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Für die Nutzung der Museen werden folgende Entgelte erhoben: 5,00. Besuchergruppen ab 10 Personen erhalten einen Rabatt und zahlen pro Person: 4,00

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(1)

41/ZDM Anlage 1

@BCL@100E1F6B.doc Stand: 23.11.2011

Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund

Für die Nutzung der Museen werden folgende Entgelte erhoben:

I Allgemeine Entgelte 1. Eintritt

1.1 Eintrittskarten für den einmaligen Besuch

Institut Entgelt für Er-

wachsene 5,00 €

Ermäßigtes Entgelt

2,50 € Museum für Kunst und

Kulturgeschichte (MKK) Museum Ostwall (MO)

Museum für Naturkunde (MN) Westfälisches Schulmuseum (SchM) Museum Adlerturm (AT)

Brauereimuseum (BM)

Deutsches Kochbuchmuseum (KBM)

5,00 € 2,50 €

4,00 € 2,00 €

2,50 € 1,25 €

2,50 € 1,25 €

2,50 € 1,25 €

- zurzeit geschlossen - Besuchergruppen ab 10 Personen erhalten einen Rabatt und zahlen pro Person:

Institut Entgelt für Er- wachsene

4,00 €

Ermäßigtes Entgelt

2,00 € Museum für Kunst und

Kulturgeschichte (MKK) Museum für Naturkunde (MN) Westfälisches Schulmuseum (SchM) Museum Adlerturm (AT)

Brauereimuseum (BM)

3,20 € 2,00 € 2,00 € 2,00 €

1,60 € 1,00 € 1,00 € 1,00 € Ermäßigung

Anspruch auf ein ermäßigtes Entgelt haben:

 Schüler/innen, Studierende, Auszubildende und Absolvierende des freiwilligen Wehr- dienstes (12-23 Monate) bzw. des Bundesfreiwilligendienstes sowie des freiwilligen Sozialen Jahres oder des freiwilligen Ökologischen Jahres (über 18 Jahre)

 Inhaber/innen einer Jugendleitercard

 Inhaber/innen des "Dortmund-Passes"

Die Ermäßigung wird aufgrund entsprechender Nachweise gewährt.

Freier Eintritt

 Besucher/innen unter 18 Jahren sowie Begleitpersonen von Gruppen von Besu- cher/innen unter 18 Jahren

Berechtigung für den freien Eintritt in den Museen haben:

 Medienvertreter/innen

(2)

41/ZDM Seite 2

@BCL@100E1F6B.doc Stand: 23.11.2011

 Mitglieder des ICOM (International Council of Museums) mit einer Begleitperson ge- gen Vorlage eines entsprechenden Ausweises

 Mitglieder der Vereinigungen und Verbände der Freunde und Förderer der Museen der Stadt Dortmund

 Dortmunder Künstler/innen gegen Vorlage einer von den Zentralen Diensten der Mu- seen ausgestellten Bescheinigung

 Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung und mit dem Ausweisvermerk "B"

1.2 Tageskarten für Einzelpersonen

Das Entgelt einer Tageskarte für Einzelpersonen für alle Museen beträgt

 für Erwachsene 7,00 €

 ermäßigt 3,50 €

1.3 Jahreskarten

Das Entgelt für die Jahreskarte beträgtfür Einzelpersonen

 gültig für das MKK (inkl. AT und BM), MO oder MN 20,00 €

 gültig für das SchM 10,00 €

 gültig für alle Museen 40,00 €

Jahreskarten sind ab Lösungsdatum für ein Jahr gültig.

1.4 Entgeltfreier Tag im Monat

Der Besuch der Dauerausstellungen der Museen ist an jedem ersten Mittwoch im Monat ent- geltfrei.

1.5 Zeitlich begrenzte Werbemaßnahmen

Das Eintrittsentgelt im Rahmen von zeitlich begrenzten Werbemaßnahmen setzt die Ge- schäftsbereichsleitung der Museen fest.

1.6 Sonderausstellungen und Sonderveranstaltungen

Bei Sonderausstellungen und Sonderveranstaltungen setzt der Veranstalter die Höhe der Entgelte fest.

Bei eigenen Sonderausstellungen und Sonderveranstaltungen setzt die Geschäftsbereichslei- tung der Museen die Entgelte fest.

Die Jahreskarte berechtigt zu ermäßigtem Eintritt bei Sonderausstellungen.

2. Kurse

2.1 Kurse für Kinder Das Entgelt beträgt

 pro Teilnehmer/in und Unterrichtsstunde 1,50 €

 für Geschwisterkinder 1,20 €

Materialkosten werden nach Aufwand erhoben.

(3)

41/ZDM Seite 3

@BCL@100E1F6B.doc Stand: 23.11.2011

2.2 Kurse für Erwachsene

Die Entgelte werden gemäß der Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Dortmund in der jeweilig gültigen Fassung erhoben.

3. Sonstige Veranstaltungen 3.1 Gruppenführungen

Das Entgelt beträgt pro Führung und Gruppe

 bei einer Dauer von 90 Minuten 45,00 €

 bei einer Dauer von 75 Minuten 37,50 €

 bei einer Dauer von 45 Minuten 22,50 €

Das Entgelt für öffentliche Führungen beträgt pro Teilnehmer/in 2,00 € Das Entgelt für öffentliche Kurzführungen bis zu einer Dauer von 45 Minuten

beträgt pro Teilnehmer/in 1,00 €

Zusätzlich zum Entgelt für Führungen ist pro Teilnehmer/in das festgesetzte Eintrittsentgelt (gem. Pkt. 1.1) zu entrichten.

3.2 Führungen zu Sonderausstellungen

Das Entgelt wird durch die Geschäftsbereichsleitung der Museen festgesetzt.

3.3 Schulklassenprogramme

Teilnehmer/innen von Schulklassenprogrammen zahlen eine Pauschale

 bei einer Dauer von 60 Minuten in Höhe von 30,00 €

 bei einer Dauer von 90 Minuten in Höhe von 45,00 €.

Materialkosten werden nach Aufwand erhoben.

3.4 Vorschulprogramme

Teilnehmer/innen von Vorschulprogrammen zahlen eine Pauschale

 bei einer Dauer von 60 Minuten in Höhe von 15,00 €

 bei einer Dauer von 90 Minuten in Höhe von 22,50 €.

Materialkosten werden nach Aufwand erhoben.

3.5 Kindergeburtstage

 Das Entgelt beträgt pauschal (120 Min.) 70,00 €

 Für jede weitere Stunde zusätzlich 35,00 €

 zuzüglich Materialkosten

3.6 Das Entgelt für sonstige museumspädagogische Angebote wird von der Geschäftsbe- reichsleitung der Museen festgesetzt.

(4)

41/ZDM Seite 4

@BCL@100E1F6B.doc Stand: 23.11.2011

II Besondere Entgelte

Das Entgelt für andere Dienstleistungen der Museen setzt die Geschäftsbereichsleitung der Museen fest.

III Versäumnisentgelte

Entgelte für Mahnungen bei Zahlungsverzug

Die Begleichung von Rechnungen ist innerhalb von 14 Tagen (Rechnungsdatum) vorzuneh- men.

Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung werden folgende Entgelte für Mahnungen erhoben:

 bei Verzug um 30 Tage nach Rechnungsdatum - 1. Mahnung 3,00 €

 bei Verzug um 60 Tage nach Rechnungsdatum - 2. Mahnung 6,00 €

 bei Verzug um 90 Tage nach Rechnungsdatum - 3. Mahnung 9,00 € IV Beginn der Anwendung

Diese Entgeltordnung findet ab dem 01.01.2012 Anwendung.

