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4 FMH TARCO-Nomenklatur von Cockpit verabschiedet

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Schweizerische Ärztezeitung

SÄZ – BMS Bulletin des médecins suisses – Bollettino dei medici svizzeri – Gasetta dals medis svizzers

Offizielles Organ der FMH und der FMH Services www.saez.ch

1– 2 3 .1 . 2 01 8

3 Editorial

Die Zukunft selber gestalten! 28 Horizonte Schiffsarzt auf

Expedi tions kreuzfahrten

36 «Zu guter Letzt»

von Erhard Taverna Glücksblasen

4 FMH

TARCO-Nomenklatur von

Cockpit verabschiedet

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INHALTSVERZEICHNIS 1

Redaktion

Dr. med. et lic. phil. Bruno Kesseli, Mitglied FMH (Chefredaktor);

Dipl.-Biol. Tanja Kühnle (Managing Editor);

Dr. med. vet. Matthias Scholer (Redaktor Print und Online);

Isabel Zwyssig, M.A. (koordinierende Redaktorin);

Dr. med. Werner Bauer, Mitglied FMH; Prof. Dr. med. Samia Hurst;

Dr. med. Jean Martin, Mitglied FMH; Anna Sax, lic. oec. publ., MHA;

Dr. med. Jürg Schlup, Präsident FMH; Prof. Dr. med. Hans Stalder, Mitglied FMH; Dr. med. Erhard Taverna, Mitglied FMH;

Redaktion Ethik

PD Dr. theol. Christina Aus der Au; Prof. Dr. med. Lazare Benaroyo, Mitglied FMH; PD Dr. phil., dipl. biol. Rouven Porz

Redaktion Medizingeschichte

Prof. Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann; Prof. Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Ökonomie

Anna Sax, lic. oec. publ., MHA Redaktion Recht

Hanspeter Kuhn, Leiter Rechtsdienst der FMH

FMH

EDITORIAL: Jürg Schlup 3 Die Zukunft selber gestalten! 

TARIFFRAGEN: Christian Oeschger, Patrick Müller

4 TARCO-Nomenklatur von Cockpit verabschiedet Am 29. November 2017 hat bereits die sechste Sitzung des Steuerungsorgans des Projektes TARCO, genannt Cockpit, stattgefunden. Die Cockpit-Delegierten haben anlässlich dieser Sitzung die fast vollständige Nomenklatur der innerhalb der FMH revidierten Tarifstruktur «TARCO» in einer finalen Version verabschiedet.

AKTUELL: Esther Kraft

7 Gesundheitsbezogene Register – Wo steht die Schweiz?

ZENTRALVORSTAND: Jeanine Glarner 8 Nachrichten aus dem Zentralvorstand 9 Personalien

Weitere Organisationen und Institutionen

SELBSTHILFE SCHWEIZ: Pascal Pfister, Conrad Frey

10 Wenn Gleichbetroffene ihr Schicksal in die Hand nehmen

SAMW: Trägerschaft «smarter medicine»

12 «smarter medicine»: die «Top-5-Liste» der SGC

Briefe / Mitteilungen

14 Briefe an die SÄZ

16 Facharztprüfungen / Mitteilungen

FMH Services

17 Stellen und Praxen (nicht online)

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INHALTSVERZEICHNIS 2

Impressum

Schweizerische Ärztezeitung Offizielles Organ der FMH und der FMH Services Redaktionsadresse: Elisa Jaun, Redaktionsassistentin SÄZ, EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 72,

Fax +41 (0)61 467 85 56,

redaktion.saez@emh.ch, www.saez.ch Verlag: EMH Schweizerischer Ärzte- verlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 55, Fax +41 (0)61 467 85 56, www.emh.ch Marketing EMH / Inserate:

Dr. phil. II Karin Würz, Leiterin Marketing und Kommunikation,

«Stellenmarkt/Immobilien/Diverses»:

Matteo Domeniconi, Inserateannahme Stellenmarkt, Tel. +41 (0)61 467 86 08, Fax +41 (0)61 467 85 56,

stellenmarkt@emh.ch

«Stellenvermittlung»: FMH Consulting Services, Stellenvermittlung, Postfach 246, 6208 Oberkirch, Tel. +41 (0)41 925 00 77, Fax +41 (0)41 921 05 86, mail@fmhjob.ch, www.fmhjob.ch Abonnemente FMH-Mitglieder:

FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Elfenstrasse 18, 3000 Bern 15, Tel. +41 (0)31 359 11 11, Fax +41 (0)31 359 11 12, dlm@fmh.ch Andere Abonnemente: EMH Schweize- rischer Ärzteverlag AG, Abonnemente,

Abonnementspreise: Jahresabonne- ment CHF 320.– zzgl. Porto.

ISSN: Printversion: 0036-7486 / elektronische Ausgabe: 1424-4004 Erscheint jeden Mittwoch

© FMH

Die Schweizerische Ärztezeitung ist aktuell eine Open-Access-Publikation.

FMH hat daher EMH bis auf Widerruf ermächtigt, allen Nutzern auf der Basis der Creative-Commons-Lizenz

«Namens nennung – Nicht kommer- ziell – Keine Bearbeitung 4.0 inter- national» das zeitlich unbeschränkte Recht zu gewähren, das Werk zu ver- vielfältigen und zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

ausdrück licher vorgängiger Erlaubnis von EMH und auf der Basis einer schriftlichen Vereinbarung zulässig.

Hinweis: Alle in dieser Zeitschrift pu- blizierten Angaben wurden mit der grössten Sorgfalt überprüft. Die ange- gebenen Dosierungen, Indikationen und Applikationsformen, vor allem von Neuzulassungen, sollten in jedem Fall mit den Beipackzetteln der verwende- ten Medikamente verglichen werden.

Herstellung: Schwabe AG, Muttenz, www.schwabe.ch

Tribüne

STANDPUNKT: Martin Fey

24 Hochspezialisierte Viszeralchirurgie: Zentralisiert oder Carte blanche?

Horizonte

DU FINDEST DEINEN WEG!: Tanja Kühnle 28 Schiffsarzt auf Expeditionskreuzfahrten

STREIFLICHT: Bernhard Gurtner

32 Ein hoffnungsvoller Pillen-Kick: Medication Reconciliation

STREIFLICHT: Norbert Lutz

34 Es geht auch anders in Frankreich Ein neuer Beitrag aus unserer Serie «Ärztinnen und Ärzte als Patienten».

Zu guter Letzt

Erhard Taverna 36 Glücksblasen

BENDIMERAD

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Die Zukunft selber gestalten!

Jürg Schlup

Dr. med., Präsident der FMH

Zum neuen Jahr fragen wir uns häufig, was die Zukunft wohl bringen wird. Wir reflektieren, was gut lief und was wir verbessern könnten – weil wir intuitiv wissen, dass die Zukunft immer ein Kind der Gegenwart [1] ist:

Wir können sie also selten voraussehen, aber häufig be- einflussen.

Was für unsere persönliche Zukunft gilt, trifft auch auf die Zukunft des Arztberufs zu. Bereits heute sind viele gesundheitspolitische Vorstösse aufgegleist, die das Jahr 2018 – und möglicherweise auch langfristig un- sere berufliche Zukunft sowie die Zukunft unseres Be- rufs – prägen werden. Während die Aufmerksamkeit vieler Ärzte den Einbussen durch den zweiten bundes- rätlichen Tarifeingriff gilt und die Frustration nachvoll- ziehbar hohe Wellen schlägt, diskutiert das Parlament bereits die endgültige Abschaffung der Tarifautono- mie zugunsten eines dauerhaften Staatstarifs. Darüber

hinaus sind – getrieben von der Kostendämpfungs- Diskussion – noch mehrere deutlich weitreichendere Regulierungsvorschläge auf dem Weg. Die Einführung ambulanter Operationslisten ohne gleichzeitige Ein- führung einer einheitlichen Finanzierung stationär- ambulant wird die Prämien erhöhen. Dies wird die Be- fürworter eines Globalbudgets für die OKP-finanzierte Gesundheitsversorgung stärken und somit der Ra- tionierung den Weg ebnen. Auch die Pläne zur Zu- lassungssteuerung, die Vorstösse zur Abschaffung der freien Arztwahl und die Qualitätseinforderung über Sanktionen haben das Potential die gesamte Ge- sundheitsversorgung tiefgreifend und nachteilig zu verändern.

Wir sind 2018 also mit einigen Vorhaben konfrontiert, bei deren Umsetzung nicht nur der Patient auf der Strecke zu bleiben droht – auch der freie Arztberuf, wie wir ihn heute kennen, könnte bald der Vergangenheit angehören. Wenn ökonomische Ziele – seien es die der Politik, die der Krankenkassen oder die des Arbeit- gebers – zwischen uns und dem Patienten stehen und unsere ärztliche Berufsausübung bestimmen, werden sich unsere Patienten fragen, was für uns handlungs- leitend ist: ihr Gesundheitszustand oder die Budget-

vorgaben? Ohne Unabhängigkeit ist unsere Glaub- würdigkeit und damit die unverzichtbare Vertrauens- beziehung zu unseren Patienten in Frage gestellt: Wir würden zu Administratoren von Patienten in einer kommerzialisierten Medizin.

