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11804/21 cu/jb/dp 1 TREE.1.A LIMITE DE

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11804/21 cu/JB/dp 1

TREE.1.A

LIMITE DE

Rat der

Europäischen Union

Brüssel, den 17. September 2021 (OR. en)

11804/21

LIMITE ENV 627 CLIMA 239

I/A-PUNKT-VERMERK

Absender: Generalsekretariat des Rates

Empfänger: Ausschuss der Ständigen Vertreter/Rat Nr. Vordok.: 10969/21

Betr.: Ministererklärung über Abfälle im Meer und Verschmutzung durch Kunststoffe

– Genehmigung der Billigung des nicht verbindlichen Instruments im Namen der EU

1. Am 1./2. September 2021 fand im Hybrid-Format (in Genf) eine Ministerkonferenz über Abfälle im Meer und Verschmutzung durch Kunststoffe statt. Ziel der Ministerkonferenz war es, der Frage der Verschmutzung durch Kunststoffe und einem möglichen weltweiten

Übereinkommen über Kunststoffe im Vorfeld der fünften Umweltversammlung der Vereinten Nationen (UNEA-5.2) im Februar 2022, auf der entscheidende Gespräche über die Aufnahme von Verhandlungen geführt werden, weiterhin eine hohe Priorität in der politischen Agenda einzuräumen. Bei der Konferenz handelte es sich um eine informelle Veranstaltung, die von einer Gruppe von VN-Mitgliedstaaten (Deutschland, Ecuador, Ghana und Vietnam) mit Unterstützung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) organisiert wurde.

2. Am 9. Juli 2021 hat die Kommission dem Rat den in Dokument 10969/21 enthaltenen informatorischen Vermerk übermittelt, in dem sie ihre Absicht darlegte, Gespräche über eine nicht verbindliche Ministererklärung aufzunehmen, die auf der Ministerkonferenz über Abfälle im Meer und Verschmutzung durch Kunststoffe (1./2. September, Genf, im Hybrid- Format) vorgelegt werden sollte.

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3. Die Ministererklärung, die auf der Ministerkonferenz vorgelegt wurde, gilt als nicht verbindliches Instrument, das politische Verpflichtungen umfasst (auf der Grundlage der Regelungen über nicht verbindliche Instrumente, auf die sich der Rat, die Kommission und der EAD 2017 verständigt haben (Dokument 15367/17)).

4. Der Rat hat die Kommission am 28. Juli 2021 ermächtigt, Gespräche über dieses nicht verbindliche Instrument aufzunehmen.1 Im Anschluss an Konsultationen vor und die Beratungen auf der Ministerkonferenz wurde die in der Anlage wiedergegebene endgültige Fassung der Ministererklärung am 2. September 2021 auf der Ministerkonferenz zur Billigung vorgelegt. Die Erklärung kann bis zum 15. Oktober 2021 gebilligt werden.

5. Die Kommission hat dem Rat am 9. September 2021 den beigefügten informatorischen Vermerk über die Ministerkonferenz und die endgültige Ministererklärung übermittelt. Darin ersucht die Kommission den Rat um die Ermächtigung, das nicht verbindliche Instrument im Namen der EU zu billigen. Sowohl die Gruppe „Internationale Umweltaspekte“ (Globale Umweltaspekte) als auch die Gruppe „Umwelt“ haben im Wege schriftlicher Konsultationen, die am 17. September abgeschlossen wurden, vereinbart, den informatorischen Vermerk der Kommission dem AStV und dem Rat zur Billigung der Ministererklärung vorzulegen.

6. Vor diesem Hintergrund wird der Ausschuss der Ständigen Vertreter ersucht, dem Rat vorzuschlagen, dass er die Kommission ermächtigt, die Ministererklärung im Namen der EU zu billigen und diese Billigung in der erforderlichen Form zu übermitteln.

1 Dok. CM 4178/2021 INIT.

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