Dortmund,

Ullrich Sierau Oberbürgermeister

(5)

41/ZDM Anlage 1 a

@BCL@100ED67C.doc Stand: 23.11.2011

Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund

Bisherige Regelung seit 01.01.2011 Neue Regelung (Entwurf) ab 01.01.2012 Erläuterungen

Für die Nutzung der Museen werden folgende Entgelte erhoben:

I Allgemeine Entgelte 1. Eintritt

1.1 Eintrittskarten für den einmaligen Besuch

Institut Entgelt für

Erwachsene

Ermäßigtes Entgelt

Museum für Kunst und

Kulturgeschichte (MKK) 5,00 € 2,50 €

Museum am Ostwall (MO) 5,00 € 2,50 €

Museum für Naturkunde (MN) 4,00 € 2,00 €

Westfälisches Schulmuseum (SchM) 2,50 € 1,25 €

Museum Adlerturm (AT) 2,50 € 1,25 €

Brauereimuseum (BM) 2,50 € 1,25 €

Deutsches Kochbuchmuseum (KBM) freier Eintritt

Für die Nutzung der Museen werden folgende Entgelte erhoben:

I Allgemeine Entgelte 1. Eintritt

1.1 Eintrittskarten für den einmaligen Besuch

Institut Entgelt für

Erwachsene

Ermäßigtes Entgelt

Museum für Kunst und

Kulturgeschichte (MKK) 5,00 € 2,50 €

Museum für Naturkunde (MN) 4,00 € 2,00 € Westfälisches Schulmuseum (SchM) 2,50 € 1,25 €

Museum Adlerturm (AT) 2,50 € 1,25 €

Brauereimuseum (BM) 2,50 € 1,25 €

Deutsches Kochbuchmuseum (KBM) - zurzeit geschlossen -

Besuchergruppen ab 10 Personen erhalten einen Rabatt und zahlen pro Person:

Institut Entgelt für

Erwachsene

Ermäßigtes Entgelt

Museum für Kunst und

Kulturgeschichte (MKK) 4,00 € 2,00 €

Museum für Naturkunde (MN) 3,20 € 1,60 € Westfälisches Schulmuseum (SchM) 2,00 € 1,00 €

Museum Adlerturm (AT) 2,00 € 1,00 €

Brauereimuseum (BM) 2,00 € 1,00 €

Museum am Ostwall (MO) hier nicht mehr aufgeführt (s. Entgeltordnung für das Dortmunder U)

vorübergehende Schließung

neu/wieder eingeführt/Harmonisierung mit den entsprechenden Regelungen im Dortmunder U

(6)

41/ZDM Anlage 1 a

@BCL@100ED67C.doc Stand: 23.11.2011

Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund

Bisherige Regelung seit 01.01.2011 Neue Regelung (Entwurf) ab 01.01.2012 Erläuterungen

Ermäßigung

Anspruch auf ein ermäßigtes Entgelt haben:

Schüler/innen, Studenten/innen, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende (über 21 Jahre)

Inhaber/innen einer Jugendleitercard

Inhaber/innen des "Dortmund-Passes"

Die Ermäßigung wird aufgrund entsprechender Nachweise gewährt.

Freier Eintritt

Besucher/innen unter 21 Jahren sowie Begleitpersonen von Gruppen von Besucher/innen unter 21 Jahren

Berechtigung für den freien Eintritt in den Museen haben:

Medienvertreter/innen

Mitglieder des ICOM (International Council of Museums) mit einer Begleitperson gegen Vorlage eines

entsprechenden Ausweises

Mitglieder der Vereinigungen und Verbände der Freunde und Förderer der Museen der Stadt Dortmund

Dortmunder Künstler/innen gegen Vorlage einer von den Zentralen Diensten der Museen ausgestellten

Bescheinigung

Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung und mit dem Ausweisvermerk "B"

1.2 Tageskarten für Einzelpersonen

Das Entgelt einer Tageskarte für Einzelpersonen für alle Museen beträgt

für Erwachsene 7,00 €

ermäßigt 3,50 €

Ermäßigung

Anspruch auf ein ermäßigtes Entgelt haben:

Schüler/innen, Studierende, Auszubildende und Absolvierende des freiwilligen Wehrdienstes (12-23 Monate) bzw. des Bundesfreiwilligendienstes sowie des freiwilligen Sozialen Jahres oder des freiwilligen Ökologischen Jahres (über 18 Jahre)

Inhaber/innen einer Jugendleitercard

Inhaber/innen des "Dortmund-Passes"

Die Ermäßigung wird aufgrund entsprechender Nachweise gewährt.

Freier Eintritt

Besucher/innen unter 18 Jahren sowie Begleitpersonen von Gruppen von Besucher/innen unter 18 Jahren

Berechtigung für den freien Eintritt in den Museen haben:

Medienvertreter/innen

Mitglieder des ICOM (International Council of Museums) mit einer Begleitperson gegen Vorlage eines

entsprechenden Ausweises

Mitglieder der Vereinigungen und Verbände der Freunde und Förderer der Museen der Stadt Dortmund

Dortmunder Künstler/innen gegen Vorlage einer von den Zentralen Diensten der Museen ausgestellten

Bescheinigung

Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung und mit dem Ausweisvermerk "B"

1.2 Tageskarten für Einzelpersonen

Das Entgelt einer Tageskarte für Einzelpersonen für alle Museen beträgt

für Erwachsene 7,00 €

ermäßigt 3,50 €

Anpassung an die geltende Rechtslage

Evaluation der U-21-Regelung im Rahmen des Kulturhauptstadtjahres 2010/Harmonisierung mit den entsprechenden Regelungen im Dortmunder U

redaktionelle Korrektur

(7)

41/ZDM Anlage 1 a

@BCL@100ED67C.doc Stand: 23.11.2011

Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund

Bisherige Regelung seit 01.01.2011 Neue Regelung (Entwurf) ab 01.01.2012 Erläuterungen

1.3 Jahreskarten

Das Entgelt für die Jahreskarte beträgt für Einzelpersonen

gültig für das MKK

(inkl. AT und BM), MO und MN 12,50 €

gültig für das SchM 6,25 €

gültig für alle Museen 25,00 € Jahreskarten sind ab Lösungsdatum für ein Jahr gültig.

1.4 Entgeltfreier Samstag

Der Besuch der Dauerausstellungen der Museen ist an Samstagen entgeltfrei.

Hiervon ausgenommen ist der Besuch der Dauerausstellung des Museums Ostwall.

Die Entgeltfreiheit am Samstag entfällt daher für

Sonderausstellungen und Sonderveranstaltungen sowie für das Museum Ostwall.

1.5 Zeitlich begrenzte Werbemaßnahmen

Das Eintrittsentgelt im Rahmen von zeitlich begrenzten

Werbemaßnahmen setzt die Geschäftsbereichsleitung der Museen fest.

1.6 Sonderausstellungen und Sonderveranstaltungen

Bei Sonderausstellungen und Sonderveranstaltungen setzt der Veranstalter die Höhe der Entgelte fest.

Bei eigenen Sonderausstellungen und Sonderveranstaltungen setzt die Geschäftsbereichsleitung der Museen die Entgelte fest.

Die Jahreskarte berechtigt zu ermäßigtem Eintritt bei Sonderausstellungen.

1.3 Jahreskarten

Das Entgelt für die Jahreskarte beträgt für Einzelpersonen

gültig für das MKK

(inkl. AT und BM), MO oder MN 20,00 €

gültig für das SchM 10,00 €

gültig für alle Museen 40,00 € Jahreskarten sind ab Lösungsdatum für ein Jahr gültig.

1.4 EntgeltfreierTag im Monat

Der Besuch der Dauerausstellungen der Museen ist an jeden ersten Mittwoch im Monat entgeltfrei.

1.5 Zeitlich begrenzte Werbemaßnahmen

Das Eintrittsentgelt im Rahmen von zeitlich begrenzten

Werbemaßnahmen setzt die Geschäftsbereichsleitung der Museen fest.

1.6 Sonderausstellungen und Sonderveranstaltungen

Bei Sonderausstellungen und Sonderveranstaltungen setzt der Veranstalter die Höhe der Entgelte fest.

Bei eigenen Sonderausstellungen und Sonderveranstaltungen setzt die Geschäftsbereichsleitung der Museen die Entgelte fest.

