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Das 2-Säulen-Modell Einkommen und Bedarfssicherung von Menschen mit Behinderungen.

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Academic year: 2022

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Das 2-Säulen-Modell

Einkommen und Bedarfssicherung von Menschen mit Behinderungen

www.lebenshilfe.at

(2)

Dr.in Carina Pimpel Lebenshilfe Österreich

Begrüßungsworte von Dr. Carina Pimpel

(3)

Das 2-Säulen-Modell:

Einkommen und Bedarfssicherung von Menschen mit Behinderungen

Neue Grundlagen für Selbstbestimmung und Unterstützung

www.lebenshilfe.at

(4)

Inhaltsverzeichnis

Ausgangssituation

Situation in Österreich: Warum brauchen wir ein neues Modell?

Das 2-Säulen Modell

Wie sieht es aus? Was beschreibt es?

Zielsetzung

Was soll sich ändern?

Umsetzung

Was braucht es, um die Situation für Menschen mit Behinderungen zu verbessern?

(5)

Ausgangssituation

▪ Menschen mit Behinderungen wollen ein möglichst

selbstbestimmtes Leben führen und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben.

▪ Das gilt speziell für die Arbeitswelt.

▪ Besonders in Werkstätten bekommen sie aber ein Taschengeld statt einem Gehalt und sind somit nicht

sozialversicherungsrechtlich abgesichert.

(6)

Ausgangssituation

▪ Das Beantragen von zusätzlicher Unterstützung (z.B.:

Behindertenhilfe, Pflegegeld, Familienbeihilfe, Mindestsicherung, Waisenpension) ist sehr komplex und erfordert oft mehrere

Begutachtungen.

(7)

Die Lebenshilfe möchte dies ändern, deshalb:

(8)

Säule 1: Einkommen

© Gruppe MIT, Lebenshilfe Wien

(9)

Säule 1: Einkommen

▪ Jede Person gilt als grundsätzlich arbeitsfähig. Nur wenn keine

Arbeitsanstrengung möglich ist, dann erhält die Person eine Grundsicherung für das Einkommen.

▪ Damit sich jede Person ihren*seinen Lebensunterhalt eigenständig

absichern kann, braucht es einen Werkstatt-Lohn oder ein Gehalt am Arbeitsmarkt mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Dadurch hat man Anspruch auf eine eigene Pension, Arbeitslosenversicherung, bezahlten Urlaub und Krankstand.

(10)

Säule 1: Einkommen

▪ Statt eines ersten, zweiten und dritten Arbeitsmarkt gibt es einen allgemeinen, inklusiven und durchlässigen Arbeitsmarkt.

▪ Werkstätten werden zu inklusiven Betrieben umgestaltet. Sie fördern die Fähigkeiten der einzelnen Person.

▪ Die Finanzierung erfolgt über Lohnkostenzuschüsse.

(11)

Säule 1: Einkommen

▪ Beschäftigte Personen können

je nach den momentanen

Fähigkeiten jederzeit wechseln zwischen einem Arbeitsplatz am freien Markt, einer Mitarbeit bei einer Arbeitskräfteüberlassung und/oder einem Arbeitsplatz in einem geschützten

Betrieb/Werkstätte.

Werkstätten

Arbeitskräfteüberlassung

Placement am regulären Arbeitsmarkt

(12)

Säule 2: Bedarfssicherung

© Gruppe MIT, Lebenshilfe Wien

(13)

Säule 2: Bedarfssicherung

Bedarf es einer Begutachtung oder Einschätzung des

Unterstützungsbedarfs, muss diese einheitlich an einer Anlaufstelle erfolgen, nahe am Wohnort.

Es gilt das soziale Modell der Behinderung. Es richtet sich nach Ressourcen & Stärken einer Person. Hindernisse werden

beseitigt.

(14)

Säule 2: Bedarfssicherung

Damit der individuelle Unterstützungsbedarf genau abgedeckt werden kann, steht die Person mit

Behinderungen im Zentrum!

(15)

Säule 2: Bedarfssicherung

Teilhabe BÜRGER*IN Selbst-

bestimmung AKTEUR*IN

Wahlfreiheit

KUND*IN

(16)

Säule 2: Bedarfssicherung

ein persönlich passender Unterstützungsbedarf mit

Rechtsanspruch auf

ausreichende Bezahlung

Ergebnis

(17)

Zielsetzung: Was soll sich ändern?

▪ Alle Personen, die bislang auf Taschengeldbasis in Werkstätten beschäftigt sind, sollen künftig sozialversicherungspflichtig auf reguläre Weise beschäftigten werden.

▪ Gleichzeitig ist ein durchlässiger Arbeitsmarkt zu schaffen, der einen problemlosen Übergang nach Fähigkeiten und Wünschen einer Person von Werkstätten in den regulären Arbeitsmarkt und zurück, ohne pensionsrechtlichen Anspruchsverlust, ermöglicht.

