34 Eigenkontrollmaßnahmen der Überwachung und Nachsorge (Grundwasser- und Bodenluftmonitoring)
34.1 Leistungsbeschreibung (rechtliche / technische Grundlagen)
Die im Leistungsbereich 34 zusammengefassten Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen kommen auf ver- schiedenen Stufen der Altlastenbearbeitung mit unterschiedlicher Zielsetzung zur Ausführung.
Bei altlastverdächtigen Flächen, bei denen mittels der durchgeführten Erkundungsmaßnahmen keine abschlie- ßende Beurteilung der Gefahrenlage erreicht werden konnte, sowie bei Altlasten, die aus technischen und/oder wirtschaftlichen Gründen nicht bzw. erst mittel- bis langfristig saniert werden können, ist durch Überwachungs- maßnahmen sicherzustellen, dass mögliche Veränderungen der Gefahrenlage zeitnah erfasst werden können, um ggfs. umgehend Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen zu können.
Auf der Stufe der Altlastensanierung sind zur Feststellung des Sanierungserfolges der eingeleiteten Dekontami- nations-/Sicherungsmaßnahmen geeignete Kontrolluntersuchungen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 3 BBodSchG sind schädliche Bodenveränderungen und Altlasten „so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen.“ Um eine dauerhafte Beseitigung von Gefahren i.S. des § 4 Abs. 3 BBodSchG sicherzustellen, müssen die ergriffenen Dekontaminations- und/oder Sicherungsmaßnahmen demnach langfristig wirksam sein und ihre Wirksamkeit kontrollierbar sein. Im Anschluss an die Sanierung ist daher im Rahmen der Nachsorge die dauerhafte Einhal- tung der für den jeweiligen Standort festgelegten Sanierungsziele zu überwachen. Die Darstellung der während der Sanierungsphase sowie im Rahmen der Nachsorge und Langzeitüberwachung vorgesehenen Eigenkontroll- maßnahmen zählt zu den verbindlichen Bestandteilen eines Sanierungsplanes gemäß § 13 BBodSchG.
Die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung und Dokumentation der behördlichen Überwachung von altlast- verdächtigen Flächen und Altlasten sowie die Erfolgskontrolle bei kontaminierten Flächen, auf denen Dekonta- minations-, Sicherungs- und/oder Beschränkungsmaßnahmen durchgeführt wurden, ergeben sich aus § 15 BBodSchG:
(1) Altlasten und altlastverdächtige Flächen unterliegen, soweit erforderlich, der Überwachung durch die zuständige Behörde. [...]
(2) Liegt eine Altlast vor, so kann die zuständige Behörde von den nach § 4 Abs. 3, 5 oder 6 Verpflichteten, soweit erforderlich, die Durchführung von Eigenkontrollmaßnahmen, insbesondere Boden- und Wasseruntersuchungen sowie die Einrichtung und den Betrieb von Messstellen verlangen.
Die Ergebnisse der Eigenkontrollmaßnahmen sind aufzuzeichnen und fünf Jahre lang aufzubewahren.
Die zuständige Behörde kann eine längerfristige Aufbewahrung anordnen, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Die zuständige Behörde kann Eigenkontrollmaßnahmen auch nach Durchführung von Dekontaminations-, Sicherungs- und Beschränkungsmaßnahmen anordnen. Sie kann verlangen, dass die Eigenkontrollmaßnahmen von einem Sachverständigen nach § 18 durchgeführt werden.
(3) Die Ergebnisse der Eigenkontrollmaßnahmen sind von den nach § 4 Abs. 3, 5 oder 6 Verpflichteten der zuständigen Behörde auf Verlangen mitzuteilen. Sie hat diese Aufzeichnungen und die Ergebnisse ihrer Überwachungsmaßnahmen fünf Jahre lang aufzubewahren.