Die Jahreskarte berechtigt zu ermäßigtem Eintritt bei Sonderausstellungen.

redaktionelle Korrektur/Harmonisierung mit den entsprechenden Regelungen im Dortmunder U;

Museum am Ostwall (MO) hier nicht mehr aufgeführt (s. Entgeltordnung für das Dortmunder U)

Harmonisierung mit den entsprechenden Regelungen im Dortmunder U

(8)

41/ZDM Anlage 1 a

@BCL@100ED67C.doc Stand: 23.11.2011

Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund

Bisherige Regelung seit 01.01.2011 Neue Regelung (Entwurf) ab 01.01.2012 Erläuterungen

2. Kurse

2.1 Kurse für Kinder Das Entgelt beträgt

pro Teilnehmer/in und Unterrichtsstunde 1,50 €

für Geschwisterkinder 1,20 € Materialkosten werden nach Aufwand erhoben.

2.2 Kurse für Erwachsene

Die Entgelte werden gemäß der Entgeltordnung der

Volkshochschule der Stadt Dortmund in der jeweilig gültigen Fassung erhoben.

3. Sonstige Veranstaltungen 3.1 Gruppenführungen

Das Entgelt beträgt pro Führung und Gruppe

bei einer Dauer von 90 Minuten 45,00 €

bei einer Dauer von 75 Minuten 37,50 €

bei einer Dauer von 45 Minuten 22,50 € Das Entgelt für öffentliche Führungen

beträgt pro Teilnehmer/in 2,00 € Das Entgelt für öffentliche Kurzführungen bis zu einer Dauer von 45 Minuten

beträgt pro Teilnehmer/in 1,00 €

Zusätzlich zum Entgelt für Führungen ist pro Teilnehmer/in das festgesetzte Eintrittsentgelt (gem. Pkt. 1.1) zu entrichten.

2. Kurse

2.1 Kurse für Kinder Das Entgelt beträgt

pro Teilnehmer/in und Unterrichtsstunde 1,50 €

für Geschwisterkinder 1,20 € Materialkosten werden nach Aufwand erhoben.

2.2 Kurse für Erwachsene

Die Entgelte werden gemäß der Entgeltordnung der

Volkshochschule der Stadt Dortmund in der jeweilig gültigen Fassung erhoben.

3. Sonstige Veranstaltungen 3.1 Gruppenführungen

Das Entgelt beträgt pro Führung und Gruppe

bei einer Dauer von 90 Minuten 45,00 €

bei einer Dauer von 75 Minuten 37,50 €

bei einer Dauer von 45 Minuten 22,50 € Das Entgelt für öffentliche Führungen

beträgt pro Teilnehmer/in 2,00 € Das Entgelt für öffentliche Kurzführungen bis zu einer Dauer von 45 Minuten

beträgt pro Teilnehmer/in 1,00 €

Zusätzlich zum Entgelt für Führungen ist pro Teilnehmer/in das festgesetzte Eintrittsentgelt (gem. Pkt. 1.1) zu entrichten.

[keine Änderungen auf dieser Seite]

(9)

41/ZDM Anlage 1 a

@BCL@100ED67C.doc Stand: 23.11.2011

Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund

Bisherige Regelung seit 01.01.2011 Neue Regelung (Entwurf) ab 01.01.2012 Erläuterungen

3.2 Führungen zu Sonderausstellungen

Das Entgelt wird durch die Geschäftsbereichsleitung der Museen festgesetzt.

3.3 Schulklassenprogramme

Teilnehmer/innen von Schulklassenprogrammen zahlen eine Pauschale

bei einer Dauer von 60 Minuten in Höhe von 30,00 €

bei einer Dauer von 90 Minuten in Höhe von 45,00 € Materialkosten werden nach Aufwand erhoben.

3.4 Vorschulprogramme

Teilnehmer/innen von Vorschulprogrammen zahlen eine Pauschale

bei einer Dauer von 60 Minuten in Höhe von 15,00 €

bei einer Dauer von 90 Minuten in Höhe von 22,50 € Materialkosten werden nach Aufwand erhoben.

3.5 Kindergeburtstage

Das Entgelt beträgt pauschal (120 Min.) 70,00 €

Für jede weitere Stunde zusätzlich 35,00 €

zuzüglich Materialkosten

3.6 Das Entgelt für sonstige museumspädagogische Angebote wird von der Geschäftsbereichsleitung der Museen festgesetzt.

II Besondere Entgelte

Das Entgelt für andere Dienstleistungen der Museen setzt die Geschäftsbereichsleitung der Museen fest.

3.2 Führungen zu Sonderausstellungen

Das Entgelt wird durch die Geschäftsbereichsleitung der Museen festgesetzt.

3.3 Schulklassenprogramme

Teilnehmer/innen von Schulklassenprogrammen zahlen eine Pauschale

bei einer Dauer von 60 Minuten in Höhe von 30,00 €

bei einer Dauer von 90 Minuten in Höhe von45,00 € Materialkosten werden nach Aufwand erhoben.

3.4 Vorschulprogramme

Teilnehmer/innen von Vorschulprogrammen zahlen eine Pauschale

bei einer Dauer von 60 Minuten in Höhe von 15,00 €

bei einer Dauer von 90 Minuten in Höhe von 22,50 € Materialkosten werden nach Aufwand erhoben.

3.5 Kindergeburtstage

Das Entgelt beträgt pauschal (120 Min.) 70,00 €

Für jede weitere Stunde zusätzlich 35,00 €

zuzüglich Materialkosten

3.6 Das Entgelt für sonstige museumspädagogische Angebote wird von der Geschäftsbereichsleitung der Museen festgesetzt.

II Besondere Entgelte

Das Entgelt für andere Dienstleistungen der Museen setzt die Geschäftsbereichsleitung der Museen fest.

[keine Änderungen auf dieser Seite]

(10)

41/ZDM Anlage 1 a

@BCL@100ED67C.doc Stand: 23.11.2011

Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund

Bisherige Regelung seit 01.01.2011 Neue Regelung (Entwurf) ab 01.01.2012 Erläuterungen

III Versäumnisentgelte

Entgelte für Mahnungen bei Zahlungsverzug

Die Begleichung von Rechnungen ist innerhalb von 14 Tagen (Rechnungsdatum) vorzunehmen.

Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung werden folgende Entgelte für Mahnungen erhoben:

bei Verzug um 30 Tage nach Rechnungsdatum

- 1. Mahnung 3,00 €

bei Verzug um 60 Tage nach Rechnungsdatum

- 2. Mahnung 6,00 €

bei Verzug um 90 Tage nach Rechnungsdatum

- 3. Mahnung 9,00 €

IV Beginn der Anwendung

Diese Entgeltordnung findet ab dem 01.01.2011 Anwendung.

III Versäumnisentgelte

Entgelte für Mahnungen bei Zahlungsverzug

Die Begleichung von Rechnungen ist innerhalb von 14 Tagen (Rechnungsdatum) vorzunehmen.

Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung werden folgende Entgelte für Mahnungen erhoben:

bei Verzug um 30 Tage nach Rechnungsdatum

- 1. Mahnung 3,00 €

bei Verzug um 60 Tage nach Rechnungsdatum

- 2. Mahnung 6,00 €

bei Verzug um 90 Tage nach Rechnungsdatum

- 3. Mahnung 9,00 €

IV Beginn der Anwendung

Diese Entgeltordnung findet ab dem 01.01.2012 Anwendung. Inkrafttreten zum 01.01.2012

(11)

Anlage 2

C:\DOKUME~1\v01055\LOKALE~1\Temp\BCL Technologies\PixelPlanet6\@BCL@100E0790\@BCL@100E0790.doc 04.11.2011

Entgeltordnung

für die Bibliotheken der Stadt Dortmund

Für die Nutzung der Stadt- und Landesbibliothek mit den Sonderabteilungen Artothek,

Autorendokumentation, Handschriftenabteilung, des Institutes für Zeitungsforschung und des Fritz- Hüser-Institutes für Literatur und Kultur der Arbeitswelt werden folgende Entgelte erhoben:

I. Allgemeine Entgelte 1. Bibliotheksausweise

1.1 Personen unter 18 Jahren erhalten den Bibliotheksausweis kostenfrei. Mit Vollendung des 18.

Lebensjahres wird der kostenfreie Ausweis ungültig, auch wenn die reguläre Gültigkeitsdauer von 12 Monaten zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen ist. Schüler erhalten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei Vorlage einer gültigen Legitimation und bis Beendigung der Schulzeit den Bibliotheksausweis kostenfrei.

