Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V.
Bitcoin und andere Token
Webinar
Dipl. Kfm./ Dipl. Finanzwirt (FH)
Matthias Steger
Steuerberater, Potsdam
Vertiefungsseminar
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Vertiefungsseminar
Dipl. Kfm./ Dipl. Finanzwirt (FH)
Matthias Steger
Steuerberater, Potsdam
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April 2020 www.lswb-akademie.bayern 1
Bitcoin und andere Token
Vertiefungsseminar
Inhalt
1.BILANZIERUNG VON BITCOIN ... 3
1.1HANDELSBILANZ ... 3
1.1.1BILANZGLIEDERUNG ... 3
1.1.2BILANZIERUNG DER HÖHE NACH (BEWERTUNG UND FOLGEBEWERTUNG) ...13
1.2STEUERBILANZ ... 17
1.3ÜBERSCHUSSERMITTLER ... 20
2.MINING ... 22
2.1BEGRIFF ... 22
2.2PRIVATES MINING IM STEUERRECHT ... 22
2.2.1(BLOCK REWARD) ...22
2.2.2TRANSAKTIONSGEBÜHREN BEI PRIVATEM MINING ...24
2.3GEWERBLICHES MINING ... 25
2.3.1BILANZIERUNG ...25
2.3.2VERLUSTE ...28
2.3.3ÜBERSCHUSSERMITTLER ...28
2.4POOL MINING IM BETRIEBSVERMÖGEN ... 29
2.5CLOUD MINING IM BETRIEBSVERMÖGEN ... 30
2.6STAKING ALS BESONDERE FORM DES MINING ... 30
3.VERIFIZIERUNG DURCH MASTER-NODES AM BEISPIEL VON DASH ... 32
3.1ABGRENZUNG DASH VON BITCOIN ... 32
3.2STEUERLICHE BEURTEILUNG DER MASTER-NODES ... 32
3.3ÜBERTRAGUNG AUF ANDEREN KRYPTO-COINS ... 34
4.2STEUERLICHE BEURTEILUNG DES GAS ... 36
5.ÜBERBLICK ÜBER ARTEN VON TOKEN ... 37
5.1EINFÜHRUNG ... 37
5.2COINS ... 37
5.3SECURITY TOKEN ... 37
5.4EQUITY/INVESTMENT TOKEN ... 38
5.5UTILITY/APP/BENUTZER TOKEN ... 39
6.UMSATZSTEUERLICHE ASPEKTE ... 41
6.1UMSATZSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON COIN TRANSAKTIONEN ... 41
6.2UMSATZSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON WALLET -ANBIETERN ... 41
6.3UMSATZSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON LEISTUNGEN DER EXCHANGE ANBIETER ... 42
6.4.HINWEIS AUF STRUKTURELLES VOLLZUGSDEFIZIT IM MOSSVERFAHREN ... 42
7.ICO-INITIAL COIN OFFERINGS AUS SICHT DES EMITTENTEN ... 43
7.1EINFÜHRUNG IN ICOPROBLEMATIKEN ... 43
7.2.ICO VON COINS AUS SICHT DES EMITTENTEN ... 44
7.2.1SCHAFFUNG EINES COINS –AKTIVIERUNGSMÖGLICHKEIT? ...44
7.2.2SIND DIE ERLÖSE AUS DEM ICO SOFORT UND VOLL ZU VERSTEUERN? ...45
7.2.3EXKURS 1:ICO VON UTILITY TOKEN ...48
7.2.4EXKURS 2:ICO VON SECURITY TOKEN ...50
7.2.5EXKURS 3:DAICO UND AUSWIRKUNGEN AUF DIE BILANZIERUNG ...50
8.AUSBLICK &KONTAKT ... 51
April 2020 www.lswb-akademie.bayern 3
1. Bilanzierung von Bitcoin
1.1 Handelsbilanz 1.1.1 Bilanzgliederung
In der Literatur ist umstritten, ob Bitcoin & andere Coins:
a) Immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens b) Fremdwährungen
c) Fremdwährungsähnliche Güter sind.
Wie bereits im Einführungsseminar gezeigt, ist davon auszugehen, dass Bitcoin entweder echte Fremdwährungen sind (Anerkennung als Zahlungsmittel in Japan seit 2017) oder den Fremdwährungen gleichzustellen sind [EUGH vom 22.10.2015 C – 264/14 Hedqvist].
Auch das BMF hat sich letzterer Auffassung angeschlossen [BMF vom 27.02.2018 III C 3 - S 7160-b/13/10001].
Jedoch gibt es derzeit in der Fachliteratur sehr viele verschiedenen Auffassungen, wie Bitcoin und andere Krypto-Währungen sich in das Gliederungsschema der Handelsbilanz einfügen. Der Bilanzausweis ist daher noch unklar.
In der Bilanzgliederung gem. § 266 HGB ist folgender Ausweis auf der Aktivseite denkbar:
A.I.1 Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte oder Werte
A.I.2 entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
A.III.5 Wertpapiere
B.I.4 Sonstige Vermögensgegenstände
B. IV Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
Da es auch möglich ist, dass ein Unternehmen Verbindlichkeiten in Krypto-Währung eingeht, ist auch ein Ausweis auf der Passivseite denkbar:
C.3 erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
C.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
C.6 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen