Az: RV/RA
Eingliederung von Teilen des gemeindefreien Forstbezirks
„Forstenrieder Park“ in die Landeshauptstadt München
Sitzungsvorlage Nr. 02 – 08/ V 08743
2 Anlagen
Beschluss des Kommunalausschusses vom 28.09.2006 (VB) Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
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1. Anlass
Mit Schreiben vom 31.10.2005 hat der 1. Bürgermeister der Gemeinde Pullach i. Isartal den Oberbürgermeister davon informiert, dass ihn der Gemeinderat der Gemeinde Pullach i. Isartal auf Antrag der Fraktionen von CSU und Bündnis 90/GRÜNE beauftragt habe, "mit der Regierung von Oberbayern und den am Forstenrieder Park angrenzenden Kommunen Verhandlungen über die Eingemeindung eines Teils des Forstenrieder Parks in das Gemeindegebiet der Gemeinde Pullach i. Isartal aufzunehmen und bei erfolgreicher Abstimmung einen diesbezüglichen Antrag zu stellen".
Die Gemeinde Pullach i. Isartal beabsichtigt, die in beiliegendem Plan kariert und schraffiert angelegten Teile des Forstenrieder Parks - der gemeindefreies Gebiet im Landkreis München ist - in ihr Gemeindegebiet eingliedern zu lassen.
Mit Schreiben vom 02.02.2006 hat die Gemeinde die Gründe dafür genannt:
Nach dem Antrag der CSU habe Pullach ein "vitales Interesse den bezeichneten Teil einzugliedern. Dieses Waldstück ist ein wesentlicher Teil des Naherholungsgebiets, das von Pullacher Bürgern genutzt wird. In diesem Gelände liegt das Wassereinzugsgebiet der gemeindlichen Trinkwasserbrunnen. Ein wesentliches Argument ist auch der Feuerschutz für diesen Waldgürtel, den die Pullacher Feuerwehr sicher zu stellen hat."
Nach dem Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN gehöre "bisher nur ein kleiner Teil des Forstenrieder Parks zum Gemeindegebiet. Es besteht die Möglichkeit, ggf. sogar der Anspruch, das Gemeindegebiet auf einen zusammenhängenden Bereich des Forstenrieder Parks zu erweitern." Als Gründe des öffentlichen Wohls, die eine Eingemeindung rechtfertigen würden, werden genannt "die Naherholung, die im Interessensbereich der Gemeinde Pullach liegt" und "der Schutz des Trinkwassereinzugsgebiets der Gemeinde, das Bestreben der Gemeinde, den Forst in seiner Funktion als ökologische Ausgleichsfläche zu erhalten und somit vor schädlichen
Planungen Dritter zu schützen".
Die Leistungsfähigkeit der Gemeinde sei gegeben und der Brandschutz durch die Pullacher Feuerwehr bereits jetzt gewährleistet. Außerdem erhielte die Gemeinde die -
bisher dem Landkreis zufließende - Grunderwerbssteuer.
2. Verfahrensstand
Mit Beschluss des Kommunalausschusses vom 27.01.1970 und der Vollversammlung vom 04.02.1970 hat der Stadtrat der Eingliederung von Teilen des gemeindefreien Gebiets Forstenrieder Park, wie im beiliegenden Plan schraffiert markiert, in die Gemeinde Pullach i. Isartal zugestimmt. Mit Beschlüssen des Kommunalausschusses vom 03.03.1970 / der Vollversammlung vom 11.03.1970 hat der Stadtrat das Kommunalreferat "beauftragt und ermächtigt, die Eingliederung des östlich der Autobahn München - Lindau (muss heißen: München - Garmisch) gelegenen und unmittelbar südlich an das Stadtgebiet angrenzenden Teils des gemeindefreien Forstbezirks
‘Forstenrieder Park’, dessen Umfang im beiliegenden Lageplan des städt.
Vermessungsamtes vom 12. Mai 1969 ausgewiesen ist, zu beantragen und alle zu der Eingliederung erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Die Kosten des Eingliederungsverfahrens trägt die Stadt." Dieses Gebiet ist im beiliegenden
Plan kariert markiert.
Mit Schreiben vom 07.04.1970 hat das Kommunalreferat beim Bay. Staatsministerium
des Inneren diesen Antrag gestellt, das den Antrag zur Vorbehandlung der Regierung von
Oberbayern zuleitete.
Weder der Antrag der Gemeinde Pullach i. Isartal noch der der Landeshauptstadt
München wurde bisher verbeschieden.
3. Standpunkt von Kommunal- und Planungsreferat
Planungsreferat und Kommunalreferat vertreten die Auffassung, dass der Forstenrieder Park als Erholungsfläche ebenso wie den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Pullach i. Isartal den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt München dient; das Planungsreferat betont vor allem das Interesse an einem eigenen "Vorgarten", der der Planungshoheit der Stadt unterliegt, betont aber gleichzeitig, dass man diese nicht zu einer städtebaulichen oder verkehrsplanerischen Entwicklung nutzen wolle.
Aus diesen Gründen ist eine Eingemeindung der gesamten, von der Gemeinde Pullach i.
Isartal vorgesehenen Fläche nicht im Interesse der Landeshauptstadt München. Vielmehr sollte eine Teilfläche in das Stadtgebiet der Landeshauptstadt München eingemeindet werden, wie dies - einvernehmlich - bereits im Jahre 1970 beantragt wurde.
