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Patentanmeldungen und Patente

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Academic year: 2022

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(1)

Dr. Christiane Katja Schwager Würzburg, 29. November 2021

Patentanmeldungen und Patente

Von der Anmeldung bis zur Erteilung

Anmeldestrategien

(2)

Überblick

Der gewerbliche Rechtsschutz Gewerbliche Schutzrechte

 Patent und Gebrauchsmuster

 Arbeitnehmererfinderrecht

 Von der Anmeldung bis zum Untergang

 Aufbau eines Schutzrechtes

 Analyse der Ansprüche

Auffinden und Status eines Schutzrechts Schutzbereich und Verletzung

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3

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(3)

Definition

Der gewerbliche Rechtsschutz ist als die rechtliche Absicherung geistiger Leistungen auf gewerblichem Gebiet anzusehen. Er dient dem Schutz des geistigen Eigentums und bietet dem Inhaber während der Schutzdauer ein Verwertungsmonopol für u.a.

 technische Erfindungen (Patente und Gebrauchsmuster)

 Designs / Geschmacksmustern

 Produkt-, Dienstleistungs- und Unternehmenskennzeichen (Marken) Gewerblicher Rechtsschutz schafft Werte,

schützt geistiges Eigentum, ermöglicht

Lizenzhandel, unterstützt Marketingstrategien, erhöht das Image und grenzt von Wettbewerbern ab.

Gewerblicher Rechtsschutz

(4)

Rechtliche Regelung

Das erste Patentgesetz

Senat der Stadt Venedig, 19. März 1474

Gewerblicher Rechtsschutz

(5)

Gewerblicher Rechtsschutz

Ziele der Gesetzgebung

 Persönlichkeitsrecht

 Würdigung der individuellen kreativen Leistung

 Belohnung

 Erfinder bereichert Stand der Technik und fördert Wohlstand

 Ansporn

 Aussicht auf Monopolstellung spornt Kreativität an

 Publizitätsförderung

 Erfindungen können der Öffentlichkeit vorgestellt werden

 Umgehungsförderung

 Monopolstellung fördert Umgehungslösungen

(6)

Aktive Teilnahme

 Schutz des geistigen Eigentums (Know-Hows)

 Zielgerichtete Strategien

 Marketing / Imageförderung

 Abgrenzung / Abschreckung

 Handelbares Wirtschaftsgut

 Pflicht der

Schutzrechtsbeobachtung

 Abwendung von

Schadensersatzforderungen

 Beobachtung von Mitbewerbern

 Lizenzerwerb

Gewerblicher Rechtsschutz

Motivation zur Teilnahme am gewerblichen Rechtsschutz

Passive Teilnahme

(7)

Überblick

Der gewerbliche Rechtsschutz Gewerbliche Schutzrechte

 Patent und Gebrauchsmuster

 Arbeitnehmererfinderrecht

 Von der Anmeldung bis zum Untergang

 Aufbau eines Schutzrechtes

 Analyse der Ansprüche

Auffinden und Status eines Schutzrechts Schutzbereich und Verletzung

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(8)

Ferdinand Graf von Zeppelin: „Lenkbaren Luftfahrzug mit mehreren hintereinander angeordneten Tragkörpern“

(Kaiserliches Patentamt, No. 98580 vom 13. August 1898)

Gustave-Désiré Leveau:

„Vierpunkt-Sicherheitsgurt“

(Französisches Patentamt, No. 331926 vom 11. Mai 1903)

Patent und Gebrauchsmuster

Rechtliche Grundlage:

Patent- und Gebrauchsmustergesetz

Eingetragenes und befristetes Schutzrecht für

 Erzeugnisse (Vorrichtungen, Stoffe, Mittel)

 Herstellungs- und Arbeitsverfahren

(9)

Patent und Gebrauchsmuster

Voraussetzungen

 Technische Innovation

 Planmäßige Beherrschung der Natur

 Wiederholbares Ergebnis

 Neuheit

 Darf nicht zum Stand der Technik gehören

 Keine Vorveröffentlichung

 Erfinderische Tätigkeit und Erfinderischer Schritt

 Darf dem Fachmann nicht nahegelegt sein

 Gewerbliche Anwendbarkeit

Achtung: Ausnahmen von der Patentierbarkeit

(10)

Patent und Gebrauchsmuster

Patentierbarkeit von Software

Die Folge von Anweisungen oder Befehlen an sich kann nicht patentiert werden, aber ...