Mark Twain sagte einst angeblich «Natürlich kümmere ich mich um die Zukunft. Ich habe vor, den Rest meines Lebens darin zu verbringen [2].» Ich hoffe, Sie halten es genauso. Nur erweisen sich manche Zukunftsent- scheide leider später als kontraproduktiv: Es war die Ablehnung unseres eigenen Tarif-Revisions-Vorschlags in der Urabstimmung im Juni 2016, die der Politik die Vorlage für den zweiten Tarifeingriff lieferte und heute der Weichenstellung in Richtung Staatstarif als Legiti- mation dient. Gleichzeitig haben wir damit unsere Handlungsfähigkeit in einer entscheidenden politi- schen Phase beeinträchtigt.

Was können wir verbessern, damit aus dieser Gegen- wart die bestmögliche Zukunft hervorgeht? Wir müs- sen als Teil der Lösung zusammenfinden! Die Ärzte- schaft ist in der Regel dann erfolgreich, wenn sie geeint auftritt und lösungsorientiert Hand bietet. Dies heisst nicht nur, dass wir angesichts der anstehenden Heraus- forderungen konstruktiv argumentieren und Lösun- gen anbieten. Es heisst auch, dass wir einen gemeinsa- men Tarif vorlegen müssen, auch wenn dieser mit Abstrichen verbunden sein wird. Denn der zweite Tari- feingriff muss schmerzhafter Höhepunkt einer schwie-

rigen Tarifrevision bleiben und darf nicht zur Vorstufe eines noch schlimmeren Staatstarifs werden. Als An- gehörige eines freien Berufs stehen wir in der Verant- wortung, mit Blick auf die politischen Realitäten kons- truktiv an Lösungen zu arbeiten. Ob unsere Freiheit eine Zukunft hat, ist auch abhängig davon, ob wir un- serer Verantwortung gerecht werden.

Literatur

1 «Zukunft ist ein Kind der Gegenwart.» Christoph August Tiedge 2 Mark Twain (1835–1910), eigentlich Samuel Langhorne Clemens,

US-amerikanischer Schriftsteller

Die Ärzteschaft ist dann erfolgreich,

wenn sie geeint und lösungsorientiert auftritt.

Unsere Freiheit hat eine Zukunft, wenn wir unserer Verantwortung gerecht werden.

FMH Editorial 3

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Tarifrevision TARMED – Projekt TARCO

TARCO-Nomenklatur

von Cockpit verabschiedet

Christian Oeschgera, Patrick Müllerb

a Experte, Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife; b Abteilungsleiter Ambulante Versorgung und Tarife

Am 29. November 2017 hat bereits die sechste Sitzung des Steuerungsorgans des Projektes TARCO, genannt Cockpit, stattgefunden. Die Cockpit-Delegierten haben anlässlich dieser Sitzung die fast vollständige Nomenklatur der innerhalb der FMH revidierten Tarifstruktur «TARCO» in einer finalen Version verabschiedet. Dem Entscheid waren neun intensive Monate vorausgegangen, während deren die Ex- perten der FMH in Zusammenarbeit mit allen der Ärzteverbindung angeschlosse- nen Fachgesellschaften die in der Urabstimmung 2016 abgelehnte Tarifstruktur überarbeitet hatten.

Nachdem die abstimmenden Mitglieder der FMH im Juni 2016 den erarbeiteten Revisionsvorschlag für den ambulanten ärztlichen Tarif mehrheitlich abgelehnt hatten, erteilte die Delegiertenversammlung dem Zen- tralvorstand und dem Departement Ambulante Ver- sorgung und Tarife im September 2016 ein neues Mandat zur Fortsetzung der Tarifrevision. Im Februar 2017 starteten die Arbeiten im Rahmen des Projektes TARCO (= TARMED Consensus) mit allen Fachgesell- schaften.

Die FMH-Experten überarbeiteten die einzelnen Kapi- tel in über 30 verschiedenen Arbeitsgruppen mit den zuvor festgelegten und unter allen Fachgesellschaften vernehmlassten sogenannten «Leading-Fachgesell- schaften». Die Ärztinnen und Ärzte revidierten mit den Tarifexperten die Kapitelstruktur, nahmen aber vor allem auch die einzelnen Tarifpositionen ein wei- teres Mal unter die Lupe: In vielen Sitzungen und un- zähligen E-Mails wurden Minutagen nochmals überar- beitet, medizinische Interpretationen ergänzt und umformuliert sowie die «Qualitativen Dignitäten» wie- der eingeführt und auf alle Tarifpositionen festgelegt.

Anders als im Vorgängerprojekt wurde anschliessend jedes Kapitel während sechs Wochen bei den anderen Fachgesellschaften vernehmlasst. Die 500 eingegange- nen Feedbacks wurden an die zuständigen Arbeits- gruppen zurückgespiegelt. Dort wurden alle Rückmel- dungen gesichtet, wo sinnvoll eingearbeitet und an die Fachgesellschaften zurückgemeldet, welche Feedbacks aus welchen Gründen keine Berücksichtigung fanden.

Die Expertengruppe hat es mit diesem Vorgehen ge-

schafft, auf breiter Basis und unter allen beteiligten Fachgesellschaften einen grösstmöglichen Konsens zu erreichen.

Das Cockpit hat sich bewährt

Wesentlich zum Gelingen hat auch die Organisations- struktur beigetragen. Erstmals und anders als im Vor- projekt hat die FMH mit dem Cockpit ein unter allen FMH-Organisationen breit abgestütztes Steuerungsor- gan eingesetzt. Im Cockpit sind folgende Organisatio- nen vertreten:

– Verband Deutschschweizerischer Ärztegesellschaf- ten (VEDAG, 1 Sitz),

– Société Médicale de la Suisse Romande (SMSR, 1 Sitz) – Ordine dei Medici del Cantone Ticino (OMCT, 1 Sitz) – Foederatio Medicorum Psychiatricorum et Psycho-

therapeuticorum (FMPP, 2 Sitze)

– Foederatio Medicorum Chirurgicorum Helvetica (FMCH, 2 Sitze)

– Kollegium für Hausarztmedizin (KHM, 2 Sitze) – Swiss Federation of Specialities in Medicine (SFSM,

2 Sitze)

– Verein der Leitenden Spitalärzte der Schweiz (VLSS, 2 Sitze)

– Schweizerischer Belegärzte-Verband (SBV, 1 Sitz, De- tails siehe unten)

Ebenfalls eingeladen war der Verband der Schweizeri- schen Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO, 2 Sitze). Anerkannte Fachgesellschaften (Anhang 2 der FMH-Statuten), die keinem Dachverband angeschlos-

FMH Tarif fragen 4

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sen sind sowie Organisationen, die gemäss den FMH- Statuten mitspracheberechtigt sind (Anhang 3), wer- den durch den Schweizerischen Belegärzteverband (1  Sitz) repräsentiert. Die involvierten Gesellschaften hatten sich entsprechend darauf verständigt.

Die Cockpit-Delegierten hatten in den vergangenen Monaten in zahlreichen Sitzungen immer wieder über verschiedene Anträge seitens der Arbeitsgruppen bzw.

der Fachgesellschaften zu beraten und trafen insge- samt über 100 Entscheidungen. Gegenstand der Ent- scheide waren Tarifierungsgrundsätze, die Nomenkla- tur oder die «Qualitativen Dignitäten».

Finale Nomenklatur liegt vor

In der sechsten Sitzung des Cockpits Ende November 2017 legte die Expertengruppe mit Ausnahme von zwei Kapiteln («Bewegungsapparat und Handchirurgie»

und «Allgemeine Leistungen im Operationssaal») alle Tarifpositionen den Delegierten zur Genehmigung vor. Gegenüber der Version, die in der Urabstimmung scheiterte, wurden zahlreiche Kapitel erneut überar- beitet. So ist die Gesamtzahl der Positionen nochmals etwas angestiegen (2700 Positionen), liegt aber immer noch signifikant tiefer als im heute gültigen TARMED (aktuell rund 4500 Positionen). Des Weiteren gibt es neu unter anderen auch spezifische Tarifpositionen in den Bereichen «Medizinische Genetik», «Altersmedi- zin», «Hyperbarmedizin», «Infektiologie», «Nephrolo- gie» und «Medizinische Onkologie und Hämatologie».

Das Cockpit hat sämtliche vorgelegten Kapitel verab- schiedet und der Expertengruppe der FMH den Auftrag

erteilt, die Tarifstruktur mit den Tarifpartnern zu ver- handeln. Die beiden noch ausstehenden Kapitel wer- den voraussichtlich in der Cockpit-Sitzung vom 10. Ja- nuar 2018 verabschiedet und werden dann ebenfalls in die Verhandlungen einfliessen.

Verhandlungen mit Tarifpartnern laufen bereits

Innerhalb der ats-tms AG sind die Gespräche auf der Ebene der Kostenmodelle bereits gestartet. Die FMH bzw. ihre Datenlieferanten zur Berechnung der Kos- tensätze – die Ärztekasse und die kantonalen Ärztege- sellschaften sowie die NewIndex AG – sind aufgefor- dert, beim Kostenmodell KOREG grössere Transparenz herzustellen. Um diese Transparenz gewährleisten zu können, laufen aktuell intensive Gespräche, da die Da- ten für die FMH und ihre Mitglieder von hoher Wich- tigkeit sind. Entscheidend ist, dass die FMH keine Ein- zeldaten liefern wird und die aggregierten Daten nur für die Geschäftsstelle der ats-tms AG, nicht aber für die einzelnen Gesellschafter/Tarifpartner einsehbar sind. Zudem soll eine Prüfung der Rohdaten nur über eine unabhängige Treuhandstelle möglich sein.

