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Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten RAB-ING

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Academic year: 2022

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Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen

für Ingenieurbauten

RAB-ING

Teil 6

Musterbeispiele

Abschnitt 2

Überführungsbauwerk 4) Integrales Bauwerk

(Stahlverbund, geschlossene Profile)

(2)

4) Integrales Bauwerk (Stahlverbund, geschlossene Profile)

Straßenbauverwaltung:

Straßenklasse und Nr.: BAB 001

Streckenbezeichnung: C-Stadt - D-Stadt

Baumaßnahme/Bauwerk: Musterbeispiel Überführungsbauwerk

Integrales Bauwerk (Stahlverbund, geschlossene Profile) Bauwerks-Nr. (ASB-ING): 1234 567

Träger der Baumaßnahme: Bundesrepublik Deutschland

Bauwerksentwurf

- Erläuterungsbericht -

Aufgestellt: Geprüft:

Gesehen: Genehmigt:

(3)

4) Integrales Bauwerk (Stahlverbund, geschlossene Profile)

Inhalt

Seite

1 Allgemeines ... 4

1.1 Notwendigkeit der Maßnahme, Verkehrswege, örtliche Randbedingungen4 1.2 Lastannahmen ... 4

1.3 Bauwerksgestaltung ... 4

2 Bodenverhältnisse, Gründung ... 5

2.1 Bodenverhältnisse... 5

2.2 Grundwasser, Wasserhaltung ... 5

2.3 Gründung ... 6

2.4 Altlasten, Kampfmitteluntersuchung... 6

3 Unterbauten ... 6

3.1 Widerlager, Flügel ... 6

3.2 Pfeiler ... 6

3.3 Sichtflächen ... 6

4 Überbau ... 7

4.1 Tragkonstruktion ... 7

4.2 Lager, Gelenke ... 7

4.3 Fahrbahnübergangskonstruktionen ... 7

4.4 Abdichtung, Belag ... 7

4.5 Korrosionsschutz, Schutz gegen Umwelteinflüsse ... 8

4.6 Sichtflächen ... 8

5 Entwässerung ... 8

5.1 Überbau ... 8

5.2 Widerlager ... 8

6 Rückhaltesysteme, Schutzeinrichtungen ... 8

7 Zugänglichkeit der Konstruktionsteile . 9 8 Sonstige Ausstattung und Einrichtungen ... 9

9 Herstellung, Bauzeit ... 9

9.1 Bauablauf, Bauzeit ... 9

9.2 Schutzmaßnahmen ... 9

10 Kosten ... 10

11 Baurechtsverfahren ... 10

(4)

4) Integrales Bauwerk (Stahlverbund, geschlossene Profile)

1 Allgemeines

1.1 Notwendigkeit der Maßnahme, Verkehrswege, örtliche Randbedingungen

Im Zuge des Neubaus der BAB 001 von C-Stadt nach D-Stadt unterquert in der Gemarkung E-Stadt die BAB 001 die Kreisstraße K 001 von A-Stadt nach B-Stadt, wodurch der Neubau des Brückenbauwerkes 1234 567 erforderlich wird.

Der Kreuzungspunkt zwischen BAB 001 und K 001 liegt in Bau-km 368+549,767 der BAB 001 und in Bau- km 0+329,742 der K 001.

Geplant ist ein einfeldriges Bauwerk, welches die K 001 in einer geraden Trassierung und mit einem Kreuzungswinkel von 96,371gon überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt 38,15 m.

Im Bauwerksbereich ist die unterführte BAB 001 in einem Radius R= 4000 m trassiert. Die Stützweite, welche durch den in der statischen Berechnung zugrunde gelegten Abstand zwischen den Systemachsen der Widerlagerachsen definiert wird, beträgt 41,15 m.

Überführt wird die Kreisstraße K 001 mit dem Regelquerschnitt RQ 9B gemäß RAL 2012, Bild 10. Der Querschnitt der unterführten BAB 001 entspricht dem RQ 36 gemäß RAA 2008, Bild 3. Die beidseitigen straßenparallelen 0,55 m breiten Entwässerungsrinnen werden unter dem Bauwerk durchgeführt.

Für das als einfeldrigen Stahlverbundrahmen mit Flachgründung geplante Bauwerk ist eine Breite zwi- schen den Geländern von 11,80 m vorgesehen, so dass sich eine Brückenfläche von 486 m² ergibt. Die Fahrbahnbreite zwischen den Schrammborden beträgt 6,50 m. An der Südseite schließt sich ein Geh- und Radweg von 2,50 m Breite auf einer Kappe gemäß RiZ Kap 1 Blatt 3 und auf der Nordseite ein Dienstweg auf einer Kappe gemäß RiZ Kap 1 Blatt 1 an.

Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und OK BAB 001 beträgt 5,27 m und liegt damit über dem geforderten Mindestwert von 4,70 m. Der seitliche Sicherheitsraum beträgt 1,00 m.

