• Keine Ergebnisse gefunden

Bitcoin und andere Token

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Bitcoin und andere Token"

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V.

Bitcoin und andere Token

Webinar

Dipl. Kfm./ Dipl. Finanzwirt (FH)

Matthias Steger

Steuerberater, Potsdam

Vertiefungsseminar

(2)

Bitcoin und andere Token

Vertiefungsseminar

Dipl. Kfm./ Dipl. Finanzwirt (FH)

Matthias Steger

Steuerberater, Potsdam

Bitte beachten Sie, dass Ihnen das Skript im Nachgang zum Seminar auch in Ihrem Kunden-Account als Download zur Verfügung steht.

(3)

April 2020 www.lswb-akademie.bayern 1

Bitcoin und andere Token

Vertiefungsseminar

Inhalt

1.BILANZIERUNG VON BITCOIN ... 3

1.1HANDELSBILANZ ... 3

1.1.1BILANZGLIEDERUNG ... 3

1.1.2BILANZIERUNG DER HÖHE NACH (BEWERTUNG UND FOLGEBEWERTUNG) ...13

1.2STEUERBILANZ ... 17

1.3ÜBERSCHUSSERMITTLER ... 20

2.MINING ... 22

2.1BEGRIFF ... 22

2.2PRIVATES MINING IM STEUERRECHT ... 22

2.2.1(BLOCK REWARD) ...22

2.2.2TRANSAKTIONSGEBÜHREN BEI PRIVATEM MINING ...24

2.3GEWERBLICHES MINING ... 25

2.3.1BILANZIERUNG ...25

2.3.2VERLUSTE ...28

2.3.3ÜBERSCHUSSERMITTLER ...28

2.4POOL MINING IM BETRIEBSVERMÖGEN ... 29

2.5CLOUD MINING IM BETRIEBSVERMÖGEN ... 30

2.6STAKING ALS BESONDERE FORM DES MINING ... 30

3.VERIFIZIERUNG DURCH MASTER-NODES AM BEISPIEL VON DASH ... 32

3.1ABGRENZUNG DASH VON BITCOIN ... 32

3.2STEUERLICHE BEURTEILUNG DER MASTER-NODES ... 32

3.3ÜBERTRAGUNG AUF ANDEREN KRYPTO-COINS ... 34

(4)

4.2STEUERLICHE BEURTEILUNG DES GAS ... 36

5.ÜBERBLICK ÜBER ARTEN VON TOKEN ... 37

5.1EINFÜHRUNG ... 37

5.2COINS ... 37

5.3SECURITY TOKEN ... 37

5.4EQUITY/INVESTMENT TOKEN ... 38

5.5UTILITY/APP/BENUTZER TOKEN ... 39

6.UMSATZSTEUERLICHE ASPEKTE ... 41

6.1UMSATZSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON COIN TRANSAKTIONEN ... 41

6.2UMSATZSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON WALLET -ANBIETERN ... 41

6.3UMSATZSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON LEISTUNGEN DER EXCHANGE ANBIETER ... 42

6.4.HINWEIS AUF STRUKTURELLES VOLLZUGSDEFIZIT IM MOSSVERFAHREN ... 42

7.ICO-INITIAL COIN OFFERINGS AUS SICHT DES EMITTENTEN ... 43

7.1EINFÜHRUNG IN ICOPROBLEMATIKEN ... 43

7.2.ICO VON COINS AUS SICHT DES EMITTENTEN ... 44

7.2.1SCHAFFUNG EINES COINS –AKTIVIERUNGSMÖGLICHKEIT? ...44

7.2.2SIND DIE ERLÖSE AUS DEM ICO SOFORT UND VOLL ZU VERSTEUERN? ...45

7.2.3EXKURS 1:ICO VON UTILITY TOKEN ...48

7.2.4EXKURS 2:ICO VON SECURITY TOKEN ...50

7.2.5EXKURS 3:DAICO UND AUSWIRKUNGEN AUF DIE BILANZIERUNG ...50

8.AUSBLICK &KONTAKT ... 51

(5)

April 2020 www.lswb-akademie.bayern 3

1. Bilanzierung von Bitcoin

1.1 Handelsbilanz 1.1.1 Bilanzgliederung

In der Literatur ist umstritten, ob Bitcoin & andere Coins:

a) Immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens b) Fremdwährungen

c) Fremdwährungsähnliche Güter sind.

Wie bereits im Einführungsseminar gezeigt, ist davon auszugehen, dass Bitcoin entweder echte Fremdwährungen sind (Anerkennung als Zahlungsmittel in Japan seit 2017) oder den Fremdwährungen gleichzustellen sind [EUGH vom 22.10.2015 C – 264/14 Hedqvist].

Auch das BMF hat sich letzterer Auffassung angeschlossen [BMF vom 27.02.2018 III C 3 - S 7160-b/13/10001].

Jedoch gibt es derzeit in der Fachliteratur sehr viele verschiedenen Auffassungen, wie Bitcoin und andere Krypto-Währungen sich in das Gliederungsschema der Handelsbilanz einfügen. Der Bilanzausweis ist daher noch unklar.

In der Bilanzgliederung gem. § 266 HGB ist folgender Ausweis auf der Aktivseite denkbar:

 A.I.1 Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte oder Werte

 A.I.2 entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte

sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

 A.III.5 Wertpapiere

 B.I.4 Sonstige Vermögensgegenstände

 B. IV Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Da es auch möglich ist, dass ein Unternehmen Verbindlichkeiten in Krypto-Währung eingeht, ist auch ein Ausweis auf der Passivseite denkbar:

 C.3 erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

 C.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 C.6 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

2.5.1 Blockchain & Schlagerparties: Die ungleichen Zwillinge 19 2.5.2 Goldgräberstimmung, Konsens und

Wir wollen hier keine Rechenspiele veranstalten und machen es kurz und simpel: Die Bank finanziert Andrew und seiner Frau ein Haus, das sich die beiden eigent- lich nicht

Die Auffassung der deutschen Finanzverwaltung (steuer- pflichtiger tauschähnlicher Umsatz) ließ sich unter Berück- sichtigung des EuGH-Urteils nicht mehr

Fakt ist einfach: Bitcoin-Eigentümer werden gerade reich, und dafür brauchen sie nicht viel mehr zu machen, als abzuwarten und die Wertsteigerungen in ihren Coinbase-Wallets zu

Damit die Kriminellen nicht so einfach an Ihr Geld kommen, sollten Sie sich Zeit nehmen, bevor Sie Geld anlegen oder investieren.. Prüfen Sie die Banken,

Juni 2021 beschloss die neue gesetzgebende Versammlung (La Nueva Asamblea Legisla- tiva) El Salvadors 1 die Einführung von Bitcoin als weiteres gesetzliches Zahlungsmittel neben

Betrachtet man die historische Preisent- wicklung von Bitcoin, wäre das eine sehr sichere Art gewesen, sein Geld zu vermehren und wird es wohl auch weiterhin

This volume explores governance implications for the actors and processes involved in ordering, managing, and organising an increasingly digital global