Aufgrund zahlreicher Rückmeldungen von Fachgesell- schaften hat die FMH die Tarifpartner H+, curafutura und MTK dazu aufgefordert, auch das Kostenmodell INFRA nochmals zu überprüfen. Die Experten haben sich entschieden, nicht alle Sparten-Parameter noch- mals zu kontrollieren und dies auch nicht bei allen IN- FRA-Sparten. Überprüft werden nochmals alle Spar- ten, über die entweder ein grosses Taxpunktvolumen Projektorganisation TARCO.

FMH Tarif fragen 5

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generiert wird oder deren Personal- oder Anlagenut- zungskosten sehr hoch sind. Zudem werden auch Spar- ten nochmals angeschaut, die – verglichen mit den Kostensätzen der TARMED-Version 01.08.00 – eine überproportionale Kostensteigerung aufweisen. Wer- den die Parameter einer Sparte nochmals überprüft, so werden aus Gründen der ganzheitlichen Betrachtung auch die «Nachbarsparten» erneut unter die Lupe ge- nommen.

Weiterer Zeitplan

In den kommenden Wochen wird die FMH neben den Kostenmodellen auch die Nomenklatur mit den Tarif- partnern curafutura, H+ und MTK verhandeln. Dazu sind die Experten der FMH bereits in Kontakt mit der ats-tms AG. Innerhalb der gemeinsamen Organisation wird schon seit längerem über die zentralen Positio- nen aus dem Bereich «ärztliche und nichtärztliche Grundleistungen» sowie über übergreifende Themen wie die Berichts- und Befundungspositionen verhan- delt. Des Weiteren sind Ende letztes Jahr auch die Nomenklatur-Verhandlungen aufgenommen worden.

Die FMH wird zusammen mit den ärztlichen Experten aus den Fachgesellschaften die TARCO-Nomenklatur in die Verhandlungen miteinbringen. Gleichzeitig wird die Kostenträgerseite ihre Forderungen einbringen (z.B. Limitationen).

Die FMH hält am Ziel fest, die revidierte Struktur zu- sammen mit den Tarifpartnern per 30. Juni 2018 beim Bundesrat zur Genehmigung einzureichen. Zuerst muss die Struktur nach erfolgreichen Verhandlungen, im Frühjahr 2018 aber sowohl von der Delegierten- versammlung der FMH sowie anschliessend von der Ärztekammer genehmigt werden.

TARCO als einzige Alternative zum  Amtstarif

Für die FMH ist eine umfassende Gesamtrevision des TARMED, gemeinsam mit allen Ärzteorganisationen und Tarifpartnern, der einzig richtige Weg. Nach dem Tarifeingriff des Bundesrates ist es umso wichtiger, jetzt endlich eine sachgerechte und betriebswirt- schaftliche Tarifstruktur in Kraft zu setzen.

Korrespondenz:

FMH / Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife Baslerstrasse 47 CH-4600 Olten Tel. 031 359 12 30 Fax 031 359 12 38 tarife.ambulant[at]fmh.ch

FMH Tarif fragen 6

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Gesundheitsbezogene Register – Wo steht die Schweiz?

Esther Kraft

Leiterin Abteilung DDQ

Um wissenschaftliche, von Partikulärinteressen unab- hängige Grundlagen schaffen zu können, unterstützen die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH), die Konferenz der Kantonalen Ärztegesellschaf- ten (KKA) sowie NewIndex gemeinsam den For- schungsschwerpunkt Versorgungsforschung am ISPM Bern. Eine Dialoggruppe dient als Informations- und Austauschplattform: Vertreter der Organisationen und der Forschungsgruppen diskutieren regelmässig die laufenden und geplanten Arbeiten im Bereich der Ver- sorgungsforschung. Die gesundheitsbezogenen Regis- ter sind eines der aktuellen Themen der Dialoggruppe.

Qualitativ hochstehende gesundheitsbezogene Register sind u.a. zentral für die Evaluation der Behandlungsqua- lität sowie zur Beurteilung von Versorgungsstrukturen.

Zudem liefern sie wichtige Daten für die Gesundheits- politik und -planung. Entsprechend gewinnen gesund- heitsbezogene Register sowohl in der Schweiz als auch im Ausland immer mehr an Bedeutung.

Die Dialoggruppe (Institut für Sozial- und Präventiv- medizin Bern, FMH, KKA, NewIndex) lädt Sie herzlich zur gemeinsamen Veranstaltung «Gesundheitsbezo- gene Register – Wo steht die Schweiz?» vom 1. Februar 2018 in Bern ein.

Es erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm mit nationalen und internationalen Experten aus der Wissenschaft, der Politik und der Leistungserbrin- gung.

Sie finden das detaillierte Programm und die Anmel- dung unter www.saqm.ch

Wir freuen uns, Sie am 1. Februar 2018 in Bern begrüs- sen zu dürfen.

Bildnachweis FMH

Korrespondenz:

FMH Abteilung DDQ Elfenstrasse 18 CH-3000 Bern 15 Tel. 031 359 11 11 esther.kraft[at]fmh.ch.

FMH Ak tuell 7

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Sitzung vom 19. Oktober 2017

Nachrichten aus dem Zentralvorstand

Jeanine Glarner

Kommunikationsspezialistin, Abteilung Kommunikation der FMH

Zulassungssteuerung – Die Stossrichtung und die Massnahmen der bundesrätlichen Vernehmlassungs­

vorlage zur Neuregelung der Zulassungssteuerung tragen weder zur Kostendämpfung noch zur Verbesse­

rung der Gesundheitsversorgung bei. Der bundesrät­

liche Vorschlag führt zu einem unverhältnismässigen, administrativen Bewilligungs­ und Kontrollapparat.

Insbesondere kritisch beurteilt der Zentralvorstand folgende drei Punkte: 1. Die Ärztedichte ist gemäss dem Helsana Report 2016 als Mengen­ und Steuerungs­

instrument ungeeignet, denn zwischen Ärztedichte und ärztlichen Leistungen am Patienten besteht keine Korrelation. 2. Der Bundesrat verwirft das seit 2013 gel­

tende, wirksame und einfach nachzuweisende Quali­

tätskriterium, wonach Ärztinnen und Ärzte mindes­

tens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben müssen. 3. Der Bundesrat sieht eine Wartefrist von zwei Jahren nach Beendigung der Aus­ und Weiterbildung sowie eine theoretische Prüfung in Bezug auf die notwendigen Kenntnisse des schweizerischen Gesundheitssystems vor. Die FMH hält an ihren drei kumulativ zu erfüllen­

den Qualitätskriterien (3­jährige ärztliche Tätigkeit in der für die Zulassung beantragten Fachdisziplin, Fort­

bildungsnachweis, Sprachkompetenz) für die Zulas­

sung fest. Diese sind einfach anwendbar, und deren Wirksamkeit ist nachgewiesen.

Verordnung zum Heilmittelgesetz – Am 18. März 2016 hat das Parlament die zweite Etappe der Revision des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinpro­

dukte (Heilmittelgesetz [HMG]) verabschiedet. Aufgrund der zahlreichen Änderungen ist auch das Verordnungs­

recht umfassend zu revidieren. Der Zentralvorstand bewertet die Umsetzung auf Verordnungsstufe in wei­

ten Teilen als gelungen, nicht aber was die Regulierung der geldwerten Vorteile und die Abgabe von Arznei­

mitteln der Kategorie B durch die Apotheker betrifft.

Das Parlament wollte Anreize zur Gewährung von Ra­

batten setzen, mit dem Verordnungsentwurf liegt nun aber ein bürokratisches Regelwerk vor, der zudem in

einzelnen Artikeln klar über den gesetzlichen Auftrag hinausgeht. Dies führt zu weniger statt mehr Anreizen.

Der Zentralvorstand hält weiter fest, dass es keine an­

erkannten Algorithmen hinsichtlich der Abgabe ver­

schreibungspflichtiger Humanarzneimittel der Abgabe­

kategorie B durch Apotheker ohne Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung gibt. Im Verordnungsentwurf fehlen die betreffenden Indikationen und die Liste der Arzneimittel. Dies führt dazu, dass sich die FMH nicht mehr wird dazu äussern können, wenn das Departe­

ment die Inhalte später regelt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Antibiotikaresistenzstrategie durch eine erweiterte, unkoordinierte, nicht ärztlich ver­

schriebene Antibiotikaabgabe unterlaufen wird. Eine Abgabe von Antibiotika auf einer schlechteren dia­

gnostischen Grundlage und mit inadäquater Berück­

sichtigung von Begleiterkrankungen ist zu vermeiden.

Wie Zahlen aus dem europäischen Umfeld belegen, führt dies zu einer Zunahme von Antibiotikaresisten­

zen. Die Schweiz würde ihre aktuell gute Position ver­

lieren.

Verordnung zum elektronischen Patientendossier – Der Anhang 4 der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern EDI über das elektronische Patientendossier EPD regelt neu drei Austauschfor­

mate. Der Zentralvorstand begrüsst die Vorgaben für die technische Umsetzung der Austauschformate, wel­

che sich nach den inhaltlichen Anforderungen der In­

terprofessionellen Arbeitsgruppe IPAG richten. Die de­

finierten Austauschformate sind als Meilenstein für eine effiziente und patientenzentrierte Behandlungs­

führung im Kontext des EPD zu erachten. Die FMH weist jedoch auf die Gefahr hin, dass dadurch poten­

tiell mehr sensible Daten der Patienten in einem Doku­

ment erfasst werden, welche nicht mehr durch die Patienten kontrollierbar sind. Dies wird künftig einen enormen Aufwand seitens der Ärzteschaft generieren, den Schutz besonders schützenswerter Personendaten einzuhalten.

