Kapitel 2: Volkswirtschaftslehre
2.1 Aufgaben und Teilgebiete der VWL
2.2 Sozialprodukt und Einkommensverteilung 2.3 Beschäftigung
2.4 Inflation
2.5 Konjunktur und Wachstum
Kapitel 3: Betriebswirtschaftslehre
3.1 Aufgaben und Teilgebiete der BWL 3.2 Aufbau eines Betriebs
3.2.1 Rechtsformen
3.2.2 Unternehmenszusammenschlüsse 3.2.3 Unternehmenssteuern
3.3 Betriebliche Produktionsfaktoren 3.3.1 Menschliche Arbeitsleistung
3.3.2 Betriebsmittel 3.3.3 Werkstoffe 3.3.4 Betriebsführung
3.4 Betriebliche Funktionen 3.4.1 Produktion
3.4.2 Absatz/Marketing/Vertrieb 3.4.3 Investition/Finanzierung
3.5 Betriebliches Rechnungswesen 3.5.1 Überblick und Aufgaben
3.5.2 Finanzbuchführung und Bilanz 3.5.3 Kostenrechnung
Kapitel 1: Grundlagen
1.1 Wirtschaftswissenschaften
Wirtschaftswissenschaften
Volkswirtschaftslehre Betriebswirtschaftslehre VWL BWL
1.2 Bedürfnisse, Bedarf, Güter
Bedürfnisse
Ein Bedürfnis ist das Empfinden eines geistigen und / oder körperlichen Mangels verbunden mit dem Streben, diesen Mangel zu beheben.
Mögliche Einteilungen: Beispiele:
• Existenz- / Kultur-/ Luxusbedürfnisse
• Materielle / immaterielle Bedürfnisse
• Individual- / Kollektivbedürfnisse.
Bedürfnispyramide:
(nach Maslow)
Bedarf
Bedürfnisse, die sich am Markt in kaufkräftiger Nachfrage nach Mitteln zur Bedürfnisbefriedigung äußern, bezeichnet man als Bedarf.
Güter
Güter sind die Mittel zur Bedürfnisbefriedigung.
Mögliche Einteilungen: Beispiele:
• Freie / knappe Güter
• Sachgüter / Dienstleistungen
• Produktionsgüter / Konsumgüter
• Gebrauchsgüter / Verbrauchsgüter
• Private / öffentliche Güter.
These: Güter sind i.d.R.
Zusammenfassung:
Die Wirtschaftswissenschaften befassen sich mit all jenen Bedürfnissen, deren Befriedigung durch knappe Güter erfolgt. Diese Bedürfnisse werden als wirtschaftliche Bedürfnisse, diese Güter als wirtschaftliche Güter bezeichnet.
1.3 Produktionsfaktoren
Die zur Bedürfnisbefriedigung benötigen Güter werden durch Einsatz geeigneter Mittel, den sogenannten Produktionsfaktoren, hergestellt.
Diese sind:
VWL BWL
• Boden
• Kapital
• Arbeit
• Betriebsmittel
• Werkstoffe
• Arbeit
• Dispositiver Faktor
Die Güter (Output) werden mit Hilfe der Produktionsfaktoren (Input) im Rahmen eines Herstellungsprozesses erzeugt, der hauptsächlich in Betrieben abläuft.
Der Produktionsprozeß
Boden Unter-
Kapital nehmen Halbfabrikat = Vorlieferung Arbeit A
Boden Unter-
Kapital nehmen Endprodukt Arbeit B
Die Güter sind i.d.R. deshalb knapp, weil die Produktionsfaktoren (Ressourcen) knapp sind.
1.4 Das ökonomische Prinzip
Wirtschaften bedeutet, einen Ausgleich herzustellen zwischen der Fülle der Bedürfnisse und der Knappheit der vorhandenen Güter bzw. Produktions- faktoren.
Wirtschaftliches Handeln richtet sich nach dem
Allgemeinen Rationalitätsprinzip:
Wirtschaften bedeutet rationales Handeln mit knappen Gütern mit dem Ziel optimaler Bedürfnisbefriedigung.
Daraus folgt das Ökonomische Prinzip formuliert als
Maximalprinzip: Minimalprinzip:
Mit gegebenen Mitteln eine
möglichst hohe Leistung erzielen !
Eine vorbestimmte Leistung mit möglichst geringen Mitteln erzielen !
güterwirtschaftliches Bsp.:
finanzwirtschaftliches Bsp.:
güterwirtschaftliches Bsp.:
finanzwirtschaftliches Bsp.:
1.5 Wirtschaftskreislauf
Güterströme / Finanzströme
Ausland Beschaffungsmarkt
Unternehmen Finanzierungsmärkte Banken
Private Haushalte
Absatzmarkt
Staat
1.6 Wirtschaftsordnungen
Unter einer Wirtschaftsordnung versteht man die Summe aller qualitativen Normen, die das Wirtschaftsleben bestimmen (Rechtsnormen, Sitte, Konventionen, Wertesystem, „Geist der Gesellschaft“).
Man unterscheidet zwei idealisierte Typen von Wirtschaftsordnungen:
Planwirtschaft Freie Marktwirtschaft Historisch Begründer: Lenin
Oktoberrevolution 1917
Begründer: Adam Smith Ende 18./Anfang 19. Jhd.
Ideen und Ziele • Alles gehört dem Kollektiv.
• Jedes Individuum entscheidet
eigenständig.
• Gesamtwirtschaftliche Ziele sind vorrangig.
• Einzelziele sind vorrangig.
• Staat legt die
Wirtschaftsziele fest.
• Der Einzelne bestimmt seine eigenes
Nutzenmaximum.
Mechanismen • Ein Plan bestimmt die Rangordnung des Bedarfs und bildet damit die Grundlage für die Produktion.
• Freie Preisbildung über Angebot und Nachfrage auf den Märkten.
• Privateigentum an Produktionsmitteln.
• Planabweichungen sind nicht erlaubt.
• Freier Wettbewerb
• Vetrags- und Gewerbefreiheit
• Internationale Arbeitsteilung Vorteile • Absicherung der
Grundbedürfnisse
• Freie Konsumwahl
• Vollbeschäftigung • Leistungsprinzip motiviert zu hohem Leistungsstandard Nachteile • Geringe Produktivität
• Versorgungslücken
• Schwarzhandel
• Ungleiche
Einkommensverteilung
• Kartelle u. Monopole
• Kein Schutz für
wirtschaftlich Schwache
In einer soziale Marktwirtschaft werden die Nachteile der freien Marktwirtschaft durch staatliche Eingriffsmöglichkeiten abgeschwächt.
In Deutschland wurde diese Wirtschaftsordnung nach dem Zweiten Weltkrieg durch Ludwig Erhard etabliert.
Ziele der Sozialen Marktwirtschaft Wirtschaftspolitische Ziele Sozialpolitische Ziele
• Vollbeschäftigung • Soziale Sicherheit
• Preisniveaustabilität • Gerechte Einkommensverteilung
• Wachstum • Mitbestimmung
• Außenwirtschaftliches Gleichgewicht
• Chancengleichheit
Eingriffsmöglichkeiten des Staates:
Wirtschafts-, sozial- und steuerpolitische Maßnahmen wie z. B.
Monopolkontrolle, Lenkung des Geldwesens, Beeinflussung von Wirtschaftszweigen und des Außenhandels, Sozialversicherung,
Betriebsverfassungsgesetze, Vermögensbildungsgesetz, Boden- und Mietrecht, Umweltschutzgesetze...)
Beispiele:
Kapitel 2 : Volkswirtschaftslehre
2.1 Aufgaben und Teilgebiete der VWL
Volkswirtschaftslehre
Wirtschaftstheorie Wirtschaftspolitik Finanzwissenschaft
Mikrotheorie Makrotheorie Fiskalpolitik Geldpolitik
2.2 Sozialprodukt und Einkommensverteilung
2.2.1 Begriff
Das Sozialprodukt ist die Erfolgsgröße über die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft.
Definition:
Das Sozialprodukt ist die Summe aller in einer Periode erwirtschafteten Güter und Dienstleitungen, die einen Marktpreis haben und zur endgültigen
Verwendung bestimmt sind.
