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(Fö rder-)vereine. Gründung Was ist zu beachten? Welche Fallstricke gibt es?

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Academic year: 2022

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(1)

(Förder-)Vereine

Gründung

Was ist zu beachten?

Welche Fallstricke gibt es?

(2)

Schrittfölge

• Vorüberlegungen

• Entwurf der Vereinssatzung

• Gründungsversammlung

• Eintragung ins Vereinsregister

• Beantragung der Gemeinnützigkeit/Steuernummer

(3)

Vör der Gründüng - Überlegüngen

Ziel: eingetragener Verein (e.V.) mit anerkannter Gemeinnützigkeit

Eintragung: Verein = juristische Person, rechtsfähig, geschäftsfähig

Gemeinnützigkeit: Verein = steuerbegünstigt im Sinne der Abgabenordnung (AO)

Personen, Rollen, Aufgabenverteilungen?

Gründungsmitglieder – mindestens 7 Personen

Vorstandsämter und deren personelle Besetzung

Eventuelle weitere Funktionen im Verein

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, § 21 … §79)

Weiterführende Quellen:

Infobroschüre „Alles zum Verein“ des Staatsministeriums der Justiz Sachsen

Infobroschüre „Wir gründen einen Verein“ der Notarkammer Sachsen

Internetquellen, insbesondere private Seiten oder Diskussionsforen, sind mit Vorsicht zu genießen

(4)

Vör der Vereinsgründüng – Satzüng I

• Errichtung einer Satzung in Schriftform als zentrales „Regelwerk“ jedes Vereins

• Inhalte und deren spätere Konsequenzen sollten vorab klar sein - Kostenminimierung

• Verpflichtende Inhalte:

Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit (Förderverein!)

Name und Sitz des Vereins

Angabe zur Eintragung ins Vereinsregister

Angabe des Tages der Errichtung der Satzung

Regelungen zur Erlangung und Beendigung der Mitgliedschaft

Art und Höhe der Mitgliedsbeiträge

Zusammensetzung des Vorstands, Vertretungsberechtigung

Voraussetzungen zur Einberufung einer ordentlichen/außerordentlichen Mitgliederversammlung

Form der Einberufung einer Mitgliederversammlung und Fristen

Beurkundung/Protokollierung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung

Bestimmungen zur Auflösung des Vereins, insbesondere zum Vereinsvermögen

(5)

Vör der Vereinsgründüng –Satzüng II

• Empfohlene Inhalte:

• Weitere Vereinsorgane (z.B. Beiräte mit speziellen Funktionen)

Bildung?

Zusammensetzung?

Zuständigkeiten?

• Arten der Mitgliedschaft

ordentliche Mitglieder

Fördermitglieder

Ehrenmitglieder

Weitere?

• Spezielle Rechte und Pflichten von Mitgliedern, ggf. abhängig von der Art der Mitgliedschaft

• Regelungen zur Beschlussfassung auf Mitgliederversammlungen (Mehrheitsverhältnisse)

• Ausschluss von Mitgliedern

• Weitere Punkte frei formulierbar, solange damit nicht gegen geltende gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird

(6)

Vör der Vereinsgründüng – Satzüng III

• Gemeinnützigkeit: Abstimmung des Satzungsentwurfs mit dem zuständigen FA

• Notarielle Unterstützung zu Rechtsfragen möglich, aber ggf. kostenintensiv

• Nach abschließender Formulierung der Satzung: Anberaumung der

Gründungsversammlung

(7)

Gründüngsversammlüng

• Abstimmung zum Satzungsentwurf und ggf. Änderungen

• Vorstandswahl

• Protokollierung:

• Ort und Zeitpunkt der Versammlung

• Namen des Versammlungsleiters und des Protokollführers

• Feststellung zur einstimmigen Verabschiedung der Satzung

• Details zur Vorstandswahl (Amt, Abstimmungsergebnisse, Wahlannahme, Name, Geburtsdatum, Wohnort)

• Unterschriften der Gründungsmitglieder

• Der Verein ist ab diesem Zeitpunkt handlungsfähig, auch ohne „e.V.“!

(8)

Vereinsregister, Gemeinnützigkeit

• Schritt 1: Eintragung ins Vereinsregister, Erteilung der VR-Nummer

• Nur notariell möglich

• Gründungsunterlagen (Protokoll, Satzung)

• Persönliches Erscheinen der Vorstandsmitglieder

• Notar- und Gerichtskosten (2017: 75 € Landesjustizkasse, ca. 55 € Notarkosten)

• Ergebnis: Urkunde über die Eintragung ins Vereinsregister – „e.V.“

• Dauer: erfahrungsgemäß 2…4 Wochen

• Schritt 2: Beantragung der Gemeinnützigkeit, Erteilung einer Steuernummer

• Bei vorheriger Abstimmung mit dem zuständigen FA nur „Formsache“

• Gründungsunterlagen (Protokoll, Satzung, Eintragungsurkunde)

• Ergebnis: Freistellungsbescheid gem. AO, im Regelfall drei Jahre gültig

• Dauer: erfahrungsgemäß 2…8 Wochen

(9)

Fallstricke ünd „Stölperfallen“?

• Mitgliederversammlung ist höchstes Gremium im Verein

• Satzungsänderungen?

• Finanzen: Kontoeröffnung, Kassen-/Buchführung, Steuererklärung, laufende Kosten

• Keine „Notbesetzungen“

• Kommunikation und Aufgabenverteilung im Verein

• Kommunikation zur Förderinstitution

• Versicherungsschutz (Unfall? Haftpflicht?)

(10)

Das Wichtigste

Haben Sie Spaß!

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