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COVID-19 Versorgungsstrategie Für Spitäler und Kliniken im Kanton Bern

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Herausgabe Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 10/2020

COVID-19 Versorgungsstrategie

Für Spitäler und Kliniken im Kanton Bern

Version 1.1 (Aktualisierungen gegenüber der Vorversion1 werden rot hervorgehoben)

Stand 06. November 2020

1 Version 1.0 vom 29. Oktober 2020

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COVID-19 Versorgungsstrategie Für Spitäler und Kliniken im Kanton Bern

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung ... 3

2. Gruppierung und Aufgaben der Akutspitäler und Rehakliniken

(gemäss unserem Schreiben vom 31. März 2020) ... 4

3. Eskalationsstufen

(gemäss unserem Schreiben vom 24. April 2020) ... 6 4. Situatives Aussetzen elektiver Eingriffe ... 12 5. Weiterentwicklung ... 13

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COVID-19 Versorgungsstrategie Für Spitäler und Kliniken im Kanton Bern

Einleitung

3/13

1. Einleitung

Die erfolgreiche Behandlung von schwer erkrankten COVID-19-Patientinnen und -Patienten wird von der Verfügbarkeit und dem Zugang zu Beatmungsplätzen in den Spitälern und Kliniken abhängen. Es ist deshalb erforderlich, dass die Intensivstationen ihre Kapazitäten erhöhen und sich miteinander abstimmen.

Um die Sicherstellung der Versorgung aller stationär behandlungsbedürftigen Patientinnen und Patienten in den Spitälern und Kliniken während der COVID-19-Pandemie zu gewährleisten, werden vier

Eskalationsstufen definiert: In der ersten Stufe können COVID-19-Patientinnen und -Patienten gut in den bestehenden Kapazitäten behandelt werden. In der zweiten Stufe ist die Patientenlast punktuell bzw.

regional begrenzt hoch und kann durch regionale Ausweitung der Kapazitäten im Bereich Intensiv- und Beatmungsplätze kompensiert werden. Ab der dritten Stufe erfolgt die Behandlung der COVID-19- Patientinnen und -Patienten nach der Gruppierung der Spitäler und Kliniken in drei Kategorien. Nicht dringliche Eingriffe werden sistiert bzw. verschoben, um die für die Bekämpfung von COVID -19 erforderlichen Infrastrukturen sowie Personal und Schutzmaterial zur Verfügung zu halten. Sollten die Kapazitäten nicht ausreichen, werden auch die Rehabilitationskliniken in die Versorgung von

akutsomatischen COVID-19-Patientinnen und -Patienten einbezogen. Je nach Fallzahlen und

Schweregrad kann in einer vierten Stufe die Errichtung von zusätzlichen externen Kapazitäten notwendig sein.

Die Einschätzung der Lage und die Festlegung der Eskalationsstufe erfolgt durch die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Es werden die epidemiologische

Lageentwicklung sowie die Ergebnisse der regelmässigen Kapazitäts- und Ressourcenabfragen

berücksichtigt. Die Festlegung der Eskalationsstufe in den Spitälern und Kliniken erfolgt in Absprache mit der GSI. Die Spitäler müssen sich zudem darauf vorbereiten, von einem Tag auf den anderen die

notwendigen Massnahmen umsetzen zu können.

Hinweis: Das vorliegende Dokument beruht im Wesentlichen auf den bisherigen Weisungen und Empfehlungen der GSI an die Spitäler und Kliniken im Kanton Bern. Zusätzlich werden die für den Kanton Bern stufenweisen Massnahmen aufgeführt.

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COVID-19 Versorgungsstrategie Für Spitäler und Kliniken im Kanton Bern

Gruppierung und Aufgaben der Akutspitäler und Rehakliniken (gemäss unserem Schreiben vom 31. März 2020)

2. Gruppierung und Aufgaben der Akutspitäler und Rehakliniken (gemäss unserem Schreiben vom 31. März 2020)

COVID-19-Spitäler der Kategorie A

- Insel Gruppe AG, Standort Inselspital (Universitätsspital) - Lindenhofgruppe AG, Standort Lindenhof

Alle Spitäler der Kategorie A verfügen über eine Intensivstation und behandeln COVID-19-Patientinnen und -Patienten

- mit und ohne Beatmungspflicht, - im Schockzustand,

- mit schwerer lmmunsuppression.

