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Besondere Regeln und Vereinfachungen für die Buchung der Ist- Versteuerung

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Academic year: 2022

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Dok.-Nr.: 1080673

DATEV-Serviceinformation Hintergrund

Letzte Aktualisierung: 06.08.2021

Relevant für:

DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen

DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact Kanzlei-Rechnungswesen

Rechnungswesen

Rechnungswesen compact Rechnungswesen kommunal

Besondere Regeln und Vereinfachungen für die Buchung der Ist- Versteuerung

Inhaltsverzeichnis 1 Über dieses Dokument 2 Gesetzlicher Hintergrund

3 Programmlogik beim Ist-Versteuerer

3.1 Buchung des Zielverkaufs (Rechnungsausgang) 3.2 Buchung des Zahlungseingangs

3.2.1 Zahlungseingang über "Zahlungen buchen" erfassen – BU-Schlüssel wird automatisch gesetzt

3.2.2 Zahlungseingang über "Standardbuchen" erfassen - manuelle Erfassung des BU-Schlüssels erforderlich 4 Weitere Besonderheiten

4.1 Keine Offene-Posten-Buchführung hinterlegt – Buchung über Personenkonten 4.2 Import von Zahlungseingangsbuchungen

4.3 Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel in den Auswertungen 4.4 Aufhebung der Automatik mit Buchungsschlüssel 40 5 Weitere Informationen

Stand der folgenden Informationen

Vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 gelten die folgenden gesenkten Umsatzsteuersätze:

16 % statt 19 %

5 % statt 7 %

(2)

Die Informationen in diesem Dokument werden nicht auf die befristet gesenkten Umsatzsteuersätze angepasst.

Aktuelle Änderungen

06.08.2021 Dokument mit neuen Steuerschlüsseln zum OSS-Verfahren ergänzt.

Umsetzung DATEV-Rechnungswesen-Programme 10.1 (Vollversion, DATEV- Programme 15.0, Bereitstellung 05.08.2021)

1 Über dieses Dokument

Bei der Bearbeitung der Buchführung mit Ist-Versteuerung sind besondere Regeln zu beachten.

Die Ist-Versteuerung - Ausweis der Umsatzsteuer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) erst bei Zahlungseingangsbuchung (Geldfluss) - bezieht sich auf:

steuerpflichtige Umsätze und

steuerfreie inländische Umsätze.

Sonstige Erlöse (z. B. EG-Erlöse, Erlöse gemäß § 13b UStG etc.) und Aufwandsbuchungen (Vorsteuer) werden sofort beim Einbuchen des Umsatzes (unabhängig vom Zuflussprinzip) in der UStVA dargestellt. Die Zahlungsbuchung muss in diesen Fällen ohne Steuerautomatik erfolgen.

Zudem erfahren Sie in diesem Dokument, wie Sie die Bearbeitung der Buchungen mit dem Buchungsmodus Zahlungen buchen vereinfachen.

2 Gesetzlicher Hintergrund

Gemäß § 20 UStG kann eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung) - anstelle nach vereinbarten Entgelten (Soll-Versteuerung) - beantragt werden. Dabei darf der antragstellende Unternehmer im vorangegangenen Kalenderjahr keinen Gesamtumsatz über 600.000,00 EUR (ab 2020) erzielt haben - oder er ist von der Buchführungs- und Abschlussverpflichtung nach § 148 AO befreit - oder er ist Freiberufler im Sinne des § 18 Abs.

1 Nr. 1 EStG.

3 Programmlogik beim Ist-Versteuerer

Steuerpflichtige und steuerfreie inländische Umsätze

Bei der Ist-Versteuerung werden bestimmte Buchungen auf Automatik-Konten oder mit Steuerschlüssel (BU- Schlüssel) programmseitig anders behandelt als bei der Soll-Versteuerung.

(3)

Dabei handelt es sich um folgende Buchungen:

 Buchung eines Zielverkaufs (Rechnungsausgang) und

 die dazu gehörenden Zahlungseingangsbuchungen.

Die Besonderheit beim Ist-Versteuerer liegt darin, dass die Umsatzsteuer beim Zielverkauf automatisch errechnet wird, aber zunächst auf ein Konto Umsatzsteuer nicht fällig gebucht wird.

Erst beim Buchen des Zahlungseingangs (Geldfluss) wird die Umsatzsteuer auf die entsprechenden Konten für die fällige Umsatzsteuer gebucht.

