Dok.-Nr.: 1080673
DATEV-Serviceinformation Hintergrund
Letzte Aktualisierung: 06.08.2021
Relevant für:
DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen
DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact Kanzlei-Rechnungswesen
Rechnungswesen
Rechnungswesen compact Rechnungswesen kommunal
Besondere Regeln und Vereinfachungen für die Buchung der Ist- Versteuerung
Inhaltsverzeichnis 1 Über dieses Dokument 2 Gesetzlicher Hintergrund
3 Programmlogik beim Ist-Versteuerer
3.1 Buchung des Zielverkaufs (Rechnungsausgang) 3.2 Buchung des Zahlungseingangs
3.2.1 Zahlungseingang über "Zahlungen buchen" erfassen – BU-Schlüssel wird automatisch gesetzt
3.2.2 Zahlungseingang über "Standardbuchen" erfassen - manuelle Erfassung des BU-Schlüssels erforderlich 4 Weitere Besonderheiten
4.1 Keine Offene-Posten-Buchführung hinterlegt – Buchung über Personenkonten 4.2 Import von Zahlungseingangsbuchungen
4.3 Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel in den Auswertungen 4.4 Aufhebung der Automatik mit Buchungsschlüssel 40 5 Weitere Informationen
Stand der folgenden Informationen
Vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 gelten die folgenden gesenkten Umsatzsteuersätze:
16 % statt 19 %
5 % statt 7 %
Die Informationen in diesem Dokument werden nicht auf die befristet gesenkten Umsatzsteuersätze angepasst.
Aktuelle Änderungen
06.08.2021 Dokument mit neuen Steuerschlüsseln zum OSS-Verfahren ergänzt.
Umsetzung DATEV-Rechnungswesen-Programme 10.1 (Vollversion, DATEV- Programme 15.0, Bereitstellung 05.08.2021)
1 Über dieses Dokument
Bei der Bearbeitung der Buchführung mit Ist-Versteuerung sind besondere Regeln zu beachten.
Die Ist-Versteuerung - Ausweis der Umsatzsteuer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) erst bei Zahlungseingangsbuchung (Geldfluss) - bezieht sich auf:
steuerpflichtige Umsätze und
steuerfreie inländische Umsätze.
Sonstige Erlöse (z. B. EG-Erlöse, Erlöse gemäß § 13b UStG etc.) und Aufwandsbuchungen (Vorsteuer) werden sofort beim Einbuchen des Umsatzes (unabhängig vom Zuflussprinzip) in der UStVA dargestellt. Die Zahlungsbuchung muss in diesen Fällen ohne Steuerautomatik erfolgen.
Zudem erfahren Sie in diesem Dokument, wie Sie die Bearbeitung der Buchungen mit dem Buchungsmodus Zahlungen buchen vereinfachen.
2 Gesetzlicher Hintergrund
Gemäß § 20 UStG kann eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung) - anstelle nach vereinbarten Entgelten (Soll-Versteuerung) - beantragt werden. Dabei darf der antragstellende Unternehmer im vorangegangenen Kalenderjahr keinen Gesamtumsatz über 600.000,00 EUR (ab 2020) erzielt haben - oder er ist von der Buchführungs- und Abschlussverpflichtung nach § 148 AO befreit - oder er ist Freiberufler im Sinne des § 18 Abs.
1 Nr. 1 EStG.
3 Programmlogik beim Ist-Versteuerer
Steuerpflichtige und steuerfreie inländische Umsätze
Bei der Ist-Versteuerung werden bestimmte Buchungen auf Automatik-Konten oder mit Steuerschlüssel (BU- Schlüssel) programmseitig anders behandelt als bei der Soll-Versteuerung.
Dabei handelt es sich um folgende Buchungen:
Buchung eines Zielverkaufs (Rechnungsausgang) und
die dazu gehörenden Zahlungseingangsbuchungen.
Die Besonderheit beim Ist-Versteuerer liegt darin, dass die Umsatzsteuer beim Zielverkauf automatisch errechnet wird, aber zunächst auf ein Konto Umsatzsteuer nicht fällig gebucht wird.
Erst beim Buchen des Zahlungseingangs (Geldfluss) wird die Umsatzsteuer auf die entsprechenden Konten für die fällige Umsatzsteuer gebucht.
