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Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg

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Academic year: 2022

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Landesverband der kommunalen

Migrantenvertretungen Baden-Württemberg

Ausschusssitzung für Soziales und Integration (SIA) Kornwestheim

30.06.2021

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• Gründung 1998 in Sindelfingen als “Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Ausländervertretungen in Baden-Württemberg” mit Vertreter aus 45 kommunalen Migrantenorganisationen

• Erste Migrantenvertretung in Baden-Württemberg, die als Selbstorganisation von Migranten überethnisch, überparteilich und überkonfessionell organisiert ist und ehrenamtlich wirkt

• Im Juli 2007 erfolgte die Umbenennung in "Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden- Württemberg„

• Seit 2015 hat der LAKA eine eigene Geschäftsstelle in Stuttgart

• Benennung im Partizipations- und Integrationsgesetz BW §10

• Förderung durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden Württemberg

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Aufgaben:

• Interessenvertretung der Einwohnerinnen und Einwohner Baden-Württembergs mit Migrationsgeschichte

• Förderung der politischen Meinungs- und Willensbildung der Einwohnerinnen und Einwohner Baden- Württemberg

• Unterstützung bei der Bildung neuer, demokratisch gewählter, berufener oder benannter Migrantenvertretungen

• Unterstützung bei der Arbeit und Fortbildung der kommunalen Migrantenvertretungen

• Einsatz für eine konstruktive Zusammenarbeit und Verständigung zwischen baden-württembergischen Einwohnerinnen und Einwohnern unterschiedlicher Herkunft und Förderung der Integration

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Ansprechpartner für:

• Durch die Verankerung im Partizipations - und Integrationsgesetz (PartIntG BW 2015, §10) legitimierter Gesprächspartner gegenüber der Landesregierung, den Ministerinnen und Ministern sowie dem Landtag Baden-Württemberg

• Legitimierter Gesprächspartner für alle relevanten Organisationen auf Landesebene sowie vergleichbare Migrantengremien in anderen Bundesländern

• Integrations-/Migrationsbeiräte und Integrationsausschüsse in Baden-Württemberg

• Integrationsbeauftragte der Städte, Landkreise und Kommunen in Baden-Württemberg

• BZI-Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat – Zusammenschluss von Migrantengremien der verschiedenen Bundesländer

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Gremienvertretung:

• Allianz für Beteiligung (Netzwerk für Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft)

• Begleitgruppe zur Strategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten“

• Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (Zusammenschluss der Landesarbeitsgemeinschaften der kommunalen Migrantenvertretungen)

• Bündnis gegen Armut im Alter in Baden-Württemberg

• Corona-Forum Zivilgesellschaft

• DeMigranz (Aufbau von Informations- und Beratungsangeboten zu Demenz)

• Fahrgastbeirat für den vom Land Baden-Württemberg bestellten Schienenpersonennahverkehr (FGB-BW)

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Gremienvertretung:

• Koordinierungsgruppe des Landesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (LBE)

• Landesbeirat für Armutsbekämpfung und Prävention

• Landesbeirat für Integration (Expertengremium in Fragen der Integrationspolitik gemäß § 9 PartInG)

• Landesfamilienrat Baden-Württemberg (Zusammenschluss von Verbänden und Organisationen für die Interessen von Familien)

• LEUCHTLINIE-Beirat (Beratungsstelle für Betroffenen von rechter Gewalt)

• Landesprogramm STÄRKE (Netz an qualitativ hochwertigen Familienbildungsangeboten)

• Südwestrundfunk (SWR)

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Überparteilich, überethnisch, überkonfessionell:

• Jährliche Vollversammlung aller Mitglieder im Frühjahr und Herbst mit Vorträgen und Diskussionen zu aktuellen politischen Themen

• Alle zwei Jahre Wahl des Vorstandes mit neun Vorstandsmitgliedern

• Veranstaltungen zu aktuellen politischen Themen

• Regelmäßige Gespräche mit den Vertreterinnen und Vertretern der Parteien in Baden-Württemberg; Einladung zu Anhörungen im Landtag

• Erarbeitungen von Resolutionen

• Projekte zur Förderung der politischen Partizipation der Einwohnerinnen und Einwohner Baden-Württembergs mit Migrationsgeschichte

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Das Partizipations- und Integrationsgesetz Baden-Württemberg (PartInG):

• Gesetz zur Verbesserung von Chancengerechtigkeit und Teilhabe in Baden-Württemberg

• Am 05.12.2015 in Kraft getreten

• Das Landesgesetz sieht in den §§ 11,12 und 13 die Möglichkeit der Einrichtung kommunaler Migrantenvertretungen vor

• Es soll dazu beitragen, gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens über soziale und ethnische Grenzen hinweg zu verwirklichen

• Es soll dazu beitragen das friedliche Zusammenleben von Menschen aus unterschiedlichen Kulturen sowie den Zusammenhalt der Gesellschaft zu sichern

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Kein Kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige, anders als in einigen anderen EU-Ländern:

• Menschen mit Migrationshintergrund sind noch nicht repräsentativ in politischen Strukturen vertreten sind

• Menschen mit Migrationshintergrund ihre Bürgerrechte wahrnehmen, indem sie sich politisch beteiligen

• die Erweiterung des städtischen Netzwerkes um kommunale

Migrantenvertretungen wesentlicher Teil des Integrationsprozesses selbst ist

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Eine kommunale Migrantenvertretung als kommunales Gremium:

• Beratung von Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit

• Politische Arbeit durch Handlungsempfehlungen, Stellungnahmen, Anträge, Anfragen und Öffentlichkeitsarbeit

• Einbringung von Themen und Sichtweisen in die örtliche Politik, die sonst leicht übersehen werden

• Brückenbauer zwischen den Beteiligten

• Infrastruktur für integrationspolitischen und interkulturellen Dialog

• Türöffner für Mehrheitsgesellschaft oder für Menschen mit Migrationshintergrund

• Akteur und Mitgestalter bei kommunalpolitischen Entscheidungen

(11)

Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit!

Referenzen

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