Von körperlicher Aggression bis Cybermobbing:
Erkennen – Vorbeugen – Intervenieren
Herausforderung Gewalt
• erstmals 1997 erschienen
• 2010 grundlegend überarbeitet von Prof. Dr. Britta Bannenberg
• Beitrag von Thomas Grüner über
Erfolgsbedingungen von Mehr-Ebenen- Programmen in der Praxis
• umfangreicher Anhang mit Material zum Einsatz in der Praxis
Handreichung „Herausforderung Gewalt. Von
körperlicher Aggression bis Cybermobbing ”
• Aktuelle Informationen zum Thema Gewalt (Zahlen, Daten & Fakten),
• wissenschaftliche Erkenntnisse
(z. B. Ursachen von Gewalt, Risiko- und
Schutzfaktoren, Normen- und Wertevermittlung),
• Darstellung des Interventionsprogramms nach Dan Olweus,
• Aufzeigen aktueller Probleme (z. B. Handygewalt, Cybermobbing, Umgang mit Amokandrohungen),
• Rechtliche Aspekte,
• Hilfesysteme für Opfer und
• Anhang – Materialien für den Einsatz in der Praxis.
Inhaltliche Schwerpunkte der Handreichung – Überblick
Jungs werfen Steine auf Frau. Attacke aus Langeweile.
Aus Langeweile haben drei Kinder am Montag eine 72-Jährige attackiert. Am Freitag wurden sie gefasst. Die 12-, 13- und 14-jährigen Jungs hatten am Montag das Auto der Frau auf einem Supermarktparkplatz gestoppt.
Einer von ihnen warf bis zu zehn Zentimeter große Steine durch das offene Seitenfenster und verletzte die Frau am Kopf. Die anderen filmten. Als Motiv nannten sie
"lustigen Freizeitspaß und Zeitvertreib".
dpa-Meldung, Ende April 2009 zitiert in der Handreichung Herausforderung Gewalt
Ausgangslage – Fallzahlen 2012
Gefährliche und schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen und Plätzen
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2012 Bundesrepublik Deutschland
Gefährliche und schwere
Körperverletzung auf Straßen, Wegen und Plätzen
Ausgangslage – Tatverdächtige 2012
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2012 Bundesrepublik Deutschland
Zielgruppen der Handreichung
• Lehrkräfte
• Pädagogische Fachkräfte in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit
• Multiplikatoren aus dem Bereich der Lehreraus- und -weiterbildung
Ziele der Handreichung
• Aufzeigen von Mechanismen zur Entstehung von Jugendgewalt,
• Vermittlung von Erfolgsbedingungen für die Umsetzung von gewaltpräventiven Maßnahmen im Schulalltag,
• Stärkung der Handlungssicherheit von Lehrkräften und
• Verbesserung des sozialen Klimas sowie Eindämmung von Gewalt an Schulen.
Einsatzmöglichkeiten der Handreichung
• gezielte Verteilung an Lehrkräfte in Kombination mit Unterstützungsangebot
(z. B. Beratung bei Gewaltvorkommnissen an der Schule oder bei der Entwicklung von Unterrichtseinheiten),
• bei Kooperationsprojekten mit Kultusministerien oder Schulämtern,
• bei Lehrerfortbildungen zum Thema Gewalt,
• zur Unterrichtsvorbereitung für Lehrkräfte,
• als Baustein für die landesinterne Umsetzung eines Gewaltpräventionsprogramms,
• für Multiplikatorenschulungen im Bereich Polizei und Schule und
• Auslage bei geeigneten Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen, an Informationsständen.
• Aktuelle Informationen zum Thema Gewalt (Zahlen, Daten & Fakten),
• wissenschaftliche Erkenntnisse
(z. B. Ursachen von Gewalt, Risiko- und
Schutzfaktoren, Normen- und Wertevermittlung),
• Darstellung des Interventionsprogramms nach Dan Olweus,
• Aufzeigen aktueller Probleme (z. B. Handygewalt, Cybermobbing, Umgang mit Amokandrohungen),
• Rechtliche Aspekte,
• Hilfesysteme für Opfer und
• Anhang – Materialien für den Einsatz in der Praxis.
