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Informationen für die Durchführung von Aktivitäten mit Übernachtung (Lager)

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Academic year: 2022

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Kanton Zürich Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt Stab

Kontakt:

Dagmar Müller, Telefon 043 259 78 49, dagmar.mueller@mba.zh.ch 26. August 2021

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Corona-Schutzkonzept für Aktivitäten mit Übernachtung auf der Sekundarstufe II:

Kennenlerntage (KLT) der Berufswahlschule Bülach vom 1.–3. September 2021

Die Schulen der Sekundarstufe II sind verantwortlich für die Erstellung eines Schutzkonzeptes in Bezug auf Aktivitäten mit Übernachtung (Lager, Arbeitswochen, Sprachreisen etc.), nachfolgend als Lager bezeichnet. Sie halten sich dabei an die Richtlinie COVID-19 – Rahmenbedingungen des Unterrichts an den Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II und Tertiärstufe B sowie übrigen Ausbildungsstätten im Schuljahr 2020/21 (Richtlinie COVID-19) in der jeweils aktuellen Fassung. Das MBA informiert die Schulen über Anpassungen der Richtlinie COVID-19 und stellt ein aktualisiertes Schutzkonzeptraster für Aktivitäten mit Übernachtung auf der Sekundar- stufe II zur Verfügung.

Werden Lager ausserhalb des Kantons Zürich durchgeführt, sind die Bestimmungen des Durchführungsorts einzuhalten. Es ist zu beachten, dass einzelne Kantone eine Bewilligungspflicht für die Durchführung von Lagern eingeführt haben, weshalb rechtzeitig abzuklären ist, ob und unter welchen Bedingungen Lager durchgeführt werden dürfen.

Die Schulleitung bewilligt die Lagerschutzkonzepte, die Lagerverantwortlichen sind zuständig für deren Einhaltung vor Ort. Das Schutzkonzept für die Grundausbildung in Ernährungs- und Gesundheitslehre, Kochen, Haus- haltführung, Werken und Nähen (Hauswirtschaftsinternatskurs) wird vom Strickhof erstellt. Der Strickhof ist verantwortlich für deren Einhaltung.

Die Schulen informieren vorgängig alle Teilnehmenden über das Schutzkonzept.

Bei Fragen bezüglich Schutzkonzept oder der Umsetzbarkeit von Schutzmassnahmen steht der Bereich Prävention und Sicherheit des MBA beratend zur Verfügung.

Informationen für die Durchführung von Aktivitäten mit Übernachtung (Lager) Für die Lagerdurchführung muss ein durch die Schulleitung bewilligtes Schutzkonzept vorliegen.

Das Schutzkonzept enthält ein Testkonzept. Das Testkonzept gewährleistet den Teilnehmenden einen einfachen Zugang zu Tests und enthält Informationen darüber, ob die Testung für die Teilnehmenden empfohlen oder obligatorisch ist. «Together we test» (Hirslandengruppe) hat einen Zugang nur für Lager aufgeschaltet. Alle Schulen können dort kostenlos Testkits ausschliesslich für Lager bestellen. Mehr Infos unter: Covid-Testungen für Ferienlager/Hirslanden

Personen mit vollständigem Impfschutz müssen für Lager keinen negativen Covid-19-Test vorweisen, ausser dieser wird vom Gastland bzw. Transitland verlangt. Falls ein negativer PCR-Test verlangt wird, müssen SuS die Kosten dafür selber tragen.

Corona-Vorgaben des Gastgeberkantons respektive des Gastgeberlandes sowie der besuchten Einrichtungen sind einzuhalten. Es gelten die Bestimmungen bezüglich Quarantäne bei Einreise aus dem Ausland gemäss der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) im Bereich des internationalen Personenverkehrs.

In der Regel sollten Lager klassenweise durchgeführt werden.

Kostenfolgen für Eltern oder Schule: Stornierungskosten aufgrund einer Absage einer Studienwoche infolge behördlicher Bestimmungen müssen die Schulen tragen. Für Absagen einzelner Jugendlicher (z.B. wegen Vorbe- halten gegenüber dem Schutzkonzept) vor Reisebeginn, sollte die Schule einen Budgetposten vorsehen für diejenigen Eltern, die die Kosten dann nicht tragen wollen. Es gibt keine rechtliche Grundlage, gestützt auf welche Eltern verpflichtet werden können, solche Kosten zu tragen. Die Kosten können auch nicht auf andere SuS abgewälzt werden. Bei Krankheit vor Abreise werden die Annullationskosten von einer Reiseversicherung über- nommen, der Abschluss derselben ist den Eltern und Erziehungsberechtigten zu empfehlen.

