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Leitlinien für den Haushaltsplan sämtliche Einzelpläne ohne den Einzelplan Kommission

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P7_TA(2013)0048

Leitlinien für den Haushaltsplan 2014 - sämtliche Einzelpläne ohne den Einzelplan Kommission

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Februar 2013 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2014, Einzelplan I – Parlament, Einzelplan II – Rat, Einzelplan IV – Gerichtshof, Einzelplan V – Rechnungshof, Einzelplan VI – Europäischer

Wirtschafts- und Sozialausschuss, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen, Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter, Einzelplan IX – Europäischer

Datenschutzbeauftragter, Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst (2013/2003(BUD))

Das Europäische Parlament,

– gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, – gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem

Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung1,

– gestützt auf den Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften2,

– in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofes über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe3,

– gestützt auf Titel II Kapitel 7 seiner Geschäftsordnung;

– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0020/2013),

A. in der Erwägung, dass noch keine Einigung über den neuen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum 2014-2020 erzielt worden ist und dass aus diesem Grund noch keine Obergrenze der Rubrik 5 für den EU-Haushalt für 2014 festgelegt wurde; in der Erwägung, dass die Obergrenze der Rubrik 5 für 2013 9,181 Milliarden EUR zu jeweiligen Preisen4 beträgt und nach der jährlichen technischen Anpassung5 auf 2014 ausgeweitet wird, falls es keine rechtzeitige Einigung über den nächsten MFF gibt;

B. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament und die übrigen EU-Institutionen angesichts einer hohen öffentlichen Verschuldung und aufgrund von Einschränkungen in einer Zeit, in der die Mitgliedstaaten bestrebt sind, ihre Haushalte zu konsolidieren, eine Politik der strengen Haushaltsverantwortung und -kontrolle sowie der Selbstbeschränkung verfolgen sollten;

1 ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

2 ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17.

3 ABl. C 344 vom 12.11.2012.

4 Obergrenze der Rubrik 5 (einschließlich Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung).

5 Artikel 24 der Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 3.

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C. in der Erwägung, dass das reibungslose Funktionieren des Parlaments ein ebenso wichtiges Leitprinzip sein sollte;

D. in der Erwägung, dass sich bestimmte Investitionen nachhaltig auf den Haushalt der Institutionen auswirken könnten und daher ungeachtet der engen Handlungsspielräume in Betracht gezogen werden sollten;

E. in der Erwägung, dass das Parlament in diesem Stadium des jährlichen Verfahrens die Voranschläge der übrigen Institutionen und die Vorschläge seines eigenen Präsidiums für den Haushaltsplan 2014 erwartet;

F. in der Erwägung, dass die einmaligen finanziellen Auswirkungen der Wahlen zum Europäischen Parlament Mitte 2014 berücksichtigt werden müssen;

Allgemeiner Rahmen und Prioritäten für den Haushaltsplan 2014

1. vertritt weiterhin die Auffassung, dass die Institutionen ihre Verwaltungsmittel mit Blick auf die schwierige Wirtschafts- und Haushaltslage in den Mitgliedstaaten weiterhin beschränken bzw. einfrieren sollten, ohne dass dadurch die Qualität der zentralen Tätigkeiten der Institutionen, die Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen und erforderliche Entwicklungsinvestitionen beeinträchtigt werden;

2. ist der Auffassung, dass im Hinblick auf die Erzielung von Einsparungen in Haushaltslinien, in denen bei der Umsetzung Probleme aufgetreten sind, die Haushaltsmittel 2014 auf einer sorgfältigen Analyse der Ergebnisse der

Zahlungsermächtigungen aus den Haushaltsjahren 2012 und 2013 beruhen sollten; ist der Ansicht, dass mit Hilfe der Identifizierung von Überschneidungen und wirkungslosen Mittelbindungen quer durch alle Haushaltslinien echte Einsparungen und kostenwirksame Maßnahmen erzielt werden können;