 Steuerungssoftware von technischen Prozessen (z.B. Airbag)

 Lehre als Algorithmus eines technischen Arbeitsverfahrens, z.B.

 Aufbau eines Computers

 Betriebsweise eines Rechners

 Neue Be-/Verarbeitung von Daten kann patentiert werden.

(11)

Patent und Gebrauchsmuster

Nutzen

 Monopolstellung während Schutzdauer

 max. 20 Jahre (Patent)

 max. 10 Jahre (Gebrauchsmuster)

 Untersagung von Erfindungsverwertung durch Dritte

 Wettbewerbsfreie Preisgestaltung

 Lizenzhandel

(12)

Patent und Gebrauchsmuster

Patent Gebrauchsmuster Schutzgegenstand Verfahren und

Erzeugnisse Erzeugnisse

Anforderung Neuheit, Erfinderische

Tätigkeit Neuheit, Erfinderischer Schritt

max. Schutzdauer 20 Jahre 10 Jahre

reg. Gültigkeit nat./int. nat./int.

Registrierung ja ja

Prüfung beim Amt ja nein

Neuheitsschonfrist nein ja, 6 Monate

Dauer bis zur

Schutzerlangung min. 2 Jahre

ab Hinterlegung ca. 2 - 6 Wochen ab Hinterlegung

(13)

Überblick

Der gewerbliche Rechtsschutz Gewerbliche Schutzrechte

 Patent und Gebrauchsmuster

 Arbeitnehmererfinderrecht

 Von der Anmeldung bis zum Untergang

 Aufbau eines Schutzrechtes

 Analyse der Ansprüche

Auffinden und Status eines Schutzrechts Schutzbereich und Verletzung

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(14)

Arbeitnehmererfinderrecht

Interessenkollision

 AN als Erfinder besitzt das Recht an Erfindung (patentfähig/gebrauchsmusterfähig)

 AG hat Anspruch auf das Arbeitsergebnis des AN

Hier gilt:

 AG hat grundsätzlich Anspruch auf die vom AN zu meldende Diensterfindung

 AN erwirbt zum Ausgleich einen Vergütungsanspruch

Arbeitsrecht Gewerblicher

Rechtsschutz

ArbnErfG

ABER

(15)

Arbeitnehmererfinderrecht

Diensterfindung

 Gebundene Erfindung

 Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses

 Aus obliegender Tätigkeit entstanden

 Innerhalb zugewiesenem Arbeits-/Pflichtenkreis oder

 Maßgeblich auf den

Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebes beruhend

Freie Erfindungen

 Alle sonstigen Erfindungen von AN

Erfindungsarten

(16)

Überblick

Der gewerbliche Rechtsschutz Gewerbliche Schutzrechte

 Patent und Gebrauchsmuster

 Arbeitnehmererfinderrecht

 Von der Anmeldung bis zum Untergang

 Aufbau eines Schutzrechtes

 Analyse der Ansprüche

Auffinden und Status eines Schutzrechts Schutzbereich und Verletzung

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(17)

Anmeldeverfahren

Strategie

 Länder – Absatzmarkt und Produktionsstandort

 Abhängiges Patent

 Sperrpatente

 Anmeldung

 zu Marketingzwecken

 zur Abschreckung

 zur Dokumentation

 Lizensierung

 Kosten

 Überwachung

(18)

Anmeldeverfahren

Recherche zum Stand der Technik

 eigene Recherche bspw. in Datenbanken der Patentämter (kostenfrei; ohne Bewertung)

 Auftragsrecherche z.B. durch advotec.