2.2.2 Ermittlung des Sozialprodukts
+ Endverbrauch an Gütern durch private HH, Org. u. Staat + Investitionen
+ Exporte - Importe
= Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen + Einkommen von Inländern im Ausland - Einkommen von Ausländern im Inland
= Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen - indirekten Steuern
+ Subventionen
= Bruttosozialprodukt zu Faktorkosten - Abschreibungen
= Nettosozialprodukt zu Faktorkosten
= Volkseinkommen
+ Einkommen aus unselbständiger Arbeit + Einkommen aus Unternehmertätigkeit + Einkommen aus Vermögen
Fazit:
Das als „Volkseinkommen“ bezeichnete „Nettosozialprodukt zu
Faktorkosten“ ist nichts anderes als die Entlohnung der Produktionsfaktoren (Löhne, Gehälter, Gewinne, Zinsen).
Im Sozialprodukt sind jedoch nicht erfaßt:
2.2.3 Einkommensverteilung bzw. Verteilung des VE
Einkommensverteilungen
funktionell oder personell
primär oder sekundär
a) Funktionelle Einkommensverteilung
• Ökonomische Verteilung des Volkseinkommens auf die Produktionsfaktoren.
Volkseinkommen
Arbeit Boden Kapital Unternehmer
Lohneinkommen Pachteinkommen Zinseinkommen Gewinneinkomme n
Lohneinkommen Gewinneinkommen i.w.S.
Lohnquote = Lohneinkommen Volkseinkommen
Gewinnquote = Gewinneinkommen i.w.S.
Volkseinkommen
Gewinnquote = 1- Lohnquote
b) Personelle Einkommensverteilung
• Verteilung des Volkseinkommens auf die Haushalte, die letztlich im Besitz der Produktionsfaktoren sind.
b1) Primäre Einkommensverteilung
• Ökonomische Verteilung des Volkseinkommens auf die Haushalte nach deren Leistungsfähikeit.
• Ergebnis ist sozial unverträglich bzw. ungerecht.
b2) Sekundäre Einkommensverteilung
• Verteilung des Volkseinkommens auf die Haushalte nach der Umverteilung durch den Staates (Steuern,
Sozialversicherungsbeiträge, Transferzahlungen).
• Ergebnis führt zum verfügbaren Einkommen, das sozialverträglich sein soll.
Beispiele:
Die personelle Einkommensverteilung befaßt sich mit dem Verhältnis zwischen einer Anzahl von Haushalten und deren Einkommen.
Eine mögliche Darstellung erfolgt in Form einer Häufigkeitsverteilung:
Bezeichnungen:
Y Einkommen
N(Y) Anzahl der Haushalte, die das Einkommen Y beziehen
N(Y)
Y
Eine häufige Darstellungsform ist die sog. Lorenz-Kurve:
∑ Y = 100%
50%
50% 100% = ∑ N Häufigkeitsverteilung
2.3 Beschäftigung
Erfassung der Beschäftigungssituation:
Bevölkerung
Erwerbspersonen Nichterwerbspersonen
Erwerbstätige Arbeitslose
abhängige Erwerbstätige
Selbständige registriert nicht registriert
Abhängige Erwerbspersonen = abhängige Erwerbstätige + registrierte Arbeitslose
Arbeitslosenquote registrierteArbeitslose abhängigeErwerbspersonen
=
Deutschland 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 Arbeitslosenquote
Jahres - ∅∅
7,2 6,3 8,5 9,8 10,6 10,4 11,5 12,7 12,4 12,0
0 2 4 6 8 10 12 14
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999
in % ALQ ( % )
Quelle: Statistisches Bundesamt: Sachverständigenrat-Wirtschaft, Lange Reihen zur Wirtschaftsentwicklung in Deutschland
Arbeitsmarktmodell
Bezeichnungen: • Nominallohn = W
• Preisniveau = P
• Reallohn = W / P
• Arbeitsangebot (HH) : AA = AA (W / P)
• Arbeitsnachfrage (U) : AN = AN (W / P)
W / P
Arbeit
Ursachen für Unterbeschäftigung (Arbeitslosigkeit)
Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit
2.4 Inflation
2.4.1 Erfassen der Preisentwicklung
Preisniveaustabilität bedeutet Konstanz des Preisniveaus, d.h.
Abwesenheit von Inflation und Deflation.
Als Inflation bezeichnet man ein anhaltendes Steigen des Preisniveaus.
Einige Begriffe:
− Verdeckte Inflation
− relative Inflation
− zurückgestaute Inflation
− Schleichende, trabende, galoppierende Inflation
− hausgemachte oder importierte Inflation
− antizipierte oder nicht antizipierte Inflation.
Preisindizes in der BR Deutschland
• Preisindex für die Lebenshaltung:
− für Haushalte unterschiedlicher Größe
− für Haushalte unterschiedlichen Familieneinkommens Alle privaten
Haushalte
4-Personen-HH v. Angestellten u. Beamten mit
höheren Einkommen
4-Personen-HH von
Arbeitnehmern mit mittleren Einkommen
2-Personen-HH von Rentnern u.
Sozialhilfe- empfängern
• Index der Erzeugerpreise
• Preisindex für Lebenshaltung aller priv. Haushalte in Deutschland (1995 = 100)
Jahr Alle privaten Haushalte
1991 87,2
1992 91,6
1993 95,7
1994 98,3
1995 100
1996 101,4
1997 103,3
1998 104,3
1999
Preisindex für Lebenshaltung aller privaten HH in Deutschland (1995 = 100)
75 80 85 90 95 100 105 110
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999
Warenkorb im Preisindex für die Lebenshaltung
Hauptgruppe Alle privaten HH Alle privaten HH
1985 in
%o1995in
%oLebenshaltung insgesamt 1000 1000
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren
229,89 316,52
Bekleidung, Schuhe 69,47 88,58
Wohnungsmiete, Energie 250,29 107,65
Möbel, Haushaltsgeräte u.
andere Güter für die Haushaltsführung
72,21 105,44
Güter für Gesundheits- u.
Körperpflege
40,99 36,62
Güter f. Verkehr- u.
Nachrichtenübermittlung
144,03 198,54
Güter f. Bildung, Unterhaltung, Freizeit
83,71 96,09
Güter f. die persönliche Ausstattung, Dienstleistungen
d. Beherbergungsgewerbes
109,41 50,56
aus: Heubes, Marktwirtschaft, S. 371 und Statistisches Jahrbuch 1997, S.646/647
Berechnung und Umrechnung von Preisindizes
Po = Preisniveau der Basisperiode 0 Pt = Preisniveau der Berichtsperiode t
Pot = Inflationsrate (%) = Änderungsrate des Preisniveaus
Pt - Po Pt
Pot = x 100 = - 1 x 100 Po Po
Beispiele:
2.4.2 Inflationsursachen
Inflationsursachen
Erhöhung der Güternachfrage (Nachfrageinflation)
Verringerung des Güterangebots (Angebotsinflation)
autonom induziert
(1) Nachfrageimpuls
(2) Angebotsimpuls
2.4.3 Inflationsprozess
2.4.4 Möglichkeiten des Staates einer Anti-Inflationspolitik
(1) Nachfragesteuerung(2) Angebotssteuerung
2.5 Konjunktur und Wachstum
Konjunktur bezeichnet die Änderung der gesamtwirtschaftlichen Aktivitäten im Zeitablauf.
2.5.1 Die Erfassung des Konjunkturverlaufs
Indikatoren :
• Bruttoinlandsprodukt bzw.
• Wachstumsrate des Bruttoinlandsprodukts
• Auslastungsgrad (d.h. das Verhältnis zwischen tatsächlichem zu potentiellem Sozialprodukt. )
• Arbeitslosenquote
• Zinsen
• Inflationsrate
• Inlandsnachfrage
• Ausrüstungs-, Bauinvestitionen
• Privater Verbrauch
• Zahl der Insolvenzen
• Auftragseingänge
• Börsen-Indizes
Wachstum bezeichnet die Zunahme des realen Bruttoinlandsproduktes im Zeitablauf.
