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Benutzungsordnung für die Hochschulbibliothek der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg

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Academic year: 2022

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Benutzungsordnung für die Hochschulbibliothek der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg

Die Benutzung der Hochschulbibliothek der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg richtet sich grundsätzlich nach der Allgemeinen Benutzungsordnung der Bayerischen Staat- lichen Bibliotheken (ABOB) sowie nach der Hausordnung der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die nachfolgende Benutzungsordnung regelt darüber hinaus Verhaltensweisen in den Räumen und Außenanlagen der Bibliothek. Weisungen des Bibliothekspersonals sind zu befolgen. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann des Hauses verwiesen und/oder – befristet oder auf Dauer – von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.

1. Verhalten in der Bibliothek

Benutzerinnen und Benutzer der Bibliothek sollen sich so verhalten, dass

 niemand in seinen berechtigten Ansprüchen beeinträchtigt wird,

 andere nicht behindert oder gefährdet werden,

 der Bibliotheksbetrieb nicht gestört wird,

 Bücher und andere Medien sowie die Einrichtungen der Bibliothek nicht beschädigt oder beschmutzt werden.

Benutzerinnen und Benutzer haften für die von ihnen verursachten Schäden.

2. Mitbringen von Tieren

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

3. Garderobe

Jacken und Taschen dürfen in die Bibliothek mitgenommen werden. Sperrige Gegenstände wie Gepäck, Musikinstrumente etc. sind vor Betreten des Lesesaals in Schließfächern unter- zubringen. Schlüssel für Schließfächer können entliehen werden. Die Fächer sind täglich beim Verlassen der Bibliothek zu leeren bzw. freizugeben. Bei Schließung der Bibliothek werden nicht geleerte Fächer vom Bibliothekspersonal geöffnet und der Inhalt wird als Fundsache behandelt.

Für die Garderobe oder den Verlust mitgebrachter Gegenstände haftet die Bibliothek nicht.

4. Ruhe

In allen der Benutzung dienenden Räumen, besonders im Lesesaal, ist stets Ruhe zu bewahren.

Die Bibliotheksbesucher sollen gegenseitig Rücksicht aufeinander nehmen und sich so ver- halten, dass andere nicht in ihrer Konzentration gestört werden.

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5. Medienentnahme aus dem Bestand

Aus dem Lesesaalbestand entnommene Bücher sind nach Gebrauch an die zutreffende, durch die Standnummer bezeichnete Stelle im Regal zurückzustellen. Zeitschriftenhefte sind in die Auf- bewahrungsboxen zurückzulegen.

6. Essen, Trinken, Rauchen

Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Lesesaal ist mit Ausnahme von Wasser in geschlossenen Flaschen nicht erlaubt. Abfälle sind grundsätzlich in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen besteht im gesamten Haus Rauch- verbot. Dies gilt auch für die Leseterrasse.

7. Verwendung eigener Geräte

Die Benutzung von Mobiltelefonen und Audiogeräten ist im Lesesaal nicht gestattet. Mobiltelefone sind auf lautlos zu stellen. Laptops dürfen benutzt werden, wenn dadurch niemand gestört und der Bibliotheksbetrieb nicht behindert wird.

8. Reservierung von Arbeitsplätzen

Die Reservierung von Arbeitsplätzen und von Gruppenarbeitsräumen ist nicht zulässig. Arbeits- plätze, die mit Büchern und/oder persönlichen Gegenständen belegt sind und längere Zeit nicht genutzt werden, können vom Personal anderen Benutzern oder Benutzerinnen zugewiesen werden.

9. Carrels

Die Glaskabinen im Lesesaal werden nur an Studierende der Hochschule Regensburg zum Zweck und für die Dauer der Anfertigung einer Abschlussarbeit zur Verfügung gestellt.

Bedingung ist, dass die Carrels regelmäßig, d. h. mehrmals pro Woche benutzt werden.

10. Führungen durch Dritte

Führungen durch Dritte bedürfen einer besonderen Genehmigung durch das Ausleihpersonal.

11. Anbringen von Plakaten u. Ä.

Informationsmaterialien dürfen nur mit Zustimmung des Ausleihpersonals und nur an den dafür vorgesehenen Stellen angebracht bzw. ausgelegt werden.

12. Fundsachen

Fundsachen sind an der Ausleihtheke abzugeben. Nicht abgeholte Fundsachen und alle aus nicht fristgerecht geräumten Schließfächern entnommenen Gegenstände werden gemäß BGB (§§ 978 ff.) vorläufig verwahrt.

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13. Kopiergeräte und Buchscanner

Die Bibliothek stellt Kopiergeräte und Buchscanner zum Anfertigen von Vervielfältigungen aus dem Lesesaalbestand zur Verfügung. Jeder Benutzer ist für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen selbst verantwortlich.

14. Kontrollen, Ausweispflicht

Die Bibliothek ist berechtigt, Kontrolleinrichtungen zu installieren und Kontrollen durch das Bibliothekspersonal durchzuführen; dies gilt insbesondere für mitgeführte Gegenstände (Taschen- kontrolle). Das Passieren der Durchgangsschleuse mit nicht vorher verbuchten Büchern ist unter- sagt und kann mit Ausschluss von der Bibliotheksbenutzung geahndet werden. Auf Aufforde- rung durch das Bibliothekspersonal haben sich Benutzerinnen und Benutzer mit Hilfe gültiger Dokumente auszuweisen.

15. Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 15.03.2017 in Kraft.

Regensburg, den

Prof. Dr. Wolfgang Baier

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