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Sachbericht : Interventionsstelle Anklam/Wolgast für das Haushaltsjahr 2018

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Academic year: 2022

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Sachbericht : Interventionsstelle Anklam/Wolgast für das Haushaltsjahr 2018

1. Inhaltliche Arbeit

Die inhaltliche Arbeit der Erwachsenenberatung sowie der Kinder- und Jugendberatung ist ausführlich in der landesweiten Konzeption der Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking Mecklenburg-Vorpommern dargestellt.

Die praktische Umsetzung der Konzeption im Jahr 2018 zeigt nachfolgender Überblick.

1.1. Beratung der erwachsenen Betroffenen

Das Jahr 2018 wurde mit 347 Fällen abgeschlossen. Die Geschlechterverteilung belief sich auf 295 weibliche Betroffene und 52 männliche Betroffene.

Die Zugangswege ergeben sich nach folgender Übersicht.

272

75

254

67 0 18 8

50 100 150 200 250 300

Gesamt Häusliche Gewalt

Stalking

Polizei

Selbstmelder

Die Altersverteilung der Betroffenen Erwachsenen

14

61

142

82

30 18

bis 17 18-27 28-40 41-60 ab 61 unbekannt

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1.1.1 Pro-aktive Beratung

Alle statistischen Erhebungen nachfolgend beziehen sich auf die von der Polizei gemeldeten Fälle, die wir pro-aktiv beraten. Pro-aktiv bedeutet, dass die Kontaktaufnahme von den Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle ausgeht.

Die 272 Fälle, die von der Polizei gemeldet wurden, unterteilen sich in die Bereiche Häusliche Gewalt und Stalking.

Bereiche Häusliche Gewalt Stalking

gemeldet 256 18

erreicht 241 17

nicht erreicht 15 1

Die Polizei hat in den von ihnen übermittelten Fällen folgende polizeilichen Maßnahmen getroffen:

 Wegweisung / Betretungsverbot in 139 Fällen

 Ingewahrsamnahme in 12 Fällen

 Aufenthaltsverbote in 16 Fällen

 Platzverweise in 21 Fällen

Die Erfahrungen unserer Arbeit zeigen, dass wenn keine polizeilichen Maßnahmen getroffen wurden, sich die Erreichbarkeit der Betroffenen schwierig gestaltet.

Bei den 258 pro-aktiv Erreichten wurden 315 telefonische Beratungen, 86 aufsuchende Beratungen, 38 Begleitungen zu den Amtsgerichten und 17 Beratungen in den Räumlichkeiten der Interventionsstelle durchgeführt. Es wurden 49 Betroffene in weitere Hilfen vermittelt und 492 Hilfekoordinierungsgespräche mit Ämtern, Polizei, Rechtsanwälten, der Fachpraxis für Gewaltberatung u.a. durchgeführt.

Schwerpunkte unserer Beratung waren u.a. :

 Persönlicher Schutz und Existenzsicherung

 Informationen über die Gewaltdynamik

 rechtliche Schutzmöglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz

 Strafverfahren

 Trennung/ Scheidung

 individuelle soziale Beratung

 Führen von Stalking-Tagebüchern

 Erläuterung der Arbeitsinhalte der Kinder- und Jugendberatung

 Weitervermittlung an die Kinder- und Jugendberatung

 Trauma-Begleitung bei Betroffenen und mitbetroffenen Minderjährigen

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1.1.2 Selbstmelder/innen

Weitere Beratung erfolgte bei 75 Selbstmelder/innen, über Zugangswege wie Ämter, andere Beratungsstellen, Rechtsanwälte u.a. oder ehemalige Klientinnen waren.

Diese 75 Fälle setzen sich wie folgt zusammen:

 57 Fälle Häuslicher Gewalt

 18 Stalking-Fälle

Bei den 75 Selbstmelder/Innen kann keine Aussage zum Beratungsaufwand getroffen werden, da die Auswertung unserer Statistik sich nur auf die Fälle bezieht, die durch die Polizei an uns gemeldet wurden.

Anzumerken ist, dass der Beratungsaufwand bei ehemaligen Klientinnen bedeutend höher ist, da es entweder zur endgültigen Trennung kommt oder die Handlungen der Partner nunmehr dem Straftatbestand des § 238 StGB zuzuordnen sind.

1.2 Vernetzungs- und Präventionsarbeit

An den nachfolgend aufgeführten Veranstaltungen nahmen alle drei Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle teil.

 Landesarbeitsgemeinschaft ( LAG ) der Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking in Rostock

 Jährliche Klausurtagung der LAG

 Leitung des Regionalen Arbeitskreises des Hilfenetzes gegen häusliche Gewalt im Landkreis Vorpommern-Greifswald

 Regionaler Interdisziplinärer Erfahrungsaustausch ( IEA ) in der PI Stralsund

 Landesweiter IEA mit Ministerium, Polizei und Staatsanwaltschaft in Schwerin

1.3 Kinder- und Jugendberatung

Forschungsergebnisse und Erfahrungen aus der Beratungspraxis zeigen, dass Kinder in Familien, in denen es zu Gewalt gekommen ist, besondere Zuwendung brauchen. Die Gewalterfahrung ist ein Schlüsselerlebnis, dass betroffene Kinder allein nicht verarbeiten können und die der kindlichen Entwicklung und Entfaltung zutiefst schadet. Sie brauchen professionelle Hilfe, um die traumatischen Erlebnisse zu bewältigen und um Wege aus Gewalt und Hilflosigkeit kennen zu lernen. Aus diesem Grund versteht sich die Kinder- und Jugendberatung als eigenes Projekt innerhalb der Interventionsstelle mit einem parteilichen Ansatz für Kinder und Jugendliche.

