Schutzkonzept Unisport zur Durchführung von Sportaktivitäten ab 20. Dezember 2021
Version 19.12.21
1 Allgemeines
1.1 Ausgangslage und Zielsetzungen
In Übereinstimmung mit der Bundesverordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid‐19‐Epidemie ist es Aufgabe der Betreiber aller öffentlich zugänglichen Einrichtungen, einen Schutzplan zu erstellen und umzusetzen. Um diesem Anspruch auf Bundesebene gerecht zu werden, hat der Unisport das vorliegende Schutzkonzept für den Sportbetrieb und den Betrieb der Sportanlagen herausgegeben.
Mit der Verabschiedung der Verordnung COVID‐19 besondere Lage gibt der Bundesrat den Kantonen die Möglichkeit, bei Bedarf noch strengere Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu erlassen. Der Kanton St.Gallen sowie die Task Force der Uni St.Gallen können jederzeit beschliessen, die Regeln zu verschärfen. In diesem Fall wird das vorliegende Schutzkonzept entsprechend angepasst.
Das Ziel des Unisports ist es, die Ausübung des Sports durch ihre Berechtigten auch während der Pandemie zu fördern und zu ermutigen und gleichzeitig die Sicherheit der Sportler:innen, der Nutzer:innen und des Betriebspersonals zu garantieren.
Für die Durchführung von Sportaktivitäten ist in jedem Fall ein Schutzkonzept notwendig. Basis dafür sind die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid‐19) des Bundes sowie die Rahmenvorgaben von BASPO, BAG und Swiss Olympic. Das Schutzkonzept von Unisport zeigt auf, wie im Rahmen der nach wie vor geltenden übergeordneten Schutzmassnahmen Sport‐ und Bewegungsaktivitäten im Unisport stattfinden können.
Die im Schutzkonzept aufgeführten Regeln und Anweisungen erfüllen die Rahmenvorgaben des Bundes. Das Konzept des Unisports setzt den geltenden Rahmen. Es soll für Mitarbeitende, Sporttreibende und Partner klar und möglichst einfach umsetzbar sein.
Die Vorgaben des Schutzkonzepts müssen auf die jeweils vorliegende Situation der Sportanlagen und Sportarten angepasst, organisiert, kommuniziert und überwacht werden.
Die oben erwähnte Verordnung verlangt von allen Personen Selbstverantwortung (Art. 3):
«Jede Person beachtet die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu Hygiene und Verhalten in der Covid‐19‐Epidemie.»
Auch der Unisport erwartet weiterhin die Solidarität aller Verantwortlichen und Sporttreibenden im Hochschulsport und deren vorbildliches Verhalten sowie das strikte Einhalten der Vorgaben.
Bei Zuwiderhandlungen gegen die übergeordneten Vorgaben des Bundes können Sporteinrichtungen durch die Kantone geschlossen werden.
Das Schutzkonzept wird angepasst
- wenn die Behörden die heute geltenden Vorgaben verändern;
- wenn sich in der praktischen Umsetzung zeigt, dass übergeordnete Vorgaben nicht oder nur teilweise eingehalten werden können
1.2 Verhältnis der übergeordneten und der spezifischen Schutzkonzepte
1.2.1 Übergreifendes Schutzkonzept Swiss University Sports
Das übergreifende Schutzkonzept für den Hochschulsport dient als Rahmenvorgabe für alle
Hochschulsportorganisationen (HSO). Die HSO sind sowohl Sportanbieter als auch Sportanlagenbetreiber. Das Konzept deckt deshalb sowohl anlagespezifische als auch sportorganisatorische Bereiche ab.
1.2.2 Gültigkeitsbereich des Schutzkonzepts
Das Schutzkonzept ist für alle Angebote gültig, die der Unisport selber organisiert. Dort, wo der Unisport Angebote von Dritten durchführen lässt, stellt er sicher, dass diese Dritten über ein Schutzkonzept verfügen.
1.3 Zentrale übergeordnete Grundsätze im Sport
Vor einer Ansteckung schützen Sie sich und andere am besten, wenn Sie alle Hygiene‐ und Verhaltensregeln beachten.
- Symptomfrei ins Training / in den Wettkampf - Abstand halten
- die Hände regelmässig mit Seife waschen
- Zertifikatspflicht indoor, 2G (geimpft oder genesen) - Maskenpflicht indoor
Die Hygiene‐ und Verhaltensregeln des BAG finden Sie hier.
2 Risikobeurteilung und Triage
2.1 Krankheitssymptome
Sportler:innen und Trainingsleitende mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Training teilnehmen. Sie bleiben zu Hause und rufen ihren Hausarzt/ihre Hausärztin an und befolgen dessen/deren Anweisungen.
