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zollikofen Schutzkonzept Badminton ab 31. Mai BC Zollikofen 1

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Schutzkonzept Badminton ab 31. Mai 2021 - BC Zollikofen 1

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Schutzkonzept Badminton ab 31. Mai 2021

Version: 27. Mai 2021 Ersteller: Chi-Dung Tran

BC Zollikofen www.bczollikofen.ch

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Ausgangslage

Der Bundesrat hat am 26. Mai 2021 weitere Lockerungsschritte der Massnahmen gegen das Coronavirus beschlossen. So sind neu Indoor-Sportaktivitäten in Gruppen bis höchstens 50 Personen wieder erlaubt. Ebenfalls sind neu Zuschauer:innen zugelassen, sofern die Spieler:innen und Zuschauenden strikt voneinander getrennt werden können. Hier gelten die Regeln für Publikumsanlässe (nicht mehr als 100 Personen (inkl. Spieler:innen) gleichzeitig in der Halle, und/oder maximale Zuschauermenge = max. Hälfte der gesamten Zuschauerkapazität der Halle).

Für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger gelten im Sport keine Einschränkungen.

Die Kantone können die Massnahmen des Bundes verschärfen und entsprechend härtere Vorgaben vorsehen. In solchen Fällen gelten die Vorgaben des Kantons.

Unverändert gilt:

• Sportler:innen sowie Trainer:innen/Aufsichtspersonen mit Symptomen ist die Teilnahme am Training untersagt. Sie haben zuhause zu bleiben, respektive sich zu isolieren und sich unverzüglich beim Hausarzt zu melden sowie unverzüglich alle Mitglieder ihrer

Trainingsgruppe zu informieren.

• Einhaltung der Hygieneregeln des BAG.

Social Distancing vor und nach dem Sport ist einzuhalten (1.5 m Mindestabstand zwischen allen Personen; kein Körperkontakt) à Handshakes und Abklatschen sind untersagt!

Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten, wenn möglich gleiche Gruppenzusammensetzung.

• Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten.

Quarantäne: Bei Verdachtsfällen wird der/die Trainer:in/COVID-19-Verantwortliche

informiert. Diese informiert sämtliche Kontaktpersonen (Sportler:innen und Coaches/Staff), welche sich sofort in Selbstquarantäne begeben, bis der finale Quarantäne-Entscheid durch die kantonalen Behörden erfolgt ist.

Zielsetzung

• Durchführung von Trainings und Wettkämpfen unter strikter Einhaltung der nationalen und kantonalen Bestimmungen sowie Schutzgrundsätze.

• Die Regeln sind für die Badmintonclubs/-center und Leistungszentren in Spitze und Breite klar umsetzbar, werden von den Spieler:innen verfolgt und können sowohl auf Hallen- als auch auf AirBadminton angewendet werden.

• Jeder Verein muss auf Basis dieses Schutzkonzepts ein individuell-konkretes Konzept erstellen, sofern mehr als 5 Personen an einem Training oder einer Veranstaltung teilnehmen, und dieses mit den Schutzkonzepten der Betreiber der Sportanlagen abstimmen.

Verantwortung

Die Verantwortung für die Umsetzung dieses Konzeptes liegt bei den Verantwortlichen der Vereine – es ist ein/eine Covid-19-Verantwortliche/r zu definieren. Swiss Badminton zählt auf eure Solidarität.

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Grundsätzliche Anwendung im Badminton

Trainings und Wettkämpfe mit Jahrgang 2001 und jünger

Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 und jünger können ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Bei Wettkämpfen sind Zuschauende* erlaubt, sofern die Spieler:innen und Zuschauenden strikt voneinander getrennt werden können (separate

Sektoren/Bereiche).

* nicht mehr als 100 Personen (inkl. Spieler:innen) gleichzeitig in der Halle, und/oder maximale Zuschauermenge = max. Hälfte der gesamten Zuschauerkapazität der Halle

Die Aufsichtspersonen/Trainer:innen/Funktionär:innen müssen den Abstand von 1.5 Metern wahren und eine Maske tragen.