Die übrigen vom Gemeinderat der Gemeinde Pullach i. Isartal angeführten Gründe (Sicherung Wasserschutzgebiet, Feuerwehreinsatz) gelten in selben Maße für die
Landeshauptstadt München.
Insofern bietet es sich an, die bereits in den Jahren 1969/1970 beantragte Lösung (im beiliegenden Plan kariert markiert) weiter zu verfolgen und zum Abschluss durch eine
Entscheidung der Regierung von Oberbayern zu bringen.
In mehreren Gesprächen, teilweise unter Beteiligung der Regierung von Oberbayern, an denen seitens der Stadt das Kommunalreferat und das Planungsreferat teilnahmen, wurde versucht, die Gemeinde Pullach i. Isartal von diesem Weg zu überzeugen. Im Interesse eines guten Einvernehmens wurde seitens der Stadt sogar angeboten, über einen Ausgleich an anderer Stelle - wenn schon nicht quantitativ, so doch qualitativ - nachzudenken.
Nachdem jedoch mit Schreiben vom 01.08.2006 der Erste Bürgermeister der Gemeinde Pullach i. Isartal mitgeteilt hatte, dass seine Gemeinde an einem solchen Ausgleich nicht interessiert sei und die Gemeinde Pullach i. Isartal bei der Regierung von Oberbayern Antrag auf Eingemeindung der gesamten Fläche stellen werde, sah sich die Stadt gezwungen, mit Schreiben vom 12.09.2006 die Regierung von Oberbayern zu bitten, das Verfahren in Bezug auf den Antrag der Landeshauptstadt München vom 07.04.1970 weiter zu betreiben und abzuschließen.
4. Rechtliche Beurteilung
Nach Art. 11 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) sind gemeindefreie Gebiete oder Teile davon den angrenzenden Gemeinden einzugliedern, wenn nicht "dringende Gründe des öffentlichen Wohls" entgegenstehen; beantragen mehrere Gemeinden die Eingliederung, bestimmt sich die Beurteilung der Frage, welcher Gemeinde das betreffende Gebiet eingegliedert wird, nach dem "öffentlichen Wohl".
Gründe des öffentliche Wohls liegen nach der Rechtssprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) dann vor, wenn durch die Änderung die "Erfüllung der kommunalen Aufgaben verbessert, d.h. erleichtert, vereinfacht, verbilligt, in der Wirkung gesteigert oder in die richtige Hand gelegt wird" (so Widtmann/Grasser, Kommentar zur BayGO, Art. 11, Rdnr. 17). Die Umgemeindung erfolgt dann aus Gründen des öffentlichen
6. Beteiligung der Bezirksausschüsse
In dieser Angelegenheit besteht keine Beteiligung eines Bezirksausschusses, da es sich um gemeindefreies Gebiet handelt.
7. Abstimmung mit dem Planungsreferat
Die Beschlussvorlage ist mit dem Planungsreferat abgestimmt
8. Unterrichtung des Korreferenten und des Verwaltungsbeirates
Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Helmut Pfundstein, und dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Hans Podiuk, wurde ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet.
9. Beschlussvollzugskontrolle
Diese Sitzungsvorlage soll nicht der Beschlussvollzugskontrolle unterliegen, weil der Stadtrat ohnehin über die Entscheidung der Regierung von Oberbayern über den Antrag auf Eingemeindung zu informieren ist.
II. Antrag der Referentin
1. An der Beauftragung und Ermächtigung des Kommunalreferats, das
Eingliederungsverfahren für den Teil des Forstenrieder Parks östlich der Autobahn München – Garmisch, südlich angrenzend an das Stadtgebiet und im Osten begrenzt durch die von der Gemeinde Pullach i. Isartal zur Eingemeindung beantragte Fläche nach beiliegendem Lageplan wird festgehalten.
2. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
III. Beschluss nach Antrag
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Die Vorsitzende Die Referentin
Strobl Friderich
2. Bürgermeisterin Berufsmäßige Stadträtin
IV. Abdruck von I. mit III.
über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt
an das Direktorium - Dokumentationsstelle z.K.
V. Wv. Kommunalreferat - Recht und Verwaltung
Kommunalreferat
I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt.
II. An
das Planungsreferat das KVR - Branddirektion z.K.
Am _______________
I.A.
Herr Barth
Az: RV/RA
Eingliederung von Teilen des gemeindefreien Forstbezirks
„Forstenrieder Park“ in die Landeshauptstadt München
Sitzungsvorlage Nr. 02 – 08/ V 08743
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 05.10.2006 Öffentliche Sitzung
I. Vortrag und Antrag der Referentin
wie in der Sitzung des Kommunalausschusses vom 28.09.2006. Der Ausschuss hat die Annahme des Antrages empfohlen.
II. Beschluss nach Antrag
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der/Die Vorsitzende Die Referentin
Friderich
Ober-/Bürgermeister/-in Berufsmäßige Stadträtin
III. Abdruck von I. und II.
über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt
an das Direktorium - Dokumentationsstelle z.K.
IV. Wv. Kommunalreferat - Recht und Verwaltung
Kommunalreferat
I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt.
II. An
das Planungsreferat das KVR - Branddirektion z.K.
Am _______________
I.A.
Herr Barth