Für einen Bibliotheksausweis werden für den Zeitraum von zwölf Monaten als Entgelt erhoben:

- Erwachsene 20,00 €

- bei Vorlage des gültigen Dortmund-Passes 10,00 €

- bei Vorlage einer gültigen Jugendleitercard 10,00 € - bei Vorlage eines gültigen Ausweises Studenten,

die das 18. Lebensjahr vollendet haben 10,00 € 1.2 Im Bereich der Stadt- und Landesbibliothek für

- einmalige Ausleihe 6,00 €

- Ersatzausweis (alle Altersgruppen) 3,00 €

1.3 Tageskarte für die einmalige Nutzung am Ort

(Institut für Zeitungsforschung, Fritz-Hüser-Institut, Autorendokumentation) 2,00 €

bei Vorlage des gültigen Dortmund-Passes 1,00 €

II. Besondere Entgelte 1. Leihentgelte

je Medieneinheit

DVDs 1,50 €

DVD-Boxen mit mehr als 5 Spielfilmen 3,00 €

Bestseller 2,00 €

Konsolenspiele 2,00 €

Kunstobjekte in der Artothek 2,50 €

Für die Ausleihe von Kunstobjekten schließt die Stadt Dortmund auf Rechnung des Entleihers eine Versicherung ab. Die Versicherungsprämie wird bei der Ausleihe fällig und richtet sich nach dem Wert des Objektes.

IV. Beginn der Anwendung Diese Entgeltordnung findet ab dem 01.01.2012 Anwendung.

Ullrich Sierau Oberbürgermeister

(12)

Anlage 2 a

Bisherige Regelung Neue Regelung ab 01.01.2012 Erläuterungen

Entgeltordnung

für die Bibliotheken der Stadt Dortmund

Für die Nutzung der Stadt- und Landesbibliothek mit den Sonderabteilungen Artothek, Autoren-

dokumentation und Handschriftenabteilung, des Institutes für Zeitungsforschung und des Fritz-Hüser-Institutes für deutsche und ausländische Arbeiterliteratur werden folgende Entgelte erhoben:

I. Allgemeine Entgelte 1. Bibliotheksausweise

1.1 Personen unter 21 Jahren erhalten den Bibliotheksaus- weis kostenfrei. Mit Vollendung des 21. Lebensjahres

wird der kostenfreie Ausweis ungültig, auch wenn die reguläre Gültigkeitsdauer von 12 Monaten zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen ist.

Bibliotheksausweis für den Zeitraum von zwölf Monaten - Erwachsene 20,00 € - bei Vorlage des gültigen Dortmund-Passes 10,00 € - bei Vorlage einer gültigen Jugendleitercard 10,00 € - bei Vorlage eines gültigen Ausweises Studierende und Schüler, die das 21. Lebensjahr vollendet haben sowie Wehrdienst- und Zivildienstleistende 10,00 € 1.2 Im Bereich der Stadt- und Landesbibliothek für

- einmalige Ausleihe 6,00 €

Entgeltordnung

für die Bibliotheken der Stadt Dortmund

Für die Nutzung der Stadt- und Landesbibliothek

mit den Sonderabteilungen Artothek, Autorendokumentation, Handschriftenabteilung, des Institutes für Zeitungsforschung und des Fritz-Hüser-Institutes für Literatur und Kultur der Arbeitswelt werden folgende Entgelte erhoben:

I. Allgemeine Entgelte 1. Bibliotheksausweise

1.1 Personen unter 18 Jahren erhalten den Bibliotheksaus- weis kostenfrei. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres

wird der kostenfreie Ausweis ungültig, auch wenn die reguläre Gültigkeitsdauer von 12 Monaten zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen ist.

Schüler erhalten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei Vorlage einer gültigen Legitimation und bis Beendigung der Schulzeit den Bibliotheksausweis kostenfrei.

Für einen Bibliotheksausweis werden für den Zeitraum von zwölf Monaten als Entgelt erhoben:

- Erwachsene 20,00 € - bei Vorlage des gültigen Dortmund-Passes 10,00 € - bei Vorlage einer gültigen Jugendleitercard 10,00 € - bei Vorlage eines gültigen Ausweises Studenten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben 10,00 €

Eine Erhöhung der Nutzungsentgelte ist nicht geplant. Mit Wirkung ab 01.01.2010 wurden die Benutzungsentgelte von 15 € auf 20 € heraufgesetzt und somit um 30 % erhöht. Mit den 20 € pro Jahr befindet sich Dortmund mittlerweile im oberen Mittelfeld vergleichbarer Bibliotheken im Bundesland.

Die Stadt- und Landesbibliothek hat pauschalvertragliche Regelung mit StA 40 und spezielle Verträge mit vielen Dortmunder Schulen. In Schulbibliotheken bzw.

Selbstlernzentren ist die Zugänglichkeit zu den Netzangeboten der Stadt- und

Landesbibliothek, den Leseausweis und Passwort sichergestellt. Die Regelung, dass Leseausweise und Passwörter in den Schulen ausgegeben werden (teilweise auch in Klassensätzen), hat sich bewährt. Eine Kostenbelastung von Schüler/innen widerspricht gemäß den in den Schulen angewandten Curricula unter Einbindung von Selbstlernzentren und Bibliotheken in den Unterricht, dem Grundsatz der

Lernmittelfreiheit

(13)

Anlage 2 a - Ersatzausweis (alle Altersgruppen) 3,00 €

1.3 Tageskarte für die einmalige Nutzung am Ort (Institut für Zeitungsforschung, Fritz-Hüser-Institut, Autorendokumentation) 2,00 € bei Vorlage des gültigen Dortmund-Passes 1,00 €

II. Besondere Entgelte 1. Leihentgelte

je Medieneinheit

DVD’s 1,50 € DVD-Boxen mit mehr als 5 Spielfilmen 3,00 € Bestseller 2,00 € Konsolenspiele in der Zentralbibliothek 2,00 € Kunstobjekte in der Artothek 2,50 € Für die Ausleihe von Kunstobjekten schließt die Stadt Dortmund auf Rechnung des Entleihers eine Versicherung ab. Die Versicherungsprämie wird bei der Ausleihe fällig und richtet sich nach dem Wert des Objektes.

IV. Beginn der Anwendung Diese Entgeltordnung findet ab dem 01.01.2010 Anwendung.

1.2 Im Bereich der Stadt- und Landesbibliothek für

- einmalige Ausleihe 6,00 € - Ersatzausweis (alle Altersgruppen) 3,00 € 1.3 Tageskarte für die einmalige Benutzung am Ort (Institut für Zeitungsforschung, Fritz-Hüser-Institut für deutsche und ausländische Arbeiterliteratur) 2,00 € bei Vorlage des gültigen Dortmund-Passes 1,00 €

II. Besondere Entgelte 1. Leihentgelte

je Medieneinheit

DVD’s 1,50 €

DVD-Boxen mit mehr als 5 Spielfilmen 3,00 € Bestseller 2,00 € Konsolenspiele 2,00 € Kunstobjekte in der Artothek 2,50 € Für die Ausleihe von Kunstobjekten schließt die Stadt Dortmund auf Rechnung des Entleihers eine Versicherung ab. Die Versicherungsprämie wird bei der Ausleihe fällig und richtet sich nach dem Wert des Objektes.

IV. Beginn der Anwendung

Diese Entgeltordnung findet ab dem 01.01.2012 Anwendung.

Konsolenspiele werden auch in den Stadtteilbibliotheken angeboten

(14)

Anlage 3

. . .