Trainings und Wettkämpfe ab Jahrgang 2000

Sportaktivitäten von Einzelpersonen oder in Gruppen bis maximal 50 Personen

(inkl. Trainer:innen oder Leiterpersonen) ab Jahrgang 2000 können ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Im Training sind Doppel, sowie Halbfeldübungen erlaubt, sofern pro Trainingseinheit mit max. 3 anderen Personen gespielt wird (fixe Trainingsgruppen à 4 Personen definieren). Im Wettkampf ist das Doppel-Spiel ohne Maske erlaubt. Bei Wettkämpfen sind Zuschauende* zugelassen, sofern die Spieler:innen und Zuschauenden strikt voneinander getrennt werden können (separate Sektoren/Bereiche).

* nicht mehr als 100 Personen (inkl. Spieler:innen) gleichzeitig in der Halle, und/oder maximale Zuschauermenge = max. Hälfte der gesamten Zuschauerkapazität der Halle

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Training

• Trainieren vorher oder nachher andere Vereine/Sportarten, so ist die Übergabe der Halle unter Einhaltung der übergeordneten Grundsätze zu regeln.

• Die Nutzung einer Toilette ist mit dem Anlagenbetreiber abzustimmen, die Nutzungsperson muss vor und nach der Nutzung die berührten Gegenstände und die Hände desinfizieren.

→ Swiss Badminton empfiehlt, die Badmintonhalle resp. Turnhalle und alle anderen Räume, wo immer möglich, regelmässig zu lüften.

Vor dem Training

• Jede/r Trainingsteilnehmer:in muss eine eigene Trinkflasche dabeihaben.

• Händewaschen

• Die Zugangszeiten pro Trainingsgruppe sind genau zu definieren. Die Trainingsteilnehmer:innen sollten nicht vorher erscheinen.

Während des Trainings

• Die Trainer:innen sind verantwortlich, dass die übergeordneten Grundsätze eingehalten werden.

• Die Trainer:innen tragen jederzeit eine Maske.

Nach dem Training

• Händewaschen.

• Zügiges Verlassen der Halle.

• Haben alle Personen der Trainingsgruppe(n) die Trainingsinfrastruktur verlassen, gibt die Aufsichtsperson das Gebäude frei und die Aufsichtsperson der nächsten Gruppe kann die vorbereitenden Massnahmen beginnen.

• Bzgl. einer möglichen Hallenreinigung nach dem Training sind die Auflagen des Anlagenbetreibers zu beachten.

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Wettkampf

A) Übergeordnete Grundsätze

Das Wettkampfschutzkonzept muss sicherstellen, dass die folgenden übergeordneten Grundsätze eingehalten werden. Quelle: Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Verordnung besondere Lage)

1. Jeder Organisator muss einen COVID-19-Beauftragten benennen, dieser steht den Mitgliedern beratend zur Seite

2. Einhalten der Hygienevorschriften des BAG

3. Social Distancing (1,5m Mindestabstand zwischen allen Personen, kein Körperkontakt) 4. Nutzung der Anlage und Räume unter Einhaltung der Distanzregeln und der Maskenpflicht 5. Rückverfolgbarkeit von engen Kontakten (Contact Tracing) zur Nachverfolgung möglicher

Infektionsketten.

6. Information der Badmintonspieler:innen und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen

7. Quarantäne: Bei Verdachtsfällen gehen alle Kontaktpersonen, die länger als 15 Min. ohne Maske oder ohne Mindestabstand in Kontakt zur positiven Person waren (Sportler:innen und Staff) in Selbstquarantäne, bis der finale Quarantäne-Entscheid durch die kantonalen Behörden erfolgt ist.

8. Testen: Swiss Badminton empfiehlt den Turnierteilnehmenden, sich regelmässig testen zu lassen.

9. Publikum: Zuschauende* sind erlaubt, sofern die Spieler:innen und Zuschauenden strikt voneinander getrennt werden können (separate Sektoren/Bereiche).

* nicht mehr als 100 Personen (inkl. Spieler:innen) gleichzeitig in der Halle, und/oder maximale Zuschauermenge = max. Hälfte der gesamten Zuschauerkapazität der Halle Wichtig: Swiss Badminton empfiehlt den Vereinen/Regionen jeweils mit ihrem Kanton/Gemeinde abzuklären, unter welchen Voraussetzungen Turniere durchgeführt werden können. Kantone und Gemeinden dürfen strengere Massnahmen erlassen, als sie in diesem Schutzkonzept aufgeführt sind.