Inhaltliche Schwerpunkte der Handreichung – Überblick
Intensiv- und Episodentäter
Quelle: Bannenberg/Rössner (Kriminalität in Deutschland) 2005, S. 59. zitiert in Handreichung „Herausforderung Gewalt“, S. 12
Normen- und Wertevermittlung
• Normen muss man lernen.
• Normenlernen und Sozialisation geschieht primär in der Familie.
• Kindergarten und Schule werden als wichtige Instanzen sozialen Zusammenlebens und Erziehens immer bedeutender. Vor allem wenn die Familie ihrem Erziehungs- auftrag nicht nachkommt (bzw. nachkommen kann).
• Normen lernt man durch Regeleinhaltung.
• Unangemessenem und normverletzendem Verhalten (Gewalt, Beleidigungen, Sachbeschädigungen) müssen Grenzen gesetzt werden.
• Die Norm (keine Gewalt) muss gelebt und vorgelebt werden.
• Frühe Intervention ist nötig, wenn Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern auftreten.
Grundstruktur des Normenlernens
Quelle: Handreichung Herausforderung Gewalt, S. 18
Pyramide des sozialen Normenlernens
Quelle: Pyramidenmodell nach Bannenberg/Rössner 2005 zitiert in Handreichung Herausforderung Gewalt, S. 19
Empirische Risikofaktoren für Delinquenzentwicklung
Gezielte Interventionen sind so früh wie möglich erforderlich.
Merkmale des Syndroms der sozialen Bindungslosigkeit (Auszug):
• funktional gestörte Familie
• fehlende Kontrolle und Zuwendung in der Familie
• wechselndes oder gewaltorientiertes Erziehungsverhalten der Eltern
• erhebliche Auffälligkeiten wie Schwänzen und Aggressivität in der Schule
• wechselnde Aufenthaltsorte
• kein Schulabschluss und keine Lehren
• Unfähigkeit zur emotionalen Kommunikation
• …
Schutzfaktoren – einige Beispiele
Risikofaktoren können durch Schutzfaktoren ausgeglichen & neutralisiert werden
• Eine sichere Bindung an eine Bezugsperson (Familienmitglieder, Verwandte, Lehrer, Übungsleiter oder andere Personen)
• Emotionale Zuwendung und zugleich Kontrolle in der Erziehung
• Entwicklung von Mitgefühl und der Fähigkeit, sich in andere Menschen hinein- zuversetzen (Empathie)
• Soziale Unterstützung durch nichtdelinquente Personen
• Erfahrung der Selbstwirksamkeit bei nicht-delinquenten Aktivitäten (z. B. Sport, Musik oder sonstige Hobbys)
• Aktives, prosoziales Bewältigungsverhalten von Konflikten
• …
• Aktuelle Informationen zum Thema Gewalt (Zahlen, Daten & Fakten),
• wissenschaftliche Erkenntnisse
(z. B. Ursachen von Gewalt, Risiko- und
Schutzfaktoren, Normen- und Wertevermittlung),
• Darstellung des Interventionsprogramms nach Dan Olweus,
• Aufzeigen aktueller Probleme (z. B. Handygewalt, Cybermobbing, Umgang mit Amokandrohungen),
• Rechtliche Aspekte,
• Hilfesysteme für Opfer und
• Anhang – Materialien für den Einsatz in der Praxis.
Inhaltliche Schwerpunkte der Handreichung – Überblick
Teufelskreislauf Bullying an Schulen nach
Hanewinkel/Knaak
Teufelskreislauf Bullying an Schulen nach
Hanewinkel/Knaak
Teufelskreislauf Bullying an Schulen nach
Hanewinkel/Knaak
Mehr-Ebenen-Programm gegen Gewalt an Schulen
• Interventionsprogramm nach Dan Olweus zeigt empirisch die beste gewalt- und aggressionsreduzierende Wirkung – und dabei ohne Verdrängungseffekte.
• Ziel: Schaffung einer schulischen Umgebung, die auf der einen Seite von Wärme und Anteilnahme gekennzeichnet ist, auf der anderen Seite aber feste Grenzen gegen inakzeptable Verhaltensweisen setzt.
• Bei Grenzüberschreitungen und Regelverletzungen werden konsequent nicht- körperliche, die Persönlichkeit des Täters nicht angreifende Strafen angewendet.
• Lehrer und Eltern sollen als positive Autorität handeln, Opfern beistehen, die Regelverletzung benennen und den Konflikt austragen.