Nur das Universitätsspital Insel behandelt COVID-19-Patientinnen und -Patienten mit vorgängiger Transplantation. Die Kinderklinik am Universitätsspital Insel stellt die kinderintensivmedizinische Versorgung im Kanton sicher.

COVID-19-Spitäler der Kategorie B - Insel Gruppe AG, Standort Tiefenau

- Hirslanden Bern AG, Standort Klinik Beau-Site - Spitäler fmi AG, Standort Interlaken

- STS AG, Standort Thun - RSE AG, Standort Burgdorf - SZB AG, Biel

- SRO AG, Langenthal

AIle Spitäler der Kategorie B verfügen über eine Intensivstation und behandeln COVID-19-Patientinnen und -Patienten

- mit und ohne Beatmungspflicht, - im Schockzustand.

COVID-19-Spitäler der Kategorie C und Rehakliniken - Insel Gruppe AG, Standort Aarberg

- Insel Gruppe AG, Standort Münsingen - Insel Gruppe AG, Standort Riggisberg - Hirslanden Bern AG, Standort Permanence - Hirslanden Bern AG, Standort Salem - Lindenhofgruppe AG, Standort Engeried - Lindenhofgruppe AG, Standort Sonnenhof

- Siloah AG / Privatklinik Siloah AG (SMNH SA), Gümligen - Spitäler fmi AG, Standort Frutigen

- STS AG, Standort Zweisimmen - Klinik Hohmad AG, Thun - Klinik Linde AG, Biel - Klinik Bethesda, Tschugg - Hôpital de Moutier SA, Moutier - Hôpital du Jura bernois SA, St.-Imier - RSE AG, Standort Langnau

- Berner Reha Zentrum Heiligenschwendi AG, Heiligenschwendi - Rehaklinik Hasliberg AG, Meiringen

- Klinik Schönberg AG, Gunten

- Kur- und Rehaklinik Eden AG, Oberried

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COVID-19 Versorgungsstrategie Für Spitäler und Kliniken im Kanton Bern

Gruppierung und Aufgaben der Akutspitäler und Rehakliniken (gemäss unserem Schreiben vom 31. März 2020)

5/13

Alle Spitäler der Kategorie C und alle Rehakliniken verfügen über keine Intensivstation. Sie stellen den Spitälern der Kategorien A und B bei Bedarf und soweit verfügbar Personal für den Einsatz auf der Intensivstation, Beatmungsgeräte und Schutzmaterial zur Verfügung. Zur Entlastung der Spitäler der Kategorien A und B behandeln die Spitäler der Kategorie C und alle Rehakliniken diejenigen COVID-19- Patientinnen und -Patienten, welche nicht bzw. nicht mehr intensivmedizinisch betreut werden müssen.

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COVID-19 Versorgungsstrategie Für Spitäler und Kliniken im Kanton Bern

Eskalationsstufen

(gemäss unserem Schreiben vom 24. April 2020)

3. Eskalationsstufen

(gemäss unserem Schreiben vom 24. April 2020)

Stufen Kriterien Massnahmen

1 (Grün): Geringe bis mittlere Patientenlast, hinreichende Kapazitäten im Bereich IPS- und Beatmungsplätze

COVID-19-Patientinnen und - Patienten können noch gut in den bestehenden Kapazitäten behandelt werden.

In den A- und B- Spitälern werden zusammen mindestens 30 Prozent der zertifizierten Beatmungsplätze für COVID-19-Patientinnen und - Patienten vorgehalten

2 (Gelb): Regional hohe Patientenlast, kompensiert durch regionale Ausweitung der Kapazitäten im Bereich IPS- und Beatmungsplätze

In einzelnen Versorgungsräumen reichen die bestehenden

Kapazitäten nicht mehr aus (Spitäler der Kategorie B);

in allen anderen

Versorgungsräumen können COVID-19-Patientinnen und - Patienten weiterhin gut in den bestehenden Kapazitäten behandelt werden.

Es werden regional begrenzt weitere Kapazitäten in den betroffenen B- Spitälern freigemacht, weitere Kapazitäten können Aufwachräume oder neu geschaffene spitalinterne Kapazitäten sein;

Evaluation Einschränkung elektive Eingriffe;

Evaluation Abverlegung COVID-19 Patientinnen und Patienten;

Evaluation Zuweisung non-COVID- 19-Patientinnen und -Patienten.