Korrespondenz:

FMH Jeanine Glarner Elfenstrasse 18 CH­3000 Bern 15 Tel. 031 359 11 11 Fax 031 359 11 12 kommunikation[at]fmh.ch

FMH Zentralvorstand 8

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Todesfälle / Décès / Decessi Regula Puri-Gwalter (1953), † 2.12.2017, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, 4103 Bottmingen

Praxiseröffnung /

Nouveaux cabinets médicaux / Nuovi studi medici

LU

Mario Portner,

Facharzt für Anästhesiologie und Facharzt für Intensivmedizin, FMH, Praxis für Inva- sive Schmerztherapie, Seehofstrasse 7, 6004 Luzern

NE

Joanna Magdalena Maria Manchuel, Médecin praticien, FMH, avenue du Collège 6–8, 2017 Boudry ZH

Daniela Friedrich,

Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, FMH, Feldstrasse 60, 8180 Bülach

Lina Baldinger,

Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, FMH, Feldstrasse 60, 8180 Bülach

Ärztegesellschaft des Kantons Bern Ärztlicher Bezirksverein Bern Regio Zur Aufnahme als ordentliche Mitglieder haben sich angemeldet:

Patrizia Sager, Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe, FMH, Schänzlistrasse 39, 3013 Bern

Philipp Steiger, Facharzt für Radiologie, FMH, Schänzlihalde 11, 3013 Bern

Einsprachen gegen diese Vorhaben müssen innerhalb 14 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Präsidenten des Ärztlichen Bezirksvereins Bern Regio eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist entscheidet der Vorstand über die Aufnahme der Gesuche und über die allfälligen Einsprachen.

Ärztegesellschaft Thurgau

Zum Eintritt in die Ärztegesellschaft Thurgau hat sich gemeldet:

Michael Eichler, Hussenstrasse 31,

D-78462 Konstanz, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, FMH

Preise / Prix / Premi Sobek-Forschungspreis 2017

Die Roman, Marga und Mareille Sobek-Stif- tung zeichnete am 8. Dezember unter Schirmherrschaft des Wissenschaftsministe- riums Baden-Württemberg zwei Forscher für ihre herausragenden wissenschaftlichen Leistungen in der Multiple-Sklerose(MS)-For- schung aus.

Der 18. Sobek-Forschungspreis, mit 100 000 Euro der europaweit höchstdotierte Preis für MS-Grundlagenforschung, wurde in Stuttgart verliehen an Prof. Dr. med. Dr. h.c.

mult. Ludwig Kappos (64), Chefarzt der Neurologischen Klinik und Poliklinik am Universitätsspital Basel.

Der Sobek-Nachwuchspreis mit 15 000 Euro Preisgeld ging in diesem Jahr an Dr. rer. nat.

Anneli Peters (35), Max-Planck-Institut für Neurobiologie in Martinsried sowie Ludwig- Maximilians-Universität München.

FMH Personalien 9

Personalien

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Erste gesamtschweizerische Studie zur Gemeinschaftlichen Selbsthilfe

Wenn Gleichbetroffene ihr

Schicksal in die Hand nehmen

Pascal Pfistera, Conrad Freyb

a Beauftragter Kommunikation der Stiftung Selbsthilfe Schweiz; b Dr. med.,Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie/Kinder- und Jugendpsychiatrie und  Mitglied der Begleitgruppe des Projektes «Selbsthilfefreundliche Gesundheitsinstitutionen» von Selbsthilfe Schweiz

Heute gibt es in der Schweiz doppelt so viele Selbsthilfegruppen (SGH) wie noch vor 15 Jahren. Entgegen dem Klischee der geselligen Plauderrunde spielen diese eine wichtige Rolle im Gesundheits- und Sozialwesen. Eine neue Studie zeichnet ein umfassendes Bild der schweizerischen Selbsthilfelandschaft und formuliert Hand- lungsempfehlungen an die Akteurinnen und Akteure. Eine Empfehlung sind

«selbsthilfefreundliche Gesundheitsinstitutionen».

Selbsthilfegruppen sind der zentrale Untersuchungsge- genstand einer neuen Studie der Universität Lausanne und der Hochschule Luzern Soziale Arbeitdurch fol- gende Merkmale gekennzeichnet: (a) Die Mitglieder sind durch das gemeinsame Prob lem selber betroffen, (b) Ziel ist die wechselseitige Hilfe in Bezug auf das gemeinsame Problem, (c) es finden regelmässige Treffen statt, (d) die Mitgliedschaft ist freiwillig, (e) die Verantwortung für und die Entscheidung über die Gruppe liegt ausschliess- lich bei den Mitgliedern, (f) es wird eine möglichst gleichberechtigte Zusammenarbeit innerhalb der Gruppe angestrebt und (g) es besteht keine Gewinnori- entierung. Das Forschungsteam hat über 1000 Kontakt- personen von Selbsthilfegruppen ein Fragebogen zuge- stellt. Zusätzlich wurden sechs Fokusgruppen-Interviews mit 46  Teilnehmenden aus den Kantonen Basel-Stadt, Bern, Jura, Schwyz, Tessin und Waadt und zwölf Gesprä- che mit Fachpersonen aus dem Sozial- und Gesundheits- bereich geführt. Daraus werden Schlussfolgerungen zu Bedeutung, Nutzen und Grenzen der Selbsthilfe gezogen und Handlungsempfehlungen für verschiedene Akteure des Gesundheits- und Sozialwesens gegeben.

Entwicklungstendenzen der Selbsthilfe

1981 wurde mit dem «Hinterhuus» in Basel das erste Selbsthilfezentrum gegründet, das sich ausschliesslich der Förderung von Selbsthilfegruppen verschrieb. Im Jahr 2000 wurde unter dem Namen KOSCH die Vorläufer- organisation der Stiftung Selbsthilfe Schweiz ins Leben gerufen, die mittlerweile 20 Selbsthilfezentren in der Schweiz koordiniert. Seither ist die Selbsthilfebewegung markant gewachsen, wie die Studie für den Zeitraum von 2002 bis 2015 nachweist. Die Daten bank von Selbst-

hilfe Schweiz erfasst über 2500 Selbsthilfegruppen mit etwa 43 000 Teilnehmenden. Das sind 32 Teilnehmende pro 100 000 Einwohner. 2004 waren es noch 24. Am höchsten ist dieser Wert mit 55 in der Region Stadt Zü- rich. Das Wachstum hängt auch massgeblich mit der Neugründung von vier neuen Selbsthilfezentren im Tes- sin, der Waadt, im Jura und in Neuenburg zusammen. Es besteht aber nach wie vor ein grosses Wachstumspoten- tial. In Deutschland gibt es zum Vergleich pro Kopf etwa zwei- bis dreimal so viele Selbsthilfegruppen.

Drei Viertel dieser Gruppen können dem Gesundheits- bereich zugeordnet werden, ein Viertel sozialen The- men. Somatische Krankheiten betreffen 40% der Grup- pen, Suchtprobleme 20% und psychische Krankheiten 17%. Im Vergleich zur Erhebung 2004 wurden 69 neue Themen identifiziert. Bei den Gesundheitsthemen führen Demenz (21 neue SHG), rheumatoide Arthritis (15 neue SHG) sowie bipolare Störungen, Borderline und Zwangsstörungen (je 10 neue SHG) die Liste der Neu- gründungen an. Im Bereich der sozialen Themen ist es die Einsamkeit (28 SHG).

Vertiefte Zusammenarbeit mit Gesund- heitsinstitutionen

Die Studie befasst sich auch mit der Organisations- form und Ressourcenausstattung von Selbsthilfe Schweiz und den Selbsthilfezentren, mit ihrer Vernet- zung mit Kooperationspartnern und Institutionen des Sozial- und Gesundheitswesens. Selbsthilfe Schweiz pflegt als Mitglied der Gesundheitsligen-Konferenz (GELIKO) und über die Netzwerkkooperation «Natio- nale Partnerschaften Gemeinschaftliche Selbsthilfe»

eine institutionalisierte Zusammenarbeit mit anderen

1 Lanfranconi L. M., Stremlow J., Ben Salah H., Knüsel R. Gemeinschaftli- che Selbsthilfe in der Schweiz. Bedeutung, Entwicklung und ihr Beitrag zum Gesundheits- und Sozialwesen. Bern:

Hogrefe, August 2017.

→ Die Studie kann bestellt werden unter

www. selbsthilfeschweiz.

ch/studie

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN Selbsthilfe Schweiz 10

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Fachstellen, Gremien und verschiedenen Bundesäm- tern. Die Zentren haben als Drehscheibe für Betroffene und Selbsthilfegruppen eine wichtige Funktion bei der Verbreitung der Selbsthilfebewegung in der Schweiz.

Die häufigsten Kooperationspartner dieser Zentren sind psychiatrische Kliniken/Dienste, Sozialberatungsstel- len, Behinderten- sowie Selbsthilfeorganisationen und Gesundheitsligen. Die vertiefte Zusammenarbeit der Selbsthilfezentren mit Spitälern und psychiatrischen Diensten sollte im Rahmen der psychosozialen Gesund- heit eine wichtige Rolle bei der Stärkung von Betroffe- nen einnehmen – insbesondere bei seltenen oder tabui- sierten Themen. Zu diesem Zweck arbeitet Selbsthilfe Schweiz seit diesem Jahr gemeinsam mit drei Selbsthil- fezentren am Projekt «selbsthilfefreundliche Gesund- heitsinstitutionen». Eine Infobroschüre dazu kann über info[at]selbsthilfeschweiz.ch bestellt werden.

