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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 860042_776366_4358653_1K_PUR_Fuell_und_Montageschaum_fuer_Pistolen

1.1. Produktidentifikator

SFVT-NFCF-Y209-HSAF UFI:

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Verwendung des Stoffs/des Gemischs Füllstoff, Klebstoffe, Dichtstoffe

Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

Verwendungen, von denen abgeraten wird

1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Technolit GmbH

Firmenname:

Straße: Industriestr. 8

Ort: D-36137 Großenlüder

Telefon: +49 (0) 66 48 / 69-0 Telefax:+49 (0) 66 48 / 69-5 69

info@technolit.de E-Mail:

www.technolit.de Internet:

24-Stunden-Notrufnummer des GIZ-Nord +49 (0) 551 / 19240 1.4. Notrufnummer:

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenkategorien:

Aerosole: Aerosol 1 Akute Toxizität: Akut Tox. 4 Akute Toxizität: Akut Tox. 4

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2

Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Sens. Atemw. 1 Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Sens. Haut 1 Karzinogenität: Karz. 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): STOT wdh. 2 Gefahrenhinweise:

Extrem entzündbares Aerosol.

Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.

Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

Verursacht Hautreizungen.

Verursacht schwere Augenreizung.

Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.

Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Kann vermutlich Krebs erzeugen.

Kann die Atemwege reizen.

Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.

2.2. Kennzeichnungselemente Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

(2)

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung Diphenylmethandiisocyanat, Isomere / Homologe Tris (2-Chlor-1-methylethyl)-phosphat

propoxyliertes Glycerin

Signalwort: Gefahr

Piktogramme:

H222 Extrem entzündbares Aerosol.

H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

H315 Verursacht Hautreizungen.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.

H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.

H335 Kann die Atemwege reizen.

H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.

Gefahrenhinweise

P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.

P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.

P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.

P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

P330 Mund ausspülen.

P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.

P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen .

P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.

P501 Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.

Sicherheitshinweise

Hinweis zur Kennzeichnung

Bei Personen, die bereits für Diisocyanate sensibilisiert sind, kann der Umgang mit diesem Produkt allergische Reaktionen auslösen. Bei Asthma, ekzematösen Hauterkrankungen oder Hautproblemen Kontakt,

einschließlich Hautkontakt, mit dem Produkt vermeiden. Das Produkt nicht bei ungenügender Lüftung verwenden oder Schutzmaske mit entsprechendem Gasfilter (Typ A1 nach EN 14387) tragen.

Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.

2.3. Sonstige Gefahren

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische

(3)

Gefährliche Inhaltsstoffe

Anteil Bezeichnung

CAS-Nr.

EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.

GHS-Einstufung

25 - 50 % 9016-87-9 Diphenylmethandiisocyanat, Isomere / Homologe

- 615-005-01-6

Carc. 2, Acute Tox. 4, Skin Irrit. 2, Eye Irrit. 2, Resp. Sens. 1, Skin Sens. 1, STOT SE 3, STOT RE 2; H351 H332 H315 H319 H334 H317 H335 H373

10 - 25 % Tris (2-Chlor-1-methylethyl)-phosphat

911-815-4 01-2119486772-26

Acute Tox. 4; H302

2,5 - 10 % 115-10-6 Dimethylether

204-065-8 603-019-00-8 01-2119472128-37

Flam. Gas 1, Compressed gas; H220 H280

2,5 - 10 % 25791-96-2 propoxyliertes Glycerin

Acute Tox. 4; H302

2,5 - 10 % 75-28-5 Isobutan; 2-Methylpropan

200-857-2 601-004-00-0 01-2119485395-27

Flam. Gas 1, Compressed gas; H220 H280

<2,5 %

74-98-6 Propan

200-827-9 601-003-00-5 01-2119486944-21

Flam. Gas 1, Compressed gas; H220 H280

<2,5 % 25322-69-4 Polypropylenglycol

Acute Tox. 4; H302

<1 % 86675-46-9 halogeniertes Polyetherpolyol

Acute Tox. 4; H302

Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.

Spezifische Konzentrationsgrenzen, M-Faktoren und ATE

Anteil Bezeichnung

CAS-Nr. EG-Nr.