3 (Orange): Hohe

Patientenlast, kompensiert durch Ausweitung der Kapazitäten im Bereich IPS- und Beatmungsplätze

In mehreren Versorgungsräumen reichen die bestehenden

Kapazitäten nicht mehr aus (Spitäler der Kategorie B);

UND / ODER

die bestehenden Kapazitäten der Spitäler der Kategorie A reichen nicht mehr aus;

UND / ODER

die Lagerhaltung an Schutzmaterial und/oder Arzneimittel reicht nicht mehr aus.

Es werden in allen A- und B- Spitälern weitere Kapazitäten freigemacht; weitere Kapazitäten können Aufwachräume oder neu geschaffene spitalinterne

Kapazitäten sein;

Einbindung aller C-Spitäler und Rehakliniken bei der Versorgung akutsomatischer COVID-19- Patientinnen und Patienten, um A- und B-Spitäler zu entlasten;

Evaluation Besuchsverbot;

Evaluation Stopp elektive Eingriffe;

Evaluation Beschaffung zusätzliche Beatmungsgeräte und Rekrutierung zusätzliches Personal für A- und B- Spitäler;

Evaluation Disposition von COVID- 19-Patientinnen und -Patienten durch SNZ 144

4 (Rot): Sehr hohe Patientenlast, keine Kompensationsmöglichkeit im Bereich IPS- und Beatmungsplätze

Patientensteuerung nach SAMW Triage-Kriterien.

Inbetriebnahme zusätzlicher externer Infrastrukturen;

Unterstützung durch Armee und Zivilschutz.

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COVID-19 Versorgungsstrategie Für Spitäler und Kliniken im Kanton Bern

Eskalationsstufen

(gemäss unserem Schreiben vom 24. April 2020)

7/13

Stufe 1 (Grün)

Geringe bis mittlere Patientenlast, hinreichende Kapazitäten im Bereich IPS- und

Beatmungsplätze. COVID-19-Patientinnen und -Patienten können noch gut in den bestehenden Kapazitäten behandelt werden.

Massnahmen

o Abfrage in Spitälern 3 Mal pro Woche.

o Vorzuhaltende Mindestanzahl zertifizierte Beatmungsplätze für COVID-19-Patientinnen und -Patienten:

COVID-19-Spitäler der Kategorie A

- Insel Gruppe AG, Standort Inselspital (Universitätsspital) 13 - Lindenhofgruppe AG, Standort Lindenhof 4

COVID-19-Spitäler der Kategorie B

- Insel Gruppe AG, Standort Tiefenau 2 - Hirslanden Bern AG, Standort Klinik Beau-Site 4 - Spitäler fmi AG, Standort Interlaken 2 - STS AG, Standort Thun 2 - RSE AG, Standort Burgdorf 2

- SZB AG, Biel 3

- SRO AG, Langenthal 1

= 33

o Vorzuhaltende Mindestanzahl Normalbetten für COVID-19-Patientinnen und -Patienten:

Beatmungsplätze für COVID-19-Patientinnen und -Patienten x 10 = 330.

o Operationen aller Kategorien A-D können durchgeführt werden. Ggf. Optimierung der Operationsplanung für Eingriffe der Kategorien B bis D mit dem Ziel einer Glättung der postoperativen Belegungen der Intensivstationen.

o Die regionalen Entwicklungen sind zu beobachten.

o Vorbereitungen für die nächste Stufe sind zu treffen.

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COVID-19 Versorgungsstrategie Für Spitäler und Kliniken im Kanton Bern

Eskalationsstufen

(gemäss unserem Schreiben vom 24. April 2020)

Stufe 2 (Gelb)

Regional hohe Patientenlast, kompensiert durch regionale Ausweitung der Kapazitäten im Bereich IPS- und Beatmungsplätze. In einzelnen Versorgungsräumen reichen die bestehenden Kapazitäten nicht mehr aus (Spitäler der Kategorie B); in allen anderen Versorgungsräumen können COVID-19-Patientinnen und -Patienten weiterhin gut in den bestehenden Kapazitäten behandelt werden.

