BRANDSCHUTZORDNUNG
für die Kindertagesstätte Dirmingen der Gemeinde
Eppelborn
nach DIN 14096
• Brandschutzordnung Teil A – Aushang (siehe Anhang 1)
• Brandschutzordnung Teil B – für alle Beschäftigten ohne besondere Brandschutzauf- gaben
Brandschutzordnung Teil A Aushang und Teil B nach DIN 14096 Teil 2
- Für alle Beschäftigten ohne besondere Brandschutzaufgaben -
2
Inhalt
Vorwort
Brandschutzordnung Teil A – Aushang 3
Brandschutzordnung Teil B 4
1. Brandverhütung
1.1 Allgemeine Verhaltensregeln 4
1.2 Einrichtungsbezogene Verhaltensregeln 4
2. Brand- und Rauchausbreitung 5
3. Flucht- und Rettungswege 5
4. Melde- und Löscheinrichtungen 5
5 Verhalten im Brandfall 6
6 Sich in Sicherheit bringen 6
7 Löschversuche unternehmen 6
8 Weitere Maßnahmen 7
9 Inkrafttreten 7
Anhang 1: Brandschutzklassen Anhang 1
Anhang 2: Richtiges Löschen mit Feuerlöschgeräten Anhang 2
Vorwort
Brandschutz lebt vom mitmachen. Die Brandschutzordnung(BSO) dient dem Zweck der vorbeugen- den Brandverhütung. Sie soll ferner dazu dienen, den Personen- und Sachschaden im Brandfalle möglichst gering zu halten. Die BSO enthält Regelungen für den vorbeugenden und technischen Brandschutz, Verhaltensanforderungen für den Brandfall und für andere Gefahrenlagen.
Für alle MitarbeiterInnen der Kindertagesstätte besteht die Verpflichtung durch größte Vorsicht im
Umgang mit offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten, elektrischen Installationen, Geräten, Leuchten
usw. zur Verhütung von Bränden beizutragen.
3
Brände verhüten
Verhalten im Brandfall
Ruhe bewahren Brand melden
Feuerwehr Notruf
Amtsapparat Hausapparat
℡ 0 – 112 ℡ Hausalarm betätigen In Sicherheit bringen Gefährdete Personen warnen
Hilflose mitnehmen Türen schließen
Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen
Aufzug nicht benutzen Auf Anweisungen achten
Löschversuche unternehmen
Feuerlöscher benutzen
Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096
4
Jeder ist für den aktiven Brandschutz mit verantwortlich.
Die Rettung von Menschen im Brandfall geht immer der Bergung von Sachgütern vor!
1. Brandverhütung
1.1 Allgemeine Verhaltensregeln
• Für Ordnung und Sauberkeit sorgen.
• Die Benutzung von Kerzen, Sternwerfer sind nicht gestattet.
• Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Tauchsieder usw. dürfen nur unter Aufsicht des Personals betrieben werden.
• Ausschmückungen und Dekorationen (z.B. Luftschlangen, Gierlanden etc.) dürfen nur verwendet werden, wenn sie schwer entflammbar sind.
• Tischlampen, Standleuchten usw. immer in ausreichenden Abstand zu brennbaren Gegenständen (Vorhänge, Dekorationen) aufstellen.
• Elektrische Geräte regelmäßig durch eine Fachkraft überprüfen lassen (auch private am Arbeitsplatz verwendete Geräte).
• Schadhafte elektrische Geräte sofort außer Betrieb nehmen.
• Nach Arbeitsende Beleuchtung und alle nicht mehr benötigten elektrischen Geräte abschalten.
• Elektrische Betriebsmittel dürfen nur von Fachpersonal installiert und von befugten Personen in Betrieb genom- men werden.