Konzept & Ziele des Interventionsprogramms von Olweus
Hauptziel: „Restrukturierung des sozialen Umfeldes”
• Fragebogenerhebung, ob und in welchem Umfang ein Bullying-Problem an der Schule besteht (Fragebogen zum Klassenklima unter www.polizei-
beratung.de/herausforderung-gewalt herunterladbar)
• aktive Beteiligung der Eltern und Lehrer, Grundbotschaft „Gewalt wird bei uns nicht akzeptiert“
• Schüler entwickeln gemeinsam klare Regeln gegen Gewalt und Konsequenzen – Lehrer überwachen Regeleinhaltung
• Unterstützung und Schutz der Opfer, Aufbrechen der „schweigenden Mehrheit“
Wirkungen des Interventionsprogramms nach Olweus
• Rückgang des Bullying um 50 Prozent (Laufzeit acht bzw. 20 Monate)
• Keine Verlagerung der Gewalt aus der Schule auf den Schulweg
• Deutliche Verringerung im allgemeinen antisozialen Verhaltens, wie z. B.
Vandalismus oder Schulschwänzen
• Verbesserung des Sozialklimas in der Klasse
• Verringerung der Anzahl neuer Opfer
Erfolgsbedingungen von Mehr-Ebenen-Programmen zur Gewaltprävention – Auszug
• Prävention von Gewalt funktioniert nur, wenn alle Verantwortlichen „an einem Strang ziehen“,
• koordiniertes Zusammenwirken von Lehrkräften (einheitlicher Präventions-ansatz in der Schule),
• Abstimmung mit weiteren wichtigen sozialen Akteuren wie z. B. Vertreter von Kommunen, Vereinen, Jugendamt und Polizei sowie
• Dauerhaftigkeit, denn Gewaltprävention funktioniert nur, wenn sie auf Dauer gelebt wird und den
Projektcharakter verliert.
Umsetzung in der Praxis: „Erfolgsbedingungen von Mehr-Ebenen-Programmen zur Gewaltprävention“
Die wichtigsten Bausteine einer gewaltpräventiven Arbeit an Schulen (siehe nachfolgendes Schaubild):
• Regeln des Zusammen-Arbeitens,
• Regeln des Zusammen-Lebens (Kommunikationsregeln),
• Mediation und
• Täter-Opfer-Ausgleich.
(Thomas Grüner, zitiert in Handreichung „Herausforderung Gewalt“ S. 59 ff.)
Quelle: Thomas Grüner zitiert in der Handreichung „Herausforderung Gewalt“, S. 86
Umsetzung in der Praxis: „Erfolgsbedingungen von Mehr-Ebenen-Programmen zur Gewaltprävention“
Zu einer erfolgreichen Umsetzung in die Praxis gehören auch:
• Elternarbeit,
• Fortbildung,
• Schritt für Schritt Umsetzung
• Externe Begleitung, wie z. B. Supervision
(Thomas Grüner, zitiert in Handreichung „Herausforderung Gewalt“ S. 59 ff.)
• Aktuelle Informationen zum Thema Gewalt (Zahlen, Daten & Fakten),
• wissenschaftliche Erkenntnisse
(z. B. Ursachen von Gewalt, Risiko- und
Schutzfaktoren, Normen- und Wertevermittlung),
• Darstellung des Interventionsprogramms nach Dan Olweus,
• Aufzeigen aktueller Probleme (z. B. Handygewalt, Cybermobbing, Umgang mit Amokandrohungen),
• Rechtliche Aspekte,
• Hilfesysteme für Opfer und
• Anhang – Materialien für den Einsatz in der Praxis.
Inhaltliche Schwerpunkte der Handreichung – Überblick
Definition Cyberbullying/Cybermobbing
Cyberbulling kann definiert werden als:
„Grausamkeit gegenüber anderen durch Ver- senden oder Veröffentlichen von verletzenden Inhalten oder durch Angriffe in anderen Formen sozialer Grausamkeit, bei denen das Internet oder andere digitale Techniken genutzt werden.