Bei steuerfreien Erlösen wird keine Umsatzsteuer errechnet, der Ausweis in der UStVA erfolgt auch erst bei Buchung des Zahlungseingangs.

Besonderheiten bei einigen Steuersachverhalten

Bei einigen Steuersachverhalten werden die Umsätze trotz der Besteuerungsart Ist-Versteuerung direkt beim Buchen des Zielverkaufs in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ausgewiesen.

Bei der Zahlungseingangsbuchung verwenden Sie den Buchungsschlüssel 40 (Aufhebung der Automatik), damit keine Steuer von Umsatzsteuer nicht fällig auf Umsatzsteuer fällig umgebucht wird.

Wenn die Zahlung mit Skonto erfolgt, muss ein passender Steuerschlüssel erfasst werden.

Beispiele für abweichende Sachverhalte:

 Steuerfreie EU-Lieferungen

 Nicht steuerbare Umsätze Drittland

 Nicht steuerbare Umsätze EU-Land

 Nicht steuerbare sonstige Leistungen § 18b UStG

 OSS-Sachverhalte

 Erlöse aus Leistungen nach § 13b UStG

In folgendem Dokument finden Sie Buchungsbeispiele für Sachverhalte gem. § 13b UStG.

Die Angaben im folgenden Dokument gelten identisch zum § 13b UStG auch für die anderen abweichenden Sachverhalte in dieser Tabelle:

 Buchungslogik: Sachverhalte § 13b UStG beim Ist-Versteuerer buchen (Dok.-Nr. 1007335).

3.1 Buchung des Zielverkaufs (Rechnungsausgang)

Ein Zielverkauf liegt für das Programm vor, wenn im Buchungssatz

 ein Debitoren-Konto des Kontokorrents enthalten ist (z. B. die Konten 10000 - 69999 oder Konten mit der Funktion 11000)

(4)

 aus dem Erlöskonto die Umsatzsteuer errechnet wird (Automatik-Konto oder BU-Schlüssel) oder

 ein steuerfreier Erlös (Automatik-Konto oder BU-Schlüssel) gebucht wird.

Die Umsatzsteuer wird errechnet und automatisch auf folgende Umsatzsteuer-Sammelkonten gebucht:

1766 (SKR03) / 3816 (SKR04) "Umsatzsteuer nicht fällig 19%"

1761 (SKR03) / 3811 (SKR04) "Umsatzsteuer nicht fällig 7%"

3.2 Buchung des Zahlungseingangs

Eine Zahlungseingangsbuchung liegt vor, wenn im Buchungssatz

 ein Debitoren-Konto (Kontokorrent oder ein Konto mit der Funktion 11000) und

 ein Geldkonto (Konto mit der Funktion 10000) enthalten ist.

Bei der Verarbeitung der Buchung wird eine Umbuchung der Konten Umsatzsteuer nicht fällig auf die Konten Umsatzsteuer fällig durchgeführt.

Je nachdem, mit welchem steuerlichen Sachverhalt der Zielverkauf gebucht wurde, muss bei der

Zahlungseingangsbuchung ein entsprechender Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel ergänzt werden, damit die richtige Umbuchung der Umsatzsteuer nicht fällig auf die Umsatzsteuer fällig erfolgen kann.

Der Zahlungseingang sollte beim Ist-Versteuerer über den Buchungsmodus Zahlungen buchen erfolgen.

 Zahlungseingang über "Zahlungen buchen" erfassen – BU-Schlüssel wird automatisch gesetzt

 Zahlungseingang über "Standardbuchen" erfassen - manuelle Erfassung des BU-Schlüssels erforderlich 3.2.1 Zahlungseingang über "Zahlungen buchen" erfassen – BU-Schlüssel wird automatisch gesetzt Wenn die Zahlungseingangsbuchung im Buchungsmodus Zahlungen buchen erfolgt, wird unter Erfüllung aller Voraussetzungen der zur Erlösbuchung passende Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel vom Programm automatisch gesetzt.

Unter folgenden Voraussetzungen schlägt Ihnen Ihr DATEV-Rechnungswesen-Programm bei der

Zahlungseingangsbuchung automatisch den richtigen Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel vor oder teilt die Zahlung auf unterschiedliche Steuersachverhalte auf:

 Die Offene-Posten-Buchführung ist in den Mandanten-Stammdaten aktiviert.