• Vorsicht mit offenem Feuer (z.B. Grill); Kinder besonders beaufsichtigen;
• keine brennbaren Flüssigkeiten in ein bereits angezündetes Feuer schütten, auch wenn dies noch nicht richtig brennt
• Alle Feuerlöschgeräte sind in einem ordnungsgemäßen und funktionssicheren Zustand zu halten. Geleerte oder gebrauchte Feuerlöscher müssen wieder befüllt werden.
1.2 Einrichtungsbezogene Verhaltensregeln
• Reinigung der Küchenbetriebseinrichtungen
Abzugshauben und Leitungen sind regelmäßig zu reinigen. In die Reinigung sind auch der Endauslass, der Venti- latorflügel und das Ventilatorgehäuse mit einzubeziehen. Tücher oder Papier nicht zum Aufsaugen des Fettes in die Abzugshaubenrinnen stopfen – besser häufiger reinigen, um Ablagerungen zu vermeiden!
• Entfernen von brennbaren Abfällen
Nach Betriebsschluss sind alle brennbaren Abfälle aus dem Gebäude zu entfernen und in die dafür vorgesehen Behälter zu entleeren. Ansammlungen von Papier und leeren Kartonagen sind zu vermeiden.
5
• Dekoration
o Bei der Ausgestaltung von Gruppenräumen sind nur schwerentflammbare Materialien zu verwenden.
o Die Dekoration nicht in der Nähe von sich erwärmenden Einrichtungen (z. B. Lampen) aufhängen.
o Reduzieren Sie die Dekorationsmenge auf die unbedingt notwendige Menge.
o Lichterketten werden von Verbraucherschutzverbänden immer wieder bemängelt. Bitte nur Markenware benutzen und bei Zweifel der Elektrofachkraft zur Prüfung übergeben.
2. Brand und Rauchausbreitung
• Brand- und Rauchschutztüren immer geschlossen halten.
• Nicht unterkeilen oder auf andere Art feststellen.
• Selbstschließende Brand- und Rauchschutztüren nicht blockieren oder verstellen (z.B. durch Putzwagen.
3. Flucht- und Rettungswege
• Die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege und Notausgänge sind in ihrer vollen Breite frei zu halten. Alle Personen haben sich über die Flucht- und Rettungswege in den Bereichen, in denen Sie sich aufhalten, zu infor- mieren.
Rettungsweg links Notausgang Rettungsweg rechts
• Fluchtwege immer freihalten.
• Fluchttüren nicht verstellen und nicht verschließen.
• In Treppenhäusern und Gängen keine brennbaren oder behindernden Gegenstände aufstellen.
• Fluchtwegbeschilderungen u. ä. nicht mit Gegenständen und Dekorationen verdecken.
• Feuerwehrzufahrten- und Zugänge immer freihalten und nicht zuparken.
4. Melde- und Löscheinrichtungen
• Sich über die Standorte der Telefone, mit denen zur Feuerwehr gerufen werden kann, informieren. Der Notruf er- folgt über Telefon: 112.
• Sollte das Gebäude eine Brandmeldeanlage oder einen Hausalarm haben, sich über die Standorte der Feuer- melder bzw. Alarmierungseinrichtungen informieren.
• Sich über die Standorte der Löscheinrichtungen informieren.
(Feuerlöscher, Löschdecke)
Brandmeldetelefon Feuerlöscher Handfeuermelder
6
5. Verhalten im Brandfall
• Bewahren Sie Ruhe und vermeiden Sie Panik!
• Feuerwehr rufen Tel. 112 und Hausalarm betätigen. Bei der Notrufmeldung ruhig und deut- lich sprechen und folgendes angeben:
WER MELDET Namen und evtl. Telefonnummer angeben WAS IST PASSIERT Art und Umfang des Brandes (Schadens) schildern WO IST DAS EREIGNISS Adresse, evtl. Gebäudeteil und Stockwerk angeben
SIND PERSONEN IN GEFAHR
Warten auf Rückfragen!
6. In Sicherheit bringen
• Gefahrenbereich verlassen.
• Nachbargruppen verständigen.