3. fordert die Institutionen auf, soweit möglich und gerechtfertigt ihre Zusammenarbeit mit Blick auf den Austausch bewährter Verfahren und die Ermittlung von und

Einsparmöglichkeiten durch Bündelung und gemeinsame Nutzung von personellen und technischen Ressourcen – wie etwa IT-Systeme, Übersetzungs-, Dolmetsch- und Transportdienste sowie gegebenenfalls weitere Bereiche – zu verstärken;

Parlament

4. unterstreicht, dass die Beschränkung der Institutionen unter Berücksichtigung der

jeweiligen Inflationsraten zu einer Verkleinerung des Haushalts des Parlaments in realen Werten führte; weist darauf hin, dass dies vor allem durch eine strikte Haushaltsplanung und -kontrolle, durch das starke Engagement des zuständigen Ausschusses und durch Umstrukturierung der Arbeit, insbesondere in Form verringerter reisebezogener

Haushaltslinien, kürzerer und reduzierter Dienstreisen, häufigerer Videokonferenzen und optimierter Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen möglich wurde; weist darauf hin, dass – ungeachtet der durch die Ausweitung der Kompetenzen, die Aufnahme von 18 zusätzlichen Mitgliedern mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und die

Vorbereitungen für den Beitritt Kroatiens entstandenen Mehrkosten – bereits vereinbarte Strukturreformen, von denen einige seit 2011 gelten, jährliche Einsparungen in Höhe von etwa 29 Mio. EUR erwarten lassen und durch Vorauszahlungen im Rahmen der

Immobilienfinanzierung in den kommenden Jahren zudem 10 Mio. EUR der

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voraussichtlichen Zinsen eingespart werden können;

5. hebt als Beispiele für die Selbstbeschränkung das Einfrieren der Vergütungen für die Mitglieder auf dem Niveau von 2011 bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode sowie die Nichtanpassung der Vergütungen von Dienstreisen des Personals seit 2007 hervor;

6. ruft dazu auf, die strukturellen und organisatorischen Reformen mit Blick auf eine Effizienzsteigerung fortzuführen, ohne dass dadurch die Qualität der legislativen Arbeit und die Qualität der Arbeitsbedingungen gefährdet werden; unterstützt organisatorische Innovation, um die Leistungsfähigkeit des Parlaments zu steigern und die Qualität der Dienste und der Arbeitsbedingungen der Mitglieder zu verbessern, unter anderem durch eine effizientere Strukturierung des Arbeitsrhythmus des Parlaments und Übersetzungs- und Dolmetschdienste (ohne den Grundsatz der Mehrsprachigkeit zu gefährden), optimale Logistiklösungen einschließlich der Transportlogistik für die Mitglieder und ihre

Assistenten, Einsparungen bei den Catering-Kosten, verbesserte interne

Rechercheunterstützung sowie die Fortführung und Weiterentwicklung eines papierlosen Parlaments und von „E-Meetings“; weist auf die Forderung einer Kosten-Nutzen-Analyse für papierlose Sitzungen hin und fordert die Verwaltung auf, diese dem Haushaltsausschuss spätestens bis Mitte 2013 vorzulegen;

7. fordert die Umsetzung von Methoden der schlanken und effizienten Verwaltung im

Parlament zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und damit zur Einsparung von Zeit und Kosten;

8. ist der Ansicht, dass die gemeinsame Arbeitsgruppe des Präsidiums und des

Haushaltsausschusses „Haushaltsplan des Europäischen Parlaments“ auf der Grundlage ihrer im Jahr 2012 begonnenen Arbeit einen wichtigen Beitrag zu dieser Reform leisten könnte, indem sie Einsparmöglichkeiten ermittelt und dem Ausschuss Ideen zur

Verbesserung der Effizienz des Haushalts unterbreitet; nimmt zur Kenntnis, dass sie ihre Ende 2011 festgelegten Ziele – insbesondere in Bezug auf die Verringerung der