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Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Grundsätze für die Kennenlerntage (KLT)

Das Schutzkonzept basiert auf dem generellen Schutzkonzept der BWS Bülach vom 20.08.2021 und baut auf folgenden Grundregeln auf:

1. Gesund und symptomfrei in die KLT

2. Abstand halten und dringende Empfehlung zum Tragen einer Maske

Kann der Mindestabstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden, sind ab 12 Jahren Schutzmasken empfohlen

Maskenpflicht in öffentlichen Räumen und im ÖV ab 12 Jahren.

3. Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln

4. Beständige Gruppen (keine Beschränkung der max. Personenanzahl) und Präsenzlisten 5. Folgeleistung der Weisungen der bezeichneten verantwortlichen Personen (Lehrpersonen)

Schutzmassnahmen in Verantwortung der Bildungs-

einrichtung Kurzbeschrieb der vorgesehenen Massnahmen bzw. der Umsetzungs-

kontrolle verantwortliche

Person(en) 1. Testkonzept

Empfohlene oder obligatorische Testung vor Lagerbeginn (ausser für vollständig geimpfte oder genesene Personen)

Die Testteilnahme ist für die Lagerverantwortlichen und das Begleitpersonal

dringend empfohlen

obligatorisch

Die Testteilnahme ist für die Teilnehmenden

dringend empfohlen

obligatorisch

Angaben zu Zugang und Durchführung der Testung pro Personen- gruppe (Verantwortlichkeit, Organisation Einzel- oder Massentes- tung, Zeitraum für Testdurchführung, Meldesystem und Kontrolle der Resultate etc.)

Angaben zu akzeptierten Testarten pro Personengruppe und Rege- lung der Kostenübernahme bei kostenpflichtigen Tests (Massen-/

Pooltestung, Schnelltest, kostenpflichtiger PCR-Test)

Vorgehen und Informationswege bei positiven Pools oder positiven Einzelresultaten

Lernende, Lehr- und Begleitpersonen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht an den Kennenlerntagen (KLT) teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, bzw. begeben sich in Iso- lation. Sie kontaktieren ihren Hausarzt und befolgen deren Anweisungen.

Angaben zu Zugang und Durchführung der Testung pro Personengruppe (Verant- wortlichkeit, Einzeltestung, Zeitraum für Testdurchführung, Meldesystem und Kon- trolle der Resultate etc.)

Dringende Empfehlung, dass sämtliche Lernenden, Lehr- und Begleitpersonen vor den KLT-Tagen einen anerkannten Covid 19-Selbsttest (Corona-Schnelltest) durchzuführen. Die Selbsttests können mittels Vorlegen der Krankenkassenkarte kostenlos in Apotheken bezogen werden, sofern die Person nicht geimpft ist. Ist eine Person geimpft, kosten die Tests CHF 50. Es ist trotzdem allen TN empfoh- len, einen Schnelltest durchzuführen, da auch geimpfte Personen Träger von Co- vid-19 sein können und allenfalls ansteckend sind.

Die Teilnahme an den KLT ist nicht von der Durchführung eines Covid-19-Selbst- tests abhängig.

Verantwortlich für die Organisation:

Lh/Oz/Sc

Verantwortlich für die Information:

Al/Lh/Oz/Sc KLp

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Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Angaben zu Testzeitpunkt und Teststart (Massentestungen können per Postversand weitergeführt werden, ansonsten genügen Selbsttests, vorbehältlich anderslautenden Vorgaben des Durchführungsorts)

Die Testung findet idealerweise 24 oder weniger Stunden, frühestens jedoch 48 Stunden vor den KLT, zuhause, in der Apotheke, beim Hausarzt oder in einem offi- ziellen Testzentrum statt.

Angaben zu akzeptierten Testarten pro Personengruppe und Regelung der Kosten- übernahme bei kostenpflichtigen Tests (Schnelltest, kostenpflichtiger PCR-Test)

Die Kosten für einen anerkannten Covid 19-Selbsttest (Corona-Schnelltest) sind durch die teilnehmenden Personen zu tragen.

Vorgehen und Informationswege bei positiven Pools oder positiven Einzelresultaten

Ein allfällig positiv getestete Person informiert unverzüglich in 1. Prio die verant- wortliche KLp resp. in 2. Prio die Schuladministration der BWS Bülach.