• Die Kinder unter Führung des Personals aus dem Gebäude zum Sammelplatz bringen. Kleidungsstücke kön- nen bei schlechtem Wetter mitgenommen werden, wenn dadurch keine große Verzögerung oder Gefahr für die Kinder ausgeht.
• Beim Verlassen der Räume Türen und Fenster schließen.
• Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen.
• Bei unbenutzbaren Fluchtwegen (z.B. Verqualmung) sich am Fenster bemerkbar machen.
• Vollzähligkeit am Sammelplatz prüfen.
7. Löschversuche unternehmen
• Brand mit Feuerlöscher (Löschdecke) bekämpfen.
• Sich selbst nicht in Gefahr bringen. Brandrauch ist giftig und führt zum Erstickungstod.
• Brennende Personen in Decken oder Kleider (Jacke, Mantel) hüllen und am Boden wälzen.
• Beim Brand von elektrischen Geräten Netzstecker ziehen bzw. Sicherung herausnehmen.
7
8. Weitere Maßnahmen
• Die Kinder regelmäßig über die Verhaltensweisen im Brandfall unterrichten und auf die Verhütung von Brandgefahren hinweisen.
Im Brandfall
• Bei Dunkelheit in den Gängen und Treppenhäusern das Licht einschalten.
• Zugangstore und Türen zum Gelände öffnen.
• Feuerwehr erwarten und einweisen.
• Auf Anordnungen der Feuerwehr achten.
• Elektrisch betriebene Geräte ausschalten, Stecker aus der Steckdose ziehen.
9. Inkrafttreten
Diese Brandschutzordnung für die Kindertagesstätte Dirmingen tritt am 01. August 2017 in Kraft.
Über den Inhalt dieser Brandschutzordnung sind alle MitarbeiterInnen mind. 1 x jährlich zu unterweisen. Die Unterwei- sung ist zu dokumentieren.
Eppelborn, den 01. August 2017
Die Bürgermeisterin Birgit Müller-Closset
8 Anhang 1
Brandklassen nach DIN EN 2
Brandklasse Was brennt? Womit wird gelöscht?
Brandklasse A: - Brände fester Stoffe hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen.
Beispiele:
Holz, Stroh, Papier, Leder, Textilien, Kohle, Heu, Gummi, Autoreifen, einige Kunststoffe
- Wasserlöscher - ABC-Pulverlöscher - AB-Schaumlöscher
Brandklasse B: - Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen.
Beispiele:
Benzin, Benzol, Öle, Alkohol, Aceton, Ether, Wachse, Pech, Harze, Paraffin, Fette, Teer, Lacke, viele Kunststoffe
- Kohlendioxidlöscher - ABC-Pulverlöscher - BC-Pulverlöscher - AB-Schaumlöscher
Brandklasse C: - Brände von Gasen.
Beispiele:
Acetylen, Wasserstoff, Methan, Propan, Butan, Stadtgas, Erdgas, Kokereigas, Grubengas
- ABC-Pulverlöscher - BC-Pulverlöscher
Brandklasse D: - Brände von Metallen.
Beispiele:
Aluminium, Kalium, Lithium, Magnesium, Natrium und deren Verbindungen
- D-Pulverlöscher
Brandklasse F: - Brände von Speiseölen / -fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten.
Beispiele:
Speiseöl, Frittierfett
- Speziallöschmittel - Niemals mit Wasser
löschen!
9 Anhang 2
Richtiges Löschen mit Feuerlöschgeräten
RICHTIG FALSCH
Brand in Windrich- tung angreifen!
Flächenbrände vorn beginnend ablö- schen!
Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen!
Wandbrände von unten nach oben löschen!
Ausreichend Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen, nicht nacheinander!
Brandherd weiter beobachten.
Rückzündung be- achten!
Nach Gebrauch Feuerlöscher nicht wieder an den Hal- ter hängen. Neu füllen lassen!