-2 0 2 4 6 8 10 12 14
1952 1954 1956 1958 1960 1962 1964 1966 1968 1970 1972 1974 1976 1978 1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 in %
Veränderung des realen BIP
BIP - Index (1952 = 100)
0 100 200 300 400 500 600 700
1952 1954 1956 1958 1960 1962 1964 1966 1968 1970 1972 1974 1976 1978 1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996
Phasen des Konjunkturzyklus
Zeit
Boom Abschwung Depression Aufschwung
Charakteristika der Konjunkturphasen:
Boom Abschwung Depression Aufschwung
Ziele der Konjunkturpolitik
Stabilitätsgesetz von 1967:
Preisniveau-Stabilität
Außenwirtschaftliches
Gleichgewicht „ Magisches Viereck“
Hoher
Beschäftigungsstand
Stetiges u.
angemessenes Wachstum
Maßnahmen der Konjunkturpolitik
• Fiskalpolitische Maßnahmen der Bundesregierung bzw. der Landesregierungen:
• Geldpolitische Maßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) bzw. der Deutschen Bundesbank:
Kapitel 3 : Betriebswirtschaftslehre
3.1 Aufgaben und Teilgebiete der BWL
Betriebswirtschaftslehre
Betriebswirtschaftliche Verfahrenstechnik
Allgemeine BWL Spezielle BWL
Definition: Ein Betrieb ist eine technische, soziale und wirtschaftliche Einheit
• mit der Aufgabe der Bedarfsdeckung,
• mit selbständigen Entscheidungen
• und eigenen Risiken.
Betrieb
Haushalte Unternehmen
öffentlich privat öffentlich privat
Ziele der Betriebe:
Betriebe Zielsetzung
Private Haushalte Maximierung des eigenen Nutzens Öffentliche Haushalte Maximierung des Wohlstands der
Gesellschaft
Öffentliche Unternehmen Grundversorgung der Gesellschaft bei Kostendeckung
Private Unternehmen Gewinnmaximierung
Gewinnmaximierungsthese
• Gewinnermittlung erfolgt i.d.R. durch „Bilanzen“
• Bilanz = Bestandsrechnung über Vermögen und Kapital
Aktiva
Bilanz
Passiva Anlagevermögen (AV) Eigenkapital (EK)Sachanlagen
Immaterielle Anlagen Finanzanlagen
Umlaufvermögen (UV) Fremdkapital (FK)
Vorräte langfristige Verbindlichkeiten
Forderungen kurzfristige Verbindlichkeiten Wertpapiere
Zahlungsmittel
Vermögen (V) Kapital (K)
• Bilanzgleichungen:
• Bilanzielle Gewinnermittlung:
Bsp.: V=1000 (1.1...), FK=600 (konstant), V=1060 (31.12...)
Bilanz 1.1... Bilanz 31.12...
A P A P
• Gewinnverwendung:
1.Fall: Gewinn wird voll ausgeschüttet / entnommen ! 2.Fall: Gewinn wird voll einbehalten (thesauriert) !
3.Fall: Gewinn wird voll zur Tilgung von FK verwendet !
• Beurteilung der Gmax-These erfolgt anhand von (relativen) Kennzahlen:
(1) Eigenkapitalrendite (EKR) = x 100 (%)
(2) Gesamtkapitalrendite (GKR) = x 100 (%)
(3) Umsatzrendite (UR) = x 100 (%)
Frage: Welche dieser Renditen führt zu Gmax?
1. Beispiel:
Alternativen A B
EK
FK (10%)
100 -
100 20 GK
G + FKZ GKR
2 3
G EKR
2. Beispiel:
Alternativen A B
EK 100 100
Umsatz Aufwand
10 8
15 12,5 G
UR EKR
2
Ergebnis:
Die Zielsetzung einer privaten Unternehmung ist typischerweise
§ die
§ durch
§ anhand
3.2 Aufbau eines Betriebs
3.2.1 Rechtsformen
Das Rechtssystem stellt den Unternehmen eine Reihe von Rechtsformen zur Verfügung. Die Entscheidung über die Art der Rechtsform liegt in der Regel bei den Eigentümern des Unternehmens.
Rechtsformen
Einzel- unternehmen
Gesellschafts- unternehmen
Personen- gesellschaften
Kapital- gesellschaften
Mischformen und Sonstige
• BGB-Gesellschaft (GbR)
• GmbH • GmbH & Co. KG
• AG & Co. KG
• OHG • AG • KGaA
• KG • Genossenschaft
• Stille Gesellschaft • VVaG
(Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) Rechtsformen der öffentlichen Hand:
• ör Körperschaft
• ör Anstalt
Kriterien zur Abgrenzung unterschiedlicher Rechtsformen
§
§
§
§
§
§
§
3.2.1.1 Einzelunternehmen
Eine Einzelperson betreibt einen Betrieb als :
Kaufmann (HGB) Kleingewerbetreibender (BGB)
Istkaufmann
• mit einem in kaufmännischer Weise eingerichteten
Gewerbebetrieb
• Handelsregister(HR)-Eintrag Kannkaufmann
• durch freiwilligen HR-Eintrag
• kein nach Art und Umfang eingerichteter kaufmännischer Geschäftsbetrieb
• kein HR-Eintrag
• Bsp:
• Firma
... e.K. (eingetragener Kaufmann)
• Prokura
• keine Firma
• keine Prokura
•
Merkmale Einzelunternehmen
§§ §§ 1-104 HGB
Eigentümer (Mindestzahl) Inhaber (max. 1)
Haftung • persönlich
• unbeschränkt
Gründung • formfrei
• HR-Eintrag als Istkaufmann / Kannkaufmann
Mindest-EK kein
Beispiele Ein-Personen-Unternehmen,
häufigste aller Rechtsformen (mehr als 2/3) Leitung/Außenvertretung Inhaber
Kontrolle Inhaber
Gewinnbeteiligung uneingeschränkt Verlustbeteiligung EK/ Privatvermögen
Vorteile • keine Rechtsformkosten
• alleinige Entscheidungsgewalt
• keine Entnahmebeschränkungen Nachteile • unbeschränkte Haftung auch mit PV
• EF stark beschränkt durch Vermögen des Inhabers
• FF stark beschränkt auf Beleihungs- fähigkeit des Vermögens des
Inhabers
3.2.1.2 Personengesellschaften
Merkmale BGB-G / GbR
§§ §§ 705-740 BGB
Eigentümer (Mindestzahl) Gesellschafter (2)
Haftung • persönlich
• unbeschränkt
• gesamtschuldnerisch
Gründung formfrei
Mindest-EK kein
Beispiele • Praxisgemeinschaft (Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte)
• Arbeitsgemeinschaft (Arge) Leitung/Außenvertretung alle Gesellschafter
Kontrolle alle Gesellschafter Gewinnbeteiligung dispositiv (vertraglich)
andernfalls gesetzlich: nach Köpfen Verlustbeteiligung dispositiv, andernfalls gesetzlich:
nach Köpfen ggf. Privatvermögen Vorteile • keine Rechtsformkosten
• keine Entnahmebeschränkungen
• EF/FF besser als bei Einzelunternehmen
• Gesellschafter kann auch juristische Person sein
Nachteile • unbeschränkte Haftung
• EF/FF beschränkt
• Vertrauensverhältnis
Merkmale OHG
§§ §§ 19, 105-160 HGB
Eigentümer (Mindestzahl) Gesellschafter (2)
Haftung • persönlich
• unbeschränkt
• gesamtschuldnerisch
Gründung • formfrei
• HR-Eintrag
Mindest-EK kein
Beispiele Familien-OHG
• Vater + Sohn
• Geschwister Leitung/Außenvertretung alle Gesellschafter Kontrolle alle Gesellschafter
Gewinnbeteiligung dispositiv, andernfalls gesetzlich:
1. max. 4 % vom Kapitalanteil 2. Rest nach Köpfen
Verlustbeteiligung dispositiv, andernfalls gesetzlich:
nach Köpfen ggf. Privatvermögen Vorteile • keine Rechtsformkosten
• keine Entnahmebeschränkungen
• EF/FF besser als bei Einzelunternehmen Nachteile • unbeschränkte Haftung
• EF/FF beschränkt
• Vertrauensverhältnis
OHG - Gewinnverteilung : Gewinn = 250.000 DM,
Vergütung für den geschäftsführenden Gesellschafter C (Unternehmerlohn) lt. Gesellschaftsvertrag = 150.000 DM.
