Kreisnachrichten
Ausgabe 19/2013 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 07.05.2013
Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Postfach 1420, 54504 Wittlich
Ansprechpartner:
Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten
@Bernkastel-Wittlich.de
Viele freiwillig engagier- te Bürgerinnen und Bür- ger leisten tagtäglich in unserem Landkreis Bern- kastel-Wittlich sehr viel Wertvolles in sozialen Ein- richtungen, Wohlfahrts- verbänden, in kirchlichen Organisationen, bei der Freiwilligen Feuerwehr, in kulturellen Vereinigungen und Sportvereinen, in der Senioren-, Behinderten-, Kinder- und Jugendbetreu- ung, in der Familienarbeit, in Selbsthilfegruppen, im Umweltschutz und in den vielen Gremien und Aus- schüssen. Dabei stehen sie in ihrer ehrenamtlichen Ar- beit vor Ort immer wieder vor rechtlichen Fragen und Problemen.
Zurzeit organisiert die Leit- stelle Ehrenamt und Bür- gerbeteiligung der Staats- kanzlei Rheinland-Pfalz gemeinsam mit der Service-
stelle Freiwilliges Engage- ment der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich eine Fachtagung „Rechtsfragen im Ehrenamt“, die am 15.
Juni 2013 ab 9:00 Uhr im Cusanus-Gymnasium in Wittlich stattfinden wird.
Landrat Gregor Eibes wird alle Tagungsteilnehmer be- grüßen und damit diese Fachtagung eröffnen und Staatssekretärin Jacqueline Kraege, Leiterin der Staats- kanzlei Rheinland-Pfalz wird ein Grußwort spre- chen.
Die Fachtagung „Rechts- fragen im Ehrenamt“ will freiwillig Engagierten mit Informationen und Aufklä-
Freiwillig Engagierte können sich zu
„Rechtsfragen im Ehrenamt“ schlau machen
rung rund um rechtliche Fragen im Ehrenamt unter- stützend zur Seite stehen und relevantes Rechtswis- sen kompakt und kompe- tent vermitteln.
Professionelle Referen- tinnen und Referenten des Ministeriums der Finanzen, der Aufsichts- und Dienst- leistungsdirektion Trier, des Amtsgerichts Wittlich und des Ecclesia Versiche- rungsdienstes bieten zu den Themengebieten des Steuer- und Spendenrechts, des Vereinsrechts, des Versi- cherungsschutzes und des Stiftungsrechts gebündel- tes Fachwissen an, damit die ehrenamtlich tätigen
Bürgerinnen und Bürger für ihr Engagement im Eh- renamt gut gerüstet sind.
Interessierte Ehrenamtle- rinnen und Ehrenamtler können sich über die Inter- netseite der Leitstelle Eh- renamt und Bürgerbeteili- gung www.wir-tun-was.de/
index.php?id=553 und dem dort hinterlegten Anmelde- formular anmelden.
Für weitere Fragen steht auch Monika Scheid von der Servicestelle Freiwilliges Engagement der Kreisver- waltung Bernkastel-Witt- lich, Tel.: 06571/142208, E-Mail: monika.scheid@
bernkastel-wittlich.de ger- ne zur Verfügung.
Einen Vortrag zum The- ma „Kommunale Finanzen – der Finanzhaushalt ei- ner Gemeinde“ bietet die Gleichstellungsstelle der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich am Dienstag, 21. Mai 2013 um 19:00 Uhr im Kreishaus in Wittlich an.
Der Vortrag vermittelt Kenntnisse über das Sy- stem der Gemeindefinan- zierung, insbesondere über den kommunalen Finanz- ausgleich sowie die Ein- flüsse auf die Haushaltsent- wicklung. Er bietet einen Überblick über die kom- munalen Abgaben: Steu-
ern, Gebühren und Beiträ- ge und die Systematik des Kommunalen Finanzaus- gleichs. Im Rahmen der Kampagne „Mit Mento- ring vor Ort – Mehr Frauen in die Kommunalpolitik“
wird diese Vortragsreihe von der Gleichstellungsbe- auftragten Gabriele Kretz organisiert. Es folgen am 18. Juni der Vortrag „Fit für den Bauausschuss – Ein- führung in Sprache und In- halt von Plänen“ und am 2.