Testung während Lager

Die Testteilnahme ist für die Lagerverantwortlichen und das Begleitpersonal

dringend empfohlen

obligatorisch

Die Testteilnahme ist für die Teilnehmenden

dringend empfohlen

obligatorisch

Angaben zu Testzeitpunkt und Teststart (auch Selbsttests möglich)

Vorgehen und Informationswege bei positiven Pools oder positi- ven Einzelresultaten

Angaben zu Testzeitpunkt und Teststart (auch Selbsttests möglich)

Symptomatische Personen werden während dem Lager sofort separiert und haben eine Maske zu tragen. Anschliessend werden sie obligatorisch mittels eines durch die Schule mitgeführten und durchgeführten Schnelltests getestet.

Falls der Schnelltest ein positives Testresultat zeigt, ist der örtliche Arzt zu kontak- tieren und seinen Anweisungen bezüglich Untersuchung und/oder Testung Folge zu leisten.

− Kontaktdaten örtlicher Arzt Beinwil am See: Auszufüllen durch die/den KLT- Block-Verantwortliche/n

− Kontaktdaten örtlicher Arzt Flumserberge: Auszufüllen durch die/den KLT- Block-Verantwortliche/n

− Kontaktdaten örtlicher Arzt Melchtal: Auszufüllen durch die/den KLT-Block- Verantwortliche/n

Das oben beschriebene Vorgehen bezüglich symptomatischer Personen hat auch Gültigkeit für geimpfte Personen.

Lh/Oz/Sc

Bw-Tandem (KLp/FLp+) Lh/Oz/Sc

Lh Sc Oz

Vorgehen und Informationswege bei positiven Einzelresultaten

Bis das Testergebnis vorliegt, muss die symptomatische Person weiterhin eine Schutzmaske tragen und im gut belüfteten Raum isoliert bleiben. Das heisst, sie schläft alleine in einem Zimmer und hält jederzeit Abstand zu anderen Perso-

Lh/Oz/Sc

Bw-Tandem (KLp/FLp+)

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Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

nen. Ist keine Isolation möglich, hat die Person in Absprache mit den Eltern/Er- ziehungsberechtigten nach Hause zu reisen – wenn immer möglich ohne Nut- zung des öV (Abholen durch die Eltern).

Die verantwortliche Lehrperson informiert unverzüglich die Schuladministration/

Schulleitung der BWS Bülach über die symptomatische Person sowie über die Durchführung und das (positive oder negative) Resultat des Schnelltests.

Die verantwortliche Lehrperson informiert so schnell als möglich die Eltern/Erzie- hungsberechtigten über die aufgetretenen Krankheitssymptome ihres Kindes, sowie über die Durchführung und das (positive oder negative) Resultat des Schnelltests.

Gleichzeitig klärt die verantwortliche Lehrperson mit den Eltern/Erziehungsberech- tigten, wie die/der Jugendliche nach Hause reist (Abholen durch die Eltern).

Bei einem positiven Testergebnis entscheidet das kantonale Contact Tracing (im Wohnkanton), welche Kontaktpersonen einer infizierten Person unter Quarantäne gesetzt werden müssen.

Lh/Oz/Sc KLp

Testung im Verdachts- oder Krankheitsfall nach dem Lager

Die Testteilnahme ist für die Lagerverantwortlichen und das Begleitpersonal

dringend empfohlen

obligatorisch

Die Testteilnahme ist für die Teilnehmenden

dringend empfohlen

obligatorisch

Treten nach dem Lager bei einer teilnehmenden Person (Lernende/r, Lehr- oder Be- gleitperson) Krankheitssymptome auf, sind folgende Massnahmen zu treffen

Lernende, Lehr- oder Begleitpersonen mit Krankheitssymptomen nach den KLT blei- ben zu Hause bzw. begeben sich in Isolation.

Sie kontaktieren ihren Hausarzt und befolgen seine Anweisungen bezüglich Un- tersuchung und/oder Testung.

Die symptomatische oder allenfalls positiv getestete Person informiert zeitnah in 1.

Prio die verantwortliche KLp resp. in 2. Prio die Schuladministration der BWS Bülach.

Das kantonale Contact Tracing (im Wohnkanton der betroffenen, positiv geteste- ten Person) entscheidet und informiert jene Personen, welche sich in Quarantäne begeben müssen.