Mit einer bis auf die Anschlussbereiche an die Widerlager konstanten Konstruktionshöhe von 1,44 m ergibt sich für den Überbau eine Schlankheit L/h von 41,15 m / 1,44 m» 29.

1.2 Lastannahmen

Das Bauwerk wird für zivile Verkehrslasten mit dem Lastmodell LM1 nach DIN EN 1991-2 bemessen.

Es erfolgt eine Einstufung für die höchstmögliche MLC-Klasse nach STANAG 2021.

Die Parameter für Ermüdungsnachweise wurden mit der Verkehrskategorie 4 und der Verkehrsart Lokal- verkehr festgelegt.

Für die Anpralllast der Fahrzeugrückhaltesysteme nach DIN EN 1991-2 ist die Klasse C vorgesehen.

Das Bauwerk befindet sich in der Erdbebenzone 0 und bedarf diesbezüglich keiner weiteren Nachweise.

Das einfeldrige Rahmenbauwerk ist der Anforderungsklasse 2 nach RE-ING 2-5 zuzuordnen.

1.3 Bauwerksgestaltung

An das neue Brückenbauwerk werden keine besonderen Anforderungen durch ein übergeordnetes Ge- staltungskonzept gestellt. Die Gestaltung der Brücke wird im Wesentlichen durch eine Stützweiten- und Widerlageroptimierung und ihre Form und Proportionen der einzelnen Bauteile bestimmt.

Die Kappengesimse werden angeschrägt und über die Unterkante der seitlichen Stahlkragträger verlän- gert, um diese optisch zu verdecken.

Auch die äußeren Seitenflächen der Stahlkleinhohlkästen werden abgeschrägt.

Der Überbau wird mit einer Schlankheit von ca. 29 optisch als sehr schlankes Tragwerk wahrgenommen.

An den Brückenenden bilden kastenförmige Widerlager den Übergang zwischen der Brücke und den an- schließenden Straßendämmen. Sie werden direkt am Rand des unterführten Straßenquerschnittes ange- ordnet und erhalten dadurch im Verhältnis relativ dominante Ansichtsflächen. Um das Widerlager in seiner

(5)

4) Integrales Bauwerk (Stahlverbund, geschlossene Profile)

Größe zu optimieren, wird die Vorderkante schräg nach außen vorgesehen und erfolgt die Reduzierung der Flügelansicht durch die Anordnung einer zusätzlichen, parallel zur BAB verlaufenden Stützwand.

Bei den gegebenen örtlichen Verhältnissen stellt die gewählte Bauart im Hinblick auf Gestaltung und Bau- kosten die wirtschaftlichste Lösung dar.

2 Bodenverhältnisse, Gründung

Im Folgenden sind die Ergebnisse des geotechnischen Berichtes des Baugrundinstitutes ……….., Bericht Nr. … vom ………. zusammengefasst.

2.1 Bodenverhältnisse

Für die Erkundung des im Bereich der Brücke vorhandenen Bodens sind die Kernbohrungen KB1 und KB2 mit Erkundungstiefen von 30,00 m und 29,00 m unter GOK ausgeführt worden.

Danach kann ausgehend vom Ansatzpunkt der Bohrprofile von folgenden Bodenverhältnissen ausgegan- gen werden. Die Einzelheiten können dem geotechnischen Bericht entnommen werden.

Widerlager Nord (KB1)

Tiefe bis 0,55 m: Mutterboden Tiefe 0,55 bis 13,30 m: Feinsand Tiefe 13,30 bis

Erkundungstiefe

von 17,00 m: Mittelsande

Widerlager Süd (KB2)

Tiefe bis 0,55 m: Mutterboden Tiefe 0,55 bis

Erkundungstiefe

von 18,00 m: Fein- und Mittelsande

Die Schicht 1 bildet sich aus Oberboden, der aus humosen Schluffen besteht. Darunter wurden sandig bis stark sandige, tonige Schluffe mit steifem Konsistenzbereich erbohrt. Eingelagerte Steine und Gerölllagen sind nicht auszuschließen. In Schicht 4 wurden stark schluffige Fein- und Mittelsande mit einer überwie- gend steifen Konsistenz bis zur Endtiefe der Erkundungsbohrung festgestellt. Auch diese Schicht kann kiesige Stein- und Gerölllagen enthalten.

Für den erkundeten Bodenaufbau im Einflussbereich der Bauwerksgründung können die folgenden bo- denmechanischen Kennwerte als Berechnungswerte angesetzt werden:

Bodenart Wichte

erdfeuchtgk [kN/m³]

Reibungs- winkel φ´k

[ °]

Kohäsion c´k

[kN/m²]

Steifemodul Es,k

[MN/m²]

Schicht 4: Fein-/ Mittelsand 19,0 30 3 15-25

2.2 Grundwasser, Wasserhaltung

Während der Aufschlussarbeiten sind in den Kernbohrungen Grundwasserführungen zwischen 2,75 m und 3,47 m unter GOK angetroffen worden.

