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Wiederaufbau. Kompakt: Ihr Antrag auf eine Förderung. Förderrichtlinie. Nordrhein-Westfalen

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Academic year: 2022

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Kompakt:

Ihr Antrag auf eine Förderung

Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen in der

Wohnungswirtschaft

Nordrhein-Westfalen

Wiederaufbau

Förderrichtlinie

(2)

KOMPAKT: INFORMATIONEN ZU IHREM ANTRAG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anträge an den Aufbaufonds 2021 sind grundsätzlich im Online-Förderportal unter Beifügung der benötigten Dokumente zu stellen.

Die wichtigsten Informationen haben wir Ihnen hier zusammengestellt. Einen ausführlichen Leitfaden mit Antworten auf viele Einzelfragen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung finden Sie unter

https://www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen

Sie benötigen eine gültige E-Mail-Anschrift: Dies kann Ihre eigene E-Mail-Adresse sein oder die E-Mail-Adresse einer Ihnen vertrauten Person, zu der sie zu Zwecken der Antragstellung Zugang erhalten. Bitte beachten Sie: Sie können mit einer E-Mail-Adresse nur ein Online-Konto anlegen. Mehrere Online-Konten unter ein und derselben E-Mail-Adresse sind – wie in anderen Online-Systemen auch – nicht möglich.

Bitte nutzen Sie für die Antragstellung die jeweils aktuellste Version der Internetbrowser Google Chrome, Mozilla Firefox und Microsoft Edge, da es ansonsten bei der Registerierung und Antragstellung zu technischen Problemen kommen.

1. Welche Dokumente benötige für die Antragstellung?

Eine Checkliste aller Dokumente, die Sie für die Antragstellung benötigen, finden Sie ab Seite 5 und ebenfalls unter

https://www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen

Unterlagen zum Nachweis der Schäden können nach der Antragstellung nachgereicht werden: Billigkeitsleistungen sind bereits dann möglich, wenn die Leistungsempfängerin oder der Leistungsempfänger glaubhaft macht, dass sie oder er die notwendigen öffentlich- rechtlichen Erlaubnisse, Genehmigungen und das Schadensgutachten innerhalb einer im Leistungsbescheid festzulegenden Frist vorlegen kann.

2. Welche Schäden kann ich geltend machen?

(3)

• als selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer:

Schäden an Wohngebäuden und Hausrat

• als Vermieterinnen und Vermieter bzw. Unternehmen in der Wohnungswirtschaft:

Schäden an Wohngebäuden, Mietausfälle

• als Mieterinnen und Mieter:

Schäden an Hausrat.

Ausnahmen gelten beispielsweise, wenn gegen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Bau des geschädigten Gebäudes verstoßen wurde. In der Regel werden Schäden ab einem Betrag von 5000 Euro berücksichtigt.

3. Welche Fördermittel können bewilligt werden?

Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung

in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten insbesondere

• zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden, Garagen und Stellplätzen,

• für Abriss- und Aufräumarbeiten, soweit sie im unmittelbaren Zusammenhang stehen,

• für Modernisierungsmaßnahmen in begründeten Fällen, soweit hierfür eine Rechtspflicht besteht oder sie zwingend erforderlich sind,

• Mietausfälle für Vermieterinnen und Vermieter bzw. Unternehmen in der Wohnungswirtschaft,

in Höhe von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten insbesondere

• für die Erstellung von Gutachten und Planungsunterlagen,

• für denkmalpflegerischen Mehraufwand, in der Regel als Pauschale

• für den eigenen Hausrat:

Einem Ein-Personen-Haushalt stehen 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, für Ehegatten oder Lebenspartner 8.500 Euro, für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro).

4. Wo erhalte ich weitere Beratung und Informationen?

Weitere Informationen und Unterlagen, auch zu den Rechtsgrundlagen der Förderung, erhalten Sie auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung unter

https://www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen .

(4)

Das Servicetelefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" ist montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags und sonn-tags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr erreichbar:

0211/4684-4994

Zahlreiche Kreise und kreisfreie Städte bieten eine „Vor-Ort-Beratung“ zum Antragsverfahren an. Nähere Informationen dazu können Sie bei Ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung erhalten.

Es ist empfehlenswert, bereits vor Ihrem Besuch bei der „Vor-Ort-Beratung“ ein Konto im Online-Förderportal anzulegen. Bitte bringen Sie die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) zum Beratungstermin mit.

Falls Sie über keine eigene E-Mail-Adresse verfügen und auch nicht über eine Ihnen vertraute Person Zugang zu einem E-Mail-Konto erhalten können oder aus sonstigen Gründen eine Anmeldung im System nicht möglich ist, teilen Sie dies bitte der „Vor-Ort-Beratung“ mit, damit Sie entsprechende Unterstützung erhalten.

