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Gründung eines Deichverbands

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Hochwasserschutz für Bordenau

Gründung eines Deichverbands

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Hochwasserschutz für Bordenau

8. Dezember 2009 in Bordenau

Dipl.-Ing. Friedrich Heidtmann Fachbereich Umwelt

Gewässerschutz - West

1. Aufgaben und Zusammensetzung eines Deichverbands 2. Verfahren zur Gründung

Themen des Vortrags

(3)

Hochwasserschutz für Bordenau

ein Deich wird gebaut ...

die Rechtsqualität eines „Hochwasserdeichs“

erhält er durch Widmung (nach § 3 NDG)

die Widmung spricht der NLWKN durch Verordnung aus

ein technisches Bauwerk

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Hochwasserschutz für Bordenau

8. Dezember 2009 in Bordenau

Dipl.-Ing. Friedrich Heidtmann Fachbereich Umwelt

Gewässerschutz - West

Mit der Widmung ist verbunden:

das Land trägt den Großteil der Baukosten

das Land trägt die Kosten, wenn der Deich in der Zukunft verstärkt oder erhöht werden muss

das Land beteiligt sich, wenn im Rahmen der Deichunterhaltung außergewöhnlich hohe Kosten entstehen

die Deicherhaltung wird geregelt und gesichert

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Hochwasserschutz für Bordenau

Mit der Widmung wird die Deichpflicht geregelt:

Die Eigentümer aller im Schutz der Deiche und Sperrwerke gelegenen Grundstücke (geschütztes Gebiet) sind zur gemeinschaftlichen

Deicherhaltung verpflichtet (Deichpflicht). Dasselbe gilt für die Erbbauberechtigten.

§ 6 NDG

(6)

Das geschützte Gebiet

ist die Fläche vom Deich

bis zur Grenze des Wasserstands beim HQ

100

dazu gehören die Grundstücke hinter dem Deich,

die beim HQ

100

ganz oder teilweise

überschwemmt würden

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Hochwasserschutz für Bordenau

Die Deichpflicht jedes einzelnen Grundeigentümers ergibt sich unabhängig von der Gründung eines

Deichverbands

Ein Deichverband ist aber die Form, in der diese

Aufgabe gemeinschaftlich organisiert wird

(8)

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Hochwasserschutz für Bordenau

8. Dezember 2009 in Bordenau

Dipl.-Ing. Friedrich Heidtmann Fachbereich Umwelt

Gewässerschutz - West

Mitglieder des Deichverbands werden alle Deichpflichtigen das heißt:

die Eigentümer der Grundstücke hinter dem Deich,

die beim HQ 100 ohne den Deich ganz oder teilweise

überschwemmt würden

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Hochwasserschutz für Bordenau

Aufgaben des Deichverbands sind

► die Deichunterhaltung (§ 7 NDG)

► die Vorsorge für die Deichverteidigung (§ 27 NDG)

Die Kosten sind von den Mitgliedern gemeinschaftlich zu

tragen

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Hochwasserschutz für Bordenau

8. Dezember 2009 in Bordenau

Dipl.-Ing. Friedrich Heidtmann Fachbereich Umwelt

Gewässerschutz - West

Innerhalb des Verbandes sind die Kosten aufzuteilen nach dem Vorteil, den die einzelnen Mitglieder haben,

das heißt: nach dem Wert der geschützt wird

Als Maßstab dafür können z.B. Grundstücksgröße, oder der Einheitswert herangezogen werden

Die Entscheidung über den Maßstab liegt beim Deichverband

„ „

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Hochwasserschutz für Bordenau

Zeit für Fragen

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Hochwasserschutz für Bordenau

8. Dezember 2009 in Bordenau

Dipl.-Ing. Friedrich Heidtmann Fachbereich Umwelt

Gewässerschutz - West

Auf Antrag der Beteiligten Oder: von Amts wegen

Arten der Verbandsgründung

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Hochwasserschutz für Bordenau

Für die weitere Arbeit zu klären bzw. zu erarbeiten:

Kreis der Beteiligten (mit Namen, Adresse)

Ermittlung der Grundlagen für das künftige Stimmenverhältnis

Satzungsentwurf, Organe des Verbandes, Zahl der Vorstands- und ggf. Ausschussmitglieder

Umfang der Aufgabe und die voraussichtlichen Kosten

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Hochwasserschutz für Bordenau

8. Dezember 2009 in Bordenau

Dipl.-Ing. Friedrich Heidtmann Fachbereich Umwelt

Gewässerschutz - West

das weitere Verfahren:

Erkundungsphase:

Klärungsphase 1 :

Klärungsphase 2 :

Beschlussphase :

z.B. bei vergleichbaren Deichverbänden Entwurf der Verbandsunterlagen,

Abstimmung mit Verbandsvertretern

Veröffentlichung des Verbandsentwurfs,

Gelegenheit zur Stellungnahme, Erörterung mit allen Beteiligten

Entscheidung der Behörde und Veröffent-

lichung der Verbandssatzung

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Hochwasserschutz für Bordenau

vielen Dank für Ihr Interesse

und auf gute

Zusammenarbeit

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Hochwasserschutz für Bordenau

8. Dezember 2009 in Bordenau

Dipl.-Ing. Friedrich Heidtmann Fachbereich Umwelt

Gewässerschutz - West

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oder per e-mail :

Region Hannover FB Umwelt – 36.10 - Postfach 147

30001 Hannover

Rolf Brünecke 0511/616-22730 Friedrich Heidtmann 0511/616-22735 rolf.brünecke@region-hannover.de

friedrich.heidtmann@region-hannover.de

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