(nach Willard 2006)
Quelle: Willard, Nancy: Cyberbulling and Cyberthreats:Responding to the Challenge of Online Social Cruelty, Threats an Distress. Center for Safe and Responsibile Internet Use (Eds.). Eugene 2006
Ergebnisse der JIM*-Studie 2012
Probleme im Internet – Opfer von Verleumdungen und Peinlichkeiten
• 15 Prozent der 12- bis 19-jährigen Jugendlichen bestätigen, dass über sie selbst schon einmal etwas Falsches oder Boshaftes im Internet verbreitet wurde.
• Besonders betroffen sind die mittleren Altersgruppen
‣
14-15 Jahre: 19 %‣
16-17 Jahre: 17 %und Jugendliche (12-19 Jahre) mit Hauptschulhintergrund: 22 %
•
16 Prozent gaben an, dass schon einmal peinliche oder beleidigende Fotos und Videos ohne vorherige Erlaubnis ins Internet gestellt wurden.Quelle: JIM-Studie 2012, S. 38/39 unter http://www.mpfs.de/index.php?id=527
*JIM = Jugend, Information, (Multi)Media; Studie des medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest; www.mpfs.de
Ergebnisse der JIM*-Studie 2012
Probleme im Internet – Cybermobbing
*JIM = Jugend, Information, (Multi)Media; Studie des Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest
„Cybermobbing unter Schülern ist gravierendes Problem ”
Ergebnisse einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker-KK
• Mehr als jeder dritte Jugendliche war schon einmal Opfer des Mobbings via Internet. Jeder Zehnte ist nach eigener Aussage selbst schon einmal Täter gewesen.
• Jeder Fünfte hält es für wahrscheinlich, selbst einmal zum Täter zu werden. Die Bereitschaft derjenigen, die das Internet täglich mehr als drei Stunden nutzen, selbst zum Mobber zu werden, ist deutlich höher als die des Durchschnitts.
• Art des Mobbing laut der Studie:
‣
Drohungen u. Beleidigungen (18 Prozent)‣
Üble Nachrede (13 Prozent)‣
Identitätsmissbrauch (8 Prozent)‣
unberechtigter Weitergabe privater Mails oder Fotos (3 Prozent).Quelle: Deutsches Ärzteblatt, 30.08.2011 unter www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=47147
Medienpaket „Abseits?!“ – Filme zur Gewaltprävention
Sechs Episoden thematisieren Gewalt und Mobbing unter Schülern Die sechste Episode „Handygewalt“ beschreibt in
einer fünfminütigen Episode den Übergriff einer Gruppe von vier Jugendlichen auf einen
Gleichaltrigen. Dieser sucht dank der Unterstützung einer Mitschülerin Hilfe bei Eltern und Polizei und kann sich so erfolgreich gegen die Täter wehren.
Ziele:
‣
Förderung der Empathiefähigkeit bei Tätern,‣
Aufzeigen von Handlungsoptionen für Opfer sowie‣
Aktivierung des Zeugen- und Helferverhaltens bei Mitschülern.Spielfilm Netzangriff aus der Reihe Krimi.de
Jugendkrimi thematisiert Cybermobbing
Der Film erzählt die Geschichte eines jungen Mädchens, das zum Opfer von Cybermobbing wird. Klara verliert ihr Handy und plötzlich tauchen in einer Internet-Community Fotos von ihr in Unterwäsche auf. Die Fotos hatte sie aus Spaß mit Freundinnen gemacht und auf dem Handy gespeichert. In der Community beginnt ein gnadenloses Mobbing gegen Klara.
Im Film wird deutlich:
‣
Cybermobbing ist nicht nur moralisch verwerflich sondern auch illegal.‣
Straftatbestände der Beleidigung, üblen Nachrede oder Verleumdung können erfüllt sein mitentsprechenden strafrechtlichen Folgen.
Zusätzliche Workshop-Module im Internet als Download verfügbar: www.polizei-beratung.de/netzangriff.
Umgang mit Amokandrohungen
• Wissenschaftliche Informationen,
• Parallelen aus der Einzelfallanalyse bisheriger Taten und
• Fragekomplex zur Einschätzung des Gefährdungspotentials eines Schülers.
• Aktuelle Informationen zum Thema Gewalt (Zahlen, Daten & Fakten),
• wissenschaftliche Erkenntnisse
(z. B. Ursachen von Gewalt, Risiko- und
Schutzfaktoren, Normen- und Wertevermittlung),
• Darstellung des Interventionsprogramms nach Dan Olweus,
• Aufzeigen aktueller Probleme (z. B. Handygewalt, Cybermobbing, Umgang mit Amokandrohungen),
• Rechtliche Aspekte,
• Hilfesysteme für Opfer und
• Anhang – Materialien für den Einsatz in der Praxis.