 Die Erfassungsreihenfolge wurde beachtet. Erfassen Sie zuerst Ausgangsrechnungen (Pflicht), ggf.

Eingangsrechnungen (optional) und erst im Anschluss die Bankbuchungen.

 Sie erfassen die Zahlungseingangsbuchung im Buchungsmodus Zahlungen buchen – mit Nutzung der Funktion OPOS-Suche oder Sie erzeugen Buchungssatzvorschläge aus elektronischen Bankkontoumsätzen.

 Zusätzlich haben Sie im Belege buchen unter Eigenschaften | Buchungssatz | BU-Schlüssel vorschlagen das Kontrollkästchen BU-Schlüssel automatisch vorschlagen bei Zahlungsbuchungen aktiviert.

(5)

Weitere Informationen zum Buchungsmodus Zahlungen buchen im Rahmen der Offene-Posten-Buchführung und zur Funktion BU-Schlüssel automatisch vorschlagen bei Zahlungsbuchungen finden Sie in folgenden Dokumenten:

 DATEV-Rechnungswesen-Programme: Zahlungen buchen (Dok.-Nr. 1036102).

 Eigenschaften für Belege buchen im Rechnungswesen festlegen (Dok.-Nr. 9211380).

Zahlungseingangsbuchungen mit Skonto – Differenz Konto "Umsatzsteuer nicht fällig"

Wenn Sie bei Ist-Versteuerung den Buchungsmodus Zahlungen buchen und die Skontoprüfung nutzen, können auf dem Konto "Umsatzsteuer nicht fällig" minimale Differenzen entstehen.

Durch die Buchung des Skontobetrags werden zwei Buchungen auf dem Umsatzsteuerkonto ausgelöst. Dadurch wird jeweils aus dem Zahlbetrag und der Skontobuchung ein separater Steuerbetrag errechnet.

Durch die Berechnung kann es aufgrund der kaufmännischen Rundung zu Differenzen kommen. Diese Rundungsdifferenz kann entweder als sonstiger betrieblicher Aufwand oder Ertrag ausgebucht werden.

3.2.2 Zahlungseingang über "Standardbuchen" erfassen - manuelle Erfassung des BU-Schlüssels erforderlich

Wenn die Zahlungseingangsbuchung im Buchungsmodus Standardbuchen erfolgt, wird für die Umbuchung der nicht fälligen Umsatzsteuer automatisch der aktuelle volle Steuersatz unterstellt. Das Programm setzt den BU- Schlüssel 3 / 101 (19% USt) automatisch im Hintergrund.

Handelt es sich um den Zahlungseingang eines Erlöses mit abweichendem Steuersachverhalt, ist der passende BU- Schlüssel manuell zu erfassen.

Beispiel:

Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel beim Buchen des Zahlungseingangs OHNE SKONTO in Abhängigkeit des Erlöskontos der Ausgangsrechnung

Beispiele für häufige Sachverhalte:

Sachverhalt Buchung der Rechnung:

Beispielkonto Funktion

Standard-Steuerschlüssel

Buchung der Zahlung:

ein- und zweistelliger BU- Schlüssel bei der

Buchung des

Zahlungseingangs OHNE Skonto

Buchung der Zahlung:

drei- und vierstelliger BU- Schlüssel bei der

Buchung des

Zahlungseingangs OHNE Skonto

(6)

Steuerpflichtige Umsätze 19% USt

8400 (SKR03) / 4400 (SKR04)

AM 80001 3 / 101

3 101

Steuerpflichtige Umsätze 7% USt

8300 (SKR03) / 4300 (SKR04)

AM 80002 2 / 102

2 102

Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff. UStG

8100 (SKR03) / 4100 (SKR04)

AM 83000 181

- 181

Steuerfreie Umsätze V+V § 4 Nr. 12 UStG

8105 (SKR03) / 4105 (SKR04)

AM 83512 184

- 184

Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG

8120 (SKR03) / 4120 (SKR04)

AM 82511 173

- 173

Erlöse EU-Lieferungen 19% USt

8315 (SKR03) / 4315 (SKR04)

AM 60001 221

13 221

Erlöse EU-Lieferungen 7%

USt

8310 (SKR03) / 4310 (SKR04)

AM 60002 222

12 222

(7)

Steuerfreie EU- Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG

8125 (SKR03) / 4125 (SKR04)