Juli „Kommunale Doppik – Haushaltsrecht der Kom- munen“. Alle Vorträge sind kostenfrei und richten sich an kommunalpolitisch in-
Vorträge für kommunalpolitisch Interessierte
teressierte Personen, be- sonders auch an politisch interessierte Jugendliche und junge Erwachsene.
Es sind alle interessierten Frauen und Männer ein- geladen, die für die Kom- munalwahlen 2014 kandi- dieren wollen, bereits ein kommunalpolitisches Amt inne haben, Mitglied eines Ausschusses und/oder kom- munalpolitisch interessiert sind.
Interessierte können sich bei der Gleichstellungsbe- auftragten Gabriele Kretz, Tel. 06571/142255, E-Mail:
gabriele.kretz@bernkastel-
wittlich.de anmelden.
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Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückver- kehrsgesetz zu entscheiden:
GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:
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Weiperath Bei der Allmitsch Landwirtschaftsfläche, Schutzfl. 112,60 ar
Wenigerath in der Trenkwiese Landwirtschaftsfläche 115,63 ar
Wenigerath aufm Hegberg Landwirtschaftsfläche 193,86 ar
Wenigerath Gläschesblume Landwirtschaftsfläche 58,19 ar
Hunolstein Greves Eicht Landwirtschaftsfläche, Waldfl. 110,50 ar
Morscheid-Riedenburg Unterm Deuselbacherpfad Landwirtschaftsfläche, Waldfl. 146,62 ar
Monzel Im Kombel Landwirtschaftsfläche 10,85 ar
Kesten Auf Korken Landwirtschaftsfläche 10,73 ar
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 20.05.2013 schriftlich mitzuteilen.
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Bauherr: Naturpark Saar-Huns- rück, Trierer Straße 51, 54411 Her- meskeil
Maßnahme: Sanierung der Fassade Naturpark-Informationszentrum, Trierer Straße 51, Hermeskeil Planung und Bauleitung: Kreis- verwaltung Trier-Saarburg, Ref.
32, Gebäudemanagement, Willy- Brandt-Platz 1, 54290 Trier Leistungen:
Gewerk 1: Gerüstarbeiten, DIN 18451, ca. 670m² Arbeits- und Schutzgerüst nach DIN 4420/18451 einschl. erforderlicher Leitergänge Gewerk 2: Malerarbeiten, Fassa- densanierung, DIN 18363/18366, ca. 500m² Fassadenbeschichtung mit Dispersions-Silikatfarbe, ca.
60m² Beschichtung von Sandstein- wänden, Gesimse und Vorlagen, ca. 70m² Hydrophobierung des Natursteinsockels
Ausführungszeit: Juni – August 2013
Nebenangebote: Zugelassen Leistungsverzeichnis: Die Vergab- eunterlagen können ab Donners- tag, 25. April 2013 bei der Kreisver- waltung Trier-Saarburg, Referat 32, Gebäudemanagement, Willy- Brandt-Platz 1, 54290 Trier gegen Zahlung einer Schutzgebühr (V- Scheck) angefordert werden ( e s erfolgt Postversand)
Gewerk 1: 10,00€
Gewerk 2: 15,00€
Angebotseröffnung: Donnerstag, 16. Mai 2013 bei der Kreisverwal- tung Trier-Saarburg, Willy-Brandt- Platz 1, 54290 Trier, Zimmer 222 Gewerk 1: 10:30 Uhr
Gewerk 2: 10:45 Uhr
Ende der Zuschlagsfrist: 30. Juni 2013
Nachprüfstelle: Nachprüfstelle ge- mäß § 21 VOB/A ist die ADD Trier, Willy-Brandt-Platz 2, 54290 Trier Kreisverwaltung Trier-Saarburg Ref. 32, Gebäudemanagement
Öffentliche Bekanntmachung Zum Zwecke der öffentlichen Zu- stellung gemäß § 1 Abs. 1 Landes- verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz so- wie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bernkastel-Witt- lich, jeweils in den aktuell gül- tigen Fassungen.
Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich – Fachbe- reich 13 – , Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, gegen sie eine zu- stellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.
Betroffene/r: Dustin Michael Har- riman
letzte bekannte Anschrift: unbe- kannt
Datum und Aktenzeichen des Schreibens: 29.04.2013, Az.: 13-50- H-4517
Das Schriftstück kann von der/
dem Betroffenen oder von einer durch sie/ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.
Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag die- ser Bekanntmachung zwei Wo- chen vergangen sind. Die Entschei- dung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich Widerspruch einlegt.
Wittlich, 02.05.2013
Kreisverwaltung Bernkastel-Witt- lich
- Fachbereich 13 - Finanzielle Hil- fen für Familien -
Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag:
gez. Manuela Neithöfer
Öffentliche Bekanntmachungen
Haushaltssatzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich für das Haushaltsjahr 2013
Der Kreistag hat am 10.12.2012 und 22.04.2013 aufgrund der §§ 17 und 57 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S.
188) und der §§ 95 ff. Gemein-deordnung vom gleichen Tag (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Auf- sichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier vom 23.04.2013 hiermit be- kannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden:
1.) im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 158.350.229 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 161.134.229 EUR
Saldo -2.784.000 EUR
2.) im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 150.793.025 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 151.022.982 EUR
Saldo -229.957 EUR
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR
Saldo 0 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.925.300 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 14.263.700 EUR
Saldo -9.338.400 EUR
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 12.318.357 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.750.000 EUR
Saldo 9.568.357 EUR
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 168.036.682 EUR der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 168.036.682 EUR die Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr auf 0 EUR
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finan- zierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforder- lich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0 EUR
verzinste Kredite auf 9.338.400 EUR
zusammen auf 9.338.400 EUR
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflich- tungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investi- tionen und Investitions¬fördermaßnahmen (Verpflichtungsermächti- gungen) führen können, wird festgesetzt auf 4.030.000 EUR. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalts-
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jahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müs- sen, beläuft sich auf 2.740.000 EUR.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 46.000.000 EUR.
§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für das Sondervermö- gen mit Sonderrechnungen -Einrichtung Abfallwirtschaft- werden fest- gesetzt auf
1.) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförder- maßnahmen der Einrichtung Abfallwirtschaft auf 0 EUR 2.) Kredite zur Liquiditätssicherung der
Einrichtung Abfallwirtschaft auf 0 EUR
3.) Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite
aufgenommen werden müssen auf 0 EUR
§ 6 Umlage
Gemäß § 25 Abs. 2 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30. Novem- ber 1999 (GVBl. S. 415), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57) erhebt der Land-kreis von allen kreisangehörigen Gemein- den eine Kreisumlage. Der Umlagesatz wird auf 45,73 v. H. festgesetzt.
Die Kreisumlage ist mit je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Fe- bruar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2013 zu entrichten.
§ 7 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2011 betrug 14.420.935,80 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2012 beträgt 9.666.936 Euro und zum 31.12.2013 6.886.936 Euro.
§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Die Grenze für erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen ist in der Hauptsatzung geregelt.
§ 9 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 100.000 Euro sind im jewei- ligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
§ 10 Leistungszahlungen *
Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes vom 14.April 1999 (GVBl. S. 104, BS 2032-3) an Beamtinnen und Beamte wer- den festgesetzt:
1.) für Leistungsstufen 0 EUR
2.) für Leistungsprämien und Leistungszulagen 10.000 EUR
§ 11 Altersteilzeit
Im Jahr 2013 werden keine Altersteilzeitstellen bewilligt.
Wittlich, den 02.05.2013
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes
- Landrat -
* Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergibt sich aus § 18 VKA des TVöD ein tariflicher Anspruch.
Der Haushaltsplan liegt an sieben Werktagen (Arbeitstagen) nach dieser Bekanntmachung im Dienstgebäude der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich in Wittlich, Kurfürsten-straße 16, Zimmer A 114, öffentlich aus.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Landkreisordnung (LKO) i.V.m der Gemeindeordnung (GemO) zustan- de gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Be- stimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge- macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder- mann diese Verletzung geltend machen.