Reisekosten – bereits weitgehend erreicht hat; tritt angesichts der vorläufigen Ergebnisse der Gruppe auf der Grundlage einer Studie, in der der Haushalt des Europäischen

Parlaments mit dem des US-Kongresses und denen von Parlamenten einer Auswahl an Mitgliedstaaten verglichen wurde, für die Fortführung ihrer Arbeit und die Entwicklung eines entsprechenden Aktionsplans ein, der dem Haushaltsausschuss und dem Präsidium im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2014 vorgelegt wird; weist auf die Entschließung des Parlaments vom 23. Oktober 20121 hin, in der es seine Erwartung zum Ausdruck gebracht hat, dass diese Studie „zu langfristigen Einsparungen im Haushalt des Parlaments führt und Ideen zur Verbesserung von dessen Effizienz 2013 und den Folgejahren enthält“; stellt fest, dass das Europäische Parlament geringere Gesamtausgaben pro Einwohner als

vergleichbare Parlamente der Mitgliedstaaten und der US-Kongress zu verzeichnen hat;

stellt weiter fest, dass das Parlament in seiner Kontrollfunktion gestärkt werden und gezieltere Rechercheunterstützung erhalten muss, damit es in der Lage ist, seine Funktion als demokratische Vertretung zu erfüllen;

9. begrüßt die verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Haushaltsausschuss und dem Präsidium während des jährlichen Haushaltsverfahrens; ist bereit für eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen dem Generalsekretär, dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss während des gesamten Jahres, um einen reibungslosen Ablauf des

1 Angenommene Texte, P7_TA(2012)0359, Ziffer 93.

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Haushaltsverfahrens und eine wirksame Ausführung des Haushaltsplans zu gewährleisten;

erwartet, dass das Präsidium einen nach dem Vorsichtsprinzip aufgestellten und bedarfsorientierten Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags vorlegt, der der Tatsache Rechnung trägt, dass möglicherweise spätere Aufstockungen vorgenommen werden

müssen, wenn rechtsverbindliche Verpflichtungen – insbesondere die einmaligen Kosten in Verbindung mit den Übergangsregelungen für die Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2014 – einzuhalten sind; fordert den Generalsekretär auf, Informationen über die Kosten der Übergangsregelungen für die vorigen Wahlen zum Europäischen Parlament zur Verfügung zu stellen;

10. weist auf den Beschluss des Plenums hin, in dem der Rat aufgefordert wurde, bis Juni 2013 einen Fahrplan für die Mehrfachstandorte des EP vorzulegen, und erwartet von den

betroffenen Ausschüssen, dem Generalsekretär und dem Präsidium, dass sie den

Mitgliedern aktuelle Informationen über die finanziellen und ökologischen Auswirkungen der Mehrfachstandort-Regelung zur Verfügung stellen; empfiehlt, dass sich die für

Folgeabschätzungen zuständigen Dienststellen des EP – mit Blick auf die Auswirkungen der Anwesenheit bzw. zeitweiligen Anwesenheit des EP in den jeweiligen Gemeinden und Regionen – mit dieser Frage befassen und bis Juni 2013 eine Bewertung vorlegen, damit ihre Ergebnisse im nächsten MFR berücksichtigt werden können;

11. fordert die zuständigen Dienststellen des Parlaments auf, unter Berücksichtigung einer Neuermittlung seines Bedarfs die Vereinbarung zwischen dem luxemburgischen Staat und dem Europäischen Parlament über die Zahl seiner Bediensteten in Luxemburg zu

überprüfen; ist der Auffassung, dass im Rahmen dieser Überprüfung Vorschläge dafür gemacht werden sollten, wie diese Vereinbarung unbeschadet geltender Rechtsvorschriften neuverhandelt werden kann;

12. weist auf die Haushaltsentschließungen des Parlaments, einschließlich seiner letzten Entschließung vom 23. Oktober 20121, hin und fordert einen transparenten