AM 74000 11 / 231

40 40

Erlöse aus Leistungen nach § 13b UStG

8337 (SKR03) / 4337 (SKR04)

AM 72000

40 40

Nicht steuerbare Umsätze Drittland, Nettobetrag

8338 (SKR03) / 4338 (SKR04)

AM 62000 191

40 40

Nicht steuerbare Umsätze EU-Land, Nettobetrag

8339 (SKR03) / 4339 (SKR04)

AM 64000 260

40 40

Nicht steuerbare sonstige Leistungen § 18b UStG

8336 (SKR03) / 4336 (SKR04)

AM 34000 47 / 270

40 40

Im anderen EU-Land steuerpflichtige Lieferung

AM 62xxx 10 / 240

40 40

Im anderen EU-Land steuerpflichtige sonstige Leistung

AM 64xxx 250

40 40

Elektronische

Dienstleistungen (MOSS / OSS)

AM 50xxx 44 / 280

40 40

Im anderen EU- Mitgliedstaat

steuerpflichtige Lieferung, Ursprungsland nicht Inland

AM 262xxx 241

40 40

(8)

Im anderen EU- Mitgliedstaat

steuerpflichtige Lieferung, Ursprungsland nicht Inland, § 3c Abs. 4 UStG

AM 260xxx 242

40 40

Im Inland steuerpflichtige EU-Lieferung,

Ursprungsland nicht Inland, nur OSS

AM 160xxx AM 160001 AM 160002 285 / 286

40 40

Im Inland steuerpflichtige EU-Lieferung,

Ursprungsland nicht Inland, nicht OSS

AM 162xxx AM 162001 290 / 291

- 290 / 291

Im anderen EU- Mitgliedstaat

steuerpflichtige sonstige Leistung, Ursprungsland nicht Inland

AM 264xxx 251

40 40

Im anderen EU- Mitgliedstaat

steuerpflichtige sonstige Leistung, Ursprungsland nicht Inland, § 3a Abs. 5 S.3 UStG

AM 268xxx 252

40 40

Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistung

AM 166xxx AM 166001 295 / 296

- 295 / 296

Beispiel:

Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel beim Buchen des Zahlungseingangs MIT SKONTO in Abhängigkeit des Erlöskontos der Ausgangsrechnung

(9)

Sachverhalt Buchung der Rechnung:

Beispielkonto Funktion

Standard-Steuerschlüssel

Buchung der Zahlung:

ein- und zweistelliger BU- Schlüssel bei der

Buchung des

Zahlungseingangs MIT Skonto

Buchung der Zahlung:

drei- und vierstelliger BU- Schlüssel bei der

Buchung des

Zahlungseingangs MIT Skonto

Steuerpflichtige Umsätze 19% USt

8400 (SKR03) / 4400 (SKR04)

AM 80001

3 101

Steuerpflichtige Umsätze 7% USt

8300 (SKR03) / 4300 (SKR04)

AM 80002

2 102

Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff. UStG

8100 (SKR03) / 4100 (SKR04)

AM 83000

- 181

Steuerfreie Umsätze V+V § 4 Nr. 12 UStG

8105 (SKR03) / 4105 (SKR04)

AM 83512

- 184

Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG

8120 (SKR03) / 4120 (SKR04)

AM 82511

- 173

Erlöse EU-Lieferungen 19% USt

8315 (SKR03) / 4315 (SKR04)

AM 60001

13 221

Erlöse EU-Lieferungen 7%

USt

8310 (SKR03) / 4310 (SKR04)

AM 60002

12 222

Steuerfreie EU- Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG

8125 (SKR03) / 4125 (SKR04)

AM 74000

11 231

Erlöse aus Leistungen nach § 13b UStG

8337 (SKR03) / 4337 (SKR04)

46 201 / 202

(10)

AM 72000 Nicht steuerbare Umsätze

Drittland

8338 (SKR03) / 4338 (SKR04)

AM 62000

- 191

Nicht steuerbare Umsätze EU-Land

8339 (SKR03) / 4339 (SKR04)

AM 64000

- 260

Nicht steuerbare sonstige Leistungen § 18b UStG

8336 (SKR03) / 4336 (SKR04)