 Recherche durch das zuständige Amt

(19)

Anmeldeverfahren

Weg einer deutschen Patentanmeldung

 Eingang beim DPMA, Anmeldetag

 Formalprüfung, Klassifizierung

 Veröffentlichung Offenlegungsschrift (nach 18 Monaten)

 Prüfungsverfahren durch Prüfungsantrag (Frist 7 Jahre)

 Recherche, Sachprüfung

 Prüfungsbescheid und ggf. Änderung der Anmeldung

 Erteilungsbeschluss oder Zurückweisung (nach derzeit ca. 2 - 5 Jahren)

 Bekanntmachung und Veröffentlichung Patentschrift

 Rechtsbehelfe: Beschwerde,

Weiterbehandlung, Wiedereinsetzung

 Einspruchsfrist (9 Monate)

(20)

Weg eines Gebrauchsmusters (DE)

 Eingang beim DPMA, Anmeldetag

 Formalprüfung, Klassifizierung

 Eintragung und Veröffentlichung der Gebrauchsmusterschrift

(nach derzeit ca. 2 – 6 Wochen)

 Rechercheantrag (optional)

 Löschungsantrag (jederzeit)

Anmeldeverfahren

(21)

Anmeldeverfahren

Multinationaler Patentschutz

Europäisches Patent EP-Anmeldung

beim Europäischen Patentamt (EPA) mit 38 (+2, +4) Mitgliedsstaaten des EPÜ

„weltweite“ Anmeldung PCT-Anmeldung „weltweit“

Patent Cooperation Treaty (153 Vertragsstaaten;

ab 10.2.22 154 Vertragsstaaten)

Innerhalb von 12 Monaten kann eine nationale Patentanmeldung im Ausland (PCT / EPA) nachangemeldet werden (Priorität).

Vorteil: Erst nach Erprobungsphase Kostenrisiko durch Auslandsanmeldungen

(22)

Multinationaler Patentschutz

Europäisches Patent EP-Anmeldung

beim Europäischen Patentamt (EPA) mit 38 (+2, +4) Mitgliedsstaaten des EPÜ

Anmeldeverfahren

Möglichkeit zur Validierung als Einheitspatent

(abgerufen am 26.11.2021)

(23)

Anmeldeverfahren

Multinationaler Patentschutz

Europäisches Patent EP-Anmeldung

beim Europäischen Patentamt (EPA) mit 38 (+2, +4) Mitgliedsstaaten des EPÜ

„weltweite“ Anmeldung PCT-Anmeldung „weltweit“

Patent Cooperation Treaty (153 Vertragsstaaten;

ab 10.2.22 154 Vertragsstaaten)

Innerhalb von 12 Monaten kann eine nationale Patentanmeldung im Ausland (PCT / EPA) nachangemeldet werden (Priorität).

Vorteil: Erst nach Erprobungsphase Kostenrisiko durch Auslandsanmeldungen Möglichkeit zur Validierung als

Einheitspatent

PCT-Vertragsstaaten

(24)

Anmeldung begründet Prioritätsrecht

 Innerhalb eines Jahres nach Einreichung der Anmeldung (z.B. beim DPMA) kann bei nachfolgender Anmeldung derselben Erfindung (z.B. beim EPA) der Anmeldetag der ersten Anmeldung (Priorität) als maßgebliches Datum zur Beurteilung der Patentfähigkeit beansprucht werden

Anmeldeverfahren

Beispiel

Anmeldung Zeit beim DPMA am 20.08.2021

Anmeldung beim EPA am 20.08.2022 Prio-Tag 20.08.2021

Anmeldung beim US-Patentamt

am 21.08.2022 keine Prio möglich

(25)

Prioritätsrecht

 Erfordert prioritätsbegründende Anmeldung mit Anmeldetag

 Eine Nachanmeldung kann Priorität (Anmeldetag) einer oder mehrerer älterer (nationaler) Anmeldungen beanspruchen

 Schicksal der prioritätsbegründenden Anmeldung unerheblich

 Prioritätsfrist 12 Monate

 Voraussetzungen

 übereinstimmender Anmelder/Inhaber

 Schutzgegenstand der Nachanmeldung muss in älterer Anmeldung enthalten sein

 unterschiedliche Prioritäten für Ansprüche möglich, aber keine Kettenpriorität

Anmeldeverfahren

(26)

Weg einer europäischen Patentanmeldung

 Recherche (Recherchenbericht/ ggf.

Prüfungsbescheid)

 Prüfungsverfahren durch Zahlung der Prüfungs-/Benennungsgebühr (Frist 6 Monate nach

Veröffentlichung des Recherchenberichts)

 nationale Validierung, ggf.

