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TITELBLATT ZU PENTOSIN SICHERHEITSDATENBLATT nach EG-Richtlinie 91/155/EWG PE CHF 11S HYDRAULIC FLUID

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TITELBLATT ZU PENTOSIN SICHERHEITSDATENBLATT

nach EG-Richtlinie 91/155/EWG

PE CHF 11S HYDRAULIC FLUID

Ausgabedatum: 21.12.2005 letzte Änderung 21/12/2005

1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Produktinformation

Produktname : PE CHF 11S HYDRAULIC FLUID Produktnummer : 27791

Lieferant : Einkaufsorganisation des Schweizerischen Auto- und Motorfahrzeuggewerbes

Maritzstrasse 47 CH-3400 Burgdorf Telefon : 034 429 00 21 Telefax : 034 422 31 74

Notrufnummer : Toxikologisches Informationszentrum, CH-8028 Zürich

Notfallnummer 145

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Seite: 1/5

DEUTSCHE PENTOSIN-WERKE GMBH

Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG

Ausgabedatum: 21.12.2005 letzte Änderung: 21.12.2005

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1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

· Angaben zum Produkt

· Handelsname PENTOSIN CHF 11S HYDRAULIC FLUID

· Artikelnummer 1405 106 * 1405 208 * 1405 303 * 1405 305 * 1405 320 * 1416 900

· Verwendung des Stoffes / der Zubereitung Hydrauliköl

· Hersteller/Lieferant:

Deutsche Pentosin-Werke GmbH Industriestraße 39-43

D-22880 Wedel Phone ++49 4103 91 34-0 Fax ++49 4103 91 34-71

· Auskunftgebender Bereich: Abteilung Produktsicherheit

· Notfallauskunft: 24-Stunden-Notrufnummer (030) 19240

*

2 Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen

· Chemische Charakterisierung

· Beschreibung:

Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimeng ungen.

· Gefährliche Inhaltsstoffe:

CAS: 68649-11-6

NLP: 500-228-5 1-Decen, dimer, hydriert Xn; R 65 50-100%

· zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen.

*

3 Mögliche Gefahren

· Gefahrenbezeichnung: entfällt

· Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:

Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.

· Klassifizierungssystem:

Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch er-gänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen

· Allgemeine Hinweise: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

· nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.

· nach Hautkontakt: Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.

· nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.

· nach Verschlucken: Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung

· Geeignete Löschmittel: Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.

(Fortsetzung auf Seite 2)

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Seite: 2/5

DEUTSCHE PENTOSIN-WERKE GMBH

Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG

Ausgabedatum: 21.12.2005 letzte Änderung: 21.12.2005

(Fortsetzung von Seite 1)

· Besondere Schutzausrüstung: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung:

· Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Nicht erforderlich.

· Umweltschutzmaßnahmen:

Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.

· Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.

· Zusätzliche Hinweise: Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt.

*

7 Handhabung und Lagerung

· Handhabung:

· Hinweise zum sicheren Umgang: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

· Lagerung:

· Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen.

· Zusammenlagerungshinweise: nicht erforderlich

· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: keine

*

8 Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung

· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.

· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:

Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten.

· Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.

· Persönliche Schutzausrüstung:

· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:

Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.

· Atemschutz: nicht erforderlich.

· Handschutz:

Das Handschuhmaterial( EN 374 ) muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein.Geeignete Materialien bei kurzfristigem Kontakt (empfolen Min. Schutzindex 2, entspr. > 30 min Permeatinszeit nach EN 374 )Nitrilkautschuk (NRB) - 0,4 mm Schichtdicke.

Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das Chemikaliengemisch abgegeben werden.

Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation.

· Handschuhmaterial

Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.

(Fortsetzung auf Seite 3)

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· Durchdringungszeit des Handschuhmaterials

Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.

· Augenschutz: Beim Umfüllen Schutzbrille empfehlenswert.

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9 Physikalische und chemische Eigenschaften

· Allgemeine Angaben

Form: flüssig

Farbe: dunkelgrün

Geruch: charakteristisch

· Zustandsänderung

Schmelzpunkt/Schmelzbereich: -57°C (ISO 3016) Siedepunkt/Siedebereich: >300°C (SAE J1703)

· Flammpunkt: >150°C (ISO 2592)

· Zündtemperatur: 235°C (DIN 51794)

· Selbstentzündlichkeit: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.

· Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.

· Explosionsgrenzen:

untere: 0,6 Vol %

obere: 6,5 Vol %

· Dampfdruck bei 20°C: 0,001 hPa

· Dichte bei 20°C: 0,827 g/cm3 (ISO 12185)

· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit

Wasser: unlöslich

· Viskosität:

kinematisch bei 40°C: 19 mm²/s (ISO 3104)

*

10 Stabilität und Reaktivität

· Zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

· Gefährliche Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.

· Gefährliche Zersetzungsprodukte: keine

*

11 Angaben zur Toxikologie

· Akute Toxizität:

· Primäre Reizwirkung:

· an der Haut: Primäre Hautreizung/Kaninchen/OECD-Test 404: nicht reizend

· am Auge: Primäre Schleimhautreizwirkung/Kaninchenauge/OECD-Test 405: nicht reizend

· Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt

(Fortsetzung auf Seite 4)

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Seite: 4/5

DEUTSCHE PENTOSIN-WERKE GMBH

Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG

Ausgabedatum: 21.12.2005 letzte Änderung: 21.12.2005

(Fortsetzung von Seite 3)

· Zusätzliche toxikologische Hinweise:

Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG in der letztgültigen Fassung.

Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach unseren Erfahrungen und den uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen.

*

12 Angaben zur Ökologie

· Allgemeine Hinweise:

Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend

Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.

*

13 Hinweise zur Entsorgung

· Produkt:

· Empfehlung: Kleinere Mengen können gemeinsam mit Hausmüll deponiert werden.

· Europäischer Abfallkatalog

13 00 00 ÖLABFÄLLE UND ABFÄLLE AUS FLÜSSIGEN BRENNSTOFFEN (AUSSER SPEISEÖLE UND ÖLABFÄLLE, DIE UNTER DIE KAPITEL 05, 12 UND 19 FALLEN)

13 01 00 Abfälle von Hydraulikölen 13 01 11 synthetische Hydrauliköle

· Ungereinigte Verpackungen:

· Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

14 Transportvorschriften

· Seeschiffstransport IMDG/GGVSee:

· Marine pollutant: Nein

· Transport/weitere Angaben: Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften

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15 Vorschriften

· Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien:

Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.

Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV nicht kennzeichnungspflichtig.

· Nationale Vorschriften:Alle Komponenten sind gelistet( EINECS / ELINCS )

· Wassergefährdungsklasse: WKG 2 (Selbsteinstufung)

· Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen VOC-Richtlinie (1999/13/EG) entfällt

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(Fortsetzung auf Seite 5)

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16 Sonstige Angaben:

Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kennnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.

· Relevante R-Sätze

65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.

· Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung QM-UM Sicherheit

· Ansprechpartner: Hr. Kutzbach

· * Daten gegenüber der Vorversion geändert

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