Nach Abschluss der Bauausführung von Dekontaminations- und Sicherungsmaßnahmen und Nachweis des Sa- nierungserfolges beginnt die Nachsorge.
Die Nachsorge von Dekontaminations-, Sicherungs- und Beschränkungsmaßnahmen besteht aus Maßnahmen
Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen sind dabei abhängig von den jeweiligen standortspezifischen Randbedingungen, d.h. für jeden Einzelfall ist ein speziell angepasstes Nachsorgeprogramm zu erarbeiten.
• Zu den üblichen Überwachungsmaßnahmen der Wirkungspfade zählen das Grundwasser- oder Bodenluft- monitoring. Im Rahmen des Monitorings werden die genannten Umweltmedien in regelmäßigen Zeitabstän- den beprobt und auf die relevanten Schadstoffparameter analysiert. Langzeitüberwachungen sind insbesonde- re bei Sicherungsmaßnahmen (u.a. Immobilisierung, Oberflächenabdichtung, vertikale Abdichtung, Land- schaftsbau, sowie Umlenkung des Grundwasserstromes bzw. Absenkung des Grundwasserspiegels) sowie bei Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen (z. B. Nutzungseinschränkungen) erforderlich, um das Verhalten der vorhandenen Schadstoffe zu kontrollieren und somit einen wirksamen Schutz der gefährdeten Schutzgü- ter gewährleisten zu können.
• Die übrigen Nachsorgemaßnahmen umfassen den Betrieb von Fassungs- und Behandlungsanlagen, die Un- terhaltung von Bauwerken, die erforderlichen Funktionskontrollen an den Anlagen und Bauwerken sowie al- le Erhaltungs- und Wartungsarbeiten, die im Anschluss an eine Sanierung notwendig werden.
34.2 Kostenermittlung
34.2.1 Abrechnungseinheiten, Kostenkalkulation
In der Kostenkalkulation sind die Abrechnungseinheiten wie folgt vorgesehen:
Leistung Abrechnungseinheit alternativ
Probenahmegerätschaften
an- und abtransportieren, einbauen, umsetzen vorhalten
psch.
Wo
Stck.
Mt
Entnahme von Wasserproben Stck. psch.
Entnahme von Bodenluftproben Stck. psch.
Die Kosten der Eigenkontrollmaßnahmen für das Grundwasser / die Bodenluft sind u. a. abhängig von der An- zahl der zu beprobenden Messstellen, vom anfallenden Sickerwasser- oder Bodenluftvolumen, von der Häufig- keit der Beprobung und vom Schadstoffinventar. Der Kalkulationsansatz umfasst insbesondere den Aufwand für Probenahme und Analytik sowie Ingenieurleistungen (Berichte, Gutachten).
Als jährliche Kosten werden ca. 20 % der Kosten für die Gefährdungsabschätzung angesetzt. Dieser Ansatz geht davon aus, dass keine neuen Feldarbeiten auszuführen sind und dass sich die Überwachung auf ausgewählte, vorhandene Grundwasser- und Bodenluftmessstellen bezieht.
Für bestimmte Maßnahmenvarianten müssen bei einem Variantenvergleich im Rahmen von Sanierungsuntersu- chungen bei einem Kostenvergleich auch die Kosten der Überwachung / Nachsorge über einen längeren Zeit- raum berücksichtigt werden. Die zur Berechnung erforderlichen Methoden (Kostenvergleichsrechnung, Kosten- Wirksamkeitsanalyse und Kosten-Nutzen-Analyse) werden in Band 11 der Schriftenreihe des Landesumweltam- tes NRW „Materialien zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz“ beschrieben.