Übersetzung

(3 Monate nach Erteilung)

 Einspruchsfrist (9 Monate)

Anmeldeverfahren

Weg einer internationalen Patentanmeldung

 Eingang beim Anmeldeamt (national, regional, WIPO)

 ggf. Übersetzung

 Int. Recherche durch ISA (Int. Recherchenbericht)

 Int. Prüfungsverfahren durch IPEA (optional)

 Nationalisierung/

Regionalisierung der Anmeldung (30/31 Monate nach Prioritätstag)

(27)

Regelmäßiger Verlauf Einspruchsverfahren (DE/EP)

 Einspruchsfrist (9 Monate)

 Schriftsatzwechsel

 Zwischenbescheid

 mündliche Verhandlung (optional)

 Widerruf (vollständig oder teilweise), Aufrechterhaltung

 Rechtsbehelf Beschwerde

Einspruchsbeschwerdeverfahren - Verlauf ähnlich Einspruchsverfahren

 In DE auch Nichtigkeitsklage nach Einspruchsfrist möglich

Einspruch

(28)

Einheitspatent

Einheitspatent (Unified Patent (UP))

 vollständig „europäisches Patent mit einheitlicher Schutzwirkung“

 einheitlicher Patentschutz in bis zu 24 Staaten

 geht aus EP-Anmeldung hervor

 Verwaltung nach der Erteilung zentral vom EPA

 EPGÜ (Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht) ratifiziert und hinterlegt von u.a. Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg, den baltischen und skandinavischen Ländern

 D. ratifiziert, aber noch nicht hinterlegt

 Start zweites Halbjahr 2022, Anfang 2023

 Faustregel: Einheitspatent günstiger als ein europäisches Patent, sofern in zumindest vier am einheitlichen Patentsystem teilnehmenden

Mitgliedstaaten validiert und aufrechterhalten wird

(29)

Einheitspatent

Einheitspatent (Unified Patent (UP))

 vollständig „europäisches Patent mit einheitlicher Schutzwirkung“

 einheitlicher Patentschutz in bis zu 24 Staaten

 geht aus EP-Anmeldung hervor

 Verwaltung nach der Erteilung zentral vom EPA

 EPGÜ (Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht) ratifiziert und hinterlegt von u.a. Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg, den baltischen und skandinavischen Ländern

 D. ratifiziert, aber noch nicht hinterlegt

 Start zweites Halbjahr 2022, Anfang 2023

 Faustregel: Einheitspatent günstiger als ein europäisches Patent, sofern in zumindest vier am einheitlichen Patentsystem teilnehmenden

Mitgliedstaaten validiert und aufrechterhalten wird

(30)

Einheitspatent

Einheitliches Patentgericht (UPC)

 internationales Gericht für Fragen der Verletzung und der Rechtsgültigkeit von Einheitspatenten und

europäischen Patenten

 Idee: Einheitliche europäische Rechtsprechung und Erhöhung der Rechtssicherheit für alle Nutzer

 „Opt-Out“ in siebenjähriger Übergangsphase möglich

 Ausschluss der Zuständigkeit des UPC für einzelne EP-Patente

 Beantragung oder Erteilung vor Ende der Übergangsphase

 Rücktritt vom „Opt-out“ möglich

 „Sunrise Period“ voraussichtlich 3 Monate vor Start des UPC

(31)

Einheitspatent

Einheitliches Patentgericht (UPC)

 Verhandlungen vor Lokal-, Regional- und Zentralkammern in erster Instanz

 Zentralkammer mit Sitz in Paris und

Abteilung in München (Aufteilung nach IPC-Klassen)

 Deutsche Lokalkammern in

 Sprachen in D.: deutsch und vorauss. englisch

 Geographische Zuständigkeit nach Sitz des Beklagten oder Tatort

aktuelle Infos unter www.unified-patent-court.org

 Düsseldorf

 Hamburg

 München

 Mannheim

(32)

Überblick

Der gewerbliche Rechtsschutz Gewerbliche Schutzrechte

 Patent und Gebrauchsmuster

 Arbeitnehmererfinderrecht

 Von der Anmeldung bis zum Untergang

 Aufbau eines Schutzrechtes

 Analyse der Ansprüche

Auffinden und Status eines Schutzrechts Schutzbereich und Verletzung

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(33)

Bestandteile

 Deckblatt mit Zusammenfassung (nur Patent)

 Beschreibung

 Ansprüche

 Zeichnungen

Aufbau eines Schutzrechts

Ansprüche Zeichnungen Beschreibung

Zusammenfassung

(34)

Erzeugniserfindung Erfindung betreffend die

Gestaltung, Konstruktion oder den Entwurf eines Erzeugnisses.