Dem Baugrundgutachten ist ein Mittelwasserstand von ca. 43,0 m NN zu entnehmen. Der Höchstwasser- stand liegt nur unwesentlich darüber.

(6)

4) Integrales Bauwerk (Stahlverbund, geschlossene Profile)

Hinsichtlich der Wasserhaltung bestehen keine besonderen Anforderungen, da die Gründungssohlen der Fundamente oberhalb der ermittelten Grundwasserstände liegen.

Aus den Bohrungen wurde jeweils eine Wasserprobe für die laborchemische Wasseruntersuchung nach DIN 4030 zur Bestimmung der Betonaggressivität des Wassers entnommen. Die entnommenen Wasser- proben sind demnach als nicht betonangreifend einzustufen.

2.3 Gründung

Es wird eine Flachgründung in 282,10 m NHN angeordnet. Für die Dimensionierung der Fundamente kann ein

Bemessungswert des Sohlwiderstandes vonsR,d = 400 kN/m²

angesetzt werden. Die Fundamentplatten (d= 1,50 - 1,60 m) werden in Ortbeton C30/37 mit Bewehrung aus Betonstahl B 500 B hergestellt. Die Fundamente werden mit den Expositionsklassen XC2, XD2 und XF2 ausgeführt.

Es ist mit möglichen Setzungen in einer Größenordnung von etwa 1,0 cm

zu rechnen. Die wahrscheinlichen Setzungen liegen in einer Größenordnung von 0,5 cm.

Für die vertikale Bettung der Fundamente wird zur Schnittgrößenermittlung der Steifemodul mit Esk,min = 15 MN/m² und Esk,max = 25 MN/m²

angesetzt.

2.4 Altlasten, Kampfmitteluntersuchung

Hinsichtlich des für den Neubau vorgesehenen Baufeldes sind keine Belastungen des Baugrundes aus Altlasten bekannt.

Über den Bereich des geplanten Baufeldes lagen dem Kampfmittelräumdienst (KMRD) des Landes „Bun- desland 1“ aussagefähige Luftbilder vor.

Eine Auswertung der Luftbilder des Baufeldes von Seiten des Kampfmittelräumdienstes hat gemäß Stel- lungnahme des KMRD vom ……… keinen begründeten Verdacht ergeben, dass mit dem Auffinden von Kampfmitteln zu rechnen ist. Da auch sonstige Erkenntnisse über eine solche Belastung dieser Flä- chen nicht vorliegen, ist eine diesbezügliche systematische Flächenerkundung nicht erforderlich.

3 Unterbauten

3.1 Widerlager, Flügel

Die Widerlagerwände werden für die Einbindung der Verbundträger (geschlossene Profile) an der oberen Rahmenecke mit einer Dicke von max. 4,02 m ausgebildet werden. Unterhalb erfolgt erdseitig eine Unter- schneidung der Widerlager bis auf eine Dicke von 2,50 m. Für die Widerlager und Flügel ist ein Beton C 35/45 vorgesehen. Als Bewehrung wird Betonstahl der Sorte B 500 B eingebaut. Die Unterbauten werden mit den Expositionsklassen XC4, XD2 und XF2 ausgeführt.

Die Flügel mit Längen von 11,0 m bzw. 12,0 m werden gemäß RiZ Flü 1 (Bild 1) ausgebildet. Die geplante Wanddicke beträgt für die Flügelwände 1,20 m.

Die an das Bauwerk anschließenden BAB-parallelen Stützwände haben eine Höhe von 3,20 m über Ge- lände und eine Wanddicke von max. 2,17m.

3.2 Pfeiler

- entfällt -

3.3 Sichtflächen

Alle sichtbaren Kanten werden mit Dreikantleisten 1,5 cm / 1,5 cm gebrochen. Die sichtbaren Betonflä- chen sind mit sägerauer Brettschalung mit längs versetzten Stößen herzustellen.

(7)

4) Integrales Bauwerk (Stahlverbund, geschlossene Profile) Es wird die Sichtbetonklasse SB 2 nach ZTV-ING 3-2 festgelegt.

Widerlager/Flügel: Schalung der Sichtflächen mit horizontal ausgerichteter sägerauer Brettscha- lung mit längs versetzten Stößen.

Stützwand: Schalung der Sichtflächen mit vertikal ausgerichteter sägerauer Brettscha- lung mit längs versetzten Stößen.

Allgemein: Ankerlöcher sind mit eingeklebten Stopfen zu verschließen.

4 Überbau

4.1 Tragkonstruktion

Der Überbau wird als Stahlverbundtragwerk ausgeführt. Die Herstellung als Verbundträger (geschlossene Profile) wird gewählt, um auf Traggerüste verzichten zu können und so die Massentransporte auf der zu- künftigen Trasse der BAB 001 durchgehend ohne wesentliche Einschränkungen zu gewährleisten. Au- ßerdem kann auf eine Mittelstütze verzichtet werden.