LEISTUNGSBEREICH
34-00-00* ÜBERWACHUNG / NACHSORGE *
J Ä H R L I C H E B A S I S K O S T E N G R U N D W A S S E R - & B O D E N L U F T M O N I T O R I N G Bezugskosten = Kosten Gefährdungsabschätzung [€] = _________ [€]
Leistung Variable fL [1/a]
Langzeitmonitoring 0,2 Kosten 34-00-00 = (Bezugskosten [€] x fL) = ___________________ €
34.2.2 Leistungsregister
weiterführende Leistungen:
LB 01-00-00 Planung, Überwachung, Dokumentation
LB 11-00-00 Umwelt- und Geotechnische Felduntersuchung, Probenahme LB 12-00-00 Chemisch-physikalische Analytik
LB 20-00-00 Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen LB 21-00-00 Baustelleneinrichtung
LB 22-00-00 Arbeits-, Emission- und Immissionsschutzmaßnahmen LB 24-00-00 Brunnenbau und Pumpversuche
LB 27-00-00 Direkt- / Indirekteinleitung, Versickerung von Grund- und Oberflächenwasser, Prozess- oder Sickerwasser
LB 50-00-00 Fassung und Entnahme von Bodenluft / Deponiegas LB 51-00-00 Behandlung von Bodenluft, Deponiegas und Abluft
LB 52-00-00 Fassung und Entnahme von Grundwasser / Schichtenwasser / Oberflächenwasser LB 53-00-00 Behandlung von Grundwasser, Prozess- oder Sickerwasser
LB 57-40-00 Biologische Bodenbehandlung in-situ LB 60-00-00 Reaktive Systeme
LB 61-00-00 Natural Attenuation
LB 62-00-00 Enhanced Natural Attenuation
LB-AF Nr. Leistungsbereich
34 00 00 Eigenkontrollmaßnahmen der Überwachung und Nachsorge
OZ Text Preis in Euro Daten-
Einh. min max mittel anzahl
34 10 00 Grundwassermonitoring 34 11 00 Baustelleneinrichtung
01 Phasenmessgerät bereitstellen und vorhalten Mt 30,00 30,00 30,00 1 02 Phasenabschöpfungssystem (passiv) einbauen,
vorhalten und betreiben, einschl. wöchentliche Kontrolle und Leerung
Mt 40,00 40,00 40,00 1
03 Probenahmegerätschaften für GW-Probenahme je Messzyklus an- und abtransportieren
Stck. 50,00 767,00 408,50 2 04 Ein- und Ausbau der Probenahmegerätschaften,
Umsetzen von Messstelle zu Messstelle, einschl.