(5)

CHECKLISTE: DOKUMENTE

Hier haben wir für Sie eine Checkliste erstellt, anhand derer Sie nachvollziehen können, ob Sie die für die Antragstellung benötigten Dokumente zur Verfügung haben.

Benötigte Dokumente und Informationen

(1) eine gültige E-Mail-Anschrift, über die Sie während der Antragsstellung

und auch später erreicht werden können

(2) Ihr Personalausweis, Reisepass oder ein vergleichbares Dokument, über das Sie identifiziert werden können, liegt Ihnen vor.

bei fehlendem Ausweisdokument: Bitte fügen Sie den vorläufigen Perso- nalausweis oder Meldebescheinigung der Kommune oder ein vergleich- baren Identitätsnachweis als Anlage bei (Dokumenten-Upload).

(3) bei natürlichen Personen: Ihre Steuer-Identifikationsnummer

bei Unternehmen in der Wohnungswirtschaft: Ihre Umsatzsteuer-Identifika- tionsnummer

>> BEACHTE <<

Ohne die Steuer-Identitätsnummer bzw. Umsatzsteuer-Identitätsnummer kann die Antragstellung nicht abgeschlossen werden. Falls Sie Ihre Iden- titätsnummer nicht kennen, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.

>> Wichtig:

Falls Sie Schäden an Ihrem Hausrat geltend machen möchten und zum Zeitpunkt des Schadensereignis weitere Personen in Ihrem Haushalt ge- meldet waren (zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. Ehe- oder Lebenspartner, Kinder), benötigen Sie auch die Steuer-Identifikations- nummern dieser Personen.

(4) bei selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern, privaten Ver- mieterinnen und Vermietern sowie Unternehmen in der Wohnungswirt- schaft: Angaben zum Grundstück: Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur und Flurstück

(5) bei nicht gegen Elementarschäden Versicherten:

Das Schadensgutachten nach Nummer 4.3.3 der Förderrichtlinie „Wie- deraufbau Nordrhein-Westfalen“ (ab einer Schadenssumme von 50.000 Euro.) Unterhalb dieser Grenze benötigen Sie einen eigenen Nachweis über den entstandenen Schaden und dieser ist im Antragsverfahren glaubhaft zu machen.

(6)

Benötigte Dokumente und Informationen

bei gegen Elementarschäden Versicherten:

Versicherungsunterlagen nebst Schadensdokumentation und Schadens- regulierung

>> Beachte:

Eine Übersicht über mögliche Sachverständige für eine Schadensbegut- achtung finden Sie hier:

https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/me-

dia/document/file/2021%2009%2013%20MHKBG_Schadensbegutach- ter.pdf

>> Wichtig:

Der Antrag kann auch ohne die Vorlage des Schadensgutachtens ge- stellt werden. Das Schadensgutachten ist dann in einer im Leistungsbe- scheid festzusetzenden Frist nachzureichen. Weitere Informationen fin- den Sie unter „3. Die einzelnen Eingabefelder“.

(6) Bescheid über erhaltene Soforthilfen, Kontoauszüge mit erhaltenen Spenden, Anträge oder Bescheinigungen über andere öffentliche För-

derungen, die ergänzend beantragt oder bewilligt wurden

(7) Planungsunterlagen, Kostenvoranschläge, Aufstellung über bisher vorlie- gende Rechnungen , (Bau-)Genehmigungen, im Falle von Denkmälern

auch eine Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde

(8) bei Geltendmachung von Einkommenseinbußen (Mietausfälle bzw. Ver- ringerung von Mieteinnahmen):

Das Kostengutachten sowie einen Nachweis über die vermieteten Ein- heiten im Schadenszeitpunkt

(9) Im Falle einer Vertretung: Sie stellen den Antrag für ein Unternehmen in der Wohnungswirtschaft oder für eine Person, die nicht Sie selbst sind. In diesem Fall ist die Vertretung durch Dokumenten-Upload einer Vertre- tungsvollmacht nachzuweisen.

(10) Kontoverbindungsdaten für ein inländisches Konto

(11) Mietvertrag, wenn eine Hausratspauschale für Hausratsgegenstände in

einer gemieteten Wohnung beantragt werden soll.

(7)

Impressum Herausgeber

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

des Landes Nordrhein-Westfalen Jürgensplatz 1, 40219 Düsseldorf E-Mail: info@mhkbg.nrw.de www.mhkbg.nrw

© 24. September 2021 / MHKBG

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