Die Stützweite beträgt l = 41,15 m bei einer Mindestkonstruktionshöhe der Stahlträger von h = 0,94 m zzgl. der Betonplatte mit einer Höhe von 36 cm. Vor den Widerlagern werden die Stahlhohlkästen leicht gevoutet und weisen hier eine maximale Konstruktionshöhe von 1,70 m zzgl. 60 cm Betonplatte auf. Die Stege der Kleinhohlkästen werden weiter zur Einbindung in die Widerlager geführt und dort mit horizonta- len Kopfbolzenreihen verankert. Die Obergurte werden 1,20 m in das WL geführt und dort mit Kopfbol- zendübeln verankert, dabei dürfen max. 6 Reihen hintereinander als tragend berücksichtigt werden. Die Betonplatte wird zur besseren Aufnahme der Rahmenbewehrung angevoutet. Die Anordnung der Träger und der Verlauf der Stahlbetonverbundplatte folgen der Querneigung der Fahrbahn, so dass die Verbund- platte mit konstanter Konstruktionsdicke hergestellt werden kann.

Der lichte Achsabstand der beiden Stahlkleinhohlkästen beträgt 3,00 m. Die Kleinhohlkästen erhalten im Abstand von 4,00 m beidseitig Kragträger (außen) und Querträger (innen) aus Stahl zur Aufnahme der Halbfertigteilelemente und zur Queraussteifung.

Die Halbfertigteile liegen auf Elastomerstreifen auf den Stahlbauteilen auf. Die kraftschlüssige Verbindung zwischen Hauptträgern und der Betonplatte wird über Kopfbolzen realisiert.

Für die Halbfertigteilplatten und für die Ortbetonergänzung ist ein Beton C 35/45 vorgesehen. Die Beweh- rung erfolgt mit Betonstahl B 500 B. Der Überbaubeton wird mit Expositionsklassen XC4, XD1, XF2 aus- geführt. Die Hauptträger werden aus S355 nach ZTV-ING 4-1 hergestellt.

Für den Baustahl ist die Stahlsorte S355, für die Kopfbolzen S235J2+C450 vorgesehen.

4.2 Lager, Gelenke

Der Überbau wird biegesteif an die Unterbauten (Integrales Bauwerk nach RE-ING 2-5) angeschlossen.

Die Anordnung von Lagern entfällt.

4.3 Fahrbahnübergangskonstruktionen

Die Ausbildung der Konstruktion als integrales Bauwerk macht keine Anordnung von Schleppplatten im Anschluss an die Widerlager wegen der geringen Verkehrsbelastung (Verkehrskat. 4, Lokalverkehr) erfor- derlich. Die Verformungen an den Überbauenden betragen ± 15 mm.

4.4 Abdichtung, Belag

Der Überbau erhält eine Abdichtung und einen Belag gemäß ZTV-ING 7-1 und RiZ Dicht 3.

Für die Deckschicht kommt Splitt-Mastix-Asphalt (SMA) zum Einsatz.

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4) Integrales Bauwerk (Stahlverbund, geschlossene Profile)

4.5 Korrosionsschutz, Schutz gegen Umwelteinflüsse

Stahlbauteile, Geländer, Gusseiserne Abflussrohre, Formstücke sowie Schutzeinrichtungen erhalten Be- schichtungssysteme nach ZTV-ING 4-3 Tabelle A 4.3.2 entsprechend den Angaben in der Tabelle Korro- sionsschutzsysteme im Bauwerksplan.

Die Applikation sämtlicher Beschichtungsstoffe erfolgt mittels Airless-Spritzen.

Für die luftdicht verschweißten Kleinhohlkästen kann auf einen inneren Korrosionsschutz verzichtet wer- den. Die äußere Deckschicht soll - mit Ausnahme der Baustellenstöße - im Werk aufgebracht werden.

4.6 Sichtflächen

Alle sichtbaren Kanten werden mit Dreikantleisten 1,5 cm / 1,5 cm gebrochen. Die sichtbaren Betonflä- chen sind mit sägerauer Brettschalung mit längs versetzten Stößen herzustellen.

Kappen: Schalung der Sichtflächen mit sägerauer Brettschalung mit längs versetzten Stößen, Brettschalung parallel zur Gradiente ausgerichtet.

Allgemein: Ankerlöcher sind mit eingeklebten Stopfen zu verschließen. In den Gesims- kappenschalungen sind Verankerungslöcher nicht zulässig.

5 Entwässerung

5.1 Überbau

Die Entwässerung des Überbaus erfolgt über das konstante Quergefälle von 2,5%. Entsprechend ZTV- ING 8-5 werden auf dem Brückenbauwerk wegen der vorhandenen Kuppenausbildung zwei Brückenab- läufe erforderlich. Der Abschlag der Brückenabläufe erfolgt in eine Sammelleitung DN 100, die gemäß RiZ Was 13, Bild 2 am Überbau befestigt wird. An beiden Widerlager erfolgt die Ableitung in einen Schacht hinter der Stützwand, die über einen weiteren Revisionsschacht in die Streckenentwässerung der BAB einmünden.