Gesell- schafter
EK
(Einlage)
Unterneh- merlohn
4% der Einlage
Rest nach Köpfen
Σ Gewinn- anteil
EK
A 350.000
B 250.000
C 400.000
Summe 1.000.000
Merkmale KG
§§ §§ 161-177a HGB
Eigentümer (Mindestzahl) Komplementäre (1), Kommanditisten (1) Haftung • Komplementäre = Vollhafter, wie OHG
• Kommanditisten =Teilhafter, beschränkt auf Einlage
Gründung • formfrei
• HR-Eintrag
Mindest-EK kein
Beispiele • Erben-KG
• Publikums-KG
• Verlustzuweisungs-KG Leitung/Außenvertretung Komplementäre
Kontrolle Kommanditisten oder Beirat Gewinnbeteiligung dispositiv, andernfalls gesetzlich:
1. max. 4 % vom Kapitalanteil
2. Rest nach „angemessenem Verhältnis“
Verlustbeteiligung dispositiv, andernfalls gesetzlich:
nach „angemessenem Verhältnis“
Vorteile • keine Rechtsformkosten
• EF deutlich verbessert ggü. OHG aufgrund Kommanditistenbeteiligung mit kleinen Einlagen
Nachteile • unbeschränkte Haftung für Komplementäre
• FF beschränkt
• kein organisierter Markt für Kommanditisten-anteile
KG - Gewinnverteilung :
Gewinn = 250.000 DM; FK = 250.000 DM;
Vergütung für den geschäftsführenden Komplementär C (Unternehmerlohn) lt. Gesellschaftsvertrag = 150.000 DM;
A, B sind Kommanditisten.
Gesell- schafter
EK
(Einlage)
Unterneh- merlohn
4% der Einlage
„angemessener Anteil“
Σ Gewinn- anteil
EK
A 350.000
B 250.000
C 400.000
Summe 1.000.000
Merkmale Stille Gesellschaft
§§ §§ 230-236 HGB
Eigentümer (Mindestzahl) Gesellschafter (1),
Stille Gesellschafter StG (1) Haftung StG: beschränkt auf Einlage oder
vertraglicher Haftungsausschluß
Gründung formfrei
Mindest-EK kein
Beispiele reine „Innengesellschaft“ mit allen Rechtsformen möglich
Leitung/Außenvertretung StG: ausgeschlossen
Kontrolle StG wie Kommanditisten bei KG Gewinnbeteiligung dispositiv, andernfalls gesetzlich:
„angemessener Anteil“
Verlustbeteiligung dispositiv, andernfalls gesetzlich:
„angemessener Anteil“ oder Ausschluß Vorteile • Stille Beteiligung an allen Rechtsformen
möglich
• keine Rechtsformkosten
• Stille Beteiligung nach außen nicht erkennbar
• Ausschüttung an StG nur bei
Gewinnerzielung (Eigenkapitalgeber)
• Haftungsausschluß für StG möglich (Gläubiger)
Nachteile • Vertragsbeziehung
3.2.1.3 Kapitalgesellschaften
Merkmale GmbH
§§ GmbHG
Eigentümer (Mindestzahl) Gesellschafter (1)
Haftung beschränkt auf Gesellschaftsvermögen / Einlage ggf. vertragliche „Nachschußpflicht“
Gründung • notarielle Satzung
• HR-Eintrag
Mindest-EK • Stammkapital: 25.000 Euro
• 100 Euro / Gesellschafter Beispiele • Ein-Mann-GmbH
• kleine u. mittlere Mehrpersonen-GmbH Leitung/Außenvertretung Geschäftsführung (ein oder mehrere GF) Kontrolle • Gesellschafterversammlung
• Wirtschaftsprüfer
• Aufsichtsrat, wenn AN > 500 Gewinnbeteiligung
am JÜ + GV – VV
dispositiv, andernfalls gesetzlich: gemäß Anteil am Stammkapital (=Geschäftsanteil) Verlustbeteiligung durch Rücklagenauflösung / Verlustvortrag
ggf. „Nachschüsse“
Vorteile • beschränkte Haftung
• geringe Rechtsformkosten
• Ein-Mann-GmbH
Nachteile • FF stark eingeschränkt
• verbesserte FF nur durch Beleihung von Privatvermögen
• fehlende Handelbarkeit der GmbH-Anteile
Merkmale AG
§§ AktG
Eigentümer (Mindestzahl) Aktionäre (1)
Haftung beschränkt auf Gesellschaftsvermögen / Einlage
Gründung • notarielle Satzung
• HR-Eintrag
• Gründungsprüfung
Mindest-EK • Grundkapital: 50.000 Euro
• Stückaktien ohne Nennbetrag oder
• Nennbetragsaktien: mind. 1 Euro / Aktie
Beispiele • Familien-AG
• Publikums-AG
• Kleine AG
Leitung/Außenvertretung Vorstand (ein oder mehrere V) Kontrolle • Aufsichtsrat (AR)
• Hauptversammlung (HV)
• Wirtschaftsprüfer (WP) Gewinnbeteiligung am „Bilanzgewinn“ (BG)
(i.W. Jahresüberschuss-Rücklagenbildung) gemäß Anteil am Grundkapital
Verlustbeteiligung durch Rücklagenauflösung / Verlustvortrag
Merkmale AG Vorteile • beschränkte Haftung
• klein gestückelte Anteile (Aktien)
• Handelbarkeit der Aktien über Börse
• gute EF über Neuemission von Aktien
• FF über Börse durch
Teilschuldverschreibungen
Nachteile • hohe laufende Rechtsformkosten (Ausnahme: Kleine AG)
• Ausschüttungserwartung der Aktionäre
AG-EK-Ausweis:
Eine AG emittierte 4 Mio Nennbetragsaktien zum Nennwert von
5 Euro/Aktie. Der Emissionspreis betrug 12,50 Euro/Aktie. Aus Gewinnen wurden bisher 1 Mio Euro in gesetzliche und 5 Mio Euro in andere
Gewinnrücklagen eingestellt. Im Vorjahr wurde ein Gewinnvortrag von 0,5 Mio Euro gebildet. Wie sieht das EK aus?
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital (Grundkapital) II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage 2. andere Gewinnrücklagen IV. Gewinnvortrag
AG-Gewinnverwendung:
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde ein Jahresüberschuss (JÜ) von 1 Mio Euro erzielt. Rücklagen sollen nach Gesetz in max. Höhe gebildet werden. Wie hoch ist die max. Ausschüttung?
1. Jahresüberschuss (lt. G+V) +
2. Verlustvortrag aus Vorjahren (VV)
3. vom Rest 5% oder den durch Satzung höheren Teil in die „gesetzliche Rücklage“ bis die
„gesetzliche Rücklage“ plus die „Kapitalrücklage“
10% des Grundkapitals erreichen (MussV)
4. vom Rest max. 50% oder den durch Satzung
höheren Teil in „andere Gewinnrücklagen“ bis 50%
des Grundkapitals erreicht sind (KannV) 5. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr (GV) 6. „Bilanzgewinn“ (BG)
7. weitere Zuweisungen zu „Gewinnrücklagen“
8. Gewinnvortrag auf das Folgejahr (GV)
9. Ausschüttung (Brutto-Dividende vor Steuern)
Ein Bilanzverlust kann ganz bzw. teilweise
1. mit einem „Gewinnvortrag“ verrechnet, 2. als „Verlustvortrag“ ausgewiesen,
3. mit „anderen Gewinnrücklagen“ verrechnet werden oder 4. mit dem Teil der „gesetzlichen Rücklagen“ plus
„Kapital-rücklagen“ verrechnet werden, der 10% des Grundkapitals übersteigt
Organe der AG
Vorstand Aufsichtsrat Hauptversammlung
Rendite von Aktien
Allgemein: R = Nettoertrag
Kapitaleinsatz x 100 (%)
Die Rendite von Aktien wird bestimmt von:
BK0; BKn; TK0; TKn; Dt-brutto; st (ESt); T
Ordentliche Kapitalerhöhung:
Eine Erhöhung des Aktienkapitals ist durch Ausgabe junger Aktien im Zuge einer ordentlichen Kapitalerhöhung (§186 AktG) möglich. Die jungen Aktien werden zu einem niedrigeren Kurs abgegeben. Die Inhaber der alten Aktien erhalten ein Bezugsrecht auf die jungen Aktien.