Das Schutzkonzept muss den Teilnehmenden mindestens eine Woche vor Turnierbeginn zugestellt werden.

Die Verantwortung für die korrekte Umsetzung der Schutzkonzepte liegt beim jeweiligen Verein und Anlagebetreiber.

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Schutzkonzept Badminton ab 31. Mai 2021 - BC Zollikofen 7

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B) Personenkreis

Dieses Schutzkonzept inkludiert folgende Personen:

• SpielerInnen und Coaches

• OK, Helferteam (Speaker:in, Turniertisch, Live Ticker, etc) – wobei hier die Anzahl Personen, welche sich im Spielfeldbereich aufhalten, auf ein Minimum zu reduzieren ist

• Schieds-, Linienrichter:innen, Referee

• Medienvertreter:innen

• Zuschauende C) An- und Abreise

• Die Anreise soll individuell mit dem ÖV (Maskenpflicht) oder eigenen

Transportmitteln erfolgen (Maskenpflicht, wenn mehr als eine Person im PKW).

• Die Spieler:innen sind auf Tournamentsoftware und somit in der Datenbank von Swiss Badminton eingetragen und können somit für die Anwesenheitskontrolle dem System entnommen werden.

• Alle anderen Personen müssen entsprechend auf der Präsenzliste aufgeführt werden oder sich vorgängig beim Organisator registrieren.

• Vor dem Betreten der Anlage sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.

D) Nutzung der Anlage und Plätze

• Turnhallen/Centers: es gelten zusätzlich die Vorgaben der Anlagenbetreiber.

• Swiss Badminton empfiehlt, alle Räume, wo immer möglich, regelmässig zu lüften.

• Einhaltung der Hygienevorschriften des BAG

• Einhaltung des bestehenden Schutzkonzeptes

Der Organisator beschränkt die unter B) Personenkreis aufgeführten Personen (ausgenommen Spieler:innen) auf die erlaubte Anzahl gemäss den geltenden Vorgaben.

• Mitglieder des OK, Helferteam oder Coaches halten sich in dem vom Organisator zugewiesenen Sektor auf.

• Während den Pausen setzen sich die Spieler:innen und Coaches in ihren gewohnten Trainingsgemeinschaften zusammen.

• Der Organisator führt möglichst eine zeitliche Trennung der Disziplinen/Kategorien durch (Vormittag/Nachmittag oder Samstag/Sonntag).

• Nach Ausscheiden aus dem Turnier reisen die Spieler:innen sofort ab.

• Maskenpflicht:

o Permanente Maskenpflicht in der ganzen Halle/allen Innenbereichen ausser beim Warm-up und beim Einsatz als Spieler:in auf dem Spielfeld.

o Die Offiziellen im Spielfeldbereich (Trainer:innen, Aufschlag- und Linienrichter:innen) tragen Schutzmaske, einzige Ausnahme ist der/die Schiedsrichter:in, sobald er/sie auf dem Schiedsrichterstuhl Platz genommen hat.

o Speaker:innen müssen keine Maske tragen, wenn ein anderer Schutz möglich ist (Plexiglas, andere physische Abtrennung am Turniertisch oder ähnliches oder mit genügend Abstand).

o Auf den Spielerbänken/im zugewiesenen Spielerbereich auf der Tribüne herrscht Maskenpflicht.

o OK/Helferteam/Referee/Medienvertreter:innen, etc. tragen permanent eine Maske.

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Schutzkonzept Badminton ab 31. Mai 2021 - BC Zollikofen 8

bc zollikofen

• Abstände sollen möglichst gross sein (mind. 1.5m).

• Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Turnierbetrieb teilnehmen. Sie begeben sich in Isolation, rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen.

Allfällige Spielpartner oder Trainingsgruppen sind umgehend über die Krankheitssymptome zu informieren. Dies gilt auch im Fall, wenn eine Person aus dem persönlichen Umfeld die Symptome aufweist.

E) Begrüssungs-/Verabschiedungsszenarien

• Begrüssung und Verabschiedung ohne Körperkontakt. Auf das traditionelle Shake-Hands wird verzichtet. (Alternative Begrüssungs-/Verabschiedungsmöglichkeiten sind z.B.