Die Empfehlungen der Studie richten sich auch direkt an Leistungserbringerinnen und Fachpersonen des Ge- sundheitswesens. Übereinstimmend mit den befrag- ten Fachpersonen und den Akteuren aus der gemein- schaftlichen Selbsthilfe wird es als besonders gewinn- bringend erachtet, wenn die Fachpersonen die Mög- lichkeiten und Leistungen von Selbsthilfegruppen besser kennen würden. Dies könnte durch ein gezieltes Thematisieren der Gruppen in der Aus- und Weiterbil- dung von Fachpersonen erreicht werden. Zudem wäre es nützlich, wenn die Fachpersonen in ihrem Arbeits- umfeld vermehrt potenziell interessierte Personen über die Angebote und Leistungen der gemeinschaftli- chen Selbsthilfe informieren. Die Selbsthilfegruppen- teilnehmenden, besonders jene der Angehörigen- Gruppen, fordern eine direktere Zusammenarbeit. Da- mit soll eine bessere Ausrichtung der Interventionen erreicht werden. Die Interaktionen werden als positiv betrachtet, wenn gegenseitiges Verständnis und Res- pekt gegenüber den Anliegen und Zielen beider Seiten herrschen. Gleiches gilt, wenn eine Komplementarität der Beiträge mit einem echten Vorteil für beide Seiten sowie ein wechselseitiger Austausch bestehen. Um ne- gative Interaktionen zu vermeiden, sollten Beurteilun- gen und Wettbewerb weggelassen und die entspre- chenden Rollen zwischen den Fachpersonen und Selbsthilfegruppen definiert werden. Auch sollen die Fachpersonen ihre Interventionen und die herkömm- lichen Arbeitsmodalitäten so anpassen, dass die Grup- pen die ihnen zukommende Rolle erfüllen und ent- sprechend handeln können.

Nutzen und Grenzen

Die Wirkungen, welchen die Mitglieder einer Teil- nahme beimessen, entsprechen den von ihnen er-

wähnten Bedürfnissen und werden von den Fachper- sonen nahezu vollumfänglich bestätigt. Durch die Teilnahme an einer SHG fühlen sich die Mitglieder bes- ser. Sie haben weniger Schuldgefühle und fühlen sich mit einer schwierigen Situation nicht allein gelassen.

Praktische Lösungen können gefunden werden. Für ei- nige bedeutet die Teilnahme auch, die Situation selbst in die Hand zu nehmen und sie nicht einfach zu erlei- den. Eine Teilnehmerin aus Basel: «Man befindet sich in einer Sackgasse, wenn man nicht mehr weiss, was machen. Fachpersonen können zwar helfen, aber die emotionale Seite ist in den Gruppen viel präsenter.»

Wirkung entfaltet die Beteiligung auch auf die Bezie- hung mit anderen. Die Gruppenteilnehmenden verbes- sern ihre Beziehungen mit ihren Nahestehenden. Es werden untereinander neue Beziehungen geknüpft.

Die Beziehungen zu den Fachleuten verbessern sich durch gezielteres Nachfragen und das vermehrte Tref- fen von eigenen Entscheidungen. Zu den Grenzen und Schwierigkeiten gehören gruppeninterne Probleme (zu geringes Engagement, ausbleibende Neumitglie- der), Probleme mit der Funktionsweise und zuneh- mende Individualität (Nichteinhalten der Regeln, schwierige Charaktere) sowie logistische und techni- sche Grenzen (Schwierigkeit, geeignete Räumlichkei- ten zu finden und entfernt wohnende Personen zu Treffen zusammenzuführen, knappe Finanzierung).

Aus Sicht der Fachpersonen kommen auch Wirkungen auf die Gesellschaft als Ganzes hinzu. Die Unterstüt- zung von Selbsthilfegruppen sollte als gesundheitlich relevante Präventionsmassnahme und auch im Sinne der Nachsorge gefördert werden. Die befragten Fach- personen vertreten die Ansicht, dass die Selbsthilfe ei- nen ergänzenden Ansatz zu den professionellen Inter- ventionen darstellt, aber gegenwärtig nicht ausreichend von den medizinischen und sozialen Bereichen geför- dert wird, obwohl auch von einem finanziellen Nutzen in Bezug auf die Gesundheitskosten auszugehen ist.

Die Tatsache, dass die meisten Selbsthilfegruppen we- nig institutionalisiert sind, bedeutet nicht, dass sie bezüglich ihrer behandelten Problematiken losgelöst von den Fachbereichen Medizin, Psychiatrie oder So- zialwesen funktionieren. Die nahezu gleiche Einschät- zung der Wirkungen zeigt, dass ein gewinnbringender Austausch zwischen Selbsthilfegruppen und den fach- lichen Bereichen herrscht. Die Zusammenarbeit mit den Fachleuten ist aber auch nicht ganz frei von Span- nungen. Die Ermächtigung (Empowerment) der Grup- penmitglieder in Gestalt der Anerkennung und der Positionierungsmöglichkeit ermöglicht es ihnen, Gele- genheiten zu schaffen, ihr Erfahrungswissen gegenüber der professionellen Vertreterinnen und Vertretern des Gesundheits- und Sozialwesens zu behaupten.

Korrespondenz:

Selbsthilfe Schweiz Laufenstrasse 12 CH-4053 Basel p.pfister[at]

selbsthilfeschweiz.ch

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN Selbsthilfe Schweiz 11

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«smarter medicine»:

die «Top-5-Liste» der SGC

Trägerschaft «smarter medicine»

Seit vielen Jahren setzt sich die Schweizerische Gesell- schaft für Chirurgie (SGC) dafür ein, dass in der Weiter- und Fortbildung der Chirurgen mit wissenschaftlichen Arbeiten und Messungen der Behandlungsqualität die Versorgung der Bevölkerung zu höchsten Qualitäts- standards garantiert werden kann. In der heutigen Zeit der limitierten finanziellen Mittel müssen Lösungen gefunden werden, um die Produktivität zu verbessern ohne die Qualität der Behandlung zu beinträchtigen.

In dieser Hinsicht erachtet die SGC die «Choosing wisely»-Initiative und die Empfehlungen von «smarter medicine» als eine adäquate Möglichkeit, diesem Ziel näherzukommen.

Für den Bereich der Chirurgie wurde die Top-5-Liste vom American College of Surgeons in Zusammenar- beit mit verschiedenen Partnern verfasst. verfasst. Die SGC hat die amerikanischen Empfehlungen geprüft und auch für die Schweiz für vollumfänglich anwend- bar und vernünftig befunden.

Die Schweizerische Gesellschaft für Chirurgie emp- fiehlt, folgende fünf Interventionen in der Chirurgie zu vermeiden:

1. Führen Sie bei Patienteninnen mit Brustkrebs in Stadium I oder II und klinisch negativem Lymphkno- tenstatus keine axilläre Dissektion ohne vorgängige Sentinel-node-Biopsie durch.

Die Sentinel-node-Biopsie hat sich für die Festlegung der Ausbreitung des Tumors bei befallenen Achsel- lymphknoten bewährt und führt nachgewiesener mas- sen zu geringeren kurz- und langfristigen Nebenwir- kungen. Insbesondere sinkt dank ihr das Risiko eines Lymphödems (dauerhafte Armschwellung) deutlich.

Lassen sich bei der Untersuchung des Sentinel node keine Tumorablager feststellen, so sollten die Achsel- lymphknoten nicht entfernt werden.

Sind ein oder zwei Sentinel nodes noch nicht stark von Krebs befallen, wurde die Patientin brusterhaltend operiert und eine Gesamtbrustbestrahlung sowie eine dem Stadium angemessene systemische Chemothera- pie geplant, so sollten die Achsellymphknoten nicht entfernt werden.

2. Vermeiden Sie diagnostische «Ganzkörper»- Computertomografien (CT) bei Patienten mit gering- fügigem oder Einzeltrauma.

Ein übermässiger Einsatz von «Ganzkörper»-CTs ver- bessert zwar die Früherkennung von Verletzungen und kann sich gar positiv auf die Überlebensrate bei Patienten mit Mehrfachverletzungen auswirken. Den- noch gilt es bei diesen Untersuchungen auch die Strah- lenexposition sowie die dadurch verbundenen Kosten zu berücksichtigen – insbesondere bei Patienten mit Traumata mit geringer Gewalteinwirkung und bei Un- tersuchungsbefunden, die schwere Verletzungen nicht bestätigen können.

3. Vermeiden Sie Darmkrebs-Früherkennungstests bei asymptomatischen Patienten, die eine Lebens- erwartung von weniger als zehn Jahren und keine familiäre oder persönliche Vorbelastung hinsicht- lich kolorektaler Neoplasie aufweisen.

Die Darmkrebsvorsorge führt nachweislich zu einer Senkung der Sterblichkeit bei dieser häufig auftreten- den Erkrankung. Die Darmspiegelung ermöglicht die

Die Kampagne «smarter medicine»

Der neu gegründete Trägerverein verleiht der 2014 in der Schweiz lancierten Initiative «smarter medicine» Aufwind: Nebst medizi- nischen Fach- und Berufsorganisationen unterstützen auch Pa- tienten- und Konsumentenorganisationen die Kampagne. Sie möchten gemeinsam die Öffentlichkeit dafür sensibilisieren, dass bei gewissen Behandlungen weniger Medizin mehr Lebens- qualität für die Betroffenen bedeuten kann.

