Dr. Christiane Katja Schwager Würzburg, 29. November 2021
Patentanmeldungen und Patente
Von der Anmeldung bis zur Erteilung
Anmeldestrategien
Überblick
Der gewerbliche Rechtsschutz Gewerbliche Schutzrechte
Patent und Gebrauchsmuster
Arbeitnehmererfinderrecht
Von der Anmeldung bis zum Untergang
Aufbau eines Schutzrechtes
Analyse der Ansprüche
Auffinden und Status eines Schutzrechts Schutzbereich und Verletzung
1 2
3
4
Definition
Der gewerbliche Rechtsschutz ist als die rechtliche Absicherung geistiger Leistungen auf gewerblichem Gebiet anzusehen. Er dient dem Schutz des geistigen Eigentums und bietet dem Inhaber während der Schutzdauer ein Verwertungsmonopol für u.a.
technische Erfindungen (Patente und Gebrauchsmuster)
Designs / Geschmacksmustern
Produkt-, Dienstleistungs- und Unternehmenskennzeichen (Marken) Gewerblicher Rechtsschutz schafft Werte,
schützt geistiges Eigentum, ermöglicht
Lizenzhandel, unterstützt Marketingstrategien, erhöht das Image und grenzt von Wettbewerbern ab.
Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtliche Regelung
Das erste Patentgesetz
Senat der Stadt Venedig, 19. März 1474
Gewerblicher Rechtsschutz
Gewerblicher Rechtsschutz
Ziele der Gesetzgebung
Persönlichkeitsrecht
Würdigung der individuellen kreativen Leistung
Belohnung
Erfinder bereichert Stand der Technik und fördert Wohlstand
Ansporn
Aussicht auf Monopolstellung spornt Kreativität an
Publizitätsförderung
Erfindungen können der Öffentlichkeit vorgestellt werden
Umgehungsförderung
Monopolstellung fördert Umgehungslösungen
Aktive Teilnahme
Schutz des geistigen Eigentums (Know-Hows)
Zielgerichtete Strategien
Marketing / Imageförderung
Abgrenzung / Abschreckung
Handelbares Wirtschaftsgut
Pflicht der
Schutzrechtsbeobachtung
Abwendung von
Schadensersatzforderungen
Beobachtung von Mitbewerbern
Lizenzerwerb
Gewerblicher Rechtsschutz
Motivation zur Teilnahme am gewerblichen Rechtsschutz
Passive Teilnahme
Überblick
Der gewerbliche Rechtsschutz Gewerbliche Schutzrechte
Patent und Gebrauchsmuster
Arbeitnehmererfinderrecht
Von der Anmeldung bis zum Untergang
Aufbau eines Schutzrechtes
Analyse der Ansprüche
Auffinden und Status eines Schutzrechts Schutzbereich und Verletzung
1 2
3
4
Ferdinand Graf von Zeppelin: „Lenkbaren Luftfahrzug mit mehreren hintereinander angeordneten Tragkörpern“
(Kaiserliches Patentamt, No. 98580 vom 13. August 1898)
Gustave-Désiré Leveau:
„Vierpunkt-Sicherheitsgurt“
(Französisches Patentamt, No. 331926 vom 11. Mai 1903)
Patent und Gebrauchsmuster
Rechtliche Grundlage:
Patent- und Gebrauchsmustergesetz
Eingetragenes und befristetes Schutzrecht für
Erzeugnisse (Vorrichtungen, Stoffe, Mittel)
Herstellungs- und Arbeitsverfahren
Patent und Gebrauchsmuster
Voraussetzungen
Technische Innovation
Planmäßige Beherrschung der Natur
Wiederholbares Ergebnis
Neuheit
Darf nicht zum Stand der Technik gehören
Keine Vorveröffentlichung
Erfinderische Tätigkeit und Erfinderischer Schritt
Darf dem Fachmann nicht nahegelegt sein
Gewerbliche Anwendbarkeit
Achtung: Ausnahmen von der Patentierbarkeit
Patent und Gebrauchsmuster
Patentierbarkeit von Software
Die Folge von Anweisungen oder Befehlen an sich kann nicht patentiert werden, aber ...