Abklatschen mit dem Racket oder Verneigung).

Der Verzicht auf Handshake bedeutet nicht "kein Fairplay", sondern zielt darauf ab unnötigen Körperkontakt zu minimieren.

F) Garderoben

• Übergeordnet gelten die Vorgaben der Anlagenbetreiber.

• Es dürfen sich maximal so viele Personen darin befinden, dass der Abstand von 1.5 Meter jederzeit gewährleistet ist.

• Die Maske ist permanent zu tragen (ausser Dusche).

• In der Dusche dürfen sich maximal so viele Personen darin befinden, dass der Abstand von 1.5 Meter jederzeit gewährleistet ist.

• Keine Verpflegung (Essen und Trinken) in den Garderoben nach dem Spiel.

• Garderobe nach Ende des Turniers zügig verlassen.

G) Protokollierung und Nachverfolgung (Contact Tracing) und Informationspflicht

Um das Contact Tracing einfacher zu gestalten, werden grundsätzlich Präsenzlisten geführt.

Kontaktpersonen der infizierten Person können von den kantonalen Gesundheitsbehörden in Quarantäne gesetzt werden.

H) Testung

Swiss Badminton empfiehlt den Turnierteilnehmenden, sich regelmässig testen zu lassen.

Sollte ein Test positiv ausfallen, gilt der vom BAG definierte Prozess. In allen Fällen müssen sich positiv getestete Personen sofort beim Turnierorganisator abmelden und dürfen die Turnhalle/das Center nicht (mehr) betreten.

I) Verpflegung

Für Restaurants/Kantine/Buvette, Take Away gilt die aktuelle Verordnung des Bundes sowie das Gastro-Schutzkonzept von GastroSuisse.

J) Siegerehrungen

• Es gilt Maskenpflicht: vor, während, nach dem Podium.

• Aufs traditionelle Handshake wird verzichtet.

• Die Spieler:innen können die Maske kurz zum Fotografieren abstreifen.

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• Die Spieler:innen nehmen die Medaillen und Preise selbst von einem Tisch.

• Die Offiziellen für die Übergabe tragen alle eine Maske und stellen die Preise auf einen Tisch.

• Nach der Siegerehrung und Beendigung der Spieleinsätze, verlassen die Spieler:innen die Halle unverzüglich.

K) Medien

• Der 1.5m Abstand und die Hygieneregeln müssen jederzeit strikte eingehalten werden.

• Permanente Maskenpflicht während den Interviews.

• Die Medienvertreter:innen halten sich in dem vom Turnierorganisator zugewiesenen Sektor auf.

L) Gemeinsames Verständnis neben dem Spielfeld und ausserhalb der Halle/ des Centers

• Alle Teilnehmenden bringen genügend Masken ans Turnier mit.

• Alle Teilnehmenden haben eine eigene Tasche (Masken, Tuch, Trinkflaschen, etc.).

• Nicht mit unbekannten Personen am gleichen Tisch essen.

• Immer Maske und Abstand im Büro, Schule, ÖV und anderen Orten.

• Abstand zwischen den Personen: 1.5 Meter

M) Corona-Beauftrage oder Corona-Beauftragter dieser Veranstaltung

Vorname: Ursula Ort, Datum: Zollikofen, 30.05.2021 Nachname: Aegerter

E-Mail: ursula.aegerter@bczollikofen.ch Mobilnummer:079 697 90 57

Verein: BC Zollikofen Diverses

• Dieses Konzept ist auf www.swiss-badminton.ch zu finden und kann ausgedruckt / heruntergeladen werden.

• Der/die Covid-19-Verantwortliche des Vereins ist zuständig für die Kommunikation, Umsetzung und Einhaltung dieses Schutzkonzeptes vor Ort. Die Inhalte dieses Konzeptes sind bindend, die Vereine können hieraus mit dem Anlagenbetreiber ein individuell-konkretes

Schutzmassnahmenkonzept entwickeln.

• Die rechtlichen Grundlagen des Bundes sind hier zu finden:

o Covid-19-Verordnung besondere Lage (Änderungen vom 24.2.21)

o Erläuterungen der Covid-19-Verordnung besondere Lage (Änderungen vom 24.2.21)

Referenzen

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