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Vortrag Wolfgang Schreck und Hermann Schürmann: Änderung der Satzung der BPtK und der Geschäftsordnung der Deutschen Psychotherapeutentage

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Academic year: 2022

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(1)

Änderung der Satzung der BPtK und der Geschäftsordnung des DPT

Wolfgang Schreck und Hermann Schürmann

39. Deutscher Psychotherapeutentag | 19./20. November 2021

(2)

Einführung

Satzungskommission wurde vom Vorstand 2020 eingesetzt

Auftrag der Satzungskommission: Beratung des Vorstandes zu u. a.:

• Inhalten des Antrages auf dem 32. DPT (Beteiligung PiA, Pluralität in Gremien, Dauer von Amtszeiten)

• Berücksichtigung der nach neuem Recht Approbierten in der Satzung

• Möglichkeiten eines digitalen DPT

Vorschläge der Satzungskommission zu digitalen DPT wurden auf dem 38. DPT diskutiert  Anregungen des DPT wurden

(3)

Einführung

Aufgrund der Covid-Gesetzgebung ist es zurzeit möglich, auch ohne entsprechende Regelungen in der Satzung einen elektronischen DPT durchzuführen und die Mitgliederrechte wie Abstimmungen und Wahlen elektronisch auszuüben.

Um die elektronischen Wahlen und Abstimmungen auf einer von den Delegierten selbst beschlossenen Rechtsgrundlage

durchzuführen und den Verfahrensablauf auf dem 39. DPT zu vereinfachen, wurde der TOP Satzungsänderungsanträge

vorgezogen.

(4)

Vorstellung der Anträge, die auf dem 39. DPT

eingebracht wurden

(5)

Durchführung eines digitalen DPT

Regelfall soll der Präsenz-DPT sein

Vorstand entscheidet bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Einvernehmen mit Länderrat, dass der DPT digital stattfindet

Abstimmungen und Wahlen können auch auf digitalen DPT stattfinden

Teilnahme muss mit gängiger EDV-Ausstattung möglich sein

technische Standards müssen vom Vorstand berücksichtigt werden

(6)

Elektronische Abstimmungen und Wahlen auf Präsenz-DPT

Vorteile elektronischer Abstimmungen und Wahlen sollen auch auf Präsenz-DPT genutzt werden

Elektronische Abstimmungen

Abstimmungen erfolgen im Regelfall elektronisch mit Erfassung des Namens der Abstimmenden.

Auf Beschluss der Versammlung kann davon abweichend, z. B.

durch Handaufheben, durch namentlichen Aufruf der Delegierten, schriftlich geheim oder elektronisch ohne Erfassung des Namens

(7)

Elektronische Abstimmungen und Wahlen auf Präsenz-DPT

Elektronische Wahlen

Wahlen erfolgen im Regelfall elektronisch ohne Erfassung des Namens der Wählenden.

Auf Beschluss der Bundesdelegiertenversammlung kann davon abweichend gewählt werden (z. B. schriftlich).

Nur bei schriftlich geheimen Wahlen wird die Wahl durch einen Wahlausschuss durchgeführt.

Diese Regelung soll für alle Wahlen – auch Vorstandswahlen gelten.

(8)

Übersicht der Anträge

Antrag 1 und Antrag 4: Durchführung eines digitalen DPT

 Regelung in der Satzung und damit zusammenhängende Folgeänderungen in der Geschäftsordnung des DPT (GO) Antrag 2: Durchführung elektronischer Abstimmungen

 Regelung in § 11 GO

Anträge 3a und 3b: Durchführung elektronischer Wahlen

 Regelung in § 12 Satzung (Antrag 3a) und § 13 GO (Antrag 3b)

(9)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Referenzen

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