Entgeltordnung

ab 1. Januar 2012

Stadt Dortmund Kulturbetriebe

Entgeltordnung – gültig ab 01.01. 2012 Bei den Entgelten (Ziff. 1.1 bis 1.7) handelt es sich um Jahresbeträge. Die monatlichen Beträge sind zur Information.

1. Ständiges Unterrichtsangebot

(Für Pkt. 1.1 bis 1.5.2 bitte Zuschläge Pkt 3.1 beachten)

Entgelte jährlich monatlich

1.1 Musikschul-Starter (Elementarunterricht)

1.1.1 Musikwichtel 276,00 € 23,00 €

1.1.2 Musikzwerge 276,00 € 23,00 €

1.1.3 Musikalisch-kreativer Unterricht 276,00 € 23,00 € 1.1.4 Musikalische Früherziehung 276,00 € 23,00 € 1.1.5 Musikalische Grundausbildung 276,00 € 23,00 € 1.2 Unterrichtspakete

(Für Pkt. 1.2.1 und 1.2.2 bitte Zuschläge Pkt 3.1 und für Pkt 1.2.1 zusätzlich Pkt 3.2 beachten)

1.2.1 Musikschule Aktiv (nach Aufnahmeverfahren) Das Paket richtet sich an die besonders aktiven

Musikschüler/innen und umfasst die bewährte Form von Musikschulunterricht mit:

- Gruppenunterricht 3-4 Schüler 45 Min. 324,00 € 27,00 € - Gruppenunterricht 3-4 Schüler 60 Min. 432,00 € 36,00 € - Gruppenunterricht 2 Schüler 45 Min. 432,00 € 36,00 € - Gruppenunterricht 2 Schüler 60 Min. 588,00 € 49,00 € - Einzelunterricht 30 Min. 570,00 € 47,50 € - Einzelunterricht 45 Min 852,00 € 71,00 € - Ensemblespiel

- Ergänzungs- und Theorieunterricht

1.2.2 Klassik-Akademie (nach Aufnahmeprüfung) Das Paket richtet sich an besonders talentierte Schülerinnen und Schüler

Klassik-Akademie 1560,00 € 130,00 € Für Schüler unter 27 Jahren 966,00 € 80,50 € - Unterricht 75 Minuten

- Ergänzungs- und Theorieunterricht - Ensemblespiel (Pflicht)

1.3 Instrumental- und Vokalunterricht (Wöchentliche Unterrichtszeit in Klammern)

Für Pkt. 1.3 bis 1.5.2 bitte Zuschläge Pkt 3.1 und für Pkt. 1.3 bis Pkt. 1.3.5 zusätzlich Pkt 3.2 beachten

1.3.1attacca – Musik im Team (60 Minuten Unterricht mit

4 Schülern, 60 Minuten Ensemble) 504,00 € 42,00 € 1.3.2 Gruppenunterricht

ab 5 Schüler (45 Minuten) 240,00 € 20,00 € ab 5 Schüler (60 Minuten) 324,00 € 27,00 € 1.3.3Gruppenunterricht

für 3-4 Schüler (45 Minuten) 354,00 € 29,50 € für 3-4 Schüler (60 Minuten) 468,00 € 39,00 € 1.3.4Gruppenunterricht

für 2 Schüler (45 Minuten) 480,00 € 40,00 € für 2 Schüler (60 Minuten) 636,00 € 53,00 € 1.3.5Einzelunterricht

(30 Minuten) 624,00 € 52,00 €

(45 Minuten) 930,00 € 77,50 €

1.3.6Besondere Angebote für Menschen mit Behinderungen.

Diese Angebote gelten für Schülerinnen und Schüler von Sonderschulen und für Mitglieder beschützender Einrichtungen.

Gruppenunterricht 240,00 € 20,00 €

1.4 Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)

1.4.1 Studienvorbereitende Ausbildung (nach Aufnahmeprüfung)

Hauptfach 45 Minuten 960,00 € 80,00 €

Pflichtfach 30 Minuten frei frei

Ergänzungs- und Theorieunterricht frei frei 1.5 GLEN BUSCHMANN JAZZAKADEMIE

1.5.1 Vorausbildung/Masterclass 978,00 € 81,50 €

1.5.2 Vollausbildung 1848,00 € 154,00 €

1.6 Arbeitsgemeinschaften, Spielkreise,

Ensembles, Chor, Orchester, Theorie, Jazztanz 1.6.1Die Mitwirkung an Ensembles, Spielkreisen, Chören und

Orchestern (Grundangebote) ist für Musikschüler/innen entgeltfrei.

1.6.2Für Sänger/innen die nicht Schüler/innen der Musikschule sind wird ein Chorbeitrag erhoben 84,00 € 7,00 € 1.6.3Für besondere Ensembleangebote wird ein für jedes Ensemble

Gesondertes Entgelt festgelegt.

Schüler/innen der Musikschule erhalten auf Antrag eine Ermäßigung in Höhe von 50%.

1.6.4Die Teilnahme am theoretischen Ergänzungsunterricht ist für Musikschüler/innen entgeltfrei. Für Nutzer, die nicht Schüler /innen der MUSIKSCHULE DORTMUND sind, richten sich das Entgelt und die Kündigungstermine nach der Gruppenstärke

(Ziffern 1.3.1-1.3.4)

1.6.5 Für Jazztanz wird ein Beitrag erhoben

(60 Minuten) 276,00 € 23,00 €

(90 Minuten) 360,00 € 30,00 €

(15)

1.7 Bearbeitungsentgelt bei der Anmeldung je Schüler einmalig 10,00 €

1.8 Instrumentenmiete mit Jahresstaffelung

1. Jahr 2. Jahr ab 3. Jahr 1.8.1 Instrumente bis

250,00 € Anschaffungswert 66,00 € 108,00 € 138,00 € 1.8.2 Instrumente bis

500,00 € Anschaffungswert 96,00 € 138,00 € 174,00 € 1.8.3 Instrumente bis

1000,00 € Anschaffungswert 126,00 € 174,00 € 204,00 € 1.8.4 Instrumente über

1000,00 € Anschaffungswert 162,00 € 204,00 € 240,00 € 1.8.5 Sondertarif für besondere

Instrumentengröße für Kinder 66,00 € 66,00 € 66,00 € 1.9 Kurse und Projekte

(zeitlich begrenzte Angebote)

Für Kurse und Projekte (Ziffer 2 Schulordnung) wird die Höhe des zu entrichtenden Entgelts für die jeweilige Veranstaltung gesondert festgelegt. Für diese Angebote gelten die in den Teilnahmebedingungen festgelegten Kündigungsbedingungen.

1.10 Nutzung von Musikschulräumen für außerschulische Zwecke

1.10.1 Für einen Unterrichtsraum je

angefangene Stunde pro Tag 20,00 € 1.10.2 Für einen Saal je

angefangene Stunde pro Tag 40,00 € 1.10.3 Leistungen Dritter (z.B. Wachdienst, Instrumentenstimmung

etc.) werden durch die Musikschule vermittelt und sind direkt vom Mieter zu zahlen.

2. Ermäßigungen auf die Entgelte zu Ziffer 1.1 bis 1.5

2.1 Sozialermäßigung auf die Entgelte zu Ziffer 1.1 bis 1.4

2.1.1 Auf Antrag wird Inhabern/-innen des Dortmund-Passes eine 50 %ige Ermäßigung auf ein Unterrichtsfach gewährt.

2.1.2 Die Anspruchsvoraussetzung ist nach Ablauf der Gültigkeit des Do-Passes, bzw. dem Wegfall der Voraussetzungen erneut nachzuweisen. Wird der Nachweis nicht weiter vorgelegt, ist im erneuten Anspruchfall ein Neuantrag auf Ermäßigung erforderlich – Ziff. 2.4 gilt entsprechend.

2.2 Familienermäßigung zu Ziffer 1.1 bis 1.5

2.2.1 Zwei und mehr Teilnehmer/innen aus einer Familie erhalten auf Antrag für jeweils ein Unterrichtsfach eine Ermäßigung in Höhe von 15 %. Die Anspruchsberechtigung ist durch Vorlage geeigneter Belege (Geburtsurkunde etc.) nachzuweisen.