Verfahrenserfindung

Erfindung betreffend ein best.

technisches Handeln, das aus mehreren Verfahrensmaßnahmen bestehen kann.

Vorrichtungserfindung

Arbeitsmittel (Maschinen oder Geräte) mit dem für sie bestimmten Funktionszweck und der dementsprechenden körperlichen

Gestaltung.

Anordnungserfindung

räumlich und zeitlich nebeneinander wirkende Arbeitsmittel, die kein

körperliches Erzeugnis hervorbringen müssen.

Herstellungsverfahren

Verfahrensmaßnahmen sind die Wahl der Ausgangsstoffe und Art der Einwirkung auf diese.

Arbeitsverfahren

Verfahren, das nicht auf das

Hervorbringen eines Erzeugnisses gerichtet ist

Verwendungserfindung

Verwendung oder Anwendung eines (an sich bekannten) Gegenstandes zur

Aufbau eines Schutzrechts

Erfindungskategorien

(35)

Der Hauptanspruch definiert die Erfindung

Er ist oft gegliedert:

Oberbegriff: Gebiet der Erfindung und Stand der Technik

Kennzeichnender Teil: neue &

erfinderische Merkmale

Unteransprüche optional

Ansprüche eines Schutzrechts

(36)

Anspruchsanalyse

Vorgehensweise

 Hauptansprüche – ohne Rückbezüge – analysieren

 Nebenansprüche, Unteransprüche nur ggf. beachten

 Hauptansprüche nach Merkmalen gliedern

Beispiel:

M1.1 Bremsscheibe (ggf. geeignet für/zur…) M1.2 Bremsscheibenkopf

M1.3 Reibring M1.4 Abschnitte

(37)

Anspruchsanalyse

Wortlaut des Anspruchs

 Technische Merkmale der Erfindung

 wesentliche Merkmale für die Erfindung

 funktionale Merkmale zur klarstellenden Konkretisierung der gegenständlichen Merkmale

fakultative Merkmale: insb., vorzugsweise, im Wesentlichen

 Klarheit der Ansprüche

 Verwendung und Definition eines Begriffs

Relative Begriffe: etwa, ungefähr, in, groß, klein

 Auslegung der Ansprüche immer im Lichte der Beschreibung und Figuren

Eignung: zu, für, zum

 Parameter, Äquivalente (Schraube / Nagel), Disclaimer

 Unterschied zwischen

umfassen, beinhalten, aufweisen (nicht abschließend)

bestehend aus (abschließend)

(38)

Überblick

Der gewerbliche Rechtsschutz Gewerbliche Schutzrechte

 Patent und Gebrauchsmuster

 Arbeitnehmererfinderrecht

 Von der Anmeldung bis zum Untergang

 Aufbau eines Schutzrechtes

 Analyse der Ansprüche

Auffinden und Status eines Schutzrechts Schutzbereich und Verletzung

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(39)

Auffinden eines Schutzrechts

Ziel/Anlass einer Recherche

 Ermittlung von Stand der Technik zur Ausrichtung eigener Entwicklungen

 Erfolgsaussichten eigener Anmeldung

 Ausschluss einer Patentverletzung/ Entwicklung Umgehungslösung

 Erhebung aktiver Anmelder/möglicher Wettbewerber auf (gleichem) technischem Gebiet

 Auffinden von Einspruchs-/ Nichtigkeitsmaterial

(40)

Auffinden eines Schutzrechts

Nutzung frei zugänglicher Recherchetools

 DEPATISnet des DPMA (https://depatisnet.dpma.de)

 Espacenet des EPA (https://worldwide.espacenet.com)

 WIPO Patentscope

 USPTO (PuplicPair)

 JPO (mit eng. Übersetzung)

 Google Patent

 Suchmöglichkeiten

 einfache Suche

 Expertensuche (Erweiterte Suche)

(41)

Auffinden eines Schutzrechts

Operatoren und Trunkierung

 Boolesche Operatoren: AND, OR und NOT

 Vergleichsoperatoren: All, Any, =, <, >, within

(42)

Auffinden eines Schutzrechts

Operatoren und Trunkierung

 Boolesche Operatoren: AND, OR und NOT

 Vergleichsoperatoren: All, Any, =, <, >, within

 Trunkierung als Platzhalter („Wildcards“): *, ?, #

(43)

Auffinden eines Schutzrechts

Operatoren und Trunkierung

 Boolesche Operatoren: AND, OR und NOT

 Vergleichsoperatoren: All, Any, =, <, >, within

 Trunkierung als Platzhalter („Wildcards“): *, ?, #

(44)

Auffinden eines Schutzrechts

Eingrenzungen der Suche

 Stichworte in Titel (ti), Zusammenfassung (ab), Ansprüchen (claims), Beschreibung (desc)

 Veröffentlichungsdatum (pd)

 IPC Klassen

 Anmelder (pa)

 Erfinder (in)

Einbeziehung von Anführungen kann hilfreich sein

(45)

Auffinden eines Schutzrechts

Eingrenzungen der Suche

 Stichworte in Titel (ti), Zusammenfassung (ab), Ansprüchen (claims), Beschreibung (desc)

 Veröffentlichungsdatum (pd)

 IPC Klassen

 Anmelder (pa)

 Erfinder (in)

Einbeziehung von Anführungen kann hilfreich sein

(46)

Bestand des Schutzrechts

Ziel: Rechtsstand / Status ermitteln

 Wichtig im Hinblick auf

 eine mögliche Patentverletzung

 ein mögliches Vorgehen gegen das Schutzrecht

 bei internat. Anmeldungen und Europäischen Patenten ggf.

Nationalisierungen prüfen

 bei erteilten Schutzrechten ggf. Gebührenzahlungen prüfen

 bei laufenden Verfahren ggf. Sachstand prüfen

 Rechtsmittelfristen beachten

 Angabe des aktuellen Status - in Kraft/nicht in Kraft

Status eines Schutzrechts

Registerabfrage durchführen und globale Akte sichten

(47)

Bestand des Schutzrechts

Ziel: Rechtsstand / Status ermitteln

 Wichtig im Hinblick auf

 eine mögliche Patentverletzung

 ein mögliches Vorgehen gegen das Schutzrecht

 bei internat. Anmeldungen und Europäischen Patenten ggf.

Nationalisierungen prüfen

 bei erteilten Schutzrechten ggf. Gebührenzahlungen prüfen

 bei laufenden Verfahren ggf. Sachstand prüfen

 Rechtsmittelfristen beachten

 Angabe des aktuellen Status - in Kraft/nicht in Kraft

Status eines Schutzrechts

Registerabfrage durchführen und globale Akte sichten Register

(48)

Bestand des Schutzrechts

Ziel: Rechtsstand / Status ermitteln

 Wichtig im Hinblick auf

 eine mögliche Patentverletzung

 ein mögliches Vorgehen gegen das Schutzrecht

 bei internat. Anmeldungen und Europäischen Patenten ggf.

Nationalisierungen prüfen

 bei erteilten Schutzrechten ggf. Gebührenzahlungen prüfen

 bei laufenden Verfahren ggf. Sachstand prüfen

 Rechtsmittelfristen beachten

 Angabe des aktuellen Status - in Kraft/nicht in Kraft

Status eines Schutzrechts

Registerabfrage durchführen und globale Akte sichten Register Globale Akte

(49)

Status eines Schutzrechts

 Veröffentlichungsnummer + Schriftartencode,

„Kind-Code“ - gibt Art der Veröffentlichung an

 „INID-Code“ – bezeichnet Angaben auf Deckblatt

 Liste von DPMA, WIPO etc.