Sie knüpfen dabei an die erfolgreiche amerikanische Initiative

«Choosing Wisely» an, welche zum Ziel hat, nicht nur «kluge Ent- scheidungen» herbeizuführen, sondern auch die offene Diskus- sion zwischen Ärzteschaft, den Patienten und der Öffentlichkeit zu fördern.

In den nächsten Monaten werden weitere medizinische Fachge- sellschaften sogenannte Top-5-Listen mit unnützen Behandlun- gen in ihrem Fachbereich publizieren.

Weitere Informationen zum Trägerverein und eine Übersicht über die bestehenden Top-5-Listen unter www.smartermedicine.ch

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN SAMW 12

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Erkennung und Entfernung adenomatöser Polypen, ei- ner Vorläuferläsion vieler Krebsarten. Dies verringert die Inzidenzrate der Krankheit im späteren Leben.

Übersteigen die Risiken jedoch den Nutzen, so ist diese Art des Screenings und der Überwachung ungeeignet.

Die mit einer Darmspiegelung verbundenen Risiken nehmen mit dem Alter und der wachsenden Anzahl Begleiterkrankungen zu.

Das Nutzen-Risiko-Verhältnis der Darmkrebsfrüher- kennung oder -überwachung sollte basierend auf frü- heren Vorsorgeuntersuchungen, der familiären Vor- belastung, dem voraussichtlichen Interventionsrisiko, der Lebenserwartung und der Präferenz des Patienten für jeden Fall einzeln eruiert werden.

Korrespondenz:

Trägerverein smarter  medicine c/o SGAIM Monbijoustrasse 43 CH-3001 Bern smartermedicine[at]

sgaim.ch

Zur Ausarbeitung dieser Liste

Das American College of Surgeons bat die Commission on Can- cer, das Committee on Trauma sowie die Advisory Councils for Colon and Rectal Surgery, General Surgery and Pediatric Sur- gery um Empfehlungen im Zusammenhang mit der Choosing- Wisely-Kampagne des American Board of Internal Medicine (ABIM). Die verschiedenen Gremien erhielten eine Beschreibung der Kampagnenziele sowie einen Link zur Website von Choosing Wisely. Darüber hinaus wurden veröffentlichte Empfehlungen von Einrichtungen, die sich bereits an der Kampagne beteiligen, in Gesprächen referenziert und geprüft. Sämtliche Empfehlungen des ACS wurden geprüft und schliesslich fünf Themen ausge- wählt. Die Schweizerische Gesellschaft für Chirurgie hat die vom American College of Surgeons publizierte «Choosing Wisely»- Liste geprüft und sie auch für die Schweiz als vollumfänglich anwendbar und vernünftig befunden.

Eine ausführliche Literaturliste sowie Empfehlungen von weite- ren Medizinischen Fachgesellschaften sind online abrufbar unter www.smartermedicine.ch

4. Vermeiden Sie eine Eintritts- oder präoperative Röntgenuntersuchung bei ambulanten bereits unter- suchten Patienten mit unauffälliger Vorgeschichte.

Ein routinemässiger Röntgenthorax bei der Aufnahme oder vor der Operation ist bei ambulanten Patienten ohne spezifische Hinweise in der Vorgeschichte und/

oder in den Untersuchungsbefunden nicht angezeigt.

Lediglich zwei Prozent solcher Röntgenaufnahmen führen zu einer Behandlungsänderung. Das Erstellen einer Röntgenthoraxaufnahme ist vertretbar, wenn ein Verdacht auf eine akute kardiopulmonale Erkran- kung vorliegt oder im Fall von bekannten stabilen kar- diopulmonaren Erkrankungen bei Patienten über 70, bei denen innerhalb der letzten sechs Monate kein Röntgenthorax erstellt wurde.

5. Führen Sie zur Abklärung einer vermuteten Blind- darmentzündung bei Kindern keine Computertomo- grafie (CT) durch, ohne zunächst eine Ultraschall- untersuchung zu erwägen.

Obwohl eine CT zur Abklärung einer vermuteten Blind- darmentzündung bei pädiatrischen Patienten richtig ist, wird bei Kindern dennoch der Ultraschall als bild- gebendes Verfahren bevorzugt. Bei nicht eindeutigen Ultraschallergebnissen kann eine CT folgen. Dieser An- satz ist kosteneffizient, senkt mögliche Strahlenrisiken und bietet eine hervorragende Diagnosegenauigkeit.

Bei erfahrenen Untersuchern liegen Sensitivität und Spezifität aktuell bei 94 Prozent. Da sich das Fachwis- sen unterscheiden kann, sind Strategien wie die ver- besserte Diagnosekompetenz bei gemeindebasierten Ultraschallangeboten und die Entwicklung eviden- zbasierter klinischer Entscheidungsregeln realistische Ziele auf dem Weg zu besseren Diagnosen ohne CT- Scans.

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN SAMW 13

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TARMED 2018 – empört sich denn niemand?

Dank dem Leserbrief von Christian Larsen in der letzten SÄZ ist es nun endlich auch bei mir angekommen: ab dem 1.1.18 dürfen wir «Leis­

tungen in Abwesenheit des Patienten» neu im Einminutentakt (wie demütigend!) und zu ei­

nem Tarif von gerade mal 120.–/Std. abrech­

nen! Lassen wir uns eigentlich für dumm ver­

kaufen? So weit ist es gekommen, dass wir uns so etwas gefallen lassen. Oder habe ich etwas verpasst, den empörten Aufschrei unserer Verbandsfunktionäre, die uns zu Streik oder geschlossenem Austritt aus dem TARMED aufrufen würden? Jedes Mal werden uns ir­

gendwelche Tarifänderungen als Aufwertung und Verbesserung für uns Hausärzte verkauft und fast jedes Mal ist das gelogen oder zumin­

dest schöngeredet, warten wir weiterhin auf eine bessere, d.h. angemessene Honorierung unserer intellektuellen Leistungen als Grund­

versorger. Seit wann sind unsere Stundenan­

sätze eingefroren, sind es 15 oder eher bereits 20 Jahre? Nun werden sie also auch noch ge­

senkt statt erhöht. Natürlich, wir werden auch diesmal kreative Wege finden, uns an diese neuen Bedingungen anzupassen – so lange bis der letzte Hausarzt ausgestorben ist.

Dazu kommt, dass ein immer grösser werden­

der Personenkreis, der längst nichts mehr mit  der Behandlung von Patienten zu tun hat,  am Kuchen des Gesundheitswesens mit­

verdienen will, von Gesundheitsökonomen und  expandierenden Trustcenters bis hin zu E­Health­ und IT­Spezialisten. Von letzteren sind wir bereits so abhängig, dass wir deren jährli­

che Preiserhöhungen für unsere Wartungsver­

träge zähneknirschend schlucken. Und keiner von denen arbeitet zu Ansätzen unter 200.–/

Std., wenn ich ihn dann notfallmässig brauche.

Einige Ideen dazu hätte ich ja schon, ein eigent­

liches Patentrezept gegen die steigenden Kos­

ten im Gesundheitswesen habe ich aber auch nicht. Ich kann nur sagen: «Herr BR Berset, bei  den Grundversorgern ist nichts mehr zu holen, die Zitrone ist ausgepresst!»

 

Dr. med. Alexander Erlach, Winterthur

Handlungsaufruf an die FMH!

Da nun die schneidende Massnahme von Herrn Berset bald scharf gestellt wird und wir dann ohnehin im Regelfall nur noch 17,5 Mi­

nuten (nicht 20 ...!) vergütet bekommen, wäre es schön, wenn wir diese Zeit dann nicht noch dafür brauchen müssten, den neuen Tarif den Patienten jeweils einzeln zu erklären. Nämlich de facto, dass der bisher gewohnte «Service»

(Zeit für Gespräche und Zuhören, mehrere Anliegen innerhalb der gleichen Konsultation bearbeiten, Patientenfragen konzis beantwor­

ten etc. pp.) nun nicht mehr in gleicher Form geleistet werden kann.

Es wäre daher schön und sinnvoll, wenn wir die knappe Zeit dann  auch für unser Kern­

geschäft aufwenden dürften. Dafür wiederum wäre es hilfreich, wenn eine Information mit genauem Aufzeigen der Konsequenzen für die  Patienten nicht von jedem Arzt einzeln erklär t oder schriftlich aufgesetzt werden müsste, sondern z.B. die FHM eine solche ver­

fassen würde. Zeitnah. Hätte auch mehr Ge­

wicht gegenüber den Patienten als ein «Schriib vom Doktor» ... Ich sehe schon scharfe Diskus­

sionen und verärgerte Kunden vor meinem geistigen Auge aufziehen ...

Wie wär’s?

Susanne Zurfluh, Wittenbach

Sterben und Tod – überreguliert?

Brief zu: Kind C. Revidierte Richtlinien zum Umgang mit Sterben und Tod. Schweiz Ärztezeitung. 2017;98(49):1642–3.

Zwei Erfahrungen:

1. Ein 50­jähriger Unternehmer, Vater von zwei Söhnen, leidet an einer schweren Depres­

sion. Trotz ambulant und stationär durchge­

führter langjähriger Therapie erhängt er sich.

Soll sich der Facharzt vor Gericht verantwor­

ten müssen, weil er keinen FFE veranlasst hat?

Hat seine Urteilsfähigkeit (UF) versagt?