Bei steuerfreien Erlösen wird keine Umsatzsteuer errechnet, der Ausweis in der UStVA erfolgt auch erst bei Buchung des Zahlungseingangs.
Besonderheiten bei einigen Steuersachverhalten
Bei einigen Steuersachverhalten werden die Umsätze trotz der Besteuerungsart Ist-Versteuerung direkt beim Buchen des Zielverkaufs in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ausgewiesen.
Bei der Zahlungseingangsbuchung verwenden Sie den Buchungsschlüssel 40 (Aufhebung der Automatik), damit keine Steuer von Umsatzsteuer nicht fällig auf Umsatzsteuer fällig umgebucht wird.
Wenn die Zahlung mit Skonto erfolgt, muss ein passender Steuerschlüssel erfasst werden.
Beispiele für abweichende Sachverhalte:
Steuerfreie EU-Lieferungen
Nicht steuerbare Umsätze Drittland
Nicht steuerbare Umsätze EU-Land
Nicht steuerbare sonstige Leistungen § 18b UStG
OSS-Sachverhalte
Erlöse aus Leistungen nach § 13b UStG
In folgendem Dokument finden Sie Buchungsbeispiele für Sachverhalte gem. § 13b UStG.
Die Angaben im folgenden Dokument gelten identisch zum § 13b UStG auch für die anderen abweichenden Sachverhalte in dieser Tabelle:
Buchungslogik: Sachverhalte § 13b UStG beim Ist-Versteuerer buchen (Dok.-Nr. 1007335).
3.1 Buchung des Zielverkaufs (Rechnungsausgang)
Ein Zielverkauf liegt für das Programm vor, wenn im Buchungssatz
ein Debitoren-Konto des Kontokorrents enthalten ist (z. B. die Konten 10000 - 69999 oder Konten mit der Funktion 11000)
aus dem Erlöskonto die Umsatzsteuer errechnet wird (Automatik-Konto oder BU-Schlüssel) oder
ein steuerfreier Erlös (Automatik-Konto oder BU-Schlüssel) gebucht wird.
Die Umsatzsteuer wird errechnet und automatisch auf folgende Umsatzsteuer-Sammelkonten gebucht:
1766 (SKR03) / 3816 (SKR04) "Umsatzsteuer nicht fällig 19%"
1761 (SKR03) / 3811 (SKR04) "Umsatzsteuer nicht fällig 7%"
3.2 Buchung des Zahlungseingangs
Eine Zahlungseingangsbuchung liegt vor, wenn im Buchungssatz
ein Debitoren-Konto (Kontokorrent oder ein Konto mit der Funktion 11000) und
ein Geldkonto (Konto mit der Funktion 10000) enthalten ist.
Bei der Verarbeitung der Buchung wird eine Umbuchung der Konten Umsatzsteuer nicht fällig auf die Konten Umsatzsteuer fällig durchgeführt.
Je nachdem, mit welchem steuerlichen Sachverhalt der Zielverkauf gebucht wurde, muss bei der
Zahlungseingangsbuchung ein entsprechender Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel ergänzt werden, damit die richtige Umbuchung der Umsatzsteuer nicht fällig auf die Umsatzsteuer fällig erfolgen kann.
Der Zahlungseingang sollte beim Ist-Versteuerer über den Buchungsmodus Zahlungen buchen erfolgen.
Zahlungseingang über "Zahlungen buchen" erfassen – BU-Schlüssel wird automatisch gesetzt
Zahlungseingang über "Standardbuchen" erfassen - manuelle Erfassung des BU-Schlüssels erforderlich 3.2.1 Zahlungseingang über "Zahlungen buchen" erfassen – BU-Schlüssel wird automatisch gesetzt Wenn die Zahlungseingangsbuchung im Buchungsmodus Zahlungen buchen erfolgt, wird unter Erfüllung aller Voraussetzungen der zur Erlösbuchung passende Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel vom Programm automatisch gesetzt.
Unter folgenden Voraussetzungen schlägt Ihnen Ihr DATEV-Rechnungswesen-Programm bei der
Zahlungseingangsbuchung automatisch den richtigen Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel vor oder teilt die Zahlung auf unterschiedliche Steuersachverhalte auf:
Die Offene-Posten-Buchführung ist in den Mandanten-Stammdaten aktiviert.
Die Erfassungsreihenfolge wurde beachtet. Erfassen Sie zuerst Ausgangsrechnungen (Pflicht), ggf.
Eingangsrechnungen (optional) und erst im Anschluss die Bankbuchungen.
Sie erfassen die Zahlungseingangsbuchung im Buchungsmodus Zahlungen buchen – mit Nutzung der Funktion OPOS-Suche oder Sie erzeugen Buchungssatzvorschläge aus elektronischen Bankkontoumsätzen.
Zusätzlich haben Sie im Belege buchen unter Eigenschaften | Buchungssatz | BU-Schlüssel vorschlagen das Kontrollkästchen BU-Schlüssel automatisch vorschlagen bei Zahlungsbuchungen aktiviert.
Weitere Informationen zum Buchungsmodus Zahlungen buchen im Rahmen der Offene-Posten-Buchführung und zur Funktion BU-Schlüssel automatisch vorschlagen bei Zahlungsbuchungen finden Sie in folgenden Dokumenten:
DATEV-Rechnungswesen-Programme: Zahlungen buchen (Dok.-Nr. 1036102).
Eigenschaften für Belege buchen im Rechnungswesen festlegen (Dok.-Nr. 9211380).
Zahlungseingangsbuchungen mit Skonto – Differenz Konto "Umsatzsteuer nicht fällig"
Wenn Sie bei Ist-Versteuerung den Buchungsmodus Zahlungen buchen und die Skontoprüfung nutzen, können auf dem Konto "Umsatzsteuer nicht fällig" minimale Differenzen entstehen.
Durch die Buchung des Skontobetrags werden zwei Buchungen auf dem Umsatzsteuerkonto ausgelöst. Dadurch wird jeweils aus dem Zahlbetrag und der Skontobuchung ein separater Steuerbetrag errechnet.
Durch die Berechnung kann es aufgrund der kaufmännischen Rundung zu Differenzen kommen. Diese Rundungsdifferenz kann entweder als sonstiger betrieblicher Aufwand oder Ertrag ausgebucht werden.
3.2.2 Zahlungseingang über "Standardbuchen" erfassen - manuelle Erfassung des BU-Schlüssels erforderlich
Wenn die Zahlungseingangsbuchung im Buchungsmodus Standardbuchen erfolgt, wird für die Umbuchung der nicht fälligen Umsatzsteuer automatisch der aktuelle volle Steuersatz unterstellt. Das Programm setzt den BU- Schlüssel 3 / 101 (19% USt) automatisch im Hintergrund.
Handelt es sich um den Zahlungseingang eines Erlöses mit abweichendem Steuersachverhalt, ist der passende BU- Schlüssel manuell zu erfassen.
Beispiel:
Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel beim Buchen des Zahlungseingangs OHNE SKONTO in Abhängigkeit des Erlöskontos der Ausgangsrechnung
Beispiele für häufige Sachverhalte:
Sachverhalt Buchung der Rechnung:
Beispielkonto Funktion
Standard-Steuerschlüssel
Buchung der Zahlung:
ein- und zweistelliger BU- Schlüssel bei der
Buchung des
Zahlungseingangs OHNE Skonto
Buchung der Zahlung:
drei- und vierstelliger BU- Schlüssel bei der
Buchung des
Zahlungseingangs OHNE Skonto
Steuerpflichtige Umsätze 19% USt
8400 (SKR03) / 4400 (SKR04)
AM 80001 3 / 101
3 101
Steuerpflichtige Umsätze 7% USt
8300 (SKR03) / 4300 (SKR04)
AM 80002 2 / 102
2 102
Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff. UStG
8100 (SKR03) / 4100 (SKR04)
AM 83000 181
- 181
Steuerfreie Umsätze V+V § 4 Nr. 12 UStG
8105 (SKR03) / 4105 (SKR04)
AM 83512 184
- 184
Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG
8120 (SKR03) / 4120 (SKR04)
AM 82511 173
- 173
Erlöse EU-Lieferungen 19% USt
8315 (SKR03) / 4315 (SKR04)
AM 60001 221
13 221
Erlöse EU-Lieferungen 7%
USt
8310 (SKR03) / 4310 (SKR04)
AM 60002 222
12 222
Steuerfreie EU- Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG
8125 (SKR03) / 4125 (SKR04)
AM 74000 11 / 231