(50)

Status eines Schutzrechts

 Veröffentlichungsnummer + Schriftartencode,

„Kind-Code“ - gibt Art der Veröffentlichung an

 „INID-Code“ – bezeichnet Angaben auf Deckblatt

 Liste von DPMA, WIPO etc.

(51)

Analyse der Patentfamilie

 Ermitteln paralleler Schutzrechte und deren Relevanz

 Schutzrechte sind über Prioritätsbeanspruchung verknüpft Beispiel:

Zeit DE1

CN DE2

DE-GBM

Heute

US

JP EP

WO

FR DE3 +

+

Status eines Schutzrechts

12M

(52)

Analyse der Patentfamilie

 Ermitteln paralleler Schutzrechte und deren Relevanz

 Schutzrechte sind über Prioritätsbeanspruchung verknüpft Beispiel:

Zeit DE1

CN DE2

DE-GBM

US

JP EP

WO

FR DE3 +

+

Status eines Schutzrechts

12M

(53)

Überblick

Der gewerbliche Rechtsschutz Gewerbliche Schutzrechte

 Patent und Gebrauchsmuster

 Arbeitnehmererfinderrecht

 Von der Anmeldung bis zum Untergang

 Aufbau eines Schutzrechtes

 Analyse der Ansprüche

Auffinden und Status eines Schutzrechts Schutzbereich und Verletzung

1 2

3

4

(54)

Schutzbereich von Patenten/Gebrauchsmustern

 Bestimmung durch

 den Inhalt der Patentansprüche

 unter Heranziehung von Beschreibung und Zeichnungen

 zur Auslegung nach dem Sinngehalt der Patentansprüche

 identische (wortsinngemäße) Verletzung

 äquivalente Verletzung a) objektiv gleichwirkend

b) naheliegend für den Fachmann

c) gleichwertig dem ausgelegten Patentanspruch

 alle Merkmale des Hauptanspruchs realisiert: Verletzungsgegenstand fällt in Schutzbereich

 Umgehung durch Verzicht auf Realisierung eines der Merkmale

 Schutzrechtsanmeldung kann bestehendes Schutzrecht „verletzen“ –

Schutzbereich

(55)

Beispiel:

Schutzbereich erteiltes Patent ABC

verkaufter Gegenstand ABCF

Schutzbereich neue Patent- anmeldung ADE

Schutzbereich

Offenbarung ABCDE

(56)

Unmittelbare Verletzungshandlungen

 bei Erzeugnispatenten:

 Herstellen

 Anbieten

 Inverkehrbringen

 Gebrauchen

 Einführen und Besitzen zu den genannten Zwecken

 bei Verfahrenspatenten:

 Anwendung

 Anbieten zur Anwendung

 Benutzung unmittelbarer Verfahrenserzeugnisse

Verletzung des Schutzrechtes

WICHTIG: Beweise sichern, rechtzeitig handeln

(57)

Mittelbare Verletzungshandlungen

 Anbieten oder Liefern von Mitteln,

die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, zur Benutzung der Erfindung im Geltungsbereich des PatG

 Verletzer muss wissen oder es muss aufgrund der Umstände offensichtlich sein, dass die Mittel dazu geeignet und dazu bestimmt sind, für die

Benutzung der Erfindung Verwendung zu finden.

 Ausnahme: allgemein im Handel erhältliche Erzeugnisse

Verletzung des Schutzrechtes

WICHTIG: Beweise sichern, rechtzeitig handeln

(58)

Verletzung des Schutzrechtes

Marktüberwachung empfohlen

 regelmäßige Überwachung

 der Mitbewerber am Markt

 der Veröffentlichung angemeldeter,

eingetragener bzw. erteilter Schutzrechte zum Schutz vor

 verletzenden Erteilungen

(Patent -> Einspruch), Eintragungen

(Gebrauchsmuster -> Löschungsverfahren)

 Verwirkung eigener Ansprüche

 Gefahr der Marktverwässerung

 Trittbrettfahrern

(59)

Eine gute Idee erkennt man daran, dass sie geklaut wird.

Rudi Carrell

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

Beethovenstr. 5 D-97080 Würzburg Telefon: +49-(0)931-79698-0

Telefax: +49-(0)931-79698-11 e-mail: wuerzburg@advotec.de

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