2. Eine noch rüstige Seniorin leidet an einer dementiellen Entwicklung. Nach Bejahung ihrer UF durch zwei Ärzte wird sie in den Frei­

tod begleitet. Warum muss sich der beglei­

tende Arzt vor Gericht verantworten, weil der Rechtsmediziner post mortem die UF der Pa­

tientin in Zweifel zieht?

Laut Kriterien der SAMW­Richtlinien (26 Sei­

ten) setzt eine Freitodbegleitung die UF des Patienten voraus, die, Zitat, «sorgfältig ab­

geklärt werden muss, bei häufig die UF be­

einträchtigenden Zuständen (z.B. psychische Krankheit, Demenz) durch einen entsprechen­

den Facharzt».

Dies entspricht einer weiteren Überregulie­

rung und Medikalisierung des Freitods und ist abzulehnen. Aufgrund meiner Erfahrun­

gen ist jeder Hausarzt und jede betreuende Drittperson genügend qualifiziert, im Regel­

fall die UF eines Patienten zu beurteilen.

Der kürzlich erfolgte Vorstoss eines Rechtsme­

diziners der Universität Bern, dem Hausarzt die Qualifizierung zur Leichenschau abzu­

sprechen und generell eine zweite Leichen­

schau durch die Rechtsmedizin zu veranlas­

sen, tendiert in die gleiche falsche Richtung und ist ebenso abzulehnen.

Dr. med. Bruno Greusing, Past President SGORL, Hals- und Gesichtschirurgie Dr. med. Daniel Preisig, Hausarzt, Past President Kant. Ärztegesellschaft SO

Neue Informationen über Organ­

transplantation

Ich habe mir immer überlegt, was passiert, wenn ich ein Organ gespendet hätte, welches noch lebt in einem andern Körper, und ich in der geistigen Dimension wäre. Da wäre ja dann noch eine Verbindung da. Jetzt weiss ich es. Christina von Dreien hat Klartext gespro­

chen: «Jeder Mensch hat den freien Willen und kann selbst entscheiden. Das hier ist meine Sicht über Organspenden:

Auf der energetischen Ebene ist es so, dass ja in jeder Zelle die Information der Seele gespei­

chert ist. Also die Vorlieben, Abneigungen, das Karma etc. Das geht dann alles zum Emp­

fänger. Der hat das dann.

Der Spender ist dann ziemlich unfrei. Norma­

lerweise geht die Seele des Spenders ja weiter

BRIEFE redak tion.saez@emh.ch 14

Briefe an die SÄZ

Die SÄZ neu auch auf Facebook!

www.facebook.com/saez.ch

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nach dem Tod. Doch einzelne Organe ‘leben’

ja aber noch. Die Seele des Spenders bleibt dann erdgebunden. Sie kann erst ins Licht ge­

hen, wenn alle Organe ‘den Geist aufgegeben haben’.

Wir nehmen auch den Ätherkörper (Energie­

körper, Matrix) mit. Dort sind die Informatio­

nen der Organentnahme abgespeichert. Z.B.

wo die Niere sein sollte, ist dann ein Loch. Das heisst, bei der nächsten Inkarnation würde man ohne das Organ auf die Welt kommen.

Es gibt aber eine gute Nachricht: Man kann den Ätherkörper reparieren. Es gibt für alles eine Lösung. Man kann sie aber nicht auf der­

selben Ebene finden, man muss dafür auf die nächsthöhere Ebene gelangen. Man kann das also feinstofflich lösen.

Man kann zur Quelle gehen und anweisen, dass das repariert wird.»

Bis jetzt wusste man eigentlich nicht, was man tut mit den Organtransplantationen.

Man hat sicher ein Leben gerettet. Aber die Konsequenzen kannte man nicht genau. Das was Christina sagte, finde ich sehr logisch. Sie ist mit einem erweiterten Bewusstsein auf die Welt gekommen, um den Menschen Bewusst­

seinserweiterung und Frieden zu bringen (www.christinavondreien.ch).

Die Motivation unseres Handelns ist ja das Ausschlaggebende. Man muss sich keine Schuldgefühle machen. Wir handeln immer

aus dem Hintergrund unseres Wissens und unserer Erfahrungen. Das habe ich u.a. aus den Nahtoderfahrungen gelernt. Ich habe selbst die Verbundenheit mit der Licht/Liebe erlebt und viele Nahtoderfahrungen studiert und in meinem Buch: «Hinter den Kulissen der Welt, ewige Ruhe?», niedergeschrieben.

Man muss den freien Willen jedes Menschen akzeptieren. Darum finde ich es unzulässig, jedem Menschen, der nicht ausdrücklich fest­

gelegt hat, dass er keine Organentnahme will, ein Organ zu entnehmen. Wir müssten den Paradigmenwechsel endlich durchführen.

Der Geist existiert ewig. Ich habe mich auch ausgiebig mit Physik befasst und bin zum Schluss gekommen, dass Materie in Struktur gebundene Licht/Liebe ist. Jedes Atom kom­

muniziert über die Photonen mit andern Ato­

men. Die Atome haben ein Gedächtnis. Alles ist mit allem verbunden. Wir leben heute zu einem grossen Teil immer noch auf der Ebene der Schlafenden. Das Universum ist keine gros se Maschine, es ist ein grosser Gedanke.

Es ist aber alles eine Frage der Frequenz. Je bedin gungsloser die Liebe, je höher die Fre­

quenz (Prof. William Tiller entwickelte ein feinstoffliches Energiemodell). Jedes Atom schwingt. Prof. Tiller forscht an den Auswir­

kungen gewisser Schwingungen auf unseren Körper. Darin sehe ich die Zukunft.

Ich finde es für Ärzte besonders wichtig, dass sie von einer veralteten materialistischen Lebens anschauung wegkommen. Zum Glück kommen jetzt Kinder mit erweitertem Be­

wusstsein, die für die Welt etwas tun wollen.

Da ist auch der Max Laughan, der sich schon mit 13 ein Labor im Keller des Elternhauses eingerichtet hat und sagte, es töne vielleicht cheesy, aber er wisse schon seit er auf diesem Planeten sei, dass er gekommen sei, um die Menschheit mit einem Gerät, das saubere und freie Energie gewinnen könne, in die Zukunft zu führen. Er hat auch schon ein kleines Gerät für 12 Dollar gebaut, das Radiowellen in Strom verwandeln kann. Er ist in geistigem Kontakt mit Nikola Tesla, wird von ihm inspiriert. Ich freue mich auf diese Jugend.

Dr. med. Hedi Meierhans, Maseltrangen

BRIEFE redak tion.saez@emh.ch 15

Briefe

Reichen Sie Ihre Leserbriefe rasch und bequem ein. Auf un serer neuen Homepage steht Ihnen dazu ein spezielles Ein gabetool zur Verfügung. Da- mit kann Ihr Brief rascher bearbeitet und pu bliziert werden – damit Ihre Meinung nicht untergeht. Alle Infos unter:

www.saez.ch/de/publizieren/leserbrief-einreichen/

Aktuelles Thema auf unserer Website –

www.saez.ch/de/tour-dhorizon

Interview mit Susan Göldi, Dozentin für Kommunikation, FHNW

Unvermeidbar: Bewertungen ärztlicher Leistungen und Institutionen im Netz

Wie Spitäler und Praxen auf das sich verändernde Kommunikations- verhalten reagieren sollten.

Standortbestimmung und Ausblick

Die Resultate der neuesten gfs-Umfrage zum Thema

«Medizinische Fachzeitschriften».

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Facharztprüfung

Facharztprüfung zur Erlangung des Facharzttitels für Pharmazeutische Medizin

Datum der schriftlichen Prüfung: 20. Juni 2018, 9.00–13.00 Uhr

Pharmacenter, Klingelbergstrasse 50, 4056 Basel

Datum der mündlichen Prüfung: 2. Juli 2018, 9.00–12.00 Uhr

Pharmacenter, Klingelbergstrasse 50, 4056 Basel

Anmeldefrist: 30. April 2018

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des SIWF unter www.siwf.ch

→ Fachgebiete → Facharzttitel und Schwer- punkte (Weiterbildung) → Pharmazeutische Medizin

Schweizerische Neurologische Gesellschaft

SNG-Preis 2018

Die Schweizerische Neurologische Gesell- schaft (SNG) verleiht einen Preis im Wert von 5000 Franken für wissenschaftliche Arbeiten in klinischer oder angewandter Grundlagen- forschung auf dem Gebiet der Neurologie und verwandter Gebiete.

Es werden nur Originalarbeiten berücksich- tigt, die akzeptiert, aber noch nicht publiziert sind oder frühestens im Zeitraum beginnend mit der jeweiligen Preisausschreibung bis zur Preisverleihung publiziert werden. Wenigs- tens ein Mitautor der Arbeit muss Mitglied der SNG sein und darf das Alter von 40 Jahren nicht überschritten haben.

Eine vom Vorstand gewählte Jury bewertet die eingegangenen Arbeiten.

Beilagen:

– Motivationsschreiben – CV

Bewerbungsfrist: 31. Mai 2018

Einreichung: Die Unterlagen sind per Post oder in elektronischer Form an die Geschäfts- stelle der SNG einzureichen:

Office SNG, c/o IMK AG, Frau Sandra Caduff, Münsterberg 1, 4001 Basel, swissneuro[at]

imk.ch

Der SNG-Preis wird im Rahmen der Jahres- tagung vom 27./28. September 2018 in Montreux verliehen.

SGIM-Foundation

Preisausschreibung zum Thema

« Nachwuchs in der Allgemeinen Inneren Medizin (AIM)»

Die medizinische Forschungsstiftung SGIM-Foundation lanciert für 2017/2018 eine Preisausschreibung zum Thema «Nachwuchs in der Allgemeinen Inneren Medizin (AIM)».