Lh/Oz/Sc

Bw-Tandem (KLp/FLp+)

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Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

2. An- und Rückreise

Einhaltung der Schutz- und Hygienemassnahmen gemäss kantonalen und bundesrechtlichen Vorgaben beziehungsweise Vorgaben des bereisten Landes gemäss gewähltem Transportmittel.

Bei einer Benutzung des öffentlichen Verkehrs werden die entsprechenden Regelun- gen (Maskenpflicht ab 12 Jahren) eingehalten, in den Verkehrsmitteln als auch in deren Wartebereichen. Dabei wird auf das korrekte Tragen mit bedecktem Mund, Nase und Kinn geachtet.

Angabe zu Transportmitteln und Gruppengrössen

KLT Beinwil am See/AG: SBB

Gruppengrösse: B3, B4, E4/56 Jugendliche und 6 Lp (Lh)

KLT Flumserberge/SG: SBB

Gruppengrösse: B2, E2, I1/55 Jugendliche und 6 Lp (Sc)

KLT Melchtal/OW: SBB

Gruppengrösse: B1, E1, E3/64 Jugendliche und 6 Lp (Oz)

Angaben zur Sicherstellung der vorgegebenen Schutz- und Hygienemassnahmen während der An- und Rückreise

Auszufüllen durch die/den KLT-Block-Verantwortliche/n

Angaben zu Rückreisemöglichkeiten (individuell, Gruppen) bei vorzeitigem Abbruch

Auszufüllen durch die/den KLT-Block-Verantwortliche/n

Angaben zu geltenden Quarantänebestimmungen bei Auslandreisen

Reise innerhalb der Schweiz

Lh Sc Oz

Lh/Oz/Sc Lh/Oz/Sc

Es gelten die Bestimmungen bezüglich Quarantäne bei Einreise aus dem Ausland gemäss der Verordnung über Massnahmen zur Be- kämpfung des Coronavirus (Covid-19) im Bereich des internationalen Personenverkehrs (Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs) vom 27. Januar 2021.

3. Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln während des Lagers Schutzmassnahmen gemäss Lagereinrichtung und Gast-

geberkanton/-land Für die Umsetzung des Schutzkonzepts sind die Organisatoren/innen (Lehrpersonen) zuständig. Die Kontrolle über die Einhaltung der Vorgaben obliegt den zuständigen Behörden.

Das Team aus Lehr- und Begleitperson setzen dieses Schutzkonzept für die drei Kennenlerntage vom 1.-3. September 2021 konsequent um. Die Verantwortung

Lh/Oz/Sc

Bw-Tandem (KLp/FLp+)

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Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

für die Einhaltung der vorliegenden Massnahmen liegt bei den verantwortlichen Lehrpersonen.

Die Massnahmen sind vor den KLT allen Beteiligten vollständig und klar zu kom- munizieren.

Angaben zur Unterbringung, Essenssituation und zu Vorgaben der Lagereinrichtung

KLT Beinwil am See/AG: Schweizer Jugendherbergen, Jugendherberge Beinwil am See

Verantwortliche: Frau Barbara Lips/Herr Reinco Strik, 062 771 18 63 BWS-KLT-Block-Verantwortlicher Beinwil am See: Reto Lenherr (Lh) Weitere Angaben durch den KLT-Block-Verantwortlichen Beinwil am See (Lh)

KLT Flumserberge/SG: Juhui Ferien AG, Juhui Flumserberge Hausverantwortlicher: Herr Helmut Honegger, 076 276 80 72 BWS-KLT-Block-Verantwortliche Flumserberge: Adriana Scalbi (Sc) Weitere Angaben durch die KLT-Block-Verantwortliche Flumserberge (Sc)

KLT Melchtal/OW: Juhui Ferien AG, Juhui Melchtal

Hausverantwortliche: Frau Christina Michel, 079 781 80 13 BWS-KLT-Block-Verantwortliche Melchtal: Betül Özün (Oz) Weitere Angaben durch die KLT-Block-Verantwortliche Melchtal (Oz)

Angaben zu relevanten kantonalen/regionalen Vorgaben respektive Einreisebestim- mungen

Auszufüllen durch die/den KLT-Block-Verantwortliche/n

Al

Bw-Tandem (KLp/FLp+)

Lh

Sc

Oz

Lh/Oz/Sc Maskenempfehlung

Die Lagerverantwortlichen legen fest, in welchen Situationen das Tragen einer Maske empfohlen ist.

Maskenpflicht gemäss Vorgaben des Bundes.