Neben den eigentlichen Beratungsgesprächen mit Kindern und Eltern gibt es eine Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Trägern der Jugendhilfe, Schulen und anderen Einrichtungen.

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1.3.1 Fallzahlen

Bezogen auf das Gesamtfallaufkommen der Interventionsstelle sind in den 347 Fällen 315 Kinder mit- bzw. betroffen. Davon wurden 47 Kinder und Jugendliche beraten.

Im Jahr 2018 wurde von insgesamt 23 Familien Kinder- und Jugendberatung gewünscht. Zu den 23 Familien wurde pro-aktiv Kontakt aufgenommen. Die meisten Familien konnten telefonisch erreicht werden. Wenn dies nicht der Fall war, wurde ein Terminvorschlag schriftlich oder auf dem Anrufbeantworter übermittelt. Die Beratung dauerte in 17 Familien zwischen 1 und 4 Wochen. In 4 Fällen dauerten die Beratungen allerdings länger an und nahmen einen Zeitraum von 5 bis 12 Wochen in Anspruch. In 2 Fällen lag der Zeitraum zwischen 13 und 24 Wochen.

Im Hinblick auf das Fallaufkommen der Kinder- und Jugendberatung im Jahr 2018 ist zu erwähnen, dass wir in den Vorjahren vermehrt festgestellt haben, dass immer wieder traumatisierte Personen bei uns ankommen, weshalb Frau Menzlin im Zeitraum 11/17 bis 10/18 eine Ausbildung zur Traumabegleiterin absolvierte. In 18 Fällen begleitete Frau Menzlin traumatisierte Personen jeden Alters, die nicht separat in der Statistik der KJB auftreten.

1.3.2 Kinder in den beratenen Familien

Von den 47 beratenen Kindern und Jugendlichen waren 19 männlichen und 26 weiblichen Geschlechts. Bei zwei Kindern konnte kein Geschlecht zugeordnet werden.

19 Jungen 26 Mädchen 2 unbekannt

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Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über die Altersverteilung.

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9

bis 3 4 bis 6 7 bis 12 13 bis 17 ab 18

männlich weiblich unbekannt

1.3.3 Beratungsinhalte

Gefahrenprognose 15%

Gewalterfahrung 10%

Gewaltbewältigung 26%

Familie/Freunde 21%

Schule/Freizeit 3%

Hilfsangebote für Kinder

2%

Stärkung des Selbstwertes

15% Sicherheit

8%

Diese grafische Darstellung macht deutlich, dass der Schwerpunkt der Beratungstätigkeit darin liegt, die Kinder und Jugendlichen zu bestärken, über ihre Erfahrungen mit der Gewalt zu sprechen. Darüber hinaus soll über die Stärkung des Selbstwertes eine Bewältigung der Gewalterlebnisse erleichtert werden. Des

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Weiteren kann man sehr gut erkennen, dass die Kinder und Jugendlichen auch Hilfe und Unterstützung in der Verarbeitung der Neugestaltung der familiären Situation benötigen.

1.3.4 Aktivitäten der KJB

Frau Ricarda Menzlin hat im Jahr 2018 an den regelmäßigen Treffen der Kinder- und Jugendberaterinnen der Interventionsstellen in Mecklenburg-Vorpommern teilgenommen.

Sie engagierte sich im Bereich „Frühe Hilfen“ und nahm diesbezüglich an Veranstaltungen wie z. B. den Runden Tischen „Frühe Hilfen in OVP“ teil.

Sie ist Mitglied im Netzwerk „Kind – Familie – Sucht“.

Mit den Jugendämtern in Anklam, Greifswald und Pasewalk wurden Kooperationsgespräche durchgeführt, welche für die Intensivierung der Zusammenarbeit notwenig sind.

Frau Menzlin hat zudem zwei zweitägige Schulungen für angehende Erzieher beim Seminar für kirchlichen Dienst (SKD) in Greifswald durchgeführt.

Ebenso haben mehrere Präventionsveranstaltungen unter Leitung von Frau Menzlin für Schulklassen in Wolgast stattgefunden.

Im Oktober 2018 hat Frau Menzlin eine Ausbildung zur Freien Traumabegleiterin abgeschlossen.

2. Verwendung der finanziellen Zuschüsse

Die Ausgaben wurden entsprechend dem Festsetzungsbescheid verantwortungsvoll eingesetzt. Die Minder- und Mehrausgaben sind im Verwendungsnachweis

gegenüber dem LAGuS aufgeführt.

Zahlenmäßiger Abschluss des Haushaltsjahres 2018

58.340,13 € HH-Rest 2017

Gesamteinnahmen Erläuterungen

147.567,75 € Förderzuschuss Land 2018 2119,98 € Durchläufer / Anderes 4676,34 € KK-Rückerstattungen 154.364,07 € Summe Einnahmen

Ausgaben nur HH 2018

121.147,94 € Personalausgaben

46.682,64 € Sachausgaben

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167.830,58 € Summe Ausgaben 44.873,62 € Abschluss HH 2018

Hiermit wird bestätigt, dass

 die in der Abrechnung Bericht- Zusammenfassung der Konten enthaltenen Angaben richtig sind

 die Belege mit der Buchführung übereinstimmen

 die Ausgaben notwendig waren

 wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist

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