2.3 Ehrenamt zu Ziffer 1.1 bis 1.5

Schüler/innen, die ehrenamtlich als Jugendleiter/innen tätig sind, erhalten auf Antrag auf ein Unterrichtsfach eine Er- mäßigung in Höhe von 10 %. Die Anspruchsberechtigung ist durch Vorlage der Jugendleitercard (Juleica) nachzuweisen.

2.4 Gültigkeit der Ermäßigung

2.4.1 Die Ermäßigungen werden ab dem Monat der Antragstellung wirksam. Fällt die Anspruchsvoraussetzung weg, ist ab dem Folgemonat das volle Unterrichtsentgelt zu zahlen 2.4.2 Grundsätzlich kann immer nur eine Ermäßigung in

Anspruch genommen werden.

3. Zuschläge

3.1 Investitionszuschlag für die Anschaffung von Instrumenten, Ausstattung von Unterrichtsräumen etc.

Der Investitionszuschlag wird für die Entgelte nach Ziff. 1.1 bis Ziff. 1.5.2 erhoben.

Bei Schulgeldrückerstattungen wegen Unterrichtsausfall besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Investitions- zuschlages.

Der Zuschlag beträgt

jährlich monatlich

12,00 € 1,00 €

3.2 Für Schüler/innen ab dem 27. Lebensjahr wird für die Entgelte nach Ziff. 1.2.1 und 1.3.2 bis 1.3.5 ein Zuschlag erhoben.

jährlich monatlich

72,00 € 6,00 €

4. Fälligkeit

4.1 Bei den Entgelten – Ziff. 1.1 bis 1.6 – handelt es sich um Jahresbeträge. Sie werden in drei gleichen Teilbeträgen Zum 01.03., 01.07. und 01.11. des Jahres vom Konto des Entgeltschuldners bei einem Geldinstitut abgebucht. Der Entgeltschuldner wird gebeten, bei der Anmeldung eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen. In Aus- nahmefällen kann mit Scheck oder in bar gezahlt werden.

Bei Zahlungsverzug wird das Mahnverfahren eingeleitet.

Erfolgt die Zahlung nicht nach Aufforderung, wird der/die Schüler/in vom Unterricht ausgeschlossen.

Bei Rücknahme des Ausschlusses wird ein gesondertes

Bearbeitungsentgelt gem. Pkt. 1.7 erhoben. Ausschlüsse werden nur einmalig zurückgenommen.

4.2 Die Entgelte nach Ziff. 1.8 (Instrumentenmiete) werden vom Konto des Entgeltschuldners bei einem Geldinstitut abgebucht. Der Entgeltschuldner wird bei Übergabe des Leihinstrumentes gebeten, eine entsprechende Einzugs- ermächtigung zu erteilen. In Ausnahmefällen kann mit Scheck oder in bar gezahlt werden.

4.3 Die Entgelte nach Ziff. 1.9 (Kurse und Projekte) sind bei Anmeldung per Einzugsermächtigung oder in Ausnahme- fällen mit Scheck oder in bar zu zahlen.

4.4 Die Mietentgelte nach Ziff. 1.10 für die Nutzung von Musikschulräumen sind nach Rechnungsstellung zu zahlen.

4.5 Die Entgelte für Prüfungen nach ABRSM werden kostendeckend berechnet und nicht ermäßigt.

4.6 Wurde eine Lastschrift nicht ausgeführt, ohne dass die Musikschule die Gründe dafür zu vertreten hat, werden die Bankgebühren dem/der Teilnehmer/in in Rechnung gestellt.

5. Beginn der Wirksamkeit

Die Entgeltordnung wird am 01.01.2012 wirksam. Sie tritt an die Stelle der Entgeltordnung vom 01.01.2011.

Hinweis:

Das Unterrichtsverhältnis ist privatrechtlicher Art Es besteht keine Unfallversicherung für die Schüler.

Dortmund,

Ullrich Sierau Oberbürgermeister

(16)
(17)

Entgeltordnung 2012 Musikschule

Anlage 3 a Alt Neu Bemerkungen

. . .

Entgeltordnung – gültig ab 01.01. 2011 Bei den Entgelten (Ziff. 1.1 bis 1.7) handelt es sich um Jahresbeträge. Die monatlichen Beträge sind zur Information.

1. Ständiges Unterrichtsangebot

(Für Pkt. 1.1 bis 1.5.2 bitte Zuschläge Pkt 3.1 beachten)

Entgelte jährlich monatlich

1.2 Musikschul-Starter (Elementarunterricht)

1.1.1 Musikwichtel 264,00 € 22,00 €

1.1.2 Musikzwerge 264,00 € 22,00 €

1.1.3 Musikalisch-kreativer Unterricht 264,00 € 22,00 € 1.1.4 Musikalische Früherziehung 264,00 € 22,00 € 1.1.5 Musikalische Grundausbildung 264,00 € 22,00 € 1.2 Unterrichtspakete

(Für Pkt. 1.2.1 und 1.2.2 bitte Zuschläge Pkt 3.1 und für Pkt 1.2.1 zusätzlich Pkt 3.2 beachten)

1.2.1 Musikschule Aktiv (nach Aufnahmeverfahren) Das Paket richtet sich an die besonders aktiven

Musikschüler/innen und umfasst die bewährte Form von Musikschulunterricht mit:

- Gruppenunterricht 3-4 Schüler 45 Min. 312,00 € 26,00 € - Gruppenunterricht 3-4 Schüler 60 Min. 414,00 € 34,50 € - Gruppenunterricht 2 Schüler 45 Min. 414,00 € 34,50 € - Gruppenunterricht 2 Schüler 60 Min. 552,00 € 46,00 € - Einzelunterricht 30 Min. 552,00 € 46,00 € - Einzelunterricht 45 Min 828,00 € 69,00 € - Ensemblespiel

- Ergänzungs- und Theorieunterricht

1.2.2 Klassik-Akademie (nach Aufnahmeprüfung) Das Paket richtet sich an besonders talentierte Schülerinnen und Schüler

Klassik-Akademie 1560,00 € 130,00 € Für Schüler unter 27 Jahren 966,00 € 80,50 € - Unterricht 75 Minuten

- Ergänzungs- und Theorieunterricht - Ensemblespiel (Pflicht)

1.3 Instrumental- und Vokalunterricht (Wöchentliche Unterrichtszeit in Klammern)

Für Pkt. 1.3 bis 1.5.2 bitte Zuschläge Pkt 3.1 und für Pkt. 1.3 bis Pkt. 1.3.5 zusätzlich Pkt 3.2 beachten

Entgeltordnung – gültig ab 01.01. 2012 Bei den Entgelten (Ziff. 1.1 bis 1.7) handelt es sich um Jahresbeträge. Die monatlichen Beträge sind zur Information.

1. Ständiges Unterrichtsangebot

(Für Pkt. 1.1 bis 1.5.2 bitte Zuschläge Pkt 3.1 beachten)

Entgelte jährlich monatlich

1.1 Musikschul-Starter (Elementarunterricht)

1.1.1 Musikwichtel 276,00 € 23,00 €

1.1.2 Musikzwerge 276,00 € 23,00 €

1.1.3 Musikalisch-kreativer Unterricht 276,00 € 23,00 € 1.1.4 Musikalische Früherziehung 276,00 € 23,00 € 1.1.5 Musikalische Grundausbildung 276,00 € 23,00 € 1.2 Unterrichtspakete

(Für Pkt. 1.2.1 und 1.2.2 bitte Zuschläge Pkt 3.1 und für Pkt 1.2.1 zusätzlich Pkt 3.2 beachten)

1.2.1 Musikschule Aktiv (nach Aufnahmeverfahren) Das Paket richtet sich an die besonders aktiven

Musikschüler/innen und umfasst die bewährte Form von Musikschulunterricht mit:

- Gruppenunterricht 3-4 Schüler 45 Min. 324,00 € 27,00 € - Gruppenunterricht 3-4 Schüler 60 Min. 432,00 € 36,00 € - Gruppenunterricht 2 Schüler 45 Min. 432,00 € 36,00 € - Gruppenunterricht 2 Schüler 60 Min. 588,00 € 49,00 € - Einzelunterricht 30 Min. 570,00 € 47,50 € - Einzelunterricht 45 Min 852,00 € 71,00 € - Ensemblespiel

- Ergänzungs- und Theorieunterricht

1.2.2 Klassik-Akademie (nach Aufnahmeprüfung) Das Paket richtet sich an besonders talentierte Schülerinnen und Schüler

Klassik-Akademie 1560,00 € 130,00 € Für Schüler unter 27 Jahren 966,00 € 80,50 € - Unterricht 75 Minuten

- Ergänzungs- und Theorieunterricht - Ensemblespiel (Pflicht)

1.3 Instrumental- und Vokalunterricht (Wöchentliche Unterrichtszeit in Klammern)

Für Pkt. 1.3 bis 1.5.2 bitte Zuschläge Pkt 3.1 und für Pkt. 1.3 bis Pkt. 1.3.5 zusätzlich Pkt 3.2 beachten

Erhöhung um 4,55 % Erhöhung um 4,55 % Erhöhung um 4,55 % Erhöhung um 4,55 % Erhöhung um 4,55 % .

Erhöhung um 3,85 % Erhöhung um 4,35 % Erhöhung um 4,35%

Erhöhung um 6,52%

Erhöhung um 3,26%

Erhöhung um 2,9 %

(18)

- 2 -

. . .

1.3.1attacca – Musik im Team (60 Minuten Unterricht mit

4 Schülern, 60 Minuten Ensemble) 504,00 € 42,00 € 1.3.2 Gruppenunterricht

ab 5 Schüler (45 Minuten) 228,00 € 19,00 € ab 5 Schüler (60 Minuten) 306,00 € 25,50 € 1.3.3Gruppenunterricht

für 3-4 Schüler (45 Minuten) 336,00 € 28,00 € für 3-4 Schüler (60 Minuten) 444,00 € 37,00 € 1.3.4Gruppenunterricht

für 2 Schüler (45 Minuten) 456,00 € 38,00 € für 2 Schüler (60 Minuten) 606,00 € 50,50 € 1.3.5Einzelunterricht

(30 Minuten) 594,00 € 49,50 €

(45 Minuten) 894,00 € 74,50 €

1.3.6Besondere Angebote für Menschen mit Behinderungen.

Diese Angebote gelten für Schülerinnen und Schüler von Sonderschulen und für Mitglieder beschützender Einrichtungen.

Gruppenunterricht 228,00 € 19,00 €

1.4 Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)

1.4.1 Studienvorbereitende Ausbildung (nach Aufnahmeprüfung)

Hauptfach 45 Minuten 960,00 € 80,00 €

Pflichtfach 30 Minuten frei frei

Ergänzungs- und Theorieunterricht frei frei 1.5 GLEN BUSCHMANN JAZZAKADEMIE

1.5.1 Vorausbildung/Masterclass 960,00 € 80,00 €

1.5.2 Vollausbildung 1830,00 € 152,50 €

1.6 Arbeitsgemeinschaften, Spielkreise,

Ensembles, Chor, Orchester, Theorie, Jazztanz 1.6.1Die Mitwirkung an Ensembles, Spielkreisen, Chören und

Orchestern (Grundangebote) ist für Musikschüler/innen entgeltfrei.

1.6.2Für Sänger/innen die nicht Schüler/innen der Musikschule sind wird ein Chorbeitrag erhoben 72,00 € 6,00 € 1.6.3Für besondere Ensembleangebote wird ein für jedes Ensemble

Gesondertes Entgelt festgelegt.

Schüler/innen der Musikschule erhalten auf Antrag eine Ermäßigung in Höhe von 50%.

1.6.4Die Teilnahme am theoretischen Ergänzungsunterricht ist für Musikschüler/innen entgeltfrei. Für Nutzer, die nicht Schüler /innen der MUSIKSCHULE DORTMUND sind, richten sich das Entgelt und die Kündigungstermine nach der Gruppenstärke

(Ziffern 1.3.1-1.3.4)

1.6.5 Für Jazztanz wird ein Beitrag erhoben

(60 Minuten) 264,00 € 22,00 €

(90 Minuten) 330,00 € 27,50 € 27,50

1.3.1attacca – Musik im Team (60 Minuten Unterricht mit

4 Schülern, 60 Minuten Ensemble) 504,00 € 42,00 € 1.3.2 Gruppenunterricht

ab 5 Schüler (45 Minuten) 240,00 € 20,00 € ab 5 Schüler (60 Minuten) 324,00 € 27,00 € 1.3.3Gruppenunterricht

für 3-4 Schüler (45 Minuten) 354,00 € 29,50 € für 3-4 Schüler (60 Minuten) 468,00 € 39,00 € 1.3.4Gruppenunterricht

für 2 Schüler (45 Minuten) 480,00 € 40,00 € für 2 Schüler (60 Minuten) 636,00 € 53,00 € 1.3.5Einzelunterricht

(30 Minuten) 624,00 € 52,00 €

(45 Minuten) 930,00 € 77,50 €

1.3.6Besondere Angebote für Menschen mit Behinderungen.

Diese Angebote gelten für Schülerinnen und Schüler von Sonderschulen und für Mitglieder beschützender Einrichtungen.

Gruppenunterricht 240,00 € 20,00 €

1.4 Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)

1.4.1 Studienvorbereitende Ausbildung (nach Aufnahmeprüfung)

Hauptfach 45 Minuten 960,00 € 80,00 €

Pflichtfach 30 Minuten frei frei

Ergänzungs- und Theorieunterricht frei frei 1.5 GLEN BUSCHMANN JAZZAKADEMIE

1.5.1 Vorausbildung/Masterclass 978,00 € 81,50 €

1.5.2 Vollausbildung 1848,00 € 154,00 €

1.6 Arbeitsgemeinschaften, Spielkreise,

Ensembles, Chor, Orchester, Theorie, Jazztanz 1.6.1Die Mitwirkung an Ensembles, Spielkreisen, Chören und

Orchestern (Grundangebote) ist für Musikschüler/innen entgeltfrei.

1.6.2Für Sänger/innen die nicht Schüler/innen der Musikschule sind wird ein Chorbeitrag erhoben 84,00 € 7,00 € 1.6.3Für besondere Ensembleangebote wird ein für jedes Ensemble

Gesondertes Entgelt festgelegt.

Schüler/innen der Musikschule erhalten auf Antrag eine Ermäßigung in Höhe von 50%.

1.6.4Die Teilnahme am theoretischen Ergänzungsunterricht ist für Musikschüler/innen entgeltfrei. Für Nutzer, die nicht Schüler /innen der MUSIKSCHULE DORTMUND sind, richten sich das Entgelt und die Kündigungstermine nach der Gruppenstärke

(Ziffern 1.3.1-1.3.4)

1.6.5 Für Jazztanz wird ein Beitrag erhoben

(60 Minuten) 276,00 € 23,00 €

(90 Minuten) 360,00 € 30,00 €

Erhöhung um 5,26 % Erhöhung um 5,88 % Erhöhung um 5,36 % Erhöhung um 5,4 % Erhöhung um 5,26 % Erhöhung um 4,95 % Erhöhung um 5,05 % Erhöhung um 4,03 %

Erhöhung um 5,26 %

Erhöhung um 1,88 % Erhöhung um 0,98 %

Erhöhung um 16,67 %

Erhöhung um 4,55 % Erhöhung um 9,09 %

(19)

- 3 -

. . .