Beispiel:
Grundkapital 5.000.000 DM
Anzahl der alten Aktien (a) 100.000 Stück Anzahl der neuen Aktien (n) 20.000 Stück Börsenkurs vor Ausgabe der neuen Aktien (BKv) 340,-- DM
Börsenkurs nach Ausgabe der neuen Aktien (BKn) 300,-- DM Ausgabepreis der neuen Aktien (B) 250,-- DM
Der Aktionär Geizig besitzt 1000 alte Aktien. Er erhält dafür 1000 Bezugsrechte (BR). Das Bezugsrechtsverhältnis entspricht a:n = 5:1.
Der Aktionär Geizig hat zwei Handlungsalternativen:
Alternative A: Kauf der neuen Aktien, Alternative B: Verkauf der Bezugsrechte.
Der Wert des Bezugsrechts W(BR) wird so berechnet, dass der Kursverlust an den alten durch den Kursgewinn an den neuen Aktien ausgeglichen wird:
a BKv - a BKn = n BKn - n B, und daraus folgt: W B R B K B
a n
B K B
a n
v n
( ) = −
+ = −
1 W (BR) =
Vor Emission Alternative A Alternative B Anzahl Aktien
Beteiligungsquote Börsenkurs
Wert der Aktien
Kosten der neuen Aktien Verkauf der
Bezugsrechte Vermögen
Publizitätszwang von Kapitalgesellschaften:
Der Umfang der handelsrechtlichen Publizitätspflichten bezieht sich auf den Jahresabschluss und hängt von der Größe des Unternehmens ab (§ 267 HGB).
Jahresabschluss (§ 242 (3) HGB) 1. „Bilanz“
2. „GuV-Rechnung“
Erweiterter Jahresabschluss (§ 264 (1) HGB) 3. „Anhang“
4. „Lagebericht“
Anhang : Erläuterungen zu Positionen aus Bilanz und GuV Lagebericht : Darstellung der aktuellen und zukünftigen
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Wenn 2 der 3 Größenkriterien erfüllt sind gilt:
KapG kleine mittlere große
(1) Bilanzsumme ≤ 5,31 Mio DM ≤ 21,24 Mio DM > 21,24 Mio DM (2) Umsatzerlöse ≤ 10,62 Mio DM ≤ 42,48 Mio DM > 42,48 Mio DM
(3) Anzahl d. AN ≤ 50 ≤ 250 > 250
Prüfungspflicht
durch WP x x
Publizieren von
- Bilanz x x X
- GuV-Rechnung x X
- Anhang x x X
- Lagebericht X
Publizieren im
- Handelsregister x x X
- Bundesanzeiger X
3.2.1.4 Sonstige Gesellschaftsformen
KGaA
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist eine Kombination von KG und AG.
Wenigstens ein Gesellschafter muss persönlich unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen haften, während die Haftung der Kommanditisten auf ihre in Aktien verbrieften Kapitaleinlagen beschränkt ist. (§§ 278-290 AktG) GmbH & Co. KG und AG & Co. KG
Diese beiden Rechtsformen stellen Varianten einer KG dar, bei denen i.d.R.
ein Komplementär eine Kapitalgesellschaft ist und deren Gesellschafter zugleich Kommanditisten der KG sind.
Genossenschaft
Eine Genossenschaft nach dem Genossenschaftsgesetz ist eine
Gesellschaft mit einer nicht geschlossenen Zahl von Mitgliedern (Genossen).
Zweck ist nicht primär die Gewinnerzielung sondern die Förderung des Erwerbs der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes.
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeiet (VVaG)
Der VVaG ist eine Rechtsform ausschließlich für Versicherungs- unternehmen. Mit Abschluß eines Versicherungsvertrages wird ein
Versicherungsnehmer i.d.R. automatisch Mitglied im Unternehmen. Zweck ist die Bedarfsdeckung der versicherten Mitglieder. Verluste werden durch
Beitragserhöhungen ausgeglichen. Gewinne werden an die Versicherungs- nehmer weitergegeben. (§§ 15-59 VAG)
3.2.2 Unternehmenszusammenschlüsse
Unternehmenszusammenschlüsse entstehen durch Verbindung von bisher rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Unternehmen zu größeren
Wirtschaftseinheiten.
Ziele eines Zusammenschlusses:
• Erhöhung der Wirtschaftlichkeit
• Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Verbesserung der Marktstellung
• gemeinsame Forschung und Entwicklung, Beschaffung, Produktion oder gemeinsamer Absatz
• Verbesserung der Kapitalausstattung
• Risikominderung
• Erreichen einer Machtposition
Formen von Unternehmenszusammenschlüssen
Kooperationen
• Interessengemeinschaft
• Arbeitsgemeinschaft
• Konsortium
• Gemeinschaftsunternehmen ( Joint Venture)
• Kartell
• Wirtschaftsfachverband
Konzentrationen
• Konzern, Holding ( Unterordnungskonzern, Gleichordnungskonzern)
• Fusion
3.2.3 Unternehmenssteuern
Arten:
3.2.3.1 Umsatzsteuer (USt)
• Gesetzliche Grundlage: Umsatzsteuergesetz (UStG)
• Umsatzsteuerpflichtige Geschäftsvorfälle:
Ø Alle Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmen im Erhebungsgebiet (Inland) gegen Entgeld im Rahmen seines Unternehmens ausführt.
Ø Eigenverbrauch (Entnahmen von Waren, sowie deren Nutzung für private Zwecke)
Ø Einfuhr von Gegenständen in das Zollgebiet -> „Einfuhrumsatzsteuer“
Ø USt befreit: z.B.
System:
USt
MSt VSt
„Mehrwertsteuer“ „Vorsteuer“
eingenommene USt bezahlte USt
Einnahme Ausgabe
Allgemein gilt:
USt-Zahllast an das Finanzamt = MSt - VSt
Beispiel: USt-Satz: z.Z. 16 %
Stufe Netto- Eingangs- rechnung
VSt (16 %)
Netto- Ausgangs- rechnungen
MSt (16%)
Mehr- wert
Zahllast ans Finanz- amt
Hersteller 4.000 640 4.000 640
Groß- handel
4.000 640 6.000 960 2.000 320
Einzel- handel
6.000 960 9.000 1.440 3.000 480
Summe 10.000 1.600 19.000 3.040 9.000 1.440
USt-Liquiditätsrechnung:
+ MSt - VSt - USt-Zahllast = Hersteller:
Großhandel:
Einzelhandel:
Endverbraucher:
Ergebnis:
3.2.3.2 Einkommensteuer (ESt)
• Gesetzliche Grundlage: Einkommensteuergesetz (EStG)
• Steuerpflichtige: Natürliche Personen, Freiberufler, Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaften
• ESt-Belastung hängt von der Höhe des persönlichen und gesamten zu versteuernden Einkommens (zvE) ab:
+ Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft + Einkünfte aus Gewerbebetrieb
+ Einkünfte aus selbständiger Arbeit + Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit + Einkünfte aus Kapitalvermögen
+ Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung + Sonstige Einkünfte
= Summe der Einkünfte - Sonderausgaben
- Außergewöhnliche Belastungen
- Steuerbegünstigung des selbst genutzten eigenen Wohnraums - Diverse Freibeträge
= Zu versteuerndes Einkommen (zvE)
• ESt-Tarifaufbau (1999)
Zonen zvE ESt-Satz
Grundtabelle Splitting
1. Grundfreibetrag Bis 13.067 Bis 26.135 0 %
2. Progressionszone 23,9 % - 53 %
3. Proportionalzone Ab 120.042 Ab 240.084 53 % (konstant)
• ESt-Sätze:
Grenzsteuersatz =
Durchschnittssteuersatz =
Tarifverlauf 1999:
s , s´ ESt-Grenz- und Durchschnittsbelastung 53%
34%
23,9%
zvE 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120 130 TDM
• Tarifbegrenzung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb auf den Spitzensteuersatz von 47 % (zvE = 100.224 / 200.448)
• Solidaritätszuschlag (SolZ): SolZ = 5,5 % von SESt
• Beispiel: Lediger mit zvE in 1999 von 80.000 DM !
3.2.3.3 Körperschaftsteuer (KSt)
• Gesetzliche Grundlage: Körperschaftsteuergesetz (KStG)
• Steuerpflichtige: Kapitalgesellschaften
• KSt-Regeltarife
+ Gewinn
- Verlustvorträge - Freibeträge
(mind. 7.500 DM)
= zvE
Thesaurierung Ausschüttung
sKSt= 40 % sKSt=30%
*
* Neben der Ausschüttungsbelastung von 30 % wird als „Quellensteuer“
auch die KapESt von 25 % und der SolZ einbehalten.
• Solidaritätszuschlag (SolZ): SolZ = 5,5 % von SKSt
3.2.3.4 Gewerbesteuer (GewSt)
• Gesetzliche Grundlage: Gewerbesteuergesetz (GewStG)
• GewSt ist eine Gemeindesteuer
• Steuerpflichtige: Gewerbetreibende mit „Einkünften aus Gewerbebetrieb“
• Gewerbesteuerbefreiung: „Freiberufler“ (Ärzte, Steuerberater, Anwälte)
• Bemessungsgrundlage: Gewerbeertrag (GewE)
GewSt = m x H x GewE
wobei m = Steuermeßzahl (Basissteuersatz)H = Hebesatz (100-Satz der Gemeinde zur Anhebung von m)
§ H : 300% - 515 % (BRD)
§ H (R) = 425%
GewE ≈≈ „Gewinn aus Gewerbebetrieb“ + - Korrekturen
(1) GewSt für EU und Personengesellschaften
• Freibetrag: 48.000 DM
• Steuermeßzahl (m) nach „Staffelprogression“
m (%) 5%
4%
3%
2%
1% GewE in TDM 48 72 96 120 144
Beispiel: EU mit GewE = 300.000, H(R) = 425 %
GewE m x H x GewE = GewSt
(2) GewSt für Kapitalgesellschaften
• Freibetrag: 7.500 DM
• Steuermeßzahl (m) = 5 % (konstant)
• „Geschäftsführergehalt“ des geschäftsführenden Gesellschafters einer KapG kürzt als Betriebsausgabe den Gewinn / GewE und ist dadurch gewerbesteuerbefreit. In der EU / PersG bezieht der geschäftsführenden Gesellschafters „Unternehmerlohn“ aus dem Gewinn, der damit
gewerbesteuerpflichtig ist.
Beispiel: KapG mit Geschäftsführergehalt = 200.000 GewE = 100.000, H(R) = 425 %
3.3 Betriebliche Produktionsfaktoren
Betriebliche Produktionsfaktoren
Elementare Faktoren Dispositive Faktoren
Arbeit Betriebs- mittel
Werk- stoffe
Betriebs- führung
Planung Organi- sation
Control- ling
3.3.1 Menschliche Arbeitsleistung
Mit dem Begriff „Arbeit“ beschreibt man den Einsatz der physischen und psychischen Fähigkeiten eines Menschen zur Realisierung der
betrieblichen Zielsetzungen.
3.3.1.1 Bestimmungsfaktoren
Die menschliche Arbeitsleistung hängt ab von
a) der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit
b) dem Leistungswillen.
3.3.1.2 Arbeitsgestaltung
Die Arbeitsgestaltung verfolgt zwei gleichrangige Ziele:
(1) eine menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen (2) eine den Ertrag des Betriebs steigernde Gestaltung des Arbeitssystems.
Die theoretischen Grundlagen liefern die Arbeitswissenschaften. Ein wichtiges Hilfsmittel sind dabei Arbeitsstudien.
In Deutschland werden diese Studien insbesondere von dem 1924 gegründeten Vereins REFA durchgeführt.
Zur Geschichte von REFA:
1924 Gründung des „Reichsausschuß für Arbeitszeitermittlung“
REFA
ab 1934 Reichsausschuß für Arbeitsstudien REFA seit 1946 Verein für Arbeitsstudien REFA - e.V.
Arbeitsstudien umfassen heute Verfahren für
• rationelle Arbeitsgestaltung
(z. B. Bewegungsstudien, Arbeitsablaufstudien, Arbeitsplatzstudien)
• Leistungsvorgaben mittels Arbeitszeitstudien, Belastungsstudien und Leistungsstudien
• Arbeitsbewertung.
a) Regelungen der Arbeitszeit
Bei der Festlegung der Arbeitszeiten muß ein Kompromiss gefunden werden zwischen den Interessen des Betriebs und den darin arbeitenden Menschen.
Dabei sind insbesondere gesetzliche Vorschriften zu beachten:
• Arbeitszeitordnung
• Gewerbeordnung
• Bundesurlaubsgesetz
• Jugendarbeitsschutzgesetz
• Mutterschutzgesetz
• Schwerbeschädigtengesetz
• Unfallverhütungsvorschriften.
Bei der Verteilung der Arbeitszeit auf den 24-Stunden-Tag sind vor allem zwei Punkte wichtig:
1. Der Zeitpunkt des Beginns der Arbeit
2. die Unterbrechung der Arbeit durch Pausen.
b) Arbeitsplatzgestaltung
• Arbeitsraum
• Gestaltung der Betriebsmittel
• Betriebsklima
c) Arbeitszeitmodelle
3.3.1.3 Arbeitsbewertung
Ziel: Festlegung des Schwierigkeitsgrades der Arbeit
Voraussetzung einer adäquaten Entlohnung ist es, eine Staffelung der einzelnen Tätigkeiten in einem Betrieb nach dem Schwierigkeitsgrad durchzuführen. Dies ist Aufgabe der Arbeitsbewertung. Sie geht von bestimmten Anforderungen aus, die eine Arbeitsverrichtung an einen arbeitenden Menschen stellt.
Methoden der qualitativen Analyse von Arbeit:
(1) Die summarische Methode bewertet die Arbeitsverrichtung als Einheit, d.h. es wird eine Gesamtbeurteilung der Schwierigkeit der Tätigkeit vorgenommen. Die einzelnen Anforderungsarten werden global berücksichtigt.
(2) Die analytische Methode erfaßt für jede Arbeitsverrichtung die einzelnen Anforderungen. Für jede Anforderung wird eine Wertzahl ermittelt und die Summe dieser Wertzahlen ergibt den Arbeitswert der Verrichtung.
Anforderungskatalog: (Grundlage bildet das „Genfer Schema“ von 1950)
Hauptanforderungsarten Untermerkmale
Genfer Schema REFA
A.. Können I. Geistige Anforderungen 1.
2.
Fachkenntnisse Nachdenken II. Körperliche Anforderungen 3.
4.
5.
Geschicklichkeit Muskelbelastung Aufmerksamkeit B. Belastung III. Geistige Belastung
IV. Körperliche Belastung
C. Verantwortung V. Verantwortung 6.
7 8.
Betriebsmittel und Produkte
Sicherheit und Gesundheit anderer Arbeitsablauf
D. Arbeitsbedingungen VI. Arbeitsbedingungen 9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
Temperatur Nässe Schmutz Gas, Dämpfe
Lärm, Erschütterung Blendung, Lichtmangel
Erkältungsgefahr, Arbeiten im Freien
3.3.1.4 Arbeitsentgelt
Die Arbeitswerte legen die Relationen zwischen den Schwierigkeitsgraden und damit die relativen Lohnhöhen fest. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen nun die absoluten Geldwerte für die Entlohnung aushandeln.
3.3.1.4.1 Hauptformen der Entlohnung:
(1) Zeitlohn (2) Akkordlohn (3) Prämienlohn.
Zu (1) Zeitlohn:
Zeitlohn bezeichnet eine Entlohnung nach der Dauer der Arbeitszeit.
Anwendungsbereiche:
Beispiel:
Stundenlohn 12,-DM, Normalleistung ( Leistungsgrad 100%) 10 Stück Für den Betrieb sind zwei Fragen interessant:
a) Wie hoch ist der Stundenlohn in Abhängigkeit vom Leistungsgrad?
b) Wie hoch sind die Lohnstückkosten?
Leistungsgrad Leistung Stundenlohn Lohnstückkosten 80 %
100 % 120 %
Vorteile:
Nachteile:
Problemlösung:
Zu (2) Akkordlohn:
Akkordlohn bezeichnet eine Entlohnung nach dem mengenmäßigen Ergebnis.
Vorteile:
Der Akkordlohn wird aus drei Komponenten ermittelt:
(1) dem (tariflich) garantierten Mindestlohn (2) dem Akkordzuschlag
(3) der Normalleistung.
