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Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main zum Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren vom 21. März 2018 : genehmigt vom Präsidium am 27. März 2018

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UniReport Satzungen und Ordnungen vom 26.04.2018 1

Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main zum Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren vom 21.

März 2018

Genehmigt vom Präsidium am 27. März 2018

Aufgrund von § 57 Abs. 2 Nr. 7 des Hessischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I 2009, 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 482), hat der Senat der Johann Wolfgang Goethe-Universität am 21. März 2018 die nachstehende Satzung erlassen.

§ 1 Studienorientierungsverfahren

(1) Voraussetzung für die Immatrikulation in den grundständigen Studiengängen ist neben den in § 54 des Hessischen Hochschulgesetzes und § 3 der Hessischen Immatrikulationsverordnung genannten Voraussetzungen der Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren, soweit die Johann Wolfgang Goethe-Universität dies für den jeweiligen Studiengang vorsieht. Die Johann Wolfgang Goethe-Universität gibt zu Beginn des jeweiligen Bewerbungsverfahrens auf ihrer Internetseite die Studiengänge, für die der Nachweis der Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren erbracht werden muss, sowie die Form des für den jeweiligen Studiengang einschlägigen Studienorientierungsverfahrens gemäß Absatz 2 bekannt.

(2) Für die Studienorientierung sind folgende Verfahren vorgesehen:

1. Teilnahme an einem fachspezifischen Online-Selbsttest zur Studienorientierung „Online Studienwahl Assistent (OSA)“, der im Internet unter http://www.osa.uni-frankfurt.de angeboten wird. Die näheren Einzelheiten werden den Bewerberinnen und Bewerbern auf der Internetseite der Johann Wolfgang- Goethe-Universität bekanntgegeben.

2. Motivationsschreiben, das als Nachweis dazu dient, dass sich die Bewerberin oder der Bewerber über das gewählte Studienfach informiert und die Studienwahl anhand der eigenen Neigungen und Fähigkeiten überprüft hat. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen darin insbesondere darlegen, weshalb sie das gewählte Studienfach studieren wollen und welche Qualifikationen sie von dem gewählten Studium erwarten. Für das Motivationsschreiben soll ein von der Johann Wolfgang Goethe- Universität vorgesehenes Formblatt verwendet werden.

3. Eine Verbindung von OSA gemäß Ziffer 1 mit dem Motivationsschreiben gemäß Ziffer 2.

(3) Der Nachweis über die Teilnahme am Studienorientierungsverfahren gemäß Absatz 2 soll mit der Bewerbung vorgelegt werden; er muss jedoch spätestens bis zum Ende der von der Universität vorgegebenen Immatrikulationsfrist beim Studierendensekretariat eingegangen sein. Wird der Nachweis

26. April 2018

(2)

UniReport Satzungen und Ordnungen vom 26.04.2018 2 nicht fristgerecht erbracht, kann die Immatrikulation gemäß § 57 Abs. 2 Nr. 7 des Hessischen Hochschulgesetzes versagt werden. Die Teilnahme an dem fachspezifischen Online-Selbsttest zur Studienorientierung (OSA) darf nicht länger als ein Jahr zurück liegen.

(4) Für Bewerberinnen und Bewerber der Studiengänge, für die ein Motivationsschreiben gemäß Abs. 2 Ziffer 2 gefordert wird, bietet der jeweilige Fachbereich fachbezogene Informationsveranstaltungen an, soweit für den jeweiligen Studiengang kein OSA zur Verfügung steht. Die Informationsveranstaltungen finden mindestens zweimal vor dem jeweiligen Bewerbungsschluss statt. Anstatt der Informationsveranstaltungen können Web-Seminare (Webinare) angeboten werden. Die näheren Einzelheiten, insbesondere die genauen Termine und Räume werden mindestens drei Wochen vor dem jeweiligen Termin auf der Internetseite der Goethe-Universität bekanntgegeben.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im UniReport Satzungen und Ordnungen in Kraft.

Sie gilt erstmals für das Wintersemester 2018/2019. Gleichzeitig tritt die Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main zum Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren vom 27. April 2016, zuletzt geändert am 19. Oktober 2016, außer Kraft.

Frankfurt am Main, den 25.04.2018

Prof. Dr. Birgitta Wolff

Präsidentin der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main

Impressum

UniReport Satzungen und Ordnungen erscheint unregelmäßig und anlassbezogen als Sonderausgabe des UniReport. Die Auflage wird für jede Ausgabe separat festgesetzt.

Herausgeber ist die Präsidentin der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main.

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