• Keine Ergebnisse gefunden

Regensburg, 09. August 2019 Anrechnungen von Leistungen nach der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg § 6 Abs. 4 APO:

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Regensburg, 09. August 2019 Anrechnungen von Leistungen nach der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg § 6 Abs. 4 APO:"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Regensburg, 09. August 2019

Anrechnungen von Leistungen nach der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg

§ 6 Abs. 4 APO:

1Kompetenzen, die außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen sonstiger weiterbilden- der Studien erworben wurden, werden zu Beginn eines Studienabschnitts auf Antrag des oder der Studierenden in einem Studiengang angerechnet, soweit die damit erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten gleichwertig zu den Zielqualifikationen der darauf anzurech- nenden Module sind. 2Für außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kompetenzen ist eine Anrechnung bis zu maximal der Hälfte der vorgeschriebenen Studienleistungen möglich.

3Für standardisierte staatlich anerkannte berufliche Fortbildungen mit Abschlussprüfung legt die Prüfungskommission allgemeingültige Regeln der Anrechnung für den jeweiligen Studiengang fest.

Die Vorgehensweise ist wie folgt:

1. Sie stellen zusammen mit Ihrem Antrag auf Immatrikulation

(oder Wechsel des Studienganges), spätestens aber in den ersten beiden Wochen des ersten Semesters, anhand der Formblätter einen Antrag bei der zuständigen Prü- fungskommission mit einer Beschreibung dessen, was Sie angerechnet haben möchten.

Eine spätere Antragstellung ist grundsätzlich nicht möglich!

2. Sie fügen die entsprechenden Unterlagen bei (Zeugnisse, Bestätigungen).

3. Beratung hierzu erhalten Sie bei dem oder der Vorsitzenden der jeweiligen Prüfungs- kommission.

Regensburg, August 2019

Prof. Dr. Monika Weiderer

(Vorsitzende der Prüfungskommission BASO, BAMU, BASD)

FAKULTÄT ANGEWANDTE SOZIAL- UND GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Benutzung der Hochschulbibliothek der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg richtet sich grundsätzlich nach der Allgemeinen Benutzungsordnung der Bayerischen

(2) Die Pflicht- und Wahlpflichtmodule, ihre Semesterwochenstundenzahl, die Art der Lehr- veranstaltungen, die Prüfungen und studienbegleitenden Leistungsnachweise sowie die

(3) Alle Module sind entweder Pflichtmodule, Wahlpflichtmodule oder Wahlmodule. a) Pflichtmodule sind die Module des Studiengangs, die für alle Studierenden verbindlich sind. b)

(3) Alle Module sind entweder Pflichtmodule, Wahlpflichtmodule oder Wahlmodule. a) Pflichtmodule sind die Module des Studiengangs, die für alle Studierenden verbindlich sind. b)

(2) Alle Module sind entweder Pflichtmodule, Wahlpflichtmodule oder Wahlmodule. a) Pflichtmodule sind die Module im Studiengang, die für alle Studierenden verbindlich sind. b)

(4) Zur Anfertigung der Bachelorarbeit ist nur berechtigt, wer den ersten Studienabschnitt und das Praktikum (Modul Nr. 29 gemäß Anlage Nr. III) des praktischen

(3) Alle Module sind entweder Pflichtmodule, Wahlpflichtmodule oder Wahlmodule. a) Pflichtmodule sind die Module des Studiengangs, die für alle Studierenden verbindlich sind. b)

Anlage: Übersicht über die Module, Leistungsnachweise und Credits im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit – Soziale Dienste an Schulen I. Übersicht über Module, Leistungsnachweise