Angaben zur Maskenempfehlung, Bereitstellung von Ersatzmasken und Desinfektionsmaterial.

Dringliche Empfehlung zum Tragen einer Maske

Dringliche Empfehlung zum Tragen einer Maske während der KLT für Lernende, und Lehrpersonen in sämtlichen Innenräumen (Schlafräume, Aufenthalts- und Ess- räume, Sanitärräume/Duschen und Korridore) der Unterkunft, sowohl im Unter- richt als auch während den Pausen – unabhängig ob sie an einem Tisch sitzen oder sich bewegen.

Grundsätzlich ist das Tragen einer Maske dringend empfohlen, wo immer sich Schulangehörige zu nahekommen und der Abstand von 1.5 Meter nicht einge- halten werden kann.

Lh/Oz/Sc

Bw-Tandem (KLp/FLp+)

Bw-Tandem (KLp/FLp+)

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Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Die Masken der Lernenden sind von den Eltern zu stellen. Die Lernenden haben mindestens 2 Schutzmasken pro KLT-Tag (d.h. insgesamt 6 Masken, evtl. zusätzli- che Reservemasken) für die 3 Kennenlerntage mitzunehmen. Für den Fall, dass teilnehmende Personen keine Schutzmaske vorrätig haben, stellt das Sekretariat für jeden KLT-Block Reservemasken bereit.

Die Masken für Lehrpersonen und Mitarbeitende werden von der BWS Bülach gestellt und können auf dem Sekretariat bezogen werden (2 pro KLT-Tag).

KLp/Ha

Bw-Tandem (KLp/FLp+)/

Ha Maskenpflicht Im öffentlichen Raum, sowohl drinnen wie draussen, gilt eine Maskenpflicht für Per-

sonen ab 12 Jahren.

Draussen: Maskenpflicht in belebten Bereichen. In weiteren Bereichen des öffent- lichen Raums, gilt die Maskenpflicht dann, wenn es zu einer Konzentration von Personen kommt, bei welcher der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Drinnen: Als öffentliche Innenräume gelten solche, die in öffentlich zugänglichen Einrichtungen für das Publikum offen sind.

Lh/Oz/Sc

Bw-Tandem (KLp/FLp+)

Weitere Hygiene- & Verhaltensmassnahmen

Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern (oder gemäss Vor- gaben des Durchführungsorts), einschliesslich Übernachtung.

Essenseinnahme gemäss Bestimmungen des Durchführungsorts.

Stabile Gruppenzusammensetzung wo möglich

Mindestabstand

Der Mindestabstand von 1.5 Metern ist möglichst bei allen interpersonellen Kontakten einzuhalten.

Falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, haben die Personen eine Maske zu tragen. Ausnahmen sind möglich beim Essen (sitzend), Duschen, beim Schlafen (evtl. im Schlafraum je nach örtlicher Gegebenheit) sowie bei der Ausübung einer Aktivität, welche mit dem Maskentragen nicht vereinbar ist.

Schlafräume sind fix und wenn immer möglich klassenweise zuzuteilen. Gleich- zeitig ist darauf zu achten, dass die Schlafräume max. zu ⅔ der vorgesehenen Belegung genutzt werden und zwischen den Betten ein möglichst grosser Ab- stand besteht.

Esstische sind fix bei fester Sitzordnung und wenn immer möglich klassenweise zuzuweisen, damit jederzeit nachvollziehbar ist, wer wo gesessen hat. Gleichzei- tig ist darauf zu achten, dass Essräume max. zu ⅔ der vorgesehenen Belegung genutzt werden (evtl. gestaffelte Verpflegung) und zwischen den Tischen ein mög- lichst grosser Abstand besteht.

Bw-Tandem (KLp/FLp+)

Lh/Oz/Sc

Lh/Oz/Sc

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Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Indoor- und Outdoor-Aktivitäten der KLT-Blöcke sind wenn immer möglich klas- senweise durchzuführen.

Die Nutzung der Toiletten/Duschen ist, falls nicht bereits durch die Unterkunft vorgegeben, durch die/den KLT-Block-Verantwortliche/n zu regeln. Insbeson- dere ist darauf zu achten, dass das Duschen gestaffelt erfolgt.

Auszufüllen durch die/den KLT-Block-Verantwortliche/n

Da der notwendige Mindestabstand zwischen den Teilnehmenden nicht jederzeit gewährleistet werden kann, sind die Kontaktangaben aller teilnehmenden Personen zwecks Identifizierung und Benachrichtigung zu erfassen und mitzuführen.