Massnahmen

o Abfrage in Spitälern 5 Mal pro Woche.

o Vorzuhaltende Mindestanzahl zertifizierter Beatmungsplätze für COVID-19-Patientinnen und -Patienten:

COVID-19-Spitäler der Kategorie A

- Insel Gruppe AG, Standort Inselspital (Universitätsspital) 20 - Lindenhofgruppe AG, Standort Lindenhof 6

COVID-19-Spitäler der Kategorie B

- Insel Gruppe AG, Standort Tiefenau 3 - Hirslanden Bern AG, Standort Klinik Beau-Site 6

- Spitäler fmi AG, Standort Interlaken 3 - STS AG, Standort Thun 3 - RSE AG, Standort Burgdorf 3

- SZB AG, Biel 4

- SRO AG, Langenthal 2

= 50

o Vorzuhaltende Mindestanzahl Überwachungsplätze für COVID-19-Patientinnen und -Patienten:

Beatmungsplätze für COVID-19-Patientinnen und -Patienten x 1 = 50.

o Vorzuhaltende Mindestanzahl Normalbetten für COVID-19-Patientinnen und -Patienten:

Beatmungsplätze für COVID-19-Patientinnen und -Patienten x 10 = 500.

o Es werden regional begrenzt weitere Kapazitäten in den betroffenen B-Spitälern freigemacht, weitere Kapazitäten können Aufwachräume oder neu geschaffene spitalinterne Kapazitäten sein.

o Spitäler ohne IMC/IPS-Plätze helfen bei der Versorgung mit, z.B. durch Übernahme von Patientinnen und Patienten oder indem sie Personal zur Verfügung stellen.

o Patientinnen und Patienten werden in andere Regionen verlegt.

o Operationen der Kategorien A-C können durchgeführt werden, wenn für die Kategorien B und C die postoperative Versorgung gesichert ist. Eingriffe der Kategorie D werden eingestellt.

o Es gelten situative Besuchseinschränkungen für die Spitäler und Klinken.

o Die regionalen Entwicklungen sind zu beobachten.

o Vorbereitungen für die nächste Stufe sind zu treffen.

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COVID-19 Versorgungsstrategie Für Spitäler und Kliniken im Kanton Bern

Eskalationsstufen

(gemäss unserem Schreiben vom 24. April 2020)

9/13

Stufe 3 (Orange)

Hohe Patientenlast, kompensiert durch Ausweitung der Kapazitäten im Bereich IPS- und Beatmungsplätze. In mehreren Versorgungsräumen reichen die bestehenden Kapazitäten nicht mehr aus (Spitäler der Kategorie B); UND / ODER die bestehenden Kapazitäten der Spitäler der Kategorie A reichen nicht mehr aus; UND / ODER die Lagerhaltung an Schutzmaterial und/oder Arzneimittel reicht nicht mehr aus.

Massnahmen

o Abfrage in Spitälern 7 Mal pro Woche.

o Die Spitäler der Kategorien A und B betreiben 148 Beatmungsplätze. Sie erhöhen die vorzuhaltende Mindestanzahl an Beatmungsplätzen um mindestens 50 Prozent, inkl. das dafür benötigte Personal.

o Kumulativ bleiben ca. 40 Prozent der zertifizierten Beatmungsplätze der Notfallversorgung

ausserhalb der COVID-19-Versorgung vorbehalten, um diese nicht zu gefährden (z.B. Herzinfarkt, Hirnschlag, Tumore).

o Vorzuhaltende Mindestanzahl Beatmungsplätze insgesamt:

COVID-19-Spitäler der Kategorie A

- Insel Gruppe AG, Standort Inselspital (Universitätsspital) 72 - Lindenhofgruppe AG, Standort Lindenhof 12

COVID-19-Spitäler der Kategorie B

- Insel Gruppe AG, Standort Tiefenau 8

- Hirslanden Bern AG, Standort Klinik Beau-Site 10 - Spitäler fmi AG, Standort Interlaken 14

- STS AG, Standort Thun 10 - RSE AG, Standort Burgdorf 11

- SZB AG, Biel 7

- SRO AG, Langenthal 4

= 148

o Die Spitäler der Kategorien A und B betreiben 148 Überwachungsplätze, inkl. das dafür benötigte Personal. Vorzuhaltende Mindestanzahl Überwachungsplätze insgesamt:

COVID-19-Spitäler der Kategorie A

- Insel Gruppe AG, Standort Inselspital (Universitätsspital) 72 - Lindenhofgruppe AG, Standort Lindenhof 12

COVID-19-Spitäler der Kategorie B

- Insel Gruppe AG, Standort Tiefenau 8

- Hirslanden Bern AG, Standort Klinik Beau-Site 10 - Spitäler fmi AG, Standort Interlaken 14