Beispiel:
Tarifl. Mindestlohn 12,-DM, Normalleistung ( Leistungsgrad 100%) 10 Stück
Tarifl. Mindestlohn Akkordzuschlag Akkordrichtsatz
Stücklohn Akkordrichtsatz Normalleistung
=
Für den Betrieb sind wieder zwei Fragen interessant:
a) Wie hoch ist der Stundenlohn in Abhängigkeit vom Leistungsgrad?
b) Wie hoch sind die Lohnstückkosten?
Leistungsgrad Leistung Stundenlohn Lohnstückkosten 80%
90%
100%
110%
120%
130%
140%
Probleme:
zu (3) Prämienlohn
Die zunehmende Automatisierung der Produktionsprozesse bedingt, daß die Arbeitnehmer das mengenmäßige Ergebnis immer weniger beeinflussen können.
Der Prämienlohn setzt sich aus einem vereinbarten Grundlohn und der Prämie zusammen, deren Höhe auf objektiv und materiell feststellbaren Mehrleistungen des Arbeitnehmers beruht.
Beispiele für Prämien:
• Qualitätsprämien
• Ersparnisprämien
• Nutzungsgradprämien
• Mengenausbringung.
Prämiengrundlagen:
Prämie:
3.3.1.4.2 Beispiel für Lohn-/Gehaltsabrechnung
Arbeitnehmer Bruttoentgelt Nettoentgelt
Arbeiter Bruttolohn Nettolohn
Angestellter Bruttogehalt Nettogehalt
Grundentgelt
+ Geldwert der Sachbezüge a)
+ Vermögenswirksame Leistungen (AG-Anteil) b)
= Bruttoentgelt
- Lohnsteuer c)
- Kirchensteuer d)
- Solidaritätszuschlag e)
- AN-Anteil der Sozialversicherungsbeiträge f)
= -
Nettoentgelt
Geldwert der Sachbezüge
- Vermögenswirksame Leistungen
= Auszuzahlendes Entgelt
a) Geldwert der Sachbezüge
Beispiele:
b) Vermögenswirksame Leistungen (vL) nach dem Vermögensbildungsgesetz
Anlageformen:
Voraussetzungen
Die Beiträge müssen direkt vom Arbeitgeber an eine Versicherung, Bank usw. überwiesen werden.
c) Lohnsteuer (LSt)
Als Lohnsteuer bezeichnet man die Einkommensteuer auf Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit.
Der Arbeitgeber entnimmt die zur Lohnsteuerberechnung relevanten Informationen der Lohnsteuerkarte.
Diese enthält Informationen über
• Familienstand
• Kinderzahl
• Religionszugehörigkeit
• Freibeträge
• Lohnsteuerklasse
Mittels dieser Informationen ermittelt der Arbeitgeber die LSt anhand von Lohnsteuertabellen auf Basis des Bruttoentgelts.
d) Kirchensteuer (KiSt)
8 % (z. B. in Bayern) bzw. 9 % von der Lohnsteuer.
e) Solidaritätszuschlag (SolZ) 5,5 % von der Lohnsteuer.
LSt, KiSt, SolZ werden vom Arbeitgeber einbehalten und bis zum 10. Tag des Folgemonats an das Finanzamt abgeführt.
f) Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttoentgelt
• Krankenversicherung
• Arbeitslosenversicherung
• Rentenversicherung
• Pflegeversicherung davon 50 % AN-Anteil davon 50 % AG-Anteil
Beispiel: Gehaltsabrechnung eines Ledigen im April 2000
3.3.1.5 Freiwillige soziale Leistungen
Freiwillige soziale Leistungen sollen den Leistungswillen des Arbeitnehmers positiv beeinflussen.
Beispiele:
• Weihnachtsgeld
• Betriebsrente
• Betriebssport
• Vermögenswirksame Leistungen
• Weiterbildung
Motive der Betriebe für freiwillige soziale Leistungen
• Steigerung der Leistung der Arbeitnehmer
• Bindung der Arbeitnehmer an den Betrieb
• Werbeargument bei der Beschaffung von Arbeitsplätzen
• Steuerersparnisse
3.3.1.6 Erfolgsbeteiligung der Arbeitnehmer
Ziele:
• Erhöhung der Arbeitsproduktivität durch die Entwicklung eines partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen Arbeitnehmern und Unternehmensführung
• Mitbestimmung und Vermögensbildung der Arbeitnehmer
Formen der Erfolgsbeteiligung:
• Darlehen
• Stille Beteiligung
• Belegschaftsaktien
• Indirekte Beteiligung
3.3.1.7 Personalkosten des Arbeitgebers
Personalkosten
Brutto- entgelt
Personal- zusatzkosten
gesetzliche tarifrechtliche freiwillige
3.3.2 Betriebsmittel
3.3.2.1 Begriff und Arten
Betriebsmittel sind Güter, die sich langfristig im Unternehmen befinden und beim Produktionsprozess genutzt werden.
Arten:
• Grundstücke, Gebäude
• Anlagen, Maschinen und Werkzeuge
• Transport- und Büroeinrichtungen
3.3.2.2 Kapazität und Kapazitätsauslastung
Die Kapazität ist Ausdruck für das Leistungsvermögen von Betriebsmitteln.
Sie gibt an, welche Menge an Leistungen z.B. eine Maschine in einer
bestimmten Qualität innerhalb einer bestimmten Zeitspanne erzeugen kann.
(Maßeinheit: z. B. Stück / Stunde).
Kapazität
technische Kapazität wirtschaftliche Kapazität
Kapazitätsausnutzungsgrad =
x 100
(auch Kapazitätsauslastung / Beschäftigung / Beschäftigungsgrad) Beispiel:
3.3.2.3. Lebensdauer, Nutzungsdauer und Abschreibungen
Betriebsmittel werden über einen längeren Zeitraum (Monate, Jahre) genutzt und unterliegen der Abnutzung.Die Lebensdauer (technische Nutzungsdauer) ist die Zeitspanne, in der z.B. eine Maschine in der Lage ist, einwandfreie Leistungen abzugeben.
Die wirtschaftliche Nutzungsdauer bestimmt sich nach ökonomischen Gesichtspunkten, d.h. unter Kostenüberlegungen ist die wirtschaftliche Nutzungsdauer erreicht, wenn vereinfacht gilt:
Stückkosten der Altanlage > Stückkosten der Ersatzanlage
Für Unternehmen besteht damit das Problem, die wirtschaftliche Nutzungsdauer von Betriebsmitteln richtig zu schätzen und die Wertminderungen, die im Laufe der Zeit eintreten, zu erfassen.
Die Beträge zur Erfassung der Wertminderung nennt man Abschreibungen.
Abschreibungen im ökonomischen Sinne sind periodische
Wertminderungen von Betriebsmitteln als Ausdruck der Verringerung des Nutzungspotentials in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Nutzungsdauer.
Gründe für Wertminderungen (Abschreibungsursachen):
1. Technischer Verschleiß:
2. Natürlicher Verschleiß:
3. Wirtschaftlicher Wertverlust:
4. Rechtliche Entwertung:
Abschreibungsarten
bilanzielle kalkulatorische
handelsrechtliche steuerrechtliche (HGB) (ESTG)
Handelsbilanz Steuerbilanz Kostenrechnung
Beispiel:
Kaufpreis / historische Anschaffungskosten
AK0 1.200.000 Wirtschaftliche Nutzungsdauer ND n = 5 Perioden
(auch rechtlich zulässig) Abschreibungsmethode / Abschreibung Abt lineare Abschreibung
Restwert RWn 200.000
Wiederbeschaffungskosten WBKn 1.400.000
Abschreibungen:
Art der
Abschreibung 1 2 3 4 5 Summe
rechtlich ökonomisch
Abschreibungsmethoden
lineare degressive progressive leistungsmäßige
3.3.3 Werkstoffe
3.3.3.1 Begriff und Arten
Werkstoffe sind Güter, die sich kurz-/mittelfristig im Unternehmen befinden und beim Produktionsprozess verbraucht werden.
Arten:
• Rohstoffe
• Hilfsstoffe
• Betriebsstoffe
• Halbfabrikate
Für Unternehmen stellen sich zwei (ökonomische) Fragen:
1. Wie gut werden die Werkstoffe ausgenutzt ?
2. Wie lang ist die Zeitspanne zwischen Beschaffung des Werkstoffs und der Erstellung bzw. dem Verkauf des Fertigprodukts ?