Auf beiden Seiten im Anschluss an die Brücke wird das im Bereich der Widerlager anfallende Wasser über einen Straßenablauf gemäß RiZ Was 8, Blatt 1, Bild 2a gefasst und in die Streckenentwässerung der BAB abgeleitet.

5.2 Widerlager

Die Hinterfüllung der Widerlager erfolgt gemäß RiZ Was 7. Das Grundrohr entwässert ebenfalls in den Schacht der Streckenentwässerung der BAB.

6 Rückhaltesysteme, Schutzeinrichtungen

Als Fahrzeugrückhaltesysteme werden auf den Kappen Schutzeinrichtungen der Aufhaltestufe H2 und des Wirkungsbereiches W4 mit Anpralllasten der Klasse C angeordnet.

Den seitlichen Abschluss des Überbaues bilden Füllstabgeländer mit Drahtseilen im Handlauf gemäß RiZ Gel 4, 9, 10, 11 und einer Verankerung gemäß RiZ Gel 14. Die Geländerhöhe beträgt aufgrund des Geh- und Radweges 1,30 m und wird beidseitig gleich hoch angeordnet.

Auf den Stützwänden werden auf einem Gesims Holmgeländer gemäß RiZ Gel 3 mit einer Höhe von 1,00 m vorgesehen.

Die geplante Schrammbordhöhe beträgt 7,50 cm.

Im Seitenstreifen der BAB sind im Bereich der Brücke Fahrzeugrückhaltesysteme der Aufhaltestufe H1, Wirkungsbereich W3 anzuordnen. Im weiteren Streckenverlauf sind keine Schutzeinrichtungen erforder- lich.

Im Mittelstreifen der BAB 001 sind aufgrund möglicher abkommender Fahrzeuge der Gegenfahrbahn Fahrzeugrückhaltesysteme der Aufhaltestufe H2, Wirkungsbereich W3 erforderlich.

(9)

4) Integrales Bauwerk (Stahlverbund, geschlossene Profile)

7 Zugänglichkeit der Konstruktionsteile

Für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten ist an jedem Widerlager eine Böschungstreppe gemäß RiZ Bösch 1 mit einem Zwischenpodest vorgesehen, die den Zugang zu den Widerlagern und Stützwänden von der überführten K 001 aus ermöglichen.

8 Sonstige Ausstattung und Einrichtungen

An dem Brückenbauwerk werden Messpunkte gemäß RiZ Mess 1, Blatt 1 und Mess 2 vorgesehen. Am Widerlager Nordost erfolgt der Einbau der Jahreszahlmatrize gemäß RiZ Jahr 1.

Die Hohlkästen erhalten jeweils vor den Widerlagern luftdicht verschließbare Kontrollöffnungen. Alle Schotte sind mit Freischnitten am Bodenblech auszuführen, so dass ggf. eindringendes Wasser bis zu den Kontrollöffnungen vor den Widerlagern laufen kann.

9 Herstellung, Bauzeit

9.1 Bauablauf, Bauzeit

Alle im Bereich der Brücke verlaufenden Leitungen und Kabel müssen örtlich aufgesucht, kenntlich ge- macht und vor Baubeginn neu verlegt werden.

Bei Herstellung des Brückenbauwerkes steht die unterführte BAB 001 noch nicht unter Verkehr. Entspre- chend der Baustellenabwicklung ist die Freihaltung eines Lichtraumprofils von 4,5 m x 8,0 m für Baustel- lentransporte zu gewährleisten. Die Kreisstraße K 001 von A-Stadt nach B-Stadt wird während der Brü- ckenbauarbeiten im Bereich der BAB 001 voll gesperrt. Dafür ist eine bauzeitliche Umfahrung vorgese- hen. Es entstehen somit keine Beeinträchtigungen aus öffentlichem Verkehr bei den Brückenbauarbeiten.

Die Bauarbeiten beginnen mit dem Einrichten der bauzeitlichen Umfahrung für die Kreisstraße. Anschlie- ßend erfolgt die Herstellung der Baugruben. Es folgt als nächstes die Erstellung der Unterbauten in Ortbe- tonbauweise.

Anschließend kann der Überbau hergestellt werden. Die Querträgerstöße mittig zwischen den beiden Kleinhohlkästen werden auf einem Vormontageplatz in der Nähe der Einbaustelle verschweißt und der Korrosionsschutz im Bereich der Stöße ergänzt. Danach wird der Stahlüberbau mittels Kran eingehoben.

Dabei können die werksseitig hergestellten Stahlkleinhohlkästen ohne Anordnung von Traggerüsten auf den Unterbauten auf speziellen Hilfsauflagern aufgelegt und temporär ausgesteift werden. Es wird eine bauzeitlich höhenjustierbare Auflagerung vorgesehen. Nach Verlegung der zwei Kleinhohlkästen erfolgt die Herstellung des Verbundquerschnitts durch Auflage der Halbfertigteile und Betonage der Ortbetoner- gänzung und der Rahmenecke. Bei der Herstellung ist die Wirksamkeit der kraftschlüssigen Verbindung besonders zu überwachen.