Stck. 10,20 15,00 12,60 2
34 00 00 Eigenkontrollmaßnahmen der Überwachung und Nachsorge
OZ Text Preis in Euro Daten-
Einh. min max mittel anzahl
05 Behälter zum Auffangen des Abpumpwassers je Messzyklus bereitstellen
Stck. 150,00 150,00 150,00 1 06 Aktivkohlefilter bereitstellen zur Reinigung des
abgepumpten Wassers mit Einleitung in Kanalisa- tion, je Messstelle
Stck. 35,00 35,00 35,00 1
34 12 00 Probenahme, Messungen
01 Klarpumpen mittels Unterwasser-Motorpumpe bis zum Erreichen konstanter Vor-Ort-Parameter (mind. 15 min.)
Stck. 30,68 55,00 43,15 4
02 Entnahme von Wasserproben in die für die jeweili- gen Untersuchungsparameter erforderlichen Be- hälter
Stck. 2,00 2,00 2,00 1
03 Entnahme von Grundwasserproben einschl. Klar- pumpen bis zur Konstanz der Vor-Ort-Parameter, Sammeln, Transport und Entsorgung des Pump- wassers,
Transport zum Labor
Stck. 95,00 95,00 95,00 1
04 Entnahme von Grundwasserproben aus Messstel- len mittels Tauchpumpe; Messung GW-Stand;
Bestimmung phys. Parameter (T, pH, LF, O2)
Stck. 12,00 332,34 57,87 62
05 Entnahme von Schöpfproben, einschl. Bestim- mung der Vor-Ort-Parameter
Stck. 10,00 48,57 27,18 23 06 Entnahme von Schöpf- und Zapfproben; Bestim-
mung von Temperatur, pH-Wert, elektr. Leitfähig- keit u. organoleptische Beschreibung
Stck. 10,22 237,75 59,31 13
07 Entnahme von 24 Stunden-Mischproben mit gleichzeitiger Erfassung von Temperatur, pH-Wert und elektr. Leitfähigkeit
Stck. 63,91 *
08 Schichtdickenmessung von aufschwimmenden
Phasen Stck. 10,00 30,70 18,92 5
09 Grundwasserstandsmessungen an GW- Messstellen
Stck. 2,05 40,00 7,82 17
34 13 00 Sonstiges
01 Probentransport eines Messzyklus in ein zertifizier- tes Labor
Stck. 45,00 45,00 45,00 1 02 Entsorgung der abgeschöpften Phase (Heizöl)
durch zertifiziertes Entsorgungsunternehmen
m³ 130,00 130,00 130,00 1
03 Entsorgung des kontaminierten Wassers m³ 130,00 130,00 130,00 1 04 Reinigung der Probenahmegerätschaften mit
Entsorgung der Reinigungsflüssigkeiten
Stck. 20,45 51,13 30,68 3
34 14 00 Dokumentation
01 Dokumentationsbericht halbjährlich in
10-facher Ausfertigung Stck. 153,00 875,00 514,00 2
# keine Kostendaten vorhanden
* Daten aus LB 1997 / 1998
34.3 Literatur
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV vom 17.09.1999), Bundesgesetzblatt Nr. 36 vom 16.07.1999, S.1554.
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Boden- schutzgesetz – BBodSchG vom 01.03.1999), Bundesgesetzblatt I 1998.
ITVA: Handlungsempfehlung „Nachsorge und Überwachung von sanierten Altlasten“. Ingenieurtechnischer Verband Altlasten e.V., Berlin, 2003.
LUA NRW (2000): Anforderungen an die Sanierungsuntersuchung unter Berücksichtigung von Nutzen-Kosten- Aspekten. Materialien zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz, Band 11, Essen, 2000.
LUA NRW: Überwachung, Nachsorge und Eigenkontrolle bei der Altlastenbearbeitung – Ein Leitfaden für die praktische Arbeit in NRW. Materialien zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz, Essen. In Vorbe- reitung.
Odensaß, M., Roth, A., Simon, S.: Überwachung, Eigenkontrolle und Nachsorge nach BBodSchV. In: Franzius, Wolf, Brandt (Hrsg.): Handbuch der Altlastensanierung (HdA), C. F. Müller-Verlag, Heidelberg, 22. Erg.-Lfg., 2. Aufl., Oktober 2000.
UBA: Entwicklung und Validierung eines länderübergreifenden Handlungsrasters bei der Altlastensanierung auf der Grundlage abgeschlossener Sanierungsmaßnahmen – Handlungsraster Altlastensanierung. Ab- schlussbericht zum F&E-Vorhaben 103 40 109/04 des Umweltbundesamtes, Texte 11/98 – Band 2, Umweltbundesamt, Berlin, 1998.
UBA: Erarbeitung von Programmen zur Überwachung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten. Ab- schlussbericht zum F&E-Vorhaben 296 77 816 des Umweltbundesamtes, Texte 96/99, Umweltbundes- amt, Berlin, 1999.
UBA: Abschätzung der Restemissionen von Deponien in der Betriebs- und Nachsorgephase auf Basis realer Überwachungsdaten. Abschlussbericht zum F&E-Vorhaben 1471067 des Bundesministeriums Bildung und Forschung (BMBF), Umweltbundesamt (Hrsg.), Berlin, 1999.
34.4 Information über Leistungsanbieter
Kompetente Leistungsanbieter sind anhand einschlägiger Referenzen auszuwählen.