Steuerungssoftware von technischen Prozessen (z.B. Airbag)
Lehre als Algorithmus eines technischen Arbeitsverfahrens, z.B.
Aufbau eines Computers
Betriebsweise eines Rechners
Neue Be-/Verarbeitung von Daten kann patentiert werden.
Patent und Gebrauchsmuster
Nutzen
Monopolstellung während Schutzdauer
max. 20 Jahre (Patent)
max. 10 Jahre (Gebrauchsmuster)
Untersagung von Erfindungsverwertung durch Dritte
Wettbewerbsfreie Preisgestaltung
Lizenzhandel
Patent und Gebrauchsmuster
Patent Gebrauchsmuster Schutzgegenstand Verfahren und
Erzeugnisse Erzeugnisse
Anforderung Neuheit, Erfinderische
Tätigkeit Neuheit, Erfinderischer Schritt
max. Schutzdauer 20 Jahre 10 Jahre
reg. Gültigkeit nat./int. nat./int.
Registrierung ja ja
Prüfung beim Amt ja nein
Neuheitsschonfrist nein ja, 6 Monate
Dauer bis zur
Schutzerlangung min. 2 Jahre
ab Hinterlegung ca. 2 - 6 Wochen ab Hinterlegung
Überblick
Der gewerbliche Rechtsschutz Gewerbliche Schutzrechte
Patent und Gebrauchsmuster
Arbeitnehmererfinderrecht
Von der Anmeldung bis zum Untergang
Aufbau eines Schutzrechtes
Analyse der Ansprüche
Auffinden und Status eines Schutzrechts Schutzbereich und Verletzung
1 2
3
4
Arbeitnehmererfinderrecht
Interessenkollision
AN als Erfinder besitzt das Recht an Erfindung (patentfähig/gebrauchsmusterfähig)
AG hat Anspruch auf das Arbeitsergebnis des AN
Hier gilt:
AG hat grundsätzlich Anspruch auf die vom AN zu meldende Diensterfindung
AN erwirbt zum Ausgleich einen Vergütungsanspruch
Arbeitsrecht Gewerblicher
Rechtsschutz
ArbnErfG
ABER
Arbeitnehmererfinderrecht
Diensterfindung
Gebundene Erfindung
Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses
Aus obliegender Tätigkeit entstanden
Innerhalb zugewiesenem Arbeits-/Pflichtenkreis oder
Maßgeblich auf den
Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebes beruhend
Freie Erfindungen
Alle sonstigen Erfindungen von AN
Erfindungsarten
Überblick
Der gewerbliche Rechtsschutz Gewerbliche Schutzrechte
Patent und Gebrauchsmuster
Arbeitnehmererfinderrecht
Von der Anmeldung bis zum Untergang
Aufbau eines Schutzrechtes
Analyse der Ansprüche
Auffinden und Status eines Schutzrechts Schutzbereich und Verletzung
1 2
3
4
Anmeldeverfahren
Strategie
Länder – Absatzmarkt und Produktionsstandort
Abhängiges Patent
Sperrpatente
Anmeldung
zu Marketingzwecken
zur Abschreckung
zur Dokumentation
Lizensierung
Kosten
Überwachung
Anmeldeverfahren
Recherche zum Stand der Technik
eigene Recherche bspw. in Datenbanken der Patentämter (kostenfrei; ohne Bewertung)
Auftragsrecherche z.B. durch advotec.