Bei der Dimensionierung wurde von einer Betonierreihenfolge beginnend an den Rahmenecken ausge- gangen. Die Betonage der ersten 6 m der Fahrbahnplatte erfolgt gemeinsam mit der Betonage des jewei- ligen Widerlagers. Der Feldbereich dazwischen wird dann in einem Guss betoniert, wenn die Randberei- che und die Widerlager mindestens 70% der geforderten Endfestigkeit erreicht haben.

Nach Durchführung aller Restarbeiten (Hinterfüllung, Abdichtung, Kappen, Schutzeinrichtungen, Gelän- der, Belag etc.) kann die Brücke bzw. die K 001 wieder für den Verkehr freigegeben werden. Die Gesamt- bauzeit zur Herstellung des neuen Brückenbauwerks wird etwa 12 Monate betragen.

9.2 Schutzmaßnahmen

Die Arbeiten zur Herstellung der Überbauabdichtung und des Fahrbahnaufbaues werden so vorgesehen, dass sie nicht in die kältere Jahreszeit fallen.

Bis zur Verkehrsfreigabe und einem evtl. Tausalzeinsatz auf der K 001 haben die Kappen eine ausrei- chende Abbindezeit, so dass eine Hydrophobierung der Kappen nicht erforderlich ist.

(10)

4) Integrales Bauwerk (Stahlverbund, geschlossene Profile)

10 Kosten

Gemäß Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtbaukosten für das Brückenbauwerk auf …… Mio. € brutto. Die Baukosten je m² Brückenfläche ergeben sich somit zu ………….€/m² (brutto).

Gegenüber den veranschlagten Kosten im Streckenentwurf mit ……. Mio. € brutto hat sich nur eine ge- ringfügige Erhöhung von ……. Mio. € ergeben. Die Erhöhung beträgt somit <5% und resultiert aus der De- taillierung im Zuge der Entwurfsplanung.

Kostenträger der Maßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland.

11 Baurechtsverfahren

Für die Gesamtbaumaßnahme BAB 001 wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der Planfest- stellungsbeschluss (Az.: …), als Grundlage für die Durchführung der Baumaßnahme, erfolgte am

……… Alle Ergebnisse und Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses sind bei der Entwurfsbearbei- tung des Brückenbauwerkes berücksichtigt worden.

(11)

Ansicht von Norden M1:100

M1:100

2.1 3

5

15 1.5 0

B9049 Magerbeton

Bild 1

Was 7

5%

Abs 4

+293.28

1

Mutterboden , Feinsand, mittelsandig, humos, schluffig

Feinsand, mittel- sandig, stark schluffig, grobsandig

NHN +283.14 m B9050

0.55

2.50 Mittelsand, feinkiesig, mittelkiesig, steinig,

Feinsand, mittelsandig, stark schluffig

2.50 1.00 1.00 50

4.50

3.50 6.00

9.50

2.50 1.00

50 1.00 4.50

3.50 6.00

9.50 1:1

km 0 +3 09 .1 67

Pflaster-

1.00 LH 4.7 0

+286.21

Sauberkeitsschicht

BAB 001

Rifa D-Stadt nach C-Stadt

BAB 001

Rifa C-Stadt nach D-Stadt +286.21

Schutzeinrichtung Aufhaltestufe H2, Wirkungsbereich W3, Fahrzeugeindringung VI 3

Schutzeinrichtung Aufhaltestufe H2, Wirkungsbereich W3, Fahrzeugeindringung VI 3

km 0 +3 29 .7 42 LH 4.7 0

1.3 0 8 36

+283.60 Schutzeinrichtung

Aufhaltestufe H1, Wirkungsbereich W3

Sauberkeitsschicht

Magerbeton Pflaster-

+293.49

6

Material

15

1.5 0

+293.44

3

5%

1:1

Was 7

Abs 4 Bild 1

km 0 +3 50 .3 17

10 20

2 .0 0

1.00 41.15

20.57

5

20.57

5

51

3.51 51

3.51

Grundriss M1:100

na ch C -S ta dt

vo n C -S ta dt

na ch D -S ta dt vo n D

-S ta dt

Draufsicht Fahrbahn

A

2.5% 2.5%

96 .3 71

gon

km 0 +3 29 .7 42

B9049

B9050 A

B-Stadt

A-Stadt

1.50

und Pflaster und Pflaster

Abs 4

Was 8 Blatt 1, Bild 2

1.5 0 6.5 0 1.0 0

Abs 4

Was 8 Blatt 1, Bild 2

1:1 .5

1:1 .5

1:1 .5

1:1 .5

Pkt.1 Pkt.2

Kritischer Punkt:

OK Fahrbahn = +285.984

R = 0+3 07 .1 98

10 20

41.15

7.89

4

7.76

1

72 2.50 55 2.50 50

3.75 3.50 3.50 75 2.00

8.00 8.00

2.00 75 3.50 3.50 3.75 50

2.50 55 2.50

4.00

14.50 14.50

1.50

B

B

Mu

Jahreszahl Jahr 1

1.60 GW +293.48

2

vorh.

nach

B-Stadt

von nach

von A-Stadt

Schutzeinrichtung Schutzeinrichtung

Was 1

1.0 0 5.6 5 3.9 5 1.0 0

"Ansicht"

5.78

7

5.50

8

C

C

Material

+293.32

5

1.198% 0.678%

+293.46

3

Parabel 3. Grades (bezogen auf Konstruktionsoberkante)

0+3 09 .1 67 0+3 50 .3 17

2.57

5

4.00 4.00 4.00 4.00 4.00 4.00 4.00 4.00 4.00 2.57

5

3.47 GW

km 368+549.767

Was 1

38.15 Lichte Weite

39.10

+282.10 +283.60

+282.10

Schutzeinrichtung Aufhaltestufe H1, Wirkungsbereich W3

2.5 % 2.5 %

2.5

%

km 0

+2

93 .8

69

2.1 3

5

5.000% 4.000%

H T f km hTS 244.763m 220.230m

2400.000 108.000 -2.430 0+325.808 295.896

m m m m

38.15 Lichte Weite

36 60 60 36

=

=

=

=

=

2.80 3.80 4.60 5.70 5.90

14.40 15.70

18.00

Feinsand, mittelsandig, stark schluffig Feinsand, mittelsandig, stark schluffig, tonig, grobsandig Feinsand, mittel- sandig, schluffig, schwach grobsandig Feinsand, mittel- sandig, schluffig- stark schluffig Feinsand, mittel- sandig, stark schluffig, tonig Feinsand, stark schluffig

4

4 4

4

4 4

3/4

X -

4 1 Feinsand, mittel-

sandig, stark schluffig

NHN +285.58 m

0.55 1.10

Mittelsand, feinkiesig, mittelkiesig, steinig,

Steinlage

Mu

3.00 3.50

8.00

13.30 14.00

17.00

Mittelsand, feinsand Feinsand, mittel- sandig, stark schluffig, grobsandig, tonig Feinsand, mittelsandig, stark schluffig

3

4

4 4 1

X -

Mutterboden , Fein- sand, mittelsandig, stark schluffig, humos

4

A = 4 0.0 0

A =4

0.0 0

R =2

00 .0

0

01 8

von C-Stadt - D-Stadt K 001

E-Stadt

DIN EN 1991-2 Lastmodell LM1

Einstufung 41.15 41.15 38.15 5.27 > 4.70 96.371 11.80 485.6 Klasse C Lokalverkehr

4

M 1:100

k

/ '

k

'

k

c '

k k

E s,k R,d q

s,k

q

b,k

1:100 1234 567

Musterbeispiel 6-2-4

Blatt 1/2

Stand: 2019/12

(12)

Regelquerschnitt M1:50

HG: 0.00 +31 2%

32

1.3 0 1.0 0

2.05

20

2.05 2.35 65 2.05

20

2.05 11.60

45 45

-1.35

9

-1.38

20 Tiefpunkt

Fa hr ba hn ac hs e

Dicht 3 Was 1

Dicht 9

+15.6 +1.4

+8.1 -6.1

Gel 4 Gel 14

Was 13

50

Kap 1 Tropfkante

2.5% 4% +10

2.5%

3.25 3.25

2.15 3.85

2.50

6.50

80

35 35

11.80

41

5

1.0 0 1.3 0

36 70

Nord

"Z"

D

D

E

E

Aufbau Fahrbahnbelag:

(gem. ZTV-Ing Teil 7 / Abschnitt 1) 4,0 cm Deckschicht

3,5 cm Schutzschicht 0,5 cm

Versiegelung

Kap 1 Schutzeinrichtung

Aufhaltestufe H2, Wirkungsbereich W4

Schutzeinrichtung Aufhaltestufe H2, Wirkungsbereich W4

30

70

8

1.00 1.00

1.0 8 36

Querschnitt B-B M1:100

Nord

Ansicht Widerlager Ost

Fa hr ba hn ac hs e

11.80

35 1.80 6.50 3.50 35

3.25 3.25

1:1 .5 1:1 .5

Tiefpunkt 20

Schutzeinrichtung Aufhaltestufe H2, Wirkungsbereich W4

2.5%

4% HG: 293.325

2.5% 2%

und Pflaster

+282.72 +283.72

+282.10 +283.60

6.50

1.70 3.40

11.60

10.04 10.01

31.65 50

2.3 0 1.0 0 10

Auslauf DN300

Querschnitt C-C M1:100

11.80 Nord

6.50 35

35 2.50 80

3.25 3.25

+ 293.463

1:1.5

2.5%

1.00 9.60

1.00

11.60

1.0 0

2.5%

2.5%

Bild 1 Bild 1

Ti efp un kt

20

+282.72 +283.72

+282.10 +283.60 Fugenband

umlaufend Abs 4

15 1.5 0 10

25

1.00 2.40

50

Schutzeinrichtung Aufhaltestufe H2, Wirkungsbereich W4

vorh.

Fa hr ba hn ac hs e

BF (s. Detail) BF (s. Detail)

Schutzeinrichtung Aufhaltestufe H2, Wirkungsbereich W4 Schutzeinrichtung

Aufhaltestufe H2, Wirkungsbereich W4 Was 1 Was 13

1.00 1.00

1:1 .5

G

G

4.96 4.55

4.96 4.55

10.01 10.04

4.96

4.55 4.96 4.55

Schnitt D-D M1:10

Stahlbeton- fertigteil

Ortbeton-

22 0 12 0 20

500 Elastomerstreifen mind. 30x20 mm

ZTV-ING Teil 4, Abschnitt 2, Kap. 5.4 (3)

Schnitt E-E M1:10

va r. 12 0 va r.

20

DN150

70 0 36 0

5 30 45

60 110 60 110

Halbfertigteil

Kleber zur Lagersicherung und Korrosionschutz Obergurt erforderlich

5 30

115 100 100 60 90

M1:25

Gel 4

Gel 10 Gel 9 Gel 14

Tropfnase 1.5/1.5 cm 2%

30

1.3 0 6 1.0 8 4 12

1.0 0 40

5

34

7

5

20 25

1.0 0

Gel 9 Gel 14

Gel 3

M1:25

17

5

5 bis 10 2%

Detail Bewegungsfuge M1:25

erdseitig

luftseitig Fugeneinlage, 2 cm dick

(z.B. Hartschaumplatte)

Analog Bild 2+6

Fug 1

Detail "Z" M1:5

5

12 0

30 45 20 22 0

60 200

150

F F

1:4

Ausrundung

Schnitt F-F M1:25

Elastomerstreifen

Betonfertigteile

R150 R150

R150

R150

500

545 3405

60 110 60

60 200 200

110

30

45 30

Detail Widerlagerkopf M1:25

Widerlagerkopf und Fahrbahnplatte im aufgedickten Endereich gemeinsam betonieren.

Korrosionsschutzsysteme

Korrosionsschutz nach ZTV-ING Teil 4, Abschnitt 3, Tabelle A 4.3.2

Bauteil Bauteil-Nr. Beschichtungssystem

vorbereitung

Applikations- verfahren

Ort

Nr. Aufbau Blatt Stoff-Nr.

1

3.1 c) Feuerverzinkung

ZB EP-EG, grau (DB 702) DB PUR-EG, blau (DB 510)

80 80

87 87

687.12 687.50

Sweep-Strahlen T A A

W W W

1

1.3.1 b) GB EP-Zn, grau

KS EP-ZnPh, rotbraun (RAL 8012) 1. ZB EP-EG, grau (DB 702) 2. ZB EP-EG, grau (DB 701) DB PUR-EG, grau (DB 702)

70 (80)

80 80 80

87 87 87 87 87

687.03 687.06 687.12 687.11 687.72

Sa 2 A

P A A A

W W W W B

5.4.1 GB EP-Zn, grau 50 87 687.03 Sa 2 A W

Gusseiserne Abflussrohre und 3.3.3 Spritzverzinkung (zweischichtig) Versiegelung

DB PUR-EG, blau (DB 510)

2x40

80 87 687.50

Sa 3

"grob (G)"

Therm. Spritzen

A

W

W 1

Gusseiserne Abflussrohre und 3.3.3 DB EP-Kombi, schwarzrot

(DB 510)

120 81 681.12 Sa 2 A W

4

(z. B. Rohrauflagerung /

3.3.4 nicht rostender Stahl,

Werkstoff-Nr.: 1.4401 oder 1.4571 1

Schutzeinrichtungen 3.5 nicht rostender Stahl,

Werkstoff-Nr.: 1.4401 oder 1.4571

Beizen T W

1 1 und Schottbleche, Beschichtung

1.3.1 b) GB EP-Zn, grau

KS EP-ZnPh, rotbraun (RAL 8012) 1. ZB EP-EG, grau (DB 702) 2. ZB EP-EG, grau (DB 701) DB PUR-EG, grau (DB 702)

70 (80)

80 80 80

87 87 87 87 87

687.03 687.06 687.12 687.11 687.72

Sa 2 A

P A A A

W W W W W

1:1

km 3 09 .1 67 km 3 50 .3 17

Schnitt G-G M1:100

10 20

1.50 3.93

7.60

1.47 70 2.00 3.43

7.60 70 1.47

2.80 3.60

Ansicht Widerlager und Pfeiler,

02 8

von C-Stadt - D-Stadt K 001

E-Stadt

Regelquerschnitt, Details

0m 1m 2m

M 1:10

M 1:25 M 1:50 M 1:100

0m 1m

M 1:5

1234 567

Musterbeispiel 6-2-4

Blatt 2/2

Stand: 2019/12

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