2.2 Risikogruppen
Angehörige von Risikogruppen nehmen eigenverantwortlich am Sportbetrieb teil.
2.3 Aufgabe der Trainingsleitenden
Trainingsleitende sind verpflichtet, Teilnehmende, die nicht gesund erscheinen (insbesondere Fieber‐ oder Grippesymptome sowie Husten), vom Training auszuschliessen und zum Verlassen der Sporträume aufzufordern.
Dasselbe gilt, wenn sich Teilnehmende nicht an das Schutzkonzept halten. Die Trainingsleitenden können sich dabei auf die Hausordnung beziehen und bei Bedarf das Unisport Personal und Hausdienstpersonal beiziehen.
2.4 Selbstverantwortung
Alle Sporttreibenden werden aufgerufen, selbstverantwortlich zu handeln und die Schutzkonzepte sowie alle weiteren Massnahmen zu beachten, die dazu dienen, das Risiko von Übertragungen des Coronavirus zu minimieren.
3 Anreise, Ankunft und Abreise zum und vom Trainingsort
3.1 An- und Abreise
- Die An‐ und Abreise liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden. Es wird empfohlen, zu Fuss, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto anzureisen.
- Erfolgt der Transport mit dem Unisport Bus, müssen alle Fahrzeuginsassen ein 2G Zertifikat haben. Zudem gilt Maskenpflicht im Bus.
3.2 Ankunft und Verlassen des Trainingsorts
Die Teilnehmenden sollen kurz vor Lektionsbeginn am Trainingsort erscheinen und diesen nach Beendigung des Trainings zügig verlassen.
4 Infrastruktur und Trainings
Alle Massnahmen betreffen die Sportanlagen der Uni St.Gallen. Bei Trainings in externen Sportanlagen gelten zusätzlich die jeweiligen Schutzkonzepte der Betreiber.
4.1 Externe Nutzer
- Alle Sportgruppen (Vereine, Mieter, etc.) müssen ein Schutzkonzept haben und es umsetzen.
- Zusätzlich gelten für sie die anlagenspezifischen Punkte dieses Konzeptes.
4.2 Sportanlagen outdoor
- Z.T. gibt es von externen Anbietern (Bergbahnen, Wintersportorte, etc.) Schutzkonzepte. Dies müssen eingehalten werden.
- Wo nicht anders vermerkt, sind Trainings oder Kurse im Aussenbereich ohne Einschränkungen und
Zertifikatspflicht möglich. Es bestehen keine Beschränkungen bis zu einer maximale Gruppengrösse von 300 Personen, keine Maskenpflicht und keine Vorgabe zum Abstandhalten.
4.3 Sportanlagen indoor
- 2G Covid‐Zertifikat vorausgesetzt: Für die Teilnahme am Unisport Sportbetrieb indoor wird ein gültiges 2G Covid‐Zertifikat vorausgesetzt. Dieses muss an der Zutrittskontrolle zusammen mit einem Ausweis (mit Foto) vorgewiesen werden und wird dort mittels der «COVID Certificate Check»‐App des BAG geprüft.
- Die 2G Zertifikatspflicht gilt auch für externe Gruppen in der Sporthalle der HSG.
- Ausgenommen von der Zertifikatspflicht sind Kinder unter 16 Jahren.
- Maskentragpflicht: In Unisport indoor Trainings gilt Maskenpflicht.
- Auf der ganzen Unisport indoor‐Anlage gilt Maskenpflicht. Dies gilt für alle Personen ab 12 Jahren.
- In den Trainings bestehen keine weiteren Vorgaben (keine Abstandregel, kein Kontaktverbot, etc.)
- In Unisport Trainings in nicht HSG Indoor Anlagen kann 2G plus die Maskenpflicht aufheben: Für Wassersport (Schwimmen) und Angebote, in denen Maskentragen nicht möglich ist (verschiedene Kampfsportangebote), besteht die Möglichkeit von 2G plus (negativer Test oder Impfung/Genesen weniger als 4 Monate her).
Wichtig: Dies gilt nur für nicht HSG Indoor Anlagen, dies dann in Übereinstimmung mit dem Schutzkonzept der jeweiligen Anlage. Zudem müssen sämtliche Teilnehmenden 2G plus vorweisen, damit diese Handhabung in Kraft treten kann. Ein Mischen von "2G Personen" mit "2G Plus Personen" ist nicht zulässig.
4.4 Garderoben und Duschen
- Die 2G Zertifikatspflicht gilt auch dann, wenn nur die Garderoben/Duschen genutzt werden. Es gilt Maskentragpflicht, ausser unter der Dusche.