Beschlussfassungsprozess im Bereich der Gebäudepolitik auf der Grundlage frühzeitiger Informationen sowie einen Kaufstopp bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode;

fordert Informationen über die Erkenntnisse des Generalsekretärs bezüglich der Renovierungsarbeiten und der Verlegung von Büros in den kommenden Jahren,

einschließlich Informationen über eine Übergangslösung in Bezug auf ein Gebäude für das Personal des Parlaments – insbesondere angesichts der Strukturprobleme im Paul-Henri Spaak-Gebäude (PHS) und des Kaufs des Trebel-Gebäudes – sowie einen entsprechenden Zeitplan;

13. nimmt die Anstrengungen, die 2012 unternommen worden sind, um den

Haushaltsausschuss über den Stand der Dinge in Bezug auf das KAD-Gebäude auf dem Laufenden zu halten, zur Kenntnis und fordert, dass diese Informationspolitik während des gesamten Projekts aufrecht erhalten wird – insbesondere, was das Ergebnis der geänderten Ausschreibung anbelangt; stellt fest, dass infolge der Forderungen des

Haushaltsausschusses Anpassungen und eine Verkleinerung um 8 000 m² vorgenommen wurden, um unter der für das KAD-Projekt vorgesehenen Summe zu bleiben bzw. den Finanzrahmen einzuhalten; begrüßt die Einsparungen gegenüber den Kostenschätzungen von 2012 in Höhe von mehr als 10 Mio. Euro an Zinszahlungen in den kommenden Jahren, die durch Vorauszahlungen für das KAD-Gebäude und das Trebel-Gebäude erreicht

1 Angenommene Texte, P7_TA(2012)0359.

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wurden; vertritt die Auffassung, dass die Bauvorhaben des Parlaments angesichts der wachsenden Mehrheit der Mitglieder, die sich für neue Arbeitsmodalitäten ausspricht1, mit Bedacht angegangen werden müssen und das Vorsicht vor Anspruch gestellt werden sollte;

tritt für die Fortführung dieses ergiebigen Dialogs ein und fordert, dass die angeforderten Informationen rechtzeitig bereitgestellt werden;

Übrige Institutionen

14. ist sich bewusst, dass der Handlungsspielraum der meisten Institutionen vor dem Hintergrund der Zunahme der ihnen übertragenen Aufgaben – insbesondere die zunehmende Arbeitsbelastung des Gerichtshofs und die besonderen Bedürfnisse des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) – aufgrund der Umstände und dem Ergebnis der letzten Haushaltsverfahren eingeschränkt wurde;

15. ist sich bewusst, dass es sich bei dem EAD um eine relativ neue Institution handelt, die sich noch im Wachstum befindet, und dass sein Netz von Missionen weiter ausgebaut werden muss, um den politischen Prioritäten der EU Rechnung zu tragen; nimmt zur Kenntnis, dass der EAD von der Inflation in Drittländern, von Wechselkursschwankungen und den spezifischen Sicherheitsbelangen seiner Mitarbeiter besonders betroffen ist;

16. erachtet ungerechtfertigte pauschale Kürzungen und undifferenzierte Ansätze für die Haushaltpläne der Institutionen als kontraproduktiv; spricht sich stattdessen für die Fortführung seines fallbezogenen Ansatzes aus;

17. bekräftigt seinen in früheren Haushaltszyklen vertretenen Standpunkt, dass er von allen Institutionen erwartet, dass sie sich bei der Aufstellung ihres Haushaltsvoranschlags weiterhin für Einsparungen und die Beibehaltung einer strikten Haushaltsdisziplin einsetzen;

o o o

18. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem

Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Bürgerbeauftragten, dem Europäischen

Datenschutzbeauftragten und dem Europäischen Auswärtigen Dienst zu übermitteln.

1 Angenommene Texte, P7_TA(2012)0359.

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