Recherche durch das zuständige Amt
Anmeldeverfahren
Weg einer deutschen Patentanmeldung
Eingang beim DPMA, Anmeldetag
Formalprüfung, Klassifizierung
Veröffentlichung Offenlegungsschrift (nach 18 Monaten)
Prüfungsverfahren durch Prüfungsantrag (Frist 7 Jahre)
Recherche, Sachprüfung
Prüfungsbescheid und ggf. Änderung der Anmeldung
Erteilungsbeschluss oder Zurückweisung (nach derzeit ca. 2 - 5 Jahren)
Bekanntmachung und Veröffentlichung Patentschrift
Rechtsbehelfe: Beschwerde,
Weiterbehandlung, Wiedereinsetzung
Einspruchsfrist (9 Monate)
Weg eines Gebrauchsmusters (DE)
Eingang beim DPMA, Anmeldetag
Formalprüfung, Klassifizierung
Eintragung und Veröffentlichung der Gebrauchsmusterschrift
(nach derzeit ca. 2 – 6 Wochen)
Rechercheantrag (optional)
Löschungsantrag (jederzeit)
Anmeldeverfahren
Anmeldeverfahren
Multinationaler Patentschutz
Europäisches Patent EP-Anmeldung
beim Europäischen Patentamt (EPA) mit 38 (+2, +4) Mitgliedsstaaten des EPÜ
„weltweite“ Anmeldung PCT-Anmeldung „weltweit“
Patent Cooperation Treaty (153 Vertragsstaaten;
ab 10.2.22 154 Vertragsstaaten)
Innerhalb von 12 Monaten kann eine nationale Patentanmeldung im Ausland (PCT / EPA) nachangemeldet werden (Priorität).
Vorteil: Erst nach Erprobungsphase Kostenrisiko durch Auslandsanmeldungen
Multinationaler Patentschutz
Europäisches Patent EP-Anmeldung
beim Europäischen Patentamt (EPA) mit 38 (+2, +4) Mitgliedsstaaten des EPÜ
Anmeldeverfahren
Möglichkeit zur Validierung als Einheitspatent
(abgerufen am 26.11.2021)
Anmeldeverfahren
Multinationaler Patentschutz
Europäisches Patent EP-Anmeldung
beim Europäischen Patentamt (EPA) mit 38 (+2, +4) Mitgliedsstaaten des EPÜ
„weltweite“ Anmeldung PCT-Anmeldung „weltweit“
Patent Cooperation Treaty (153 Vertragsstaaten;
ab 10.2.22 154 Vertragsstaaten)
Innerhalb von 12 Monaten kann eine nationale Patentanmeldung im Ausland (PCT / EPA) nachangemeldet werden (Priorität).
Vorteil: Erst nach Erprobungsphase Kostenrisiko durch Auslandsanmeldungen Möglichkeit zur Validierung als
Einheitspatent
PCT-Vertragsstaaten
Anmeldung begründet Prioritätsrecht
Innerhalb eines Jahres nach Einreichung der Anmeldung (z.B. beim DPMA) kann bei nachfolgender Anmeldung derselben Erfindung (z.B. beim EPA) der Anmeldetag der ersten Anmeldung (Priorität) als maßgebliches Datum zur Beurteilung der Patentfähigkeit beansprucht werden
Anmeldeverfahren
Beispiel
Anmeldung Zeit beim DPMA am 20.08.2021
Anmeldung beim EPA am 20.08.2022 Prio-Tag 20.08.2021
Anmeldung beim US-Patentamt
am 21.08.2022 keine Prio möglich
Prioritätsrecht
Erfordert prioritätsbegründende Anmeldung mit Anmeldetag
Eine Nachanmeldung kann Priorität (Anmeldetag) einer oder mehrerer älterer (nationaler) Anmeldungen beanspruchen
Schicksal der prioritätsbegründenden Anmeldung unerheblich
Prioritätsfrist 12 Monate
Voraussetzungen
übereinstimmender Anmelder/Inhaber
Schutzgegenstand der Nachanmeldung muss in älterer Anmeldung enthalten sein
unterschiedliche Prioritäten für Ansprüche möglich, aber keine Kettenpriorität
Anmeldeverfahren
Weg einer europäischen Patentanmeldung
Recherche (Recherchenbericht/ ggf.
Prüfungsbescheid)
Prüfungsverfahren durch Zahlung der Prüfungs-/Benennungsgebühr (Frist 6 Monate nach
Veröffentlichung des Recherchenberichts)
nationale Validierung, ggf.