4.5 Reinigung der Sportstätte
Grundlage der Reinigung sind die bestehenden professionellen Reinigungskonzepte für die Hochschulsportanlagen. In Ergänzung gelten folgende Informationen:
- Die Sportanlage wird täglich gereinigt.
- Häufig benutzte Bereiche und Stellen werden mehrmals täglich gereinigt (bspw. Türgriffe und Geländer).
- Wie auch sonst üblich, sind die Sporttreibenden verpflichtet, ihre eigenen Handtücher in die Trainings mitzubringen und damit die gesamte Sitz‐ oder Liegefläche abzudecken.
- In den Bereichen, wo die Sporttreibenden Geräte oder Gerätschaften nutzen, sind die Sporttreibenden zudem in Eigenverantwortung dafür zuständig, diese mit den zur Verfügung gestellten Desinfektions‐
/Reinigungsmitteln zu reinigen/desinfizieren, falls sie dies wünschen.
4.6 Persönliche Hygiene
- Sporttreibende haben sich vor und nach dem Training die Hände zu reinigen.
- Bei den zugänglichen Waschbecken steht Seife zur Verfügung.
- Im Eingangsbereich der Sportanlage sowie an verschiedenen weiteren Orten in der Sportanlage stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung.
4.7 Kontaktdaten
- Mit der Zertifikatspflicht entfällt das Erheben der Kontaktdaten.
5 Veranstaltungen
Die maximale Teilnehmer/‐innenzahl für Veranstaltungen richtet sich nach den Vorgaben des Bundes und ist beschränkt.
- Veranstaltung aussen, ohne Covid‐Zertifikat, ohne Sitzpflicht: max. 300 Personen (Zuschauer/innen UND Teilnehmende) und max. 2/3 der Kapazität.
- Das Zertifikat muss während der gesamten Veranstaltungsdauer gültig sein.
- Veranstaltungen aussen, mit Covid‐Zertifikat: Es gibt keine Einschränkungen.
- Veranstaltung innen, mit Covid‐Zertifikat: Es gibt keine Einschränkungen.
5.1 Risiko/Unfallverhalten
In allen Sportarten werden die bestehenden und bewährten Sicherheitskonzepte des Unisports angewendet.
6 Angebote mit Übernachtung
Es gilt 2G Zertifikatspflicht. Zudem gelten die Schutzkonzepte und Vorgaben der jeweiligen Unterkunft.
7 Verantwortlichkeit der Umsetzung vor Ort
Überwachung, Commitment und Rollenklärung:
7.1 Erarbeitung und Durchsetzung der Schutzkonzepte
- übergeordnetes Schutzkonzept Swiss University Sports: Dachverband Swiss University Sports.
- Ansprechpersonen für die Schutzkonzepte: Leitung Unisport (übergeordnet), Disziplinchef/innen (Sportarten).
7.2 Kontrolle und Überwachung der Schutzmassnahmen vor Ort
- Alle Beteiligten halten sich solidarisch und mit hoher Selbstverantwortung an das Schutzkonzept.
- Kontrolle der Zertifikatspflicht in der Sporthalle HSG: Beim Eingang durch Kontrollpersonal.
- Kontrolle der Zertifikatspflicht in indoor Trainings, die nicht in der Sporthalle der HSG stattfinden: Kontrollen durch Trainingsleitende
- Kontrolle im Hallenbad Blumenwies: Durch Hallenbadpersonal beim Eingang.
- Die gültige Hausordnung gibt den Mitarbeitenden die Handhabe, Teilnehmende, die gegen das Schutzkonzept verstossen, vom Training auszuschliessen und von der Anlage zu weisen.
- Bei groben Verstössen kann der Unisport eine temporäre Sperrung der Unisport‐ Teilnahmeberechtigung verordnen, bzw. können Teilnehmende aus laufendenAngeboten weggewiesen und ausgeschlossen werden.
8 Kommunikation des Schutzkonzepts
- Die Teilnehmenden werden via Website, mittels Plakaten auf den Anlagen und durch die TL auf die Vorgaben hingewiesen.
- Für Fragen betreffend Schutzkonzept sind die Hochschulsportlehrer/innen die ersten Anlaufstellen für die TL.
Im Zweifelsfall können die Hochschulsportlehrer/innen an die Leitung Unisport gelangen.
- Auf allen Anlagen werden die wesentlichen Schutzmassnahmen mittels Plakaten kommuniziert.
9 Dank
Der Unisport dankt Ihnen herzlich für Ihre Bemühungen im Kampf gegen COVID‐19. Er ermutigt Sie zu weiterer körperlicher Betätigung und wünscht Ihnen schöne Momente des Sports.
Unisport St.Gallen, unisport@unisg.ch