3.3.3.2 Werkstoffausbeute
Werkstoffausbeute = Materialeinsatz - Materialverluste
Ziel: Minimierung der Materialverluste!
(1) Materialverluste durch Ausschuss
Ausschuss = bezogene oder gefertigte Teile entsprechen nicht den Mindestanforderungen (stofflich oder maßlich) und können nicht durch kostengünstige Nacharbeit verwertbar gemacht werden.
Beispiele:
Maßnahmen zur Auschussvermeidung
1. Qualitätsgrundsatz:
(a) Strenge Lieferantenauswahl
(b) Qualitätskontrolle bei den Werkstoffbezügen (Einkauf)
(c) Qualitätskontrolle in der eigenen Fertigung
2. Qualitätsgrundsatz:
(a) FMEA-Fehlermöglichkeits- und Einluss-Analyse
(b) Rationelle und technisch ausgereifte Produktionsverfahren.
(2) Materialverluste durch Abfall
Abfälle sind geplante Materialverluste aufgrund der Produktkonstruktion bzw. des Fertigungsverfahrens.
Beispiele:
Maßnahmen zur Abfallvermeidung
(3) Kostenaspekte bei Materialverlusten
• überhöhter Materialverbrauch
• zusätzliche Löhne und Betriebskosten
• Entsorgungskosten
3.3.3.3 Werkstoffdurchlaufzeit und Kapitalbindung
Da in den Werkstoffen erhebliches Kapital gebunden ist, müssen die
Betriebe daran interessiert sein, die Werkstoffzeit möglichst gering zu halten.
Beispiel:
Monatsanfang Kauf von Schnittholz und Kleinteilen
10.000 DM
1 Woche Lagerung zu Lagerkosten
Raum- u. Personalkosten)
200 DM
1 Woche Fertigung zu Tischen
(Löhne, Maschinenkosten)
15.000 DM
2 Wochen Lagerung als Fertigerzeugnis 300 DM
Monatsende Verkauf an den Großhandel Verkaufspreis
Werkstoffdurchlaufzeit:
Maximale Kapitalbindung:
Näherungswert für die durchschnittliche Kapitalbindung:
In der Praxis wird die Kapitalbindung aufgeschlüsselt nach
• Rohstoffen
• Fertigungsumlauf
• Fertigerzeugnissen.
Maßnahmen zur Reduzierung der Werkstoffdurchlaufzeiten:
3.3.4 Betriebsführung
Oberstes Ziel eines Betriebes besteht darin, auf lange Sicht seinen Gewinn zu maximieren unter Beachtung der gegebenen Nebenbedingungen.
Um dieses Ziel zu realisieren, müssen die menschliche Arbeitskraft , die Betriebsmittel und die Werkstoffe optimal kombiniert werden. Dies ist
Aufgabe der Betriebs- bzw. Unternehmensführung. Sie plant, organisiert und kontrolliert den Einsatz dieser Produktionsfaktoren.
Methodisch wird diese Aufgabenerfüllung durch den systematischen Einsatz eines Management- bzw. Controlling-Systems erreicht.
Controlling ist
• ein ganzheitlich orientiertes Führungskonzept
• auf allen Führungsebenen anzuwenden
• ein Steuerungsinstrument zur Erreichung der Unternehmensziele
• ist nicht nur Kontrolle.
3.3.4.1 Controlling- bzw. Management-Funktionen
1. Zielsetzung 2. Planung
3. Entscheidung / Steuerung
4. Kontrolle / Abweichungsanalyse 5. Informationen / Kommunikation.
Diese Funktionen lassen sich in strategische und operative differenzieren:
Funktionen strategisch operativ
Zielsetzung
Planung
Entscheidung / Steuerung
Kontrolle/
Abweichungs- analyse
Information/
Kommunikation
3.3.4.2 Entscheidungsträger im Unternehmen
Die in einem Betrieb anfallenden Entscheidungen werden entweder von den Eigentümern oder den von den Eigentümern zur Unternehmensführung eingesetzten Führungsgremien (Geschäftsführung, Manager) gefällt.
Bsp: Führungshierarchie in einer Konzern-AG
Neben Eigentümern und Geschäftsführung gibt es einen dritten Faktor betrieblicher Willensbildung, die Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Die Forderung nach Mitbestimmung basiert auf
• dem Grundsatz der Gleichberechtigung der Produktionsfaktoren Kapital und Arbeit
• und dem Demokratieprinzip.
Formen der AN-Mitbestimmung:
betriebliche unternehmerische
Gesetzliche Regelungen:
• Betriebsverfassungsgesetz (1952)
• Mitbestimmungsgesetz für die Montanindustrie (1951)
• Mitbestimmungsgesetz (1976)
Betriebsverfassungsgesetz:
1.Geltungsbereich:
• für alle Rechtsformen
• ab 5 Arbeitnehmer
• betriebliche Mitbestimmung
Auf Wunsch der Belegschaft muß ein „Betriebsrat“ gewählt werden.
Anzahl Arbeitnehmer Anzahl Betriebsratsmitglieder
5-20 1
21-50 3
51-1000 11
1001-9000 31
Aufgaben des Betriebsrats:
Mitwirkungsrechte
• Recht auf Information
• Recht auf Anhörung, Beratung, Verhandlung
Mitbestimmungsrechte bei allen sozialen Angelegenheiten
• Aufhebung
• Zustimmung/Veto
• Initiativrecht
z.B.
• Entlassungen und Einstellungen
2. Geltungsbereich:
• KapG: GmbH, AG und KGaA
• ab 500 Arbeitnehmer
• unternehmerische Mitbestimmung
Der zu bildender Aufsichtsrat wird mit einem Drittel AN-Vertreter besetzt, die von den AN gewählt werden.
Montan-Mitbestimmungsgesetz Geltungsbereich:
• Montanindustrie (Bergbau, Eisen, Stahl)
• Kapitalgesellschaften
• ab 1000 Arbeitnehmer
• unternehmerische Mitbestimmung
Aufsichtsrat: paritätische Besetzung mit 50% AN-Vertreter und 50%
Anteilseigner-Vertreter sowie einem neutralen Mitglied.
Vorstand: Arbeitsdirektor als gleichberechtigtes Mitglied für Personal- und Sozialwesen
Mitbestimmungsgesetz Geltungsbereich:
• Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KG
• ab 2000 Arbeitnehmer
• unternehmerische Mitbestimmung
Aufsichtsrat: paritätische Besetzung mit 50% AN-Vertreter und 50%
Anteilseigner-Vertreter, die den Vorsitzenden wählen, der in Pattsituationen doppeltes Stimmrecht besitzt.
Vorstand: Arbeitsdirektor als gleichberechtigtes Mitglied für Personal- und Sozialwesen
3.3.4.3 Führungsprinzipien
• Autoritäre, direktive, patriarchalische Führung
Vorgesetzte entscheiden, Mitarbeiter sind Untergebene ohne Mitsprache- möglichkeit
• Kooperative Führung
− Management by Participation: Untergeordnete Mitarbeiter werden vor einer Entscheidung durch den Vorgesetzten um ihre Meinung und ihren Rat gefragt.
− Management by Delegation: Eindeutig definierte Aufgabenbereiche werden mit entsprechender Kompetenz und Verantwortung auf Mitarbeiter verteilt.
− Management by Exception: die Führung beschränkt ihre Entscheidungen auf außergewöhnliche Fälle.
− Management by Objectives: Vorgesetzter und Mitarbeiter erarbeiten einen Zielkatalog, den die Mitarbeiter in eigener Verantwortung
realisieren sollen.
• Laissez-faire-Prinzip
3.3.4.4 Organisation
Organisation ist betriebswirtschaftlich die festgelegte Ordnung in einem Unternehmen zur Erreichung der Unternehmensziele.
3.3.4.4.1 Aufbauorganisation
Die Aufbauorganisation definiert die organisatorischen Einheiten eines Unternehmens und stellt die hierarchische Beziehungen zwischen den organisatorischen Einheiten her.
1.Schritt: Aufgabenanalyse und Zerlegung der Unternehmensgesamtaufgabe
in Teilaufgaben.
2.Schritt: Zusammenfassung von Teilaufgaben und Bildung von effizienten Organisationseinheiten
Unternehmensgesamtaufgabe
Teilaufgaben
Organsiations- einheiten