1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG
Handelsname Nitro-Verdünner
Hersteller / Lieferant Siwid AG
Püntstrasse 11 CH-8492 Wila
Telefon 052 397 20 00, Telefax 052 397 20 09
Notfallauskunft Toxikologisches Informationszentrum Zürich Telefon 044 251 51 51
2. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Gefährliche InhaltsstoffeCAS-Nr. EG-Nr. Bezeichnung [Gew-%] Einstufung
67-64-1 200-662-2 Aceton 25 - 50 F R11; Xi R36; R66; R67
71-36-3 200-751-6 Butan-1-ol 2 - 10 R10; Xn R22; Xi R37/38-41; R67
108-88-3 203-625-9 Toluol 25 - 50 F R11; Repr.Cat.3 R63; Xn R48/
20-65; Xi R38; R67
123-86-4 204-658-1 n-Butylacetat 2,5 - 10 R10; R66; R67
1330-20-7 215-535-7 Xylol (alle Isomere) 10 - 25 R10; Xn R20/21; Xi R38
Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte (2000/39/EG)
CAS-Nr. EG-Nr. Bezeichnung [Gew-%]
67-64-1 200-662-2 Aceton 25 - 50 Siehe auch Abschnitt 8
3. MÖGLICHE GEFAHREN
R-Sätze63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
11 Leichtentzündlich.
20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt Gefahr ernster Augenschäden.
4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Allgemeine HinweiseBenetzte Kleidung sofort ablegen.
Nach Einatmen Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit viel lauwarmem Wasser spülen und Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken Kein Erbrechen einleiten.
Sofort Arzt hinzuziehen.
Mund gründlich mit Wasser spülen.
Hinweise für den Arzt / Mögliche Gefahren Gefahr einer Lungenreizung.
Hinweise für den Arzt / Behandlungshinweise
Bei Verschlucken bzw. Erbrechen Gefahr des Eindringens in die Lunge.
5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Geeignete Löschmittelalkoholbeständiger Schaum Löschpulver
Kohlendioxid
Besondere Gefährdungen durch den Stoff oder die Zubereitung selbst, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase
Brandgase von organischen Materialien sind grundsätzlich als Atmungsgifte einzustufen.
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Sonstige Hinweise
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene VorsichtsmaßnahmenFür ausreichende Lüftung sorgen.
Persönliche Schutzkleidung verwenden.
Zündquellen fernhalten.
Ausbreitung des Gases besonders am Boden (schwerer als Luft) und in Windrichtung beachten.
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Verfahren zur Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Sägemehl, Universalbindemittel, Kieselgur) aufnehmen.
Das aufgenommene Material vorschriftsmässig entsorgen.
7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Hinweise zum sicheren UmgangBehälter mit Vorsicht öffnen und handhaben!
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Das Produkt ist leichtentzündlich.
Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
Massnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Anforderung an Lagerräume und Behälter Lagerung: Im Originalbehälter oder Edelstahltank.
Lagerräume gut belüften.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
3A Lagerklasse
Brandklasse B
Angaben zur Lagerstabilität
Bei sachgemässer Lagerung unbegrenzt haltbar.
8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden GrenzwertenCAS-Nr. Bezeichnung Art [mg/m³] [ml/m³] Bemerkung
67-64-1 Aceton 8 Stunden 1200 500 DFG
71-36-3 Butan-1-ol 8 Stunden 310 100 DFG, Y
123-86-4 n-Butylacetat 8 Stunden 480 100 DFG, 37, Y
141-78-6 Ethylacetat 8 Stunden 1500 400 DFG, Y
108-65-6 2-Methoxy-1-methylethylacetat 8 Stunden 270 50 DFG, EU, Y
107-98-2 1-Methoxy-2-propanol 8 Stunden 370 100 DFG, Y
108-88-3 Toluol 8 Stunden 190 50 DFG, H, Y
1330-20-7 Xylol (alle Isomeren) 8 Stunden 440 100 DFG, H
Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte (2000/39/EG)
CAS-Nr. Bezeichnung Art [mg/m³] [ppm] Bemerkung
67-64-1 Aceton 8 Stunden 1210 500
Atemschutz
Atemschutz bei Aerosol- oder Nebelbildung.
Atemschutz bei hohen Konzentrationen.
Handschutz
Handschuhe (lösemittelbeständig) Augenschutz
dicht schliessende Schutzbrille Körperschutz
lösemittelbeständige Schutzkleidung Allgemeine Schutzmaßnahmen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Hygienemaßnahmen
Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken.
9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Formflüssig Farbe
farblos, klar Geruch
charakteristisch Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit
Wert Temperatur bei Methode Bemerkung
Siedepunkt 55 °C
Flammpunkt <= 10 °C Zündtemperatur 370 °C Untere
Explosionsgrenze
1,1 Vol-%
Obere
Explosionsgrenze
13 Vol-%
Dichte 0,847 g/cm3
Lösemittelgehalt 98,5 %
Explosionsgefahr
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosionsgefährlicher Dampf-/
Luftgemische möglich.
10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Zu vermeidende BedingungenKeine Zersetzung bei bestimmungsgemässer Verwendung.
Zu vermeidende Stoffe
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE
Akute Toxizität/Reizwirkung / Sensibilisierung
Wert/Bewertung Spezies Methode Bemerkung
LD50 Akut Oral 5000 mg/kg Ratte Angaben beziehen sich auf
die Hauptkomponente.
LD50 Akut Dermal 12124 mg/kg Ratte Angaben beziehen sich auf die Hauptkomponente.
LC50 Akut Inhalativ
5320 mg/l (4 h) Maus Angaben beziehen sich auf
die Hauptkomponente.
Wert/Bewertung Spezies Methode Bemerkung Reizwirkung
Auge
reizend Erfahrungen aus der Praxis.
Erfahrungen aus der Praxis Wirkt entfettend auf die Haut.
Allgemeine Bemerkungen
Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage ist von Produkten ähnlicher Zusammensetzung abgeleitet.
12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE
Angaben zur Elimination (Persistenz und Abbaubarkeit)
Eliminationsgrad Analysenmethode Methode Bewertung
Biologische
Abbaubarkeit Das Produkt ist biologisch abbaubar.
Allgemeine Hinweise
Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen.
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Abfallschlüssel Abfallname
07 01 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
Mit Stern (*) markierte Abfälle gelten als gefährliche Abfälle im Sinne der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle.
Empfehlung für das Produkt
Wegen Recycling Hersteller ansprechen.
Verbrennen in geeigneter Verbrennungsanlage. Die behördlichen Vorschriften sind jedoch zu beachten.
Empfehlung für die Verpackung
Vollständig entleerte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
Landtransport ADR/RID (GGVSE)UN 1993 Entzündbarer flüssiger Stoff, n.a.g. (Aceton), 3, II
15. VORSCHRIFTEN
Kennzeichnung
F Leichtentzündlich Xn Gesundheitsschädlich
R-Sätze
63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
11 Leichtentzündlich.
20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
S-Sätze
13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung Aceton, Toluol, Xylol (alle Isomere)
Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse 2 Selbsteinstufung Schweiz/Suisse
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen CH-Giftklasse: 4 BAG T 610 184
VOC Richtlinie
VOC Gehalt 100 %
16. SONSTIGE ANGABEN
Weitere InformationenDie Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und beziehen sich auf das Produkt im Anlieferungszustand. Die Angaben haben nicht die Bedeutung von Produkteigenschaften.
Quellen der wichtigsten Daten
Deutsche Gefahrstoffverordnung. Sicherheitsdatenblätter der einzelnen Rohstoffe.
Wortlaut der in Kapitel 2 angegebenen R-Sätze (Nicht Einstufung der Zubereitung!) R 10 Entzündlich.
R 11 Leichtentzündlich.
R 20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R 36 Reizt die Augen.
R 37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
R 38 Reizt die Haut.
R 41 Gefahr ernster Augenschäden.