1.7 Bearbeitungsentgelt bei der Anmeldung je Schüler einmalig 10,00 €

1.8 Instrumentenmiete mit Jahresstaffelung

1. Jahr 2. Jahr ab 3. Jahr 1.8.1 Instrumente bis

250,00 € Anschaffungswert 66,00 € 108,00 € 138,00 € 1.8.2 Instrumente bis

500,00 € Anschaffungswert 96,00 € 138,00 € 174,00 € 1.8.3 Instrumente bis

1000,00 € Anschaffungswert 126,00 € 174,00 € 204,00 € 1.8.4 Instrumente über

1000,00 € Anschaffungswert 162,00 € 204,00 € 240,00 € 1.8.5 Sondertarif für besondere

Instrumentengröße für Kinder 66,00 € 66,00 € 66,00 € 1.9 Kurse und Projekte

(zeitlich begrenzte Angebote)

Für Kurse und Projekte (Ziffer 2 Schulordnung) wird die Höhe des zu entrichtenden Entgelts für die jeweilige Veranstaltung gesondert festgelegt. Für diese Angebote gelten die in den Teilnahmebedingungen festgelegten Kündigungsbedingungen.

1.10 Nutzung von Musikschulräumen für außerschulische Zwecke

1.10.1 Für einen Unterrichtsraum je

angefangene Stunde pro Tag 20,00 € 1.10.2 Für einen Saal je

angefangene Stunde pro Tag 40,00 € 1.10.3 Leistungen Dritter (z.B. Wachdienst, Instrumentenstimmung

etc.) werden durch die Musikschule vermittelt und sind direkt vom Mieter zu zahlen.

2. Ermäßigungen auf die Entgelte zu Ziffer 1.1 bis 1.5

2.1 Sozialermäßigung auf die Entgelte zu Ziffer 1.1 bis 1.4

2.1.1 Auf Antrag wird Inhabern/-innen des Dortmund-Passes eine 50 %ige Ermäßigung auf ein Unterrichtsfach gewährt.

2.1.2 Die Anspruchsvoraussetzung ist nach Ablauf der Gültigkeit des Do-Passes, bzw. dem Wegfall der Voraussetzungen erneut nachzuweisen. Wird der Nachweis nicht weiter vorgelegt, ist im erneuten Anspruchfall ein Neuantrag auf Ermäßigung erforderlich – Ziff. 2.4 gilt entsprechend.

1.7 Bearbeitungsentgelt bei der Anmeldung je Schüler einmalig 10,00 €

1.8 Instrumentenmiete mit Jahresstaffelung

1. Jahr 2. Jahr ab 3. Jahr 1.8.1 Instrumente bis

250,00 € Anschaffungswert 66,00 € 108,00 € 138,00 € 1.8.2 Instrumente bis

500,00 € Anschaffungswert 96,00 € 138,00 € 174,00 € 1.8.3 Instrumente bis

1000,00 € Anschaffungswert 126,00 € 174,00 € 204,00 € 1.8.4 Instrumente über

1000,00 € Anschaffungswert 162,00 € 204,00 € 240,00 € 1.8.5 Sondertarif für besondere

Instrumentengröße für Kinder 66,00 € 66,00 € 66,00 € 1.9 Kurse und Projekte

(zeitlich begrenzte Angebote)

Für Kurse und Projekte (Ziffer 2 Schulordnung) wird die Höhe des zu entrichtenden Entgelts für die jeweilige Veranstaltung gesondert festgelegt. Für diese Angebote gelten die in den Teilnahmebedingungen festgelegten Kündigungsbedingungen.

1.10 Nutzung von Musikschulräumen für außerschulische Zwecke

1.10.1 Für einen Unterrichtsraum je

angefangene Stunde pro Tag 20,00 € 1.10.2 Für einen Saal je

angefangene Stunde pro Tag 40,00 € 1.10.3 Leistungen Dritter (z.B. Wachdienst, Instrumentenstimmung

etc.) werden durch die Musikschule vermittelt und sind direkt vom Mieter zu zahlen.

2. Ermäßigungen auf die Entgelte zu Ziffer 1.1 bis 1.5

2.1 Sozialermäßigung auf die Entgelte zu Ziffer 1.1 bis 1.4

2.1.1 Auf Antrag wird Inhabern/-innen des Dortmund-Passes eine 50 %ige Ermäßigung auf ein Unterrichtsfach gewährt.

2.1.2 Die Anspruchsvoraussetzung ist nach Ablauf der Gültigkeit des Do-Passes, bzw. dem Wegfall der Voraussetzungen erneut nachzuweisen. Wird der Nachweis nicht weiter vorgelegt, ist im erneuten Anspruchfall ein Neuantrag auf Ermäßigung erforderlich – Ziff. 2.4 gilt entsprechend.

(20)

- 4 -

. . .

2.2 Familienermäßigung zu Ziffer 1.1 bis 1.5

2.2.1 Zwei und mehr Teilnehmer/innen aus einer Familie erhalten auf Antrag für jeweils ein Unterrichtsfach eine Ermäßigung in Höhe von 15 %. Die Anspruchsberechtigung ist durch Vorlage geeigneter Belege (Geburtsurkunde etc.) nachzuweisen.

2.3 Ehrenamt zu Ziffer 1.1 bis 1.5

Schüler/innen, die ehrenamtlich als Jugendleiter/innen tätig sind, erhalten auf Antrag auf ein Unterrichtsfach eine Er- mäßigung in Höhe von 10 %. Die Anspruchsberechtigung ist durch Vorlage der Jugendleitercard (Juleica) nachzuweisen.

2.4 Gültigkeit der Ermäßigung

2.4.1 Die Ermäßigungen werden ab dem Monat der Antragstellung wirksam. Fällt die Anspruchsvoraussetzung weg, ist ab dem Folgemonat das volle Unterrichtsentgelt zu zahlen 2.4.2 Grundsätzlich kann immer nur eine Ermäßigung in

Anspruch genommen werden.

3. Zuschläge

3.1 Investitionszuschlag für die Anschaffung von Instrumenten, Ausstattung von Unterrichtsräumen etc.

Der Investitionszuschlag wird für die Entgelte nach Ziff. 1.1 bis Ziff. 1.5.2 erhoben.

Bei Schulgeldrückerstattungen wegen Unterrichtsausfall besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Investitions- zuschlages.

Der Zuschlag beträgt

jährlich monatlich

12,00 € 1,00 €

3.2 Für Schüler/innen ab dem 27. Lebensjahr wird für die Entgelte nach Ziff. 1.2.1 und 1.3.2 bis 1.3.5 ein Zuschlag erhoben.

jährlich monatlich

72,00 €

2.2 Familienermäßigung zu Ziffer 1.1 bis 1.5

2.2.1 Zwei und mehr Teilnehmer/innen aus einer Familie erhalten auf Antrag für jeweils ein Unterrichtsfach eine Ermäßigung in Höhe von 15 %. Die Anspruchsberechtigung ist durch Vorlage geeigneter Belege (Geburtsurkunde etc.) nachzuweisen.

2.3 Ehrenamt zu Ziffer 1.1 bis 1.5

Schüler/innen, die ehrenamtlich als Jugendleiter/innen tätig sind, erhalten auf Antrag auf ein Unterrichtsfach eine Er- mäßigung in Höhe von 10 %. Die Anspruchsberechtigung ist durch Vorlage der Jugendleitercard (Juleica) nachzuweisen.

2.4 Gültigkeit der Ermäßigung

2.4.1 Die Ermäßigungen werden ab dem Monat der Antragstellung wirksam. Fällt die Anspruchsvoraussetzung weg, ist ab dem Folgemonat das volle Unterrichtsentgelt zu zahlen 2.4.2 Grundsätzlich kann immer nur eine Ermäßigung in

Anspruch genommen werden.

3. Zuschläge

3.1 Investitionszuschlag für die Anschaffung von Instrumenten, Ausstattung von Unterrichtsräumen etc.

Der Investitionszuschlag wird für die Entgelte nach Ziff. 1.1 bis Ziff. 1.5.2 erhoben.

Bei Schulgeldrückerstattungen wegen Unterrichtsausfall besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Investitions- zuschlages.

Der Zuschlag beträgt

jährlich monatlich

12,00 € 1,00 €

3.2 Für Schüler/innen ab dem 27. Lebensjahr wird für die Entgelte nach Ziff. 1.2.1 und 1.3.2 bis 1.3.5 ein Zuschlag erhoben.

jährlich monatlich

72,00 € 6,00 €

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