Inhaltliche Schwerpunkte der Handreichung – Überblick
Sanktionen im Jugendstrafrecht – Auszug aus dem JGG
Zivilrechtliche Haftung
Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren haften für den von ihnen angerichteten Schaden, wenn sie bei Begehung der Tat „die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit
erforderliche Einsicht“ hatten.
Haftungsansprüche bewirken, dass der Betroffene bereits Schulden hat, bevor er ins Berufsleben eintritt.
Diese Ansprüche können bis zu 30 Jahren aufrechterhalten werden.
§ 823 Abs. 1 BGB „Schadensersatzpflicht“
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.“
§ § §
Zivilrechtliche Haftung
§ 828 BGB „Minderjährige“
(1)Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2)Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer
Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
(3)Wer das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seiner
Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.
• Aktuelle Informationen zum Thema Gewalt (Zahlen, Daten & Fakten),
• wissenschaftliche Erkenntnisse
(z. B. Ursachen von Gewalt, Risiko- und
Schutzfaktoren, Normen- und Wertevermittlung),
• Darstellung des Interventionsprogramms nach Dan Olweus,
• Aufzeigen aktueller Probleme (z. B. Handygewalt, Cybermobbing, Umgang mit Amokandrohungen),
• Rechtliche Aspekte,
• Hilfesysteme für Opfer und
• Anhang – Materialien für den Einsatz in der Praxis.
Inhaltliche Schwerpunkte der Handreichung – Überblick
Jede Schule als staatliche Institution muss den Schutz der individuellen Grundrechte wie körperliche
Unversehrtheit, Freiheit und Ehre ihrer Schüler
gewährleisten und entsprechende Vorkehrungen zum Opferschutz im Sinne von Prävention, Intervention und Opferhilfe treffen, die es den Betroffenen ermöglichen, sich gegen Schikanen und Ausgrenzung zu wehren sowie Unterstützung und Hilfe bei Lehrern, Eltern und Mitschülern zu finden.
Wichtige Ansprechpartner können sein:
• Schulpsychologen für Prävention, Intervention und Opferhilfe an der Schule
• Beratungslehrkräfte (nicht in allen Bundesländern vorhanden) als niederschwellige Anlauf- und
Vermittlungsstelle für Betroffene.
Opferschutz in der Schule
Örtliche und regionale Institutionen und
Ansprechpartner der Opferhilfe auf einer Liste
festhalten, z. B. Adressen der Trauma-Ambulanzen, psychologischen Beratungs-/Therapieangebote, Erziehungsberatungsstelle, Jugendamt,
Jugenddezernat der Polizei, Kinderschutzbund, Kinderarzt etc.
Adressen, Namen der Ansprechpartner und deren Erreichbarkeit aktuell halten!
Ausführlichen Gliederungsvorschlag für solch eine Liste finden Sie in der Handreichung Herausforderung Gewalt, S. 52
Opferschutz in der Schule
Opferschutz – Ansprechpartner und hilfreiche Internetseiten
• Deutscher Kinderschutzbund DKSB e.V.: www.dksb.de
• Kinder- und Jugendtelefon, Elterntelefon sowie neu:
anonyme Beratung im Internet für Kinder und Jugendliche: www.nummergegenkummer.de
• WEISSER RING e.V.: www.weisser-ring.de
• Internetangebot der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes zum Thema Opferschutz und Opferhilfe:
www.polizei-beratung.de/opferinformationen.html
• Opferschutz im Strafverfahren: www.zeugenbetreuung.de
• Gesetzliche Unfallversicherungsträger
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• wissenschaftliche Erkenntnisse
(z. B. Ursachen von Gewalt, Risiko- und
Schutzfaktoren, Normen- und Wertevermittlung),
• Darstellung des Interventionsprogramms nach Dan Olweus,
• Aufzeigen aktueller Probleme (z. B. Handygewalt, Cybermobbing, Umgang mit Amokandrohungen),
• Rechtliche Aspekte,
• Hilfesysteme für Opfer und
• Anhang – Materialien für den Einsatz in der Praxis.
Inhaltliche Schwerpunkte der Handreichung – Überblick
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