40 40
Erlöse aus Leistungen nach § 13b UStG
8337 (SKR03) / 4337 (SKR04)
AM 72000
40 40
Nicht steuerbare Umsätze Drittland, Nettobetrag
8338 (SKR03) / 4338 (SKR04)
AM 62000 191
40 40
Nicht steuerbare Umsätze EU-Land, Nettobetrag
8339 (SKR03) / 4339 (SKR04)
AM 64000 260
40 40
Nicht steuerbare sonstige Leistungen § 18b UStG
8336 (SKR03) / 4336 (SKR04)
AM 34000 47 / 270
40 40
Im anderen EU-Land steuerpflichtige Lieferung
AM 62xxx 10 / 240
40 40
Im anderen EU-Land steuerpflichtige sonstige Leistung
AM 64xxx 250
40 40
Elektronische
Dienstleistungen (MOSS / OSS)
AM 50xxx 44 / 280
40 40
Im anderen EU- Mitgliedstaat
steuerpflichtige Lieferung, Ursprungsland nicht Inland
AM 262xxx 241
40 40
Im anderen EU- Mitgliedstaat
steuerpflichtige Lieferung, Ursprungsland nicht Inland, § 3c Abs. 4 UStG
AM 260xxx 242
40 40
Im Inland steuerpflichtige EU-Lieferung,
Ursprungsland nicht Inland, nur OSS
AM 160xxx AM 160001 AM 160002 285 / 286
40 40
Im Inland steuerpflichtige EU-Lieferung,
Ursprungsland nicht Inland, nicht OSS
AM 162xxx AM 162001 290 / 291
- 290 / 291
Im anderen EU- Mitgliedstaat
steuerpflichtige sonstige Leistung, Ursprungsland nicht Inland
AM 264xxx 251
40 40
Im anderen EU- Mitgliedstaat
steuerpflichtige sonstige Leistung, Ursprungsland nicht Inland, § 3a Abs. 5 S.3 UStG
AM 268xxx 252
40 40
Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistung
AM 166xxx AM 166001 295 / 296
- 295 / 296
Beispiel:
Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel beim Buchen des Zahlungseingangs MIT SKONTO in Abhängigkeit des Erlöskontos der Ausgangsrechnung
Sachverhalt Buchung der Rechnung:
Beispielkonto Funktion
Standard-Steuerschlüssel
Buchung der Zahlung:
ein- und zweistelliger BU- Schlüssel bei der
Buchung des
Zahlungseingangs MIT Skonto
Buchung der Zahlung:
drei- und vierstelliger BU- Schlüssel bei der
Buchung des
Zahlungseingangs MIT Skonto
Steuerpflichtige Umsätze 19% USt
8400 (SKR03) / 4400 (SKR04)
AM 80001
3 101
Steuerpflichtige Umsätze 7% USt
8300 (SKR03) / 4300 (SKR04)
AM 80002
2 102
Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff. UStG
8100 (SKR03) / 4100 (SKR04)
AM 83000
- 181
Steuerfreie Umsätze V+V § 4 Nr. 12 UStG
8105 (SKR03) / 4105 (SKR04)
AM 83512
- 184
Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG
8120 (SKR03) / 4120 (SKR04)
AM 82511
- 173
Erlöse EU-Lieferungen 19% USt
8315 (SKR03) / 4315 (SKR04)
AM 60001
13 221
Erlöse EU-Lieferungen 7%
USt
8310 (SKR03) / 4310 (SKR04)
AM 60002
12 222
Steuerfreie EU- Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG
8125 (SKR03) / 4125 (SKR04)
AM 74000
11 231
Erlöse aus Leistungen nach § 13b UStG
8337 (SKR03) / 4337 (SKR04)
46 201 / 202
AM 72000 Nicht steuerbare Umsätze
Drittland
8338 (SKR03) / 4338 (SKR04)
AM 62000
- 191
Nicht steuerbare Umsätze EU-Land
8339 (SKR03) / 4339 (SKR04)
AM 64000
- 260
Nicht steuerbare sonstige Leistungen § 18b UStG
8336 (SKR03) / 4336 (SKR04)
AM 34000
47 270
Im anderen EU-Land steuerpflichtige Lieferung
AM 62xxx 10 / 240
10 240
Im anderen EU-Land steuerpflichtige Lieferung sonstige Leistung
AM 64xxx 250
- 250
Elektronische
Dienstleistungen (MOSS / OSS)
AM 50xxx 44 / 280
44 280
Im anderen EU- Mitgliedstaat
steuerpflichtige Lieferung, Ursprungsland nicht Inland
AM 262xxx 241
- 241
Im anderen EU- Mitgliedstaat