(18)

Zielsetzung: Was soll sich ändern?

▪ Das Arbeits- und Erwerbseinkommen beseitigt Abhängigkeiten von Sozial- und Unterhaltsleistungen. Dadurch entsteht Autonomie, Selbstbestimmung und wirtschaftlicher Unabhängigkeit.

▪ Voraussetzung ist ein Lohnkosten-Zuschuss entsprechend der Höhe des Unterstützungsbedarfs, auf den die Einzelperson einen Rechtsanspruch hat sowie ein adaptiertes Normkostenmodell-Modell der Kalkulation von Tagsätzen von sozialwirtschaftlichen Unternehmen.

(19)

Auf dem Weg zum 2 Säulen Modell…

…was muss passieren?

(20)

Umsetzungsschritte – Was muss passieren?

▪ Streichung der dauernden Arbeitsunfähigkeit als sozialrechtliche

Kategorie.

▪ Für die Personengruppe, die momentan als „originär invalide“ gilt, soll ein eigenes Grundsatzgesetz des Bundes geschaffen werden, in dem festgelegt wird, wie Beschäftigungsstrukturen und deren

Rahmenbedingungen aufgebaut sein sollen.

(21)

Umsetzungsschritte – Was muss passieren?

▪ Verankerung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in den behindertenrechtlichen Materien der Bundesländer als durchsetzbarer Rechtsanspruch (Justitiabilität), gemeinsam mit der Höhe eines

angemessen Lohns sowie der Anwendung des jeweiligen Kollektivvertrags.

(22)

Umsetzungsschritte – Was muss passieren?

▪ Menschen mit Behinderungen gehen

sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungen nach mit

Pensionsanspruch auf kollektivvertraglicher Basis und Zugang zu Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Erworbene

Pensionsansprüche gehen nicht verloren.

▪ Menschen mit Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf

eine Grundsicherung im Falle, dass der Gesundheitszustand eine Arbeitsanstrengung untersagt.

(23)

Umsetzungsschritte – Was muss passieren?

▪ Menschen mit Behinderungen haben Zugang zu

berufsunterstützenden Maßnahmen nach Ausscheiden aus der Werkstatt.

▪ Unterhaltsverpflichtung von Angehörigen eines erwachsenen

Menschen mit Behinderungen fallen durch Einkommen und Grundsicherung weg.

▪ Verfassungskonforme Ausgestaltung von Eigenleistungen im Recht der Behindertenhilfe.

(24)

Umsetzungsschritte – Was muss passieren?

▪ Schaffung eines bundesweiten Modells eines Lohnkostenzuschusses zu geschützter Arbeit. Etablierung eines Inklusionsfonds (von Bund &

Ländern gespeist).

▪ Das öffentlichen Beschaffungswesens wird durch Bevorzugung sozialwirtschaftlicher Unternehmen, welche Menschen mit

Behinderungen beschäftigen, umgestellt.

(25)

Bisherige Schritte?

▪ Kampagne Gehalt statt Taschengeld

▪ Vorstudie 2 Säulen Modell

▪ Pressekonferenz

▪ Dialog mit Politiker*innen

▪ Präsentation bei Round Table

▪ NAP – Aufnahme: Road Map & Modellregionen

(26)

Was haben wir erreicht?

▪ Regierungsprogramm 2020 – 2024 enthält Auftrag

▪ Beschluss des Bundesrates zu 368/UEA-BR/2020 betreffend

Lohn- und Sozialversicherungspflicht statt Taschengeld in Behindertenwerkstätten

▪ Menschenrechtsbeirat der Volksanwaltschaft hat sich in einer

Stellungnahme für eine umfassende Reform ausgesprochen.

▪ Nationale Aktionsplan Behinderung 2022-2030 (kurz NAP) -

Aufnahme 2 Säulen Modell/Road Map

▪ Entschließungsantrag: Modellierung Assessement Arbeitsunfähigkeit; Begleitgruppe Arbeitsunfähigkeit Ministerium (FH-Kärnten)

(27)

5. Mai –Tag der Inklusion: Übergabe Petitionskarten &

Umsetzungspapier an Bundeskanzler Kurz und Arbeitsminister Kocher

Aussendung Video des Inklusionstag und Best Practice Broschüre an Politiker*innen

Präsentationen bei Stakeholder und Politiker*innen

Folgegespräch Arbeitsminister Kocher

Als nächstes…

Bewusstseinsschaffung

Gemeinsamen Umschwung forcieren

Behindertenpolitik transformieren

(28)

Erklärvideo zum 2 Säulen Modell

Tag der Inklusion: BKA

Das war der Tag der Inklusion 2021 - YouTube

"2-Säulen-Modell" - YouTube

Zur Studie:

Arbeiten | Lebenshilfe Österreich

© BKA/DraganTatic

©: BKA / Dunker

(29)
(30)

Stimmen der Selbstvertreterinnen

Referenzen

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