Bw-Tandem (KLp/FLp+) Lh/Oz/Sc

Lh/Oz/Sc

Bw-Tandem (KLp/FLp+)

Händehygiene

Lernende und Lehrpersonen waschen sich regelmässig und gründlich die Hände mit Wasser und Seife und/oder desinfizieren die Hände gründlich mit Desinfekti- onsmittel, d.h. i.d.R. vor und nach dem Essen, vor und nach jeder Aktivität, vor und nach der Nutzung von öffentlich zugänglichen und von mehreren Personen ge- nutzten Gegenständen und Geräten sowie nach der Toilettenbenutzung, nach Pausen und nach dem allfälligen Reinigen von Oberflächen und/oder Geräten.

Bw-Tandem (KLp/FLp+)

Lüften von Unterrichts- und Aufenthaltsräumen im Halbstundenrhythmus

Möglichst viele Aktivitäten draussen Angaben zur Gewährleistung von häufigem Lüften

Alle Räumlichkeiten der Unterkunft (insbesondere Aufenthalts- Ess- und Schlaf- räume sowie Sanitärräume) werden regelmässig und ausgiebig stossgelüftet, d.h. mindestens ein- bis zweimal pro Lektion während 5 Minuten sowie nach je- der Unterrichtslektion während den Pausenzeiten.

Grundsätzlich sollen möglichst viele Aktivitäten (falls möglich auch die Verpfle- gung) während den KLT draussen stattfinden.

Lh/Oz/Sc

Bw-Tandem (KLp/FLp+)

Bw-Tandem (KLp/FLp+)

Hygienemassnahmen für gemeinsam genutzte Gegenstände Gemeinsam genutzte Gegenstände

Von mehreren Personen genutzte Gegenstände und Geräte werden je nach Be- darf und/oder Vorgabe der Unterkunft von den jeweiligen Nutzern gereinigt bzw. desinfiziert. Eine allfällige Reinigung ist durch die Lp zu beaufsichtigen.

Allgemeine Gegenstands- und Oberflächenhygiene

Allgemeine, öffentliche Oberflächen, Schalter, Fenster- und Türfallen, Treppen- geländer, WC-Infrastruktur und Waschbecken usw. werden je nach Bedarf und/oder Vorgabe der Unterkunft gründlich gereinigt.

Bw-Tandem (KLp/FLp+)

Lh/Oz/Sc

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Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Wo immer möglich teilen Lernende und Personal weder Essen noch

Getränke. Essenseinnahme

Die Verpflegung darf ausschliesslich sitzend eingenommen werden.

Kein Teilen von Lebensmitteln

Es ist darauf zu achten, dass weder Essen vom selben Teller noch (gebrauchtes) Besteck oder Gläser geteilt werden. Grundsätzlich gilt, dass weder Essen noch Getränke geteilt werden.

Lh/Oz/Sc

Bw-Tandem (KLp/FLp+)

Sensibilisierung der Lernenden sowie allfälligen externen Begleitpersonen oder Anbietende von Aktivitäten

für Hygiene- und Verhaltensregeln allgemein (z.B. Aushang, Info- schreiben)

für deren Einhaltung vor Ort: Markierungen und Informationen zu spezifischen Regelungen

für die An- und Abreise

Mündliche Information

Information der Lernenden über das KLT-Schutzkonzept (Downloadmöglichkeit auf der BWS-Website), sowohl im Vorfeld als auch während den KLT, insbeson- dere bezüglich

− Verbot zur Teilnahme bei bestehenden Krankheitssymptomen

− Maskenempfehlung/-pflicht in der Unterkunft/bei Aktivitäten und im öV

− Mitnahme von mind. 6 Einweghygienemasken

− Einhaltung der geltenden Hygiene-/Abstands- und Verhaltensregeln (u.a.

Schlafen, Verpflegung)

− Testregime und Verfahren bei Krankheitssymptomen während den KLT (u.a.

Rückreise)

Bw-Tandem (KLp/FLp+)

Schriftliche Information der Eltern/Erziehungsberechtigten vor den KLT

Schriftliche Information der Eltern/Erziehungsberechtigten über das KLT-Schutzkon- zept (Downloadmöglichkeit auf der BWS-Website) via Elternbrief oder Newslet- ter im Vorfeld der KLT, insbesondere bezüglich

− Verbot zur Teilnahme bei bestehenden Krankheitssymptomen

− Maskenempfehlung/-pflicht in der Unterkunft/bei Aktivitäten und im öV

− Mitnahme von mind. 6 Einweghygienemasken

− Hygiene-/Abstands- und Verhaltensregeln (u.a. Schlafen, Verpflegung)

− Testregime und Verfahren bei Krankheitssymptomen während den KLT (u.a.