Übersetzung
(3 Monate nach Erteilung)
Einspruchsfrist (9 Monate)
Anmeldeverfahren
Weg einer internationalen Patentanmeldung
Eingang beim Anmeldeamt (national, regional, WIPO)
ggf. Übersetzung
Int. Recherche durch ISA (Int. Recherchenbericht)
Int. Prüfungsverfahren durch IPEA (optional)
Nationalisierung/
Regionalisierung der Anmeldung (30/31 Monate nach Prioritätstag)
Regelmäßiger Verlauf Einspruchsverfahren (DE/EP)
Einspruchsfrist (9 Monate)
Schriftsatzwechsel
Zwischenbescheid
mündliche Verhandlung (optional)
Widerruf (vollständig oder teilweise), Aufrechterhaltung
Rechtsbehelf Beschwerde
Einspruchsbeschwerdeverfahren - Verlauf ähnlich Einspruchsverfahren
In DE auch Nichtigkeitsklage nach Einspruchsfrist möglich
Einspruch
Einheitspatent
Einheitspatent (Unified Patent (UP))
vollständig „europäisches Patent mit einheitlicher Schutzwirkung“
einheitlicher Patentschutz in bis zu 24 Staaten
geht aus EP-Anmeldung hervor
Verwaltung nach der Erteilung zentral vom EPA
EPGÜ (Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht) ratifiziert und hinterlegt von u.a. Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg, den baltischen und skandinavischen Ländern
D. ratifiziert, aber noch nicht hinterlegt
Start zweites Halbjahr 2022, Anfang 2023
Faustregel: Einheitspatent günstiger als ein europäisches Patent, sofern in zumindest vier am einheitlichen Patentsystem teilnehmenden
Mitgliedstaaten validiert und aufrechterhalten wird
Einheitspatent
Einheitspatent (Unified Patent (UP))
vollständig „europäisches Patent mit einheitlicher Schutzwirkung“
einheitlicher Patentschutz in bis zu 24 Staaten
geht aus EP-Anmeldung hervor
Verwaltung nach der Erteilung zentral vom EPA
EPGÜ (Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht) ratifiziert und hinterlegt von u.a. Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg, den baltischen und skandinavischen Ländern
D. ratifiziert, aber noch nicht hinterlegt
Start zweites Halbjahr 2022, Anfang 2023
Faustregel: Einheitspatent günstiger als ein europäisches Patent, sofern in zumindest vier am einheitlichen Patentsystem teilnehmenden
Mitgliedstaaten validiert und aufrechterhalten wird
Einheitspatent
Einheitliches Patentgericht (UPC)
internationales Gericht für Fragen der Verletzung und der Rechtsgültigkeit von Einheitspatenten und
europäischen Patenten
Idee: Einheitliche europäische Rechtsprechung und Erhöhung der Rechtssicherheit für alle Nutzer
„Opt-Out“ in siebenjähriger Übergangsphase möglich
Ausschluss der Zuständigkeit des UPC für einzelne EP-Patente
Beantragung oder Erteilung vor Ende der Übergangsphase
Rücktritt vom „Opt-out“ möglich
„Sunrise Period“ voraussichtlich 3 Monate vor Start des UPC
Einheitspatent
Einheitliches Patentgericht (UPC)
Verhandlungen vor Lokal-, Regional- und Zentralkammern in erster Instanz
Zentralkammer mit Sitz in Paris und
Abteilung in München (Aufteilung nach IPC-Klassen)
Deutsche Lokalkammern in
Sprachen in D.: deutsch und vorauss. englisch
Geographische Zuständigkeit nach Sitz des Beklagten oder Tatort
aktuelle Infos unter www.unified-patent-court.org
Düsseldorf
Hamburg
München
Mannheim
Überblick
Der gewerbliche Rechtsschutz Gewerbliche Schutzrechte
Patent und Gebrauchsmuster
Arbeitnehmererfinderrecht
Von der Anmeldung bis zum Untergang
Aufbau eines Schutzrechtes
Analyse der Ansprüche
Auffinden und Status eines Schutzrechts Schutzbereich und Verletzung
1 2
3
4
Bestandteile
Deckblatt mit Zusammenfassung (nur Patent)
Beschreibung
Ansprüche
Zeichnungen
Aufbau eines Schutzrechts
Ansprüche Zeichnungen Beschreibung
Zusammenfassung
Erzeugniserfindung Erfindung betreffend die
Gestaltung, Konstruktion oder den Entwurf eines Erzeugnisses.
