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Digitaler Nachlass

1. Das Wichtigste in Kürze

In Deutschland nutzen etwa 70 % der Menschen täglich das Internet. Hierbei werden häufig Passwort- geschützte Zugänge angelegt, z.B. bei Sozialen Netzwerken, E-Mail-Anbietern, Cloud-Diensten oder Streaming-Plattformen. Es werden Fotos und Daten online geteilt und Verträge abgeschlossen.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (III ZR 183/17) bestätigt, dass im Todesfall alle Rechte und Pflichten auf den Erben übergehen. Deshalb sollten für den sog. digitalen Nachlass Bestimmungen im Rahmen der Vorsorge getroffen werden. Hierbei sollte vor allem in einer Verfügung oder im Testament schriftlich festgehalten werden, wie nach dem Tod mit Online-Konten umgegangen werden soll.

2. Digitaler Nachlass – Möglichkeiten der Vorsorge

Menschen jeden Alters sollten sich mit ihrer Patientenvorsorge auseinandersetzen. Es gibt keine Regelungen, in welcher Form Bestimmungen zum digitalen Nachlass getroffen werden müssen. Der Nachlass muss lediglich schriftlich festgehalten sein. Es ist sinnvoll, den persönlichen Vorsorgeformularen eine gesonderte Liste mit Informationen darüber anzuhängen, die stetig aktualisiert wird (siehe unten).

Hat der Verstorbene nicht schriftlich fixiert wie mit seinem digitalen Nachlass verfahren werden soll, geht er mit all seinen Rechten und Pflichten auf den Erben über. Der Erbe kann mit dem digitalen Nachlass also das tun, was er für richtig hält ohne eine Vorstellung zu haben, was im Sinne des Verstorbenen gewesen wäre.

3. Sicherer Umgang mit Zugangsdaten

Mit Zugangsdaten sollte immer sehr sorgfältig umgegangen werden, um unerlaubten Zugriff von Dritten zu verhindern. Der sichere Umgang mit Zugangsdaten umfasst deshalb zwei Schritte:

1. ​Erstellen einer Liste: Es sollte eine Liste erstellt werden, worin alle wichtigen Informationen im Zusammenhang mit dem digitalen Nachlass aufgeführt werden. Es wird z.B. vermerkt um welche Plattform es sich handelt, wie die Zugangsdaten lauten und ob hierfür Kosten anfallen (Beispiele siehe unten). Zudem sollte vermerkt werden, wie nach dem Tod damit verfahren werden soll. Webseiten oder Profile bei Sozialen Netzwerken können auf Wunsch des Verstorbenen z.B. in einen Gedenkzustand versetzt werden. Besonders wichtig ist es, diese Liste regelmäßig zu ​aktualisieren .

2. ​Bereitstellung der Zugangsdaten nach dem Tod: Im Zusammenhang mit diesen sensiblen Daten ist es wichtig, dass sich niemand verfrüht Zugang verschaffen kann. Die Liste sollte deshalb sicher aufbewahrt werden. Dies kann bei einer Person des absoluten Vertrauens sein. Auch die Speicherung der Liste auf einem ​passwortgeschützten USB-Stick bietet sich an. Das Passwort für den Stick kann z.B. im Testament hinterlegt werden. Auch die Aufbewahrung in einem ​Tresor oder

​Bankschließfach erweist sich als sicher, wenn die Liste dort regelmäßig aktualisiert werden kann.

Der digitale Nachlass umfasst z.B. folgende Bereiche, für die Regelungen getroffen werden können:

Soziale Netzwerke und Chat-Dienste

Portale zur Online-Kommunikation, z.B. E-Mail Postfächer Online erworbene Güter, z.B. Softwarelizenzen, Musik, Filme Online-Banking und andere Bezahlsysteme

Daten die online gespeichert sind, z.B. Fotos oder Präsentationen in Clouds

Daten die offline gespeichert sind, z.B. Fotos oder Dateien auf Computer oder Handy Webseiten, Online-Shops, Blogs

Passwortgeschützte Geräte, z.B. Smartphones oder Tablets

4. Praxistipp

https://www.betanet.de/pdf/1577 Seite 1 von 2

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Eine ​Formularvorlage zum kostenlosen Download: Formular - Digitaler Nachlass.

Ausführliche allgemeine Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Patientenvorsorge finden Sie im Ratgeber Patientenvorsorge.

5. Wer hilft weiter?

Anwalt, Rechtsberatungsstellen

6. Verwandte Links

Patientenvorsorge

Vordruck Vorsorgevollmacht Vordruck Betreuungsverfügung Vordruck Patientenverfügung Testament und Erbschein

https://www.betanet.de/pdf/1577 Seite 2 von 2

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