Die SGIM-Foundation möchte damit Untersuchungen und Studien fördern, welche sich mit allen relevanten Aspekten beschäftigen, die den Arbeitsalltag und die Berufslaufbahn von jungen Ärztinnen und Ärzten in der AIM beeinflussen.

Gemäss verschiedenen Prognosen ist damit zu rechnen, dass infolge Bevölkerungsalte- rung und Pensionierungen/Teilzeitarbeit von Hausärzten und -ärzten in einigen Jahren ein bedeutender Teil der Konsultatio- nen in der ambulanten Grundversorgung nicht mehr abgedeckt werden können.

Obwohl weniger untersucht und der Öffent lichkeit weniger bewusst, herrscht auch bei den Spitalinternist(inn)en ein eklatanter Nachwuchsmangel auf allen Stufen.

Die Folgen dieser Situation bedrohen nicht nur das Fortbestehen des Faches AIM selbst, sondern stellen insbesondere die Aufrecht- erhaltung der Grundversorgung in Praxis und Spital in Frage. Aus diesem Grund lancierte die Schweizerischer Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM) auf verschiedenen Ebene eine Offensive, um eine Laufbahn in der AIM für angehende Fach- ärztinnen und -ärzte attraktiver zu machen.

In diesem Zusammenhang sollen auch die Rahmenbedingungen für den ärztlichen Nachwuchs im gesamten Fachbereich eingehend analysiert werden.

Untersuchungen über Aspekte des Arbeits­

alltages und der Berufslaufbahn

Die SGIM-Foundation – die Forschungsstif- tung der SGAIM – möchte die Nachwuchsför- derung mit einem wissenschaftlichen Impuls unterstützen und schreibt deshalb für 2017/2018 drei Förderpreise für Studienpro- jekte zu diesem für das ganze Fach zukunfts- relevanten Thema aus.

Es sollen gezielt Forschungsprojekte unterstützt werden, die folgende nachwuchs- relevanten Aspekte im stationären und ambulanten Bereich untersuchen:

– Umfragen zu Outcomes wie Arbeitszufrie- denheit (inkl. Weiterbildungsqualität), Well-being, Burnout-Gefahr, Zukunftsper- spektiven, und Karrierewünsche (inkl.

akademische Laufbahn) etc. des allgemein- internistischen Nachwuchses

– Assoziation zwischen Prädiktoren (persönliche Faktoren, Arbeitsumfeld) und den obigen Outcomes

– Beobachtungsstudien zur Qualität und Effizienz von Arbeitsprozessen und Arbeitsmodellen beim Nachwuchs in Spital und Praxis

– Interventionsstudien zur Verbesserung der Qualität/Effizienz von Arbeitsprozessen (z.B. durch Reduktion der Administrativ- last) sowie zur Steigerung von Arbeitszu- friedenheit und Berufsattraktivität beim allgemeininternistischen Nachwuchs Die Projektanträge in englischer Sprache sind bis zum 28. Februar 2018 bei der SGIM-Foun- dation in elektronischer Form einzureichen.

Ein unabhängiger Beirat, der sich aus wissen- schaftlichen Expert(inn)en zusammensetzt, prüft alle Eingaben und wählt die drei besten Projekte aus. Diese werden mit je mit einem Beitrag von CHF 50 000.– unterstützt.

Detaillierte Informationen zur Preisaus- schreibung und zur Einreichung eines Gesu- ches sind unter www.sgaim.ch/foundation zu finden.

Die Bekanntgabe der Preisgewinner/-innen 2017/2018 findet im Rahmen des 3. Frühjahrs- kongresses der SGAIM vom 30. Mai bis 1. Juni 2018 im Congress Center in Basel statt. (Siehe auch www.sgaim.ch/kongress)

Weitere Auskünfte: Prof. Dr. med. Jean-Mchel Gaspoz, Präsident der SGIM-Foundation, oder Bernadette Häfliger Berger, General- sekretärin der SGAIM, Tel. 031 370 40 06 | foundation[at]sgaim.ch.

MITTEILUNGEN 16

Mitteilungen

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Hochspezialisierte Viszeralchirurgie:

Zentralisiert oder Carte blanche?

Martin Fey

Prof. em. Dr. med., Präsident des Fachorgans der IVHSM, GDK, Senior Consultant, Universitätsklinik für medizinische Onkologie, Inselspital und Universität Bern

Mitte Dezember 2017 startete die breit gestreute Anhörung des Zuteilungsberichts zum Thema hoch- spezialisierte Viszeralchirurgie (HSM VISZ) mit den Vorschlägen zur erneuten Zuteilung von HSM-Leis- tungsaufträgen an selektionierte Schweizer Kliniken.

Da dieses Geschäft auf breites Interesse, aber auch auf bisweilen vehemente Kritik stossen mag, ist es oppor- tun, die Steuerung der hochspezialisierten Medizin (HSM) in der Schweiz mit Argumenten zugunsten einer Zentralisierung der HSM VISZ darzustellen.

IVHSM: Grundlagen

Mit der Interkantonalen Vereinbarung über die hoch- spezialisierte Medizin (IVHSM) aller Kantone wurde im Jahre 2008 «im Interesse einer bedarfsgerechten, qualitativ hochstehenden und wirtschaftlich erbrach- ten medizinischen Versorgung die Konzentration der hochspezialisierten Medizin (HSM)» geregelt. Ziel der IVHSM war und ist es, medizinische Bereiche und Leistungen, die durch ihre Seltenheit, ihr hohes Inno- vationspotential, ihren hohen personellen oder tech- nischen Aufwand oder durch komplexe Behandlungs- verfahren gekennzeichnet sind, zu konzentrieren und schrittweise nur wenigen universitären oder multidis- ziplinären Spitalzentren in der Schweiz zuzuteilen. Die IVHSM stützt sich auf Art. 39 des Krankenversiche- rungsgesetzes (KVG), der im Absatz 1 festhält, dass die stationäre medizinische Betreuung zu regeln sei – dar- aus kann abgeleitet werden, dass ambulante Medizin

den IVHSM-Vorgaben nicht unterstehen dürfte, auch wenn dies nicht expressis verbis festgehalten ist.

Die HSM-Gremien sind das Beschlussorgan (BO) und das Fachorgan (FO). Im HSM-BO nehmen die Gesund- heitsdirektoren/-innen (GD) von fünf Universitätskan- tonen, ferner die GD von mindestens zwei Kantonen mit grossen Zentrumsspitälern und von drei weiteren Kantonen Einsitz. Das HSM-FO setzt sich aus medizini- schen Experten/-innen aus dem In- und Ausland zu- sammen. Die Begleitgruppen rekrutieren sich aus Mit- gliedern der entsprechenden Fachgesellschaften. Auf die personelle Zusammensetzung einer Begleitgruppe nehmen weder das FO noch das BO Einfluss. Gestützt auf Anträge der fachlich zuständigen Begleitgruppe identifiziert das FO Indikationen und Eingriffe (mar- kiert durch CHOP- und ICD-Codes) für die Zuordnung zur HSM; der Zuordnungsbeschluss obliegt dem BO. In einem zweiten Schritt legt das FO, beraten durch die Begleitgruppe, die Voraussetzungen und Kriterien fest, welche die Bewerber für die Zuteilung eines HSM-Leis- tungsauftrags zwingend erfüllen müssen. Gestützt auf die Anträge des FO beschliesst das BO schliesslich die HSM-Zuteilung an Spitäler, die die vorgegebenen Krite- rien erfüllen. Selbstverständlich sind breit gestreute Anhörungen in diversen Etappen Pflicht.

Anlässlich der Gründung der IVHSM wurde eine «bei- spielhafte» Liste von medizinischen HSM-Bereichen erstellt, mit dem Hinweis, sie sei keinesfalls abschlies- send. Viele dieser Themen wurden bisher erfolgreich angegangen, so die Transplantationsmedizin, die Be- handlung schwerer Verbrennungen oder die pädiatri- sche Onkologie. Andere Themen aus der «Gründerliste»

wurden bewusst nicht aufgenommen, z.B. die PET-Dia- gnostik (ein ambulanter diagnostischer Service) oder die Behandlung der Augenmelanome (die ohne Zutun der HSM mehrheitlich im CHUV in Lausanne zentriert ist). Noch andere Gebiete, wie die sehr seltenen Opera- tionen zur Geschlechtsumwandlung, boten bisher kei- nen Handlungsbedarf, und «die Molekulargenetik», wiewohl auf der Liste, lässt sich nicht mit CHOP- und ICD-Codes als HSM-Fach eingrenzen.

Résumé

La chirurgie de l’œsophage, du pancréas, du rectum profond et la chirurgie hépatique et bariatrique complexe sont rattachées à la médecine hautement spécialisée (MHS). Un rap- port comprenant des propositions d’attribution de nouveaux mandats de prestations a ré- cemment été rédigé par l’Organe scientifique MHS et approuvé pour audition par l’Organe de décision MHS. L’audition a lieu de la mi-décembre 2017 à la fin janvier 2018. Cet article expose les réserves et les arguments contre la réglementation MHS de la chirurgie viscérale hautement spécialisée en Suisse. Les partisans MHS mettent en avant l’assurance qualité clinique, de bonnes conditions de formation approfondie en chirurgie viscérale ainsi qu’un contexte favorable à la recherche clinique.

TRIBÜNE Standpunk t 24

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