Spezifische Konzentrationsgrenzen, M-Faktoren und ATE

9016-87-9 - Diphenylmethandiisocyanat, Isomere / Homologe 25 - 50 %

inhalativ: ATE = 11 mg/l (Dämpfe); inhalativ: LC50 = 0,31 mg/l (Stäube oder Nebel); dermal:

LD50 = >9400 mg/kg; oral: LD50 = >10000 mg/kg

911-815-4 Tris (2-Chlor-1-methylethyl)-phosphat 10 - 25 %

inhalativ: LC50 = >7 mg/l (Dämpfe); dermal: LD50 = >2000 mg/kg; oral: LD50 = 630-2000 mg/kg

25791-96-2 propoxyliertes Glycerin 2,5 - 10 %

oral: ATE = 500 mg/kg

25322-69-4 Polypropylenglycol <2,5 %

dermal: LD50 = >10000 mg/kg; oral: LD50 = 1000-2000 mg/kg

86675-46-9 halogeniertes Polyetherpolyol <1 %

inhalativ: LC50 = >4870 mg/l (Dämpfe); oral: LD50 = 917 mg/kg ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

(4)

4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen). Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Niemals einer bewusstlosen Person oder bei auftretenden Krämpfen etwas über den Mund verabreichen. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Es kann gefährlich sein, die Erste Hilfe Mund-zu-Mund-Beatmung zu geben. Bei Verdacht, dass immer noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atemschutzmaske oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.

Allgemeine Hinweise

Für Frischluft sorgen. Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen . Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten . Gegebenenfalls Sauerstoffbeatmung.

Sofort ärztlichen Rat einholen. Betroffenen ruhig lagern, zudecken und warm halten. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.

Nach Einatmen

Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen . Kontaminierte Kleidung ist sofort zu wechseln. Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife waschen. Arzt hinzuziehen.

Nach Hautkontakt

Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen und Augenarzt aufsuchen.

Nach Augenkontakt

Einnahme (Verschlucken) unwahrscheinlich. Bei Verschlucken: Mund ausspülen. Sofort Arzt hinzuziehen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).

Nach Verschlucken

4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Inhalation: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Reizung der Atemwege möglich. Husten, Niesen, Nasenausfluss, Atemnot.

Hautkontakt: Reizt die Haut. Juckreiz, Rötung, Schmerzen. Berührung mit der Haut kann Überempfindlichkeit verursachen.

Augenkontakt: Bei Augenkontakt stark reizend. Rötung, Tränenfluss, Schmerzen.

Nach Verschlucken: Einnahme (Verschlucken) unwahrscheinlich. Magen-Darm-Beschwerden, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt . Reizt Verdauungsorgane (Darmbereich).

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel

Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.

Geeignete Löschmittel

Wasservollstrahl.

Ungeeignete Löschmittel

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Beim Erhitzen oder im Brandfall Bildung giftiger Gase möglich. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen.

Bei Brand: Bildung von: Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2), Chlorwasserstoff (HCl), Phosphoroxide, Silikonoxide. Stickoxide (NOx). Isocyanatdämpfe, Wasserstoffcyanid (HCN), Wasser Ketone.

Gas/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Hochentzündlich. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Bei Brand können platzende Aerosolgefäße mit großer Geschwindigkeit umherfliegen . Dämpfe 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

(5)

können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Die Gefahrenbereiche sind abzugrenzen und mit

entsprechenden Warn- und Sicherheitszeichen zu kennzeichnen. Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Nicht eingreifen, wenn Sie damit Ihre Gesundheit gefährden und wenn Sie nicht ausreichend

ausgebildet sind.

Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Benutzung von Schutzkleidung (z.B. DIN EN 469:

2005+A1: 2006+AC: 2006)

Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.

Zusätzliche Hinweise

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8). Geeigneten Atemschutz verwenden. Für gute Belüftung sorgen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Ungeschützte Personen fernhalten. An einem Platz lagern, der nur berechtigten Personen zugänglich ist. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.

Dampf/Aerosol nicht einatmen.

Allgemeine Hinweise

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.

Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.

6.2. Umweltschutzmaßnahmen

6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Größere Mengen eindämmen und in Behälter pumpen. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung: Mit feuchtem flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Chemiekalienbinder auf der Basis Calciumsilikathydrat) abdecken. Nach ca. 1 Stunde in Abfallgebinde mechanisch aufnehmen, nicht verschließen (CO2-Entwicklung).

Verschüttetes Produkt nicht mit Sägemehl oder einem anderen entzündlichen /brennbaren Material absorbieren. Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen.

Weitere Angaben

Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7

Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13

6.4. Verweis auf andere Abschnitte

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Gebrauchsanweisung auf dem Etikett beachten. Persönliche Schutzausrüstung tragen ( siehe Abschnitt 8).

Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichts- und Arbeitshygienemaßnahmen beachten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Dampf/Aerosol nicht einatmen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen .

Hinweise zum sicheren Umgang

Für ausreichende Lüftung sorgen. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Von

Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Nur antistatisch ausgerüstetes (funkenfreies) Werkzeug verwenden.

Statische Elektrizität verhindern. Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen . Nicht gegen Flammen oder glühende Gegenstände sprühen.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

Maßnahmen zur Verhinderung von Aerosol- und Staubbildung: Dampf/Aerosol nicht einatmen. Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen .

Weitere Angaben zur Handhabung

(6)

Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Die behördlichen Vorschriften für das Lagern von Druckgaspackungen sind zu beachten . Nicht in der

Reichweite von Kindern aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. An einem trockenen Ort aufbewahren. Von Zündquellen fernhalten. Von offenem Feuer fernhalten. Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Schützen gegen: Feuchtigkeit und Wasser.

Anforderungen an Lagerräume und Behälter

Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

Nicht zusammen lagern mit: Oxidationsmittel

Fernhalten von: inkompatible Produkte/Stoffe (Siehe Abschnitt 10) Zusammenlagerungshinweise

Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern. In korrekt beschrifteten Behältern aufbewahren.

Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen

2B (Aerosolpackungen und Feuerzeuge) Lagerklasse nach TRGS 510:

7.3. Spezifische Endanwendungen Siehe Abschnitt 1.2

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)

Spitzenbegr.

F/m³ mg/m³

ppm Bezeichnung

CAS-Nr. Art

8(II) 1000

Dimethylether

115-10-6 1900

4(II) 1000

Isobutan

75-28-5 2400

1;=2=(I) pMDI (als MDI berechnet)

9016-87-9 0,05 E

4(II) 1000

Propan

74-98-6 1800

DNEL-/DMEL-Werte CAS-Nr. Bezeichnung

DNEL Typ Expositionsweg Wirkung Wert

9016-87-9 Diphenylmethandiisocyanat, Isomere / Homologe

Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ lokal 0,05 mg/m³

Arbeitnehmer DNEL, akut inhalativ lokal 0,1 mg/m³

Verbraucher DNEL, langzeitig inhalativ lokal 0,025 mg/m³

Verbraucher DNEL, akut inhalativ lokal 0,05 mg/m³

115-10-6 Dimethylether

Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 1894 mg/m³

Verbraucher DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 471 mg/m³

25791-96-2 propoxyliertes Glycerin

Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 98 mg/m³

Arbeitnehmer DNEL, langzeitig dermal systemisch 13,9 mg/kg KG/d

Verbraucher DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 29 mg/m³

Verbraucher DNEL, langzeitig dermal systemisch 8,3 mg/kg KG/d

Verbraucher DNEL, langzeitig oral systemisch 8,3 mg/kg KG/d

(7)

PNEC-Werte

Bezeichnung CAS-Nr.

Umweltkompartiment Wert

9016-87-9 Diphenylmethandiisocyanat, Isomere / Homologe

Süßwasser 1 mg/l

Süßwasser (intermittierende Freisetzung) 10 mg/l

Meerwasser 0,1 mg/l

Mikroorganismen in Kläranlagen 1 mg/l

Boden 1 mg/kg

115-10-6 Dimethylether

Süßwasser 0,155 mg/l

Süßwasser (intermittierende Freisetzung) 1,549 mg/l

Meerwasser 0,016 mg/l

Süßwassersediment 0,681 mg/kg

Meeressediment 0,069 mg/kg

Mikroorganismen in Kläranlagen 160 mg/l

Boden 0,045 mg/kg

25791-96-2 propoxyliertes Glycerin

Süßwasser 0,2 mg/l

Süßwasser (intermittierende Freisetzung) 1 mg/l

Meerwasser 0,02 mg/l

Süßwassersediment 0,52 mg/kg

Meeressediment 0,052 mg/kg

Mikroorganismen in Kläranlagen 1000 mg/l

Boden 0,067 mg/kg

CAS-Nr.: 101-68-8 4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat; Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat 0,05E mg/m³ (1;=2=(I);

DFG, 11, 12, H, Sah, Y)

CAS-Nr.: 111-46-6 2,2'-Oxydiethanol; Diethylenglykol 10 ppm; 44 mg/m³ (4(II); DFG, Y, 11) CAS-Nr.: 25265-71-8 Oxydipropanol 100E mg/m³ (2(II); DFG, Y, 11)

CAS-Nr.: 103-71-9 Phenylisocyanat 0,01 ppm, 0,05 mg/m³ (1(I); AGS, 12, Sa)

Messverfahren zur Durchführung von Arbeitsplatzmessungen müssen die Leistungsanforderungen der DIN EN 482 erfüllen.

Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition

Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen.

Geeignete technische Steuerungseinrichtungen

Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichts- und Arbeitshygienemaßnahmen beachten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht gründlich waschen , ggf. duschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Dampf/Aerosol nicht einatmen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Benutzte Arbeitskleidung sollte nicht außerhalb des Arbeitsbereiches getragen werden. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen . Schutz- und Hygienemaßnahmen

(8)

Schutzbrille mit Seitenschutz verwenden. (DIN EN 166:2002) Augen-/Gesichtsschutz

Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE -Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird

empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.

Schutzhandschuhe tragen. EN ISO 374

Die Schutzhandschuhe sollen bei den ersten Abnutzungserscheinungen ersetzt werden . Das

Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt/ den Stoff/ die Zubereitung sein.

Handschutz

Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Antistatische Schuhe und Arbeitskleidung tragen.

Körperschutz

Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. Geeigneten Atemschutz verwenden. (EN 136) Filter A2-P2 (EN 14387)

Bei Konzentrationen von Staub/Gasen oberhalb der Gebrauchsgrenze der Filter, bei einer

Sauerstoffkonzentration unter 17% oder in unklaren Verhältnissen autonome Atemgeräte mit geschlossenem Kreislauf verwenden. (DIN EN 137:2007-01, DIN EN 138:1994-12)

Atemschutz

Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

Aerosol; Flüssig Aggregatzustand:

9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

Farbe: beige

Keine Daten verfügbar Geruch:

pH-Wert: nicht bestimmt

Zustandsänderungen

nicht bestimmt Schmelzpunkt:

nicht bestimmt Siedepunkt oder Siedebeginn und

Siedebereich:

nicht bestimmt Flammpunkt:

Entzündbarkeit

nicht anwendbar Feststoff/Flüssigkeit:

nicht anwendbar Gas:

Das Produkt ist nicht: Explosionsgefährlich. Das Produkt ist nicht: Explosionsgefährlich Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich.

Explosionsgefahren

Treibgas 1,5 Vol.-%

Untere Explosionsgrenze:

Dimethylether 26,2 Vol.-%

Obere Explosionsgrenze:

Selbstentzündungstemperatur

nicht anwendbar Feststoff:

nicht anwendbar Gas:

nicht bestimmt Zersetzungstemperatur:

Keine Daten verfügbar Brandfördernde Eigenschaften

(9)

<1,0E-5 hPa Dampfdruck:

(bei 20 °C)

Dichte (bei 20 °C): 1,211 g/cm³

Wasserlöslichkeit: Keine Prüfung erforderlich, da der Stoff bekanntermaßen in Wasser unlöslich ist.

Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln Keine Daten verfügbar

nicht bestimmt Verteilungskoeffizient

n-Oktanol/Wasser:

Dyn. Viskosität: nicht bestimmt

Kin. Viskosität: nicht bestimmt

Relative Dampfdichte: nicht bestimmt

Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt

VOC-Wert (in g/L): 156 (15 %) Lösemittelgehalt:

9.2. Sonstige Angaben

nicht bestimmt Festkörpergehalt:

Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität

Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.

10.2. Chemische Stabilität

Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil.

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Reagiert mit: Alkohol, Amine, wässrige Säure, Lauge.

Für 4,4`-Methylendiphenyldiisocyanat allgemein gilt: ab 200 °C Polymerisation, CO2-Abspaltung.

Von Zündquellen fernhalten. (Wärme, Flammen, Funken.) Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen . Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Schützen gegen: Feuchtigkeit und Wasser. An einem trockenen Ort aufbewahren.

10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Isocyanate. Oxidationsmittel. Starke Säure, starke Base. Fluorwasserstoffsäure. Sauerstoff.

10.5. Unverträgliche Materialien

Im Brandfall können entstehen: Rauch, der eine Gesundheitsgefahr darstellt. (Siehe Abschnitt 5.2) 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1. Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Akute Toxizität

Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

(10)

Bezeichnung CAS-Nr.

Quelle Spezies

Dosis

Expositionsweg Methode

9016-87-9 Diphenylmethandiisocyanat, Isomere / Homologe Ratte LD50 >10000 mg/kg

OECD 401 oral

Kaninchen LD50 >9400

mg/kg

OECD 402 dermal

inhalativ Dampf ATE 11 mg/l

inhalativ (4 h) Aerosol LC50 0,31 mg/l Ratