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Sicherheitsdatenblatt (91/155 EWG)Druckdatum27.03.2006Überarbeitet27.03.2006 (D) Version 1.2

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1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG

Handelsname Nitro-Verdünner

Hersteller / Lieferant Siwid AG

Püntstrasse 11 CH-8492 Wila

Telefon 052 397 20 00, Telefax 052 397 20 09

Notfallauskunft Toxikologisches Informationszentrum Zürich Telefon 044 251 51 51

2. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN

Gefährliche Inhaltsstoffe

CAS-Nr. EG-Nr. Bezeichnung [Gew-%] Einstufung

67-64-1 200-662-2 Aceton 25 - 50 F R11; Xi R36; R66; R67

71-36-3 200-751-6 Butan-1-ol 2 - 10 R10; Xn R22; Xi R37/38-41; R67

108-88-3 203-625-9 Toluol 25 - 50 F R11; Repr.Cat.3 R63; Xn R48/

20-65; Xi R38; R67

123-86-4 204-658-1 n-Butylacetat 2,5 - 10 R10; R66; R67

1330-20-7 215-535-7 Xylol (alle Isomere) 10 - 25 R10; Xn R20/21; Xi R38

Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte (2000/39/EG)

CAS-Nr. EG-Nr. Bezeichnung [Gew-%]

67-64-1 200-662-2 Aceton 25 - 50 Siehe auch Abschnitt 8

3. MÖGLICHE GEFAHREN

R-Sätze

63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.

11 Leichtentzündlich.

20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.

36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.

48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.

67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt Gefahr ernster Augenschäden.

4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN

Allgemeine Hinweise

Benetzte Kleidung sofort ablegen.

Nach Einatmen Für Frischluft sorgen.

(2)

Nach Hautkontakt

Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit Wasser und Seife.

Nach Augenkontakt

Bei Berührung mit den Augen gründlich mit viel lauwarmem Wasser spülen und Arzt konsultieren.

Nach Verschlucken Kein Erbrechen einleiten.

Sofort Arzt hinzuziehen.

Mund gründlich mit Wasser spülen.

Hinweise für den Arzt / Mögliche Gefahren Gefahr einer Lungenreizung.

Hinweise für den Arzt / Behandlungshinweise

Bei Verschlucken bzw. Erbrechen Gefahr des Eindringens in die Lunge.

5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG

Geeignete Löschmittel

alkoholbeständiger Schaum Löschpulver

Kohlendioxid

Besondere Gefährdungen durch den Stoff oder die Zubereitung selbst, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase

Brandgase von organischen Materialien sind grundsätzlich als Atmungsgifte einzustufen.

Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.

Sonstige Hinweise

Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.

6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG

Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen

Für ausreichende Lüftung sorgen.

Persönliche Schutzkleidung verwenden.

Zündquellen fernhalten.

Ausbreitung des Gases besonders am Boden (schwerer als Luft) und in Windrichtung beachten.

Umweltschutzmaßnahmen

Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.

Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.

Verfahren zur Reinigung

Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Sägemehl, Universalbindemittel, Kieselgur) aufnehmen.

Das aufgenommene Material vorschriftsmässig entsorgen.

7. HANDHABUNG UND LAGERUNG

Hinweise zum sicheren Umgang

Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben!

(3)

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Das Produkt ist leichtentzündlich.

Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.

Massnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.

Anforderung an Lagerräume und Behälter Lagerung: Im Originalbehälter oder Edelstahltank.

Lagerräume gut belüften.

Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

3A Lagerklasse

Brandklasse B

Angaben zur Lagerstabilität

Bei sachgemässer Lagerung unbegrenzt haltbar.

8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN

Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten

CAS-Nr. Bezeichnung Art [mg/m³] [ml/m³] Bemerkung

67-64-1 Aceton 8 Stunden 1200 500 DFG

71-36-3 Butan-1-ol 8 Stunden 310 100 DFG, Y

123-86-4 n-Butylacetat 8 Stunden 480 100 DFG, 37, Y

141-78-6 Ethylacetat 8 Stunden 1500 400 DFG, Y

108-65-6 2-Methoxy-1-methylethylacetat 8 Stunden 270 50 DFG, EU, Y

107-98-2 1-Methoxy-2-propanol 8 Stunden 370 100 DFG, Y

108-88-3 Toluol 8 Stunden 190 50 DFG, H, Y

1330-20-7 Xylol (alle Isomeren) 8 Stunden 440 100 DFG, H

Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte (2000/39/EG)

CAS-Nr. Bezeichnung Art [mg/m³] [ppm] Bemerkung

67-64-1 Aceton 8 Stunden 1210 500

Atemschutz

Atemschutz bei Aerosol- oder Nebelbildung.

Atemschutz bei hohen Konzentrationen.

Handschutz

Handschuhe (lösemittelbeständig) Augenschutz

dicht schliessende Schutzbrille Körperschutz

lösemittelbeständige Schutzkleidung Allgemeine Schutzmaßnahmen

Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.

Hygienemaßnahmen

Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken.

(4)

9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

Form

flüssig Farbe

farblos, klar Geruch

charakteristisch Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit

Wert Temperatur bei Methode Bemerkung

Siedepunkt 55 °C

Flammpunkt <= 10 °C Zündtemperatur 370 °C Untere

Explosionsgrenze

1,1 Vol-%

Obere

Explosionsgrenze

13 Vol-%

Dichte 0,847 g/cm3

Lösemittelgehalt 98,5 %

Explosionsgefahr

Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosionsgefährlicher Dampf-/

Luftgemische möglich.

10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

Zu vermeidende Bedingungen

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemässer Verwendung.

Zu vermeidende Stoffe

Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.

Gefährliche Zersetzungsprodukte

Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.

11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE

Akute Toxizität/Reizwirkung / Sensibilisierung

Wert/Bewertung Spezies Methode Bemerkung

LD50 Akut Oral 5000 mg/kg Ratte Angaben beziehen sich auf

die Hauptkomponente.

LD50 Akut Dermal 12124 mg/kg Ratte Angaben beziehen sich auf die Hauptkomponente.

LC50 Akut Inhalativ

5320 mg/l (4 h) Maus Angaben beziehen sich auf

die Hauptkomponente.

(5)

Wert/Bewertung Spezies Methode Bemerkung Reizwirkung

Auge

reizend Erfahrungen aus der Praxis.

Erfahrungen aus der Praxis Wirkt entfettend auf die Haut.

Allgemeine Bemerkungen

Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage ist von Produkten ähnlicher Zusammensetzung abgeleitet.

12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE

Angaben zur Elimination (Persistenz und Abbaubarkeit)

Eliminationsgrad Analysenmethode Methode Bewertung

Biologische

Abbaubarkeit Das Produkt ist biologisch abbaubar.

Allgemeine Hinweise

Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen.

13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG

Abfallschlüssel Abfallname

07 01 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

Mit Stern (*) markierte Abfälle gelten als gefährliche Abfälle im Sinne der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle.

Empfehlung für das Produkt

Wegen Recycling Hersteller ansprechen.

Verbrennen in geeigneter Verbrennungsanlage. Die behördlichen Vorschriften sind jedoch zu beachten.

Empfehlung für die Verpackung

Vollständig entleerte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.

14. ANGABEN ZUM TRANSPORT

Landtransport ADR/RID (GGVSE)

UN 1993 Entzündbarer flüssiger Stoff, n.a.g. (Aceton), 3, II

15. VORSCHRIFTEN

Kennzeichnung

F Leichtentzündlich Xn Gesundheitsschädlich

(6)

R-Sätze

63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.

11 Leichtentzündlich.

20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.

36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.

48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.

67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

S-Sätze

13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.

26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.

36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.

46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.

7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung Aceton, Toluol, Xylol (alle Isomere)

Nationale Vorschriften

Wassergefährdungsklasse 2 Selbsteinstufung Schweiz/Suisse

Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen CH-Giftklasse: 4 BAG T 610 184

VOC Richtlinie

VOC Gehalt 100 %

16. SONSTIGE ANGABEN

Weitere Informationen

Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und beziehen sich auf das Produkt im Anlieferungszustand. Die Angaben haben nicht die Bedeutung von Produkteigenschaften.

Quellen der wichtigsten Daten

Deutsche Gefahrstoffverordnung. Sicherheitsdatenblätter der einzelnen Rohstoffe.

Wortlaut der in Kapitel 2 angegebenen R-Sätze (Nicht Einstufung der Zubereitung!) R 10 Entzündlich.

R 11 Leichtentzündlich.

R 20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.

R 36 Reizt die Augen.

R 37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut.

R 38 Reizt die Haut.

R 41 Gefahr ernster Augenschäden.

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