AM 34000

47 270

Im anderen EU-Land steuerpflichtige Lieferung

AM 62xxx 10 / 240

10 240

Im anderen EU-Land steuerpflichtige Lieferung sonstige Leistung

AM 64xxx 250

- 250

Elektronische

Dienstleistungen (MOSS / OSS)

AM 50xxx 44 / 280

44 280

Im anderen EU- Mitgliedstaat

steuerpflichtige Lieferung, Ursprungsland nicht Inland

AM 262xxx 241

- 241

Im anderen EU- Mitgliedstaat

steuerpflichtige Lieferung, Ursprungsland nicht Inland, § 3c Abs. 4 UStG

AM 260xxx 242

- 242

Im Inland steuerpflichtige EU-Lieferung,

Ursprungsland nicht Inland, nur OSS

AM 160xxx AM 160001 AM 160002 285 / 286

- 286

(11)

Im Inland steuerpflichtige EU-Lieferung,

Ursprungsland nicht Inland, nicht OSS

AM 162xxx AM 162001 290 / 291

- 291

Im anderen EU- Mitgliedstaat

steuerpflichtige sonstige Leistung, Ursprungsland nicht Inland

AM 264xxx 251

- 251

Im anderen EU- Mitgliedstaat

steuerpflichtige sonstige Leistung, Ursprungsland nicht Inland, § 3a Abs. 5 S.3 UStG

AM 268xxx 252

- 252

Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistung

AM 166xxx AM 166001 295 / 296

- 296

4 Weitere Besonderheiten

 Keine Offene-Posten-Buchführung hinterlegt – Buchung über Personenkonten

 Import von Zahlungseingangsbuchungen

 Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel in den Auswertungen

 Aufhebung der Automatik mit Buchungsschlüssel 40

4.1 Keine Offene-Posten-Buchführung hinterlegt – Buchung über Personenkonten

Wenn Sie keine OPOS-Nutzung in den Stammdaten hinterlegt haben und buchen trotzdem über Personenkonten, können Sie die Zahlungseingangsbuchung nur im Standardbuchungsmodus erfassen. Beachten Sie die Hinweise des vorherigen Abschnitts und erfassen Sie bei Bedarf manuell den korrekten Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel.

4.2 Import von Zahlungseingangsbuchungen

Wenn Sie Zahlungseingangsbuchungen importieren, kann bei der Verarbeitung nicht auf den zu Grunde liegenden Steuersachverhalt zurückgegriffen werden. Prüfen und korrigieren Sie bei Bedarf die betreffenden Buchungen und

(12)

Beim Import von Zahlungseingangsbuchungen mit unterschiedlichen Steuersätzen ist es notwendig, dass je

Steuersatz eine eigene Teil-Zahlungsbuchung mit dem korrekten Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel für den Import vom Exportsystem bereitgestellt wird. Eine automatische Aufteilung auf die Steuersätze beim Import (analog

"Zahlungen buchen") ist nicht möglich.

4.3 Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel in den Auswertungen

Der vom Programm verwendete Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel wird im Belege buchen in der jeweiligen Buchen-Ansicht (Primanota und FIBU-Konto) und auf den Auswertungen in der Spalte BU ausgegeben; auch wenn er nicht explizit erfasst wurde. Somit können Sie genau nachvollziehen, welcher steuerliche Sachverhalt der

Zahlungseingangsbuchung zu Grunde liegt.

4.4 Aufhebung der Automatik mit Buchungsschlüssel 40

Wenn keine Steuer aus der Zahlungseingangsbuchung berechnet werden soll, verwenden Sie den Buchungsschlüssel 40 (Aufhebung der Automatik).

Wenn Sie zusätzlich einen Betrag in der Skontospalte eingegeben haben, wird die Steuerrechnung bei der Verwendung des Buchungsschlüssel 40 auch für die Skontobuchung aufgehoben.

5 Weitere Informationen

 Istversteuerung, Ausgangsrechnung – Buchungsbeispiele (Dok.-Nr. 5305508).

 Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel auswählen (ab 2018) (Dok.-Nr. 9226956).

 Steuerschlüssel / Berichtigungsschlüssel auswählen (bis Buchungsjahr 2017) (Dok.-Nr. 9211457).

 Buchungslogik: Sachverhalte § 13b UStG beim Ist-Versteuerer buchen (Dok.-Nr. 1007335).

Normen:

UStG:20 AO:148 EStG:18 UStG:13b

Schlagwörter:

Belege buchen, Buchführung

Copyright © DATEV eG

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