- STS AG, Standort Thun 10 - RSE AG, Standort Burgdorf 11

- SZB AG, Biel 7

- SRO AG, Langenthal 4

= 148

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COVID-19 Versorgungsstrategie Für Spitäler und Kliniken im Kanton Bern

Eskalationsstufen

(gemäss unserem Schreiben vom 24. April 2020)

o Die Spitäler der Kategorien A, B und C betreiben 1480 Normalbetten für COVID-Patientinnen und -Patienten, inkl. das dafür benötigte Personal. Vorzuhaltende Mindestanzahl Normalbetten für COVID-19-Patientinnen und -Patienten:

COVID-19-Spitäler der Kategorie A

- Insel Gruppe AG, Standort Inselspital (Universitätsspital) 375 - Lindenhofgruppe AG, Standort Lindenhof 131

COVID-19-Spitäler der Kategorie B

- Insel Gruppe AG, Standort Tiefenau 63

- Hirslanden Bern AG, Standort Klinik Beau-Site 58 - Spitäler fmi AG, Standort Interlaken 64

- STS AG, Standort Thun 104 - RSE AG, Standort Burgdorf 61

- SZB AG, Biel 98

- SRO AG, Langenthal 58

COVID-19-Spitäler der Kategorie C

- Insel Gruppe AG, Standort Aarberg 29 - Insel Gruppe AG, Standort Münsingen 25 - Insel Gruppe AG, Standort Riggisberg 31 - Hirslanden Bern AG, Standort Permanence 20 - Hirslanden Bern AG, Standort Salem 75 - Lindenhofgruppe AG, Standort Engeried 36 - Lindenhofgruppe AG, Standort Sonnenhof 41 - Siloah AG / Privatklinik Siloah AG (SMNH SA), Gümligen 56 - Spitäler fmi AG, Standort Frutigen 22 - STS AG, Standort Zweisimmen 12 - Klinik Hohmad AG, Thun 12

- Klinik Linde AG, Biel 46

- Hôpital de Moutier SA, Moutier 12 - Hôpital du Jura bernois SA, St.-Imier 27 - RSE AG, Standort Langnau 24

= 1480

o Es werden in allen A- und B-Spitälern weitere Kapazitäten freigemacht; weitere Kapazitäten können Aufwachräume oder neu geschaffene spitalinterne Kapazitäten sein.

o Einbindung aller C-Spitäler und Rehakliniken bei der Versorgung akutsomatischer COVID-19- Patientinnen und Patienten, um A- und B-Spitäler zu entlasten.

o Rekrutierung zusätzliches Personal für A- und B- Spitäler.

o Operationen der Kategorien A und B können durchgeführt werden, wenn für die Kategorien B die postoperative Versorgung gesichert ist. Eingriffe der Kategorie C werden eingestellt.

o Es gelten Besuchsverbote für die Spitäler und Klinken.

o Die Disposition von COVID-19-Patientinnen und -Patienten erfolgt durch die SNZ 144.

o Das Universitätsspital Insel koordiniert die IPS-Bettenbelegung für alle Intensivstationen der A- und B-Spitäler.

o Die regionalen Entwicklungen sind zu beobachten.

o Vorbereitungen für die nächste Stufe sind zu treffen.

(11)

COVID-19 Versorgungsstrategie Für Spitäler und Kliniken im Kanton Bern

Eskalationsstufen

(gemäss unserem Schreiben vom 24. April 2020)

11/13

Stufe 4 (Rot)

Sehr hohe Patientenlast, keine Kompensationsmöglichkeit im Bereich IPS- und Beatmungsplätze.

Die Patientensteuerung erfolgt nach SAMW Triage-Kriterien.

Massnahmen

o Abfrage in Spitälern 7x pro Woche.

o Die Spitäler der Kategorien A und B betreiben 248 Beatmungsplätze. Sie erhöhen die vorzuhaltende Mindestanzahl an Beatmungsplätzen bis die Beatmungskapazitäten ausgeschöpft sind, inkl. das dafür benötigte Personal.

o Kumulativ bleiben ca. 40 Prozent der zertifizierten Beatmungsplätze der Notfallversorgung

ausserhalb der COVID-19-Versorgung vorbehalten, um diese nicht zu gefährden (z.B. Herzinfarkt, Hirnschlag, Tumore).

o Vorzuhaltende Mindestanzahl Beatmungsplätze insgesamt:

COVID-19-Spitäler der Kategorie A

- Insel Gruppe AG, Standort Inselspital (Universitätsspital) 101 - Lindenhofgruppe AG, Standort Lindenhof 38

COVID-19-Spitäler der Kategorie B

- Insel Gruppe AG, Standort Tiefenau 15 - Hirslanden Bern AG, Standort Klinik Beau-Site 29 - Spitäler fmi AG, Standort Interlaken 18 - STS AG, Standort Thun 12 - RSE AG, Standort Burgdorf 12

- SZB AG, Biel 13

- SRO AG, Langenthal 10

= 248

o Die Spitäler der Kategorien A und B betreiben mindestens 148 Überwachungsplätze (vgl. Stufe 3 – Orange). Sie erhöhen diese vorzuhaltende Mindestanzahl an Überwachungsplätzen bis die

Überwachungsplätze ausgeschöpft sind, inkl. das dafür benötigte Personal.

o Die Spitäler der Kategorien A, B und C betreiben mindestens 1480 Normalbetten für COVID-

Patientinnen und –Patienten (vgl. Stufe 3 – Orange). Sie erhöhen diese vorzuhaltende Mindestanzahl an Normalbetten bis die Normalbetten ausgeschöpft sind, inkl. das dafür benötigte Personal.

o Es dürfen nur noch Eingriffe der Kategorie A durchgeführt werden. Eingriffe der Kategorie B dürfen nur bei gesicherter postoperativer Versorgung durchgeführt werden.

o Es gelten Besuchseinschränkungen für die Spitäler und Klinken.

o Die Disposition von COVID-19-Patientinnen und -Patienten erfolgt durch die SNZ 144.

o Das Universitätsspital Insel koordiniert die IPS-Bettenbelegung für alle Intensivstationen der A- und B-Spitäler.

o Es werden zusätzliche externe Infrastrukturen in Betrieb genommen.

o Es erfolgt die Unterstützung durch andere Kantone.

o Es erfolgt die Unterstützung durch Armee und Zivilschutz.

o Die regionalen Entwicklungen sind zu beobachten.

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COVID-19 Versorgungsstrategie Für Spitäler und Kliniken im Kanton Bern

Situatives Aussetzen elektiver Eingriffe

4. Situatives Aussetzen elektiver Eingriffe

o Definition der Dringlichkeiten bei Operationen, perkutanen und endoskopischen Interventionen A. Notfalleingriffe (innerhalb von 24 Std): gemäss den Notfallkategorien 1-4

B. Dringliche Eingriffe (>1 Tag – 4 Wochen) C. Intermediäre Dringlichkeit (1-3 Monate)

D. Nicht-dringliche Eingriffe (problemlos mehr als 3 Monate verschiebbar)

Stufe Elektive Steuerung Zielsetzung

1 (Grün) OP aller Kategorien A-D können durchgeführt werden. Optimierung der OP-Planung für Eingriffe der Kategorien B bis D mit dem Ziel einer Glättung der postoperativen IPS-Belegungen.

IPS-Betten schaffen

2 (Gelb) OP der Kategorien A-C können durchgeführt werden, wenn für die Kategorien B und C die postoperative Versorgung gesichert ist. Eingriffe der Kategorie D werden eingestellt. Schaffung

zusätzlicher nicht zertifizierter Beatmungsplätze.

IPS-Betten schaffen

3 (Orange) OP der Kategorien A und B können durchgeführt werden, wenn für die Kategorien B die

postoperative Versorgung gesichert ist. Eingriffe der Kategorie C werden eingestellt. Schaffung

zusätzlicher nicht zertifizierter Beatmungsplätze.

Mehr Beatmungsplätze und mehr Personal für die Beatmeten

4 (Rot) Es dürfen nur noch Eingriffe der Kategorie A durchgeführt werden. Eingriffe der Kategorie B dürfen nur bei gesicherter postoperativer Versorgung durchgeführt werden.

Mehr Beatmungsplätze und mehr Personal für die Beatmeten

(13)

COVID-19 Versorgungsstrategie Für Spitäler und Kliniken im Kanton Bern

Weiterentwicklung

13/13

5. Weiterentwicklung

Die vorliegenden Massnahmen müssen unter Berücksichtigung der Entwicklung der COVID-19- Pandemie im Kanton Bern kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt werden. Dazu muss

insbesondere der Anstieg der Fallzahlen und deren Schweregrade auf Basis der jeweils aktuellen Zahlen berücksichtigt werden.

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