Verfahrenserfindung
Erfindung betreffend ein best.
technisches Handeln, das aus mehreren Verfahrensmaßnahmen bestehen kann.
Vorrichtungserfindung
Arbeitsmittel (Maschinen oder Geräte) mit dem für sie bestimmten Funktionszweck und der dementsprechenden körperlichen
Gestaltung.
Anordnungserfindung
räumlich und zeitlich nebeneinander wirkende Arbeitsmittel, die kein
körperliches Erzeugnis hervorbringen müssen.
Herstellungsverfahren
Verfahrensmaßnahmen sind die Wahl der Ausgangsstoffe und Art der Einwirkung auf diese.
Arbeitsverfahren
Verfahren, das nicht auf das
Hervorbringen eines Erzeugnisses gerichtet ist
Verwendungserfindung
Verwendung oder Anwendung eines (an sich bekannten) Gegenstandes zur
Aufbau eines Schutzrechts
Erfindungskategorien
Der Hauptanspruch definiert die Erfindung
Er ist oft gegliedert:
Oberbegriff: Gebiet der Erfindung und Stand der Technik
Kennzeichnender Teil: neue &
erfinderische Merkmale
Unteransprüche optional
Ansprüche eines Schutzrechts
Anspruchsanalyse
Vorgehensweise
Hauptansprüche – ohne Rückbezüge – analysieren
Nebenansprüche, Unteransprüche nur ggf. beachten
Hauptansprüche nach Merkmalen gliedern
Beispiel:
M1.1 Bremsscheibe (ggf. geeignet für/zur…) M1.2 Bremsscheibenkopf
M1.3 Reibring M1.4 Abschnitte
…
Anspruchsanalyse
Wortlaut des Anspruchs
Technische Merkmale der Erfindung
wesentliche Merkmale für die Erfindung
funktionale Merkmale zur klarstellenden Konkretisierung der gegenständlichen Merkmale
fakultative Merkmale: insb., vorzugsweise, im Wesentlichen
Klarheit der Ansprüche
Verwendung und Definition eines Begriffs
Relative Begriffe: etwa, ungefähr, in, groß, klein
Auslegung der Ansprüche immer im Lichte der Beschreibung und Figuren
Eignung: zu, für, zum
Parameter, Äquivalente (Schraube / Nagel), Disclaimer
Unterschied zwischen
umfassen, beinhalten, aufweisen (nicht abschließend)
bestehend aus (abschließend)
Überblick
Der gewerbliche Rechtsschutz Gewerbliche Schutzrechte
Patent und Gebrauchsmuster
Arbeitnehmererfinderrecht
Von der Anmeldung bis zum Untergang
Aufbau eines Schutzrechtes
Analyse der Ansprüche
Auffinden und Status eines Schutzrechts Schutzbereich und Verletzung
1 2
3
4
Auffinden eines Schutzrechts
Ziel/Anlass einer Recherche
Ermittlung von Stand der Technik zur Ausrichtung eigener Entwicklungen
Erfolgsaussichten eigener Anmeldung
Ausschluss einer Patentverletzung/ Entwicklung Umgehungslösung
Erhebung aktiver Anmelder/möglicher Wettbewerber auf (gleichem) technischem Gebiet
Auffinden von Einspruchs-/ Nichtigkeitsmaterial
Auffinden eines Schutzrechts
Nutzung frei zugänglicher Recherchetools
DEPATISnet des DPMA (https://depatisnet.dpma.de)
Espacenet des EPA (https://worldwide.espacenet.com)
WIPO Patentscope
USPTO (PuplicPair)
JPO (mit eng. Übersetzung)
Google Patent
Suchmöglichkeiten
einfache Suche
Expertensuche (Erweiterte Suche)
Auffinden eines Schutzrechts
Operatoren und Trunkierung
Boolesche Operatoren: AND, OR und NOT
Vergleichsoperatoren: All, Any, =, <, >, within
Auffinden eines Schutzrechts
Operatoren und Trunkierung
Boolesche Operatoren: AND, OR und NOT
Vergleichsoperatoren: All, Any, =, <, >, within
Trunkierung als Platzhalter („Wildcards“): *, ?, #
Auffinden eines Schutzrechts
Operatoren und Trunkierung
Boolesche Operatoren: AND, OR und NOT
Vergleichsoperatoren: All, Any, =, <, >, within
Trunkierung als Platzhalter („Wildcards“): *, ?, #
Auffinden eines Schutzrechts
Eingrenzungen der Suche
Stichworte in Titel (ti), Zusammenfassung (ab), Ansprüchen (claims), Beschreibung (desc)
Veröffentlichungsdatum (pd)
IPC Klassen
Anmelder (pa)
Erfinder (in)
Einbeziehung von Anführungen kann hilfreich sein
Auffinden eines Schutzrechts
Eingrenzungen der Suche
Stichworte in Titel (ti), Zusammenfassung (ab), Ansprüchen (claims), Beschreibung (desc)
Veröffentlichungsdatum (pd)
IPC Klassen
Anmelder (pa)
Erfinder (in)
Einbeziehung von Anführungen kann hilfreich sein
Bestand des Schutzrechts
Ziel: Rechtsstand / Status ermitteln
Wichtig im Hinblick auf
eine mögliche Patentverletzung
ein mögliches Vorgehen gegen das Schutzrecht
bei internat. Anmeldungen und Europäischen Patenten ggf.
Nationalisierungen prüfen
bei erteilten Schutzrechten ggf. Gebührenzahlungen prüfen
bei laufenden Verfahren ggf. Sachstand prüfen
Rechtsmittelfristen beachten
Angabe des aktuellen Status - in Kraft/nicht in Kraft
Status eines Schutzrechts
Registerabfrage durchführen und globale Akte sichten
Bestand des Schutzrechts
Ziel: Rechtsstand / Status ermitteln
Wichtig im Hinblick auf
eine mögliche Patentverletzung
ein mögliches Vorgehen gegen das Schutzrecht
bei internat. Anmeldungen und Europäischen Patenten ggf.
Nationalisierungen prüfen
bei erteilten Schutzrechten ggf. Gebührenzahlungen prüfen
bei laufenden Verfahren ggf. Sachstand prüfen
Rechtsmittelfristen beachten
Angabe des aktuellen Status - in Kraft/nicht in Kraft
Status eines Schutzrechts
Registerabfrage durchführen und globale Akte sichten Register
Bestand des Schutzrechts
Ziel: Rechtsstand / Status ermitteln
Wichtig im Hinblick auf
eine mögliche Patentverletzung
ein mögliches Vorgehen gegen das Schutzrecht
bei internat. Anmeldungen und Europäischen Patenten ggf.
Nationalisierungen prüfen
bei erteilten Schutzrechten ggf. Gebührenzahlungen prüfen
bei laufenden Verfahren ggf. Sachstand prüfen
Rechtsmittelfristen beachten
Angabe des aktuellen Status - in Kraft/nicht in Kraft
Status eines Schutzrechts
Registerabfrage durchführen und globale Akte sichten Register Globale Akte
Status eines Schutzrechts
Veröffentlichungsnummer + Schriftartencode,
„Kind-Code“ - gibt Art der Veröffentlichung an
„INID-Code“ – bezeichnet Angaben auf Deckblatt
Liste von DPMA, WIPO etc.
Status eines Schutzrechts
Veröffentlichungsnummer + Schriftartencode,
„Kind-Code“ - gibt Art der Veröffentlichung an
„INID-Code“ – bezeichnet Angaben auf Deckblatt
Liste von DPMA, WIPO etc.
Analyse der Patentfamilie
Ermitteln paralleler Schutzrechte und deren Relevanz
Schutzrechte sind über Prioritätsbeanspruchung verknüpft Beispiel:
Zeit DE1
CN DE2
DE-GBM
Heute
US
JP EP
WO
FR DE3 +
+
Status eines Schutzrechts
12M
Analyse der Patentfamilie
Ermitteln paralleler Schutzrechte und deren Relevanz
Schutzrechte sind über Prioritätsbeanspruchung verknüpft Beispiel:
Zeit DE1
CN DE2
DE-GBM
US
JP EP
WO
FR DE3 +
+
Status eines Schutzrechts
12M
Überblick
Der gewerbliche Rechtsschutz Gewerbliche Schutzrechte
Patent und Gebrauchsmuster
Arbeitnehmererfinderrecht
Von der Anmeldung bis zum Untergang
Aufbau eines Schutzrechtes
Analyse der Ansprüche
Auffinden und Status eines Schutzrechts Schutzbereich und Verletzung
1 2
3
4
Schutzbereich von Patenten/Gebrauchsmustern
Bestimmung durch
den Inhalt der Patentansprüche
unter Heranziehung von Beschreibung und Zeichnungen
zur Auslegung nach dem Sinngehalt der Patentansprüche
identische (wortsinngemäße) Verletzung
äquivalente Verletzung a) objektiv gleichwirkend
b) naheliegend für den Fachmann
c) gleichwertig dem ausgelegten Patentanspruch
alle Merkmale des Hauptanspruchs realisiert: Verletzungsgegenstand fällt in Schutzbereich
Umgehung durch Verzicht auf Realisierung eines der Merkmale
Schutzrechtsanmeldung kann bestehendes Schutzrecht „verletzen“ –
Schutzbereich
Beispiel:
Schutzbereich erteiltes Patent ABC
verkaufter Gegenstand ABCF
Schutzbereich neue Patent- anmeldung ADE
Schutzbereich
Offenbarung ABCDE
Unmittelbare Verletzungshandlungen
bei Erzeugnispatenten:
Herstellen
Anbieten
Inverkehrbringen
Gebrauchen
Einführen und Besitzen zu den genannten Zwecken
bei Verfahrenspatenten:
Anwendung
Anbieten zur Anwendung
Benutzung unmittelbarer Verfahrenserzeugnisse
Verletzung des Schutzrechtes
WICHTIG: Beweise sichern, rechtzeitig handeln
Mittelbare Verletzungshandlungen
Anbieten oder Liefern von Mitteln,
die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, zur Benutzung der Erfindung im Geltungsbereich des PatG
Verletzer muss wissen oder es muss aufgrund der Umstände offensichtlich sein, dass die Mittel dazu geeignet und dazu bestimmt sind, für die
Benutzung der Erfindung Verwendung zu finden.
Ausnahme: allgemein im Handel erhältliche Erzeugnisse
Verletzung des Schutzrechtes
WICHTIG: Beweise sichern, rechtzeitig handeln
Verletzung des Schutzrechtes
Marktüberwachung empfohlen
regelmäßige Überwachung
der Mitbewerber am Markt
der Veröffentlichung angemeldeter,
eingetragener bzw. erteilter Schutzrechte zum Schutz vor
verletzenden Erteilungen
(Patent -> Einspruch), Eintragungen
(Gebrauchsmuster -> Löschungsverfahren)
Verwirkung eigener Ansprüche
Gefahr der Marktverwässerung
Trittbrettfahrern
Eine gute Idee erkennt man daran, dass sie geklaut wird.
Rudi Carrell
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Beethovenstr. 5 D-97080 Würzburg Telefon: +49-(0)931-79698-0
Telefax: +49-(0)931-79698-11 e-mail: wuerzburg@advotec.de
Patent- und Rechtsanwaltspartnerschaft Tappe mbB