steuerpflichtige Lieferung, Ursprungsland nicht Inland, § 3c Abs. 4 UStG
AM 260xxx 242
- 242
Im Inland steuerpflichtige EU-Lieferung,
Ursprungsland nicht Inland, nur OSS
AM 160xxx AM 160001 AM 160002 285 / 286
- 286
Im Inland steuerpflichtige EU-Lieferung,
Ursprungsland nicht Inland, nicht OSS
AM 162xxx AM 162001 290 / 291
- 291
Im anderen EU- Mitgliedstaat
steuerpflichtige sonstige Leistung, Ursprungsland nicht Inland
AM 264xxx 251
- 251
Im anderen EU- Mitgliedstaat
steuerpflichtige sonstige Leistung, Ursprungsland nicht Inland, § 3a Abs. 5 S.3 UStG
AM 268xxx 252
- 252
Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistung
AM 166xxx AM 166001 295 / 296
- 296
4 Weitere Besonderheiten
Keine Offene-Posten-Buchführung hinterlegt – Buchung über Personenkonten
Import von Zahlungseingangsbuchungen
Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel in den Auswertungen
Aufhebung der Automatik mit Buchungsschlüssel 40
4.1 Keine Offene-Posten-Buchführung hinterlegt – Buchung über Personenkonten
Wenn Sie keine OPOS-Nutzung in den Stammdaten hinterlegt haben und buchen trotzdem über Personenkonten, können Sie die Zahlungseingangsbuchung nur im Standardbuchungsmodus erfassen. Beachten Sie die Hinweise des vorherigen Abschnitts und erfassen Sie bei Bedarf manuell den korrekten Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel.
4.2 Import von Zahlungseingangsbuchungen
Wenn Sie Zahlungseingangsbuchungen importieren, kann bei der Verarbeitung nicht auf den zu Grunde liegenden Steuersachverhalt zurückgegriffen werden. Prüfen und korrigieren Sie bei Bedarf die betreffenden Buchungen und
Beim Import von Zahlungseingangsbuchungen mit unterschiedlichen Steuersätzen ist es notwendig, dass je
Steuersatz eine eigene Teil-Zahlungsbuchung mit dem korrekten Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel für den Import vom Exportsystem bereitgestellt wird. Eine automatische Aufteilung auf die Steuersätze beim Import (analog
"Zahlungen buchen") ist nicht möglich.
4.3 Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel in den Auswertungen
Der vom Programm verwendete Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel wird im Belege buchen in der jeweiligen Buchen-Ansicht (Primanota und FIBU-Konto) und auf den Auswertungen in der Spalte BU ausgegeben; auch wenn er nicht explizit erfasst wurde. Somit können Sie genau nachvollziehen, welcher steuerliche Sachverhalt der
Zahlungseingangsbuchung zu Grunde liegt.
4.4 Aufhebung der Automatik mit Buchungsschlüssel 40
Wenn keine Steuer aus der Zahlungseingangsbuchung berechnet werden soll, verwenden Sie den Buchungsschlüssel 40 (Aufhebung der Automatik).
Wenn Sie zusätzlich einen Betrag in der Skontospalte eingegeben haben, wird die Steuerrechnung bei der Verwendung des Buchungsschlüssel 40 auch für die Skontobuchung aufgehoben.
5 Weitere Informationen
Istversteuerung, Ausgangsrechnung – Buchungsbeispiele (Dok.-Nr. 5305508).
Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel auswählen (ab 2018) (Dok.-Nr. 9226956).
Steuerschlüssel / Berichtigungsschlüssel auswählen (bis Buchungsjahr 2017) (Dok.-Nr. 9211457).
Buchungslogik: Sachverhalte § 13b UStG beim Ist-Versteuerer buchen (Dok.-Nr. 1007335).
Normen:
UStG:20 AO:148 EStG:18 UStG:13b
Schlagwörter:
Belege buchen, Buchführung
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