Rückreise)

Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind verantwortlich für das Vorhandensein von Schutzmasken in mind. vorgegebener Anzahl für ihre Kinder.

Al/Le

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Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

4. Weitere Schutzmassnahmen

Evtl. Pausenregelungen In der Verantwortung der KLT-Block-Verantwortlichen, resp. den Lehr- und Begleit-

personen, wobei allfällige Vergaben der Unterkunft strikte einzuhalten sind. Lh/Oz/Sc

Erinnerung, dass Personen mit Krankheitssymptomen zuhause bleiben Schriftliche Information an die Eltern mittels Elternbrief oder Newsletter. (siehe oben) Al/Le

Minimierung der Durchmischung mit Dritten Die Lehr- und Begleitpersonen achten darauf, dass ihre Programme die interper- sonellen Kontakte resp. die Durchmischung mit den anderen Klassen sowie mit Dritten möglichst tief gehalten werden.

Klassendurchmischte Ansammlungen in oder vor der Unterkunft, an Bahnhöfen usw. sind möglichst zu vermeiden.

Bw-Tandem (KLp/FLp+)

Es müssen wo immer möglich genügend - wenn möglich geschlos- sene - Abfalleimer bereitgestellt werden, namentlich zur Entsorgung von Taschentüchern und Masken.

Zur Entsorgung von Gesichtsmasken und Einweghandtüchern sollten in der Un- terkunft (möglichst geschlossene) Abfalleimer zur Verfügung stahen.

Falls dies nicht der Fall sein sollte, sind durch die KLT-Block-Verantwortlichen Ab- fallsäcke in genügender Anzahl mitzuführen, die täglich entsorgt und ersetzt werden.

Lh/Oz/Sc

5. Infrastruktur und Schutzmaterialien

Bereitstellung von Masken und Desinfektionsmaterial

Bereitstellen von Desinfektionssprays und Händedesinfektionsmittel Grundsätzlich wird durch das Sekretariat pro KLT-Block eine Kiste mit Schnelltests, Einweghygienemasken, Desinfektionsspray und Einwegpapiertücher bereitgestellt.

Bereitstellung von Tests und Hygienematerial

Wä stellt für jeden KLT-Block 15 Schnelltests bereit. (Kauf von insgesamt 50 Schnelltests.)

Das Sekretariat (Ha) stellt für jeden KLT-Block 150 Reservemasken bereit, Ler- nende,einerseits für den Fall auftretender Krankheitssymptome, andererseits falls eine teilnehmende Person keine Schutzmaske vorrätig hat.

Das Sekretariat stellt für jede Lehr- und Begleitperson der drei KLT-Blöcke je 2 Masken pro KLT-Tag (FFP2/Hygienemasken) bereit. Pro KLT-Block entspricht dies 36 Masken.

Die Masken für Lehrpersonen und Mitarbeitende werden von der BWS Bülach gestellt und können auf dem Sekretariat bezogen werden (2 pro KLT-Tag).

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Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Die Hauswartin (Ma) stellt für jeden KLT-Block 1 Flasche pro Klasse Desinfekti- onsmittel (3 Flaschen pro KLT-Block) bereit.

Die Hauswartin (Ma) stellt für jeden KLT-Block 3 Packungen Einwegpapiertücher pro Klasse (9 Packungen pro KLT-Block) bereit.

Jede KLp nimmt das durch die Hauswartin aufgefüllte Antivirenreinigungsmittel des eigenen Klassenzimmers mit.

Die Tests und Hygienematerialien sind zusammen mit der jeweiligen Lage-Apo- theke sachgemäss und sicher zu lagern, so dass die Lehr- und Begleitpersonen jederzeit Zugang haben.

6. Auftreten von Krankheitssymptomen

Zeigen sich bei einer Person Krankheitssymptome, muss diese Person so- fort isoliert werden. Falls Wartezeiten entstehen, hält sich die symptomati- sche Person allein in einem gut belüfteten Raum auf.

Vorgehen bei auftretenden Krankheitssymptomen

Symptomatische Personen werden während dem Lager sofort separiert und haben eine Maske zu tragen. Anschliessend werden sie obligatorisch mittels eines durch die Schule mitgeführten und durchgeführten Schnelltests getestet.

Falls der Schnelltest ein positives Testresultat zeigt, ist der örtliche Arzt zu kontak- tieren und seinen Anweisungen bezüglich Untersuchung und/oder Testung Folge zu leisten.

Das oben beschriebene Vorgehen bezüglich symptomatischer Personen hat auch Gültigkeit für geimpfte Personen.

Lh/Oz/Sc

Bw-Tandem (KLp/FLp+) Lh/Oz/Sc

Die Räume, in denen sich die symptomatische Person aufhielt, werden gelüftet und Oberflächen desinfiziert.

Bei Erwachsenen wird zusammen mit den Gesundheitsbehörden das weitere Vorgehen abgeklärt.

Bei symptomatischen Jugendlichen werden die Eltern oder Erziehungs- berechtigte so schnell als möglich informiert und zusammen mit den Ge- sundheitsbehörden wird das weitere Vorgehen abgeklärt.

Für die übrigen SuS, Lernende und Studierende werden die Aktivitäten fortgesetzt, solange durch die zuständigen Gesundheitsbehörden keine weiteren Massnahmen angeordnet werden.

Vorgehen und Informationswege bei positiven Einzelresultaten

Bis das Testergebnis vorliegt, muss die symptomatische Person weiterhin eine Schutzmaske tragen und im gut belüfteten Raum isoliert bleiben. Das heisst, sie schläft alleine in einem Zimmer und hält jederzeit Abstand zu anderen Personen.

Ist keine Isolation möglich, hat die Person in Absprache mit den Eltern/Erziehungs- berechtigten nach Hause zu reisen – wenn immer möglich ohne Nutzung des öV (Abholen durch die Eltern).

Die verantwortliche Lehrperson informiert unverzüglich die Schuladministration/

Schulleitung der BWS Bülach über die symptomatische Person sowie über die Durchführung und das (positive oder negative) Resultat des Schnelltests.

Lh/Oz/Sc

Bw-Tandem (KLp/FLp+)

Lh/Oz/Sc

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Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Die verantwortliche Lehrperson informiert so schnell als möglich die Eltern/Erzie- hungsberechtigten über die aufgetretenen Krankheitssymptome ihres Kindes, sowie über die Durchführung und das (positive oder negative) Resultat des Schnelltests.

Gleichzeitig klärt die verantwortliche Lehrperson mit den Eltern/Erziehungsberech- tigten, wie die/der Jugendliche nach Hause reist (Abholen durch die Eltern).

Bei einem positiven Testergebnis entscheidet das kantonale Contact Tracing (im Wohnkanton), welche Kontaktpersonen einer infizierten Person unter Quarantäne gesetzt werden müssen.

Empfehlungen für den Heimweg

Die Eltern der Lernenden sind unmittelbar telefonisch zu kontaktieren und zu bitten, ihr Kind unverzüglich mit dem Fahrzeug abzuholen.

Information

Sowohl die Mitarbeitenden als auch die Lernenden und Eltern einer Klasse mit posi- tivem Indexfall (SuS oder Lp) werden durch die SL zeitnah schriftlich informiert.

KLp

Hinweis 1: Veranstaltungen und Anlässe

Bei Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat gilt: Die Kapazität der Örtlichkeit kann bis zu zwei Dritteln genutzt werden – drinnen wie draussen.

Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung für die weitere Detaillierung des Schutzkonzepts bei der/dem Verantwortlichen des entsprechenden KLT-Blocks (Beinwil am See: Reto Lenherr, Flumserberge: Adriana Scalbi, Melchtal: Betül Özün). Die Verantwortung für die Umsetzung desselben sowie die Einhaltung der Hygienemassnahmen während des Lagers liegt einerseits bei der/dem Verantwortlichen des entsprechenden KLT-Blocks, andererseits bei den jeweili- gen Bw-Tandems (KLp und FLp+). Sämtliche teilnehmenden Lernenden tragen ebenfalls eine hohe Eigenverantwortung bei der Umsetzung des Schutzkonzepts.

Verantwortliche Person für das Schutzkonzept für allfällige Rückfragen:

Christian Albrecht, Rektor BWS Bülach

044 872 90 70 (73 direkt), 076 331 05 08 / info@bws.ch, c.albrecht@bws.ch

Bülach, 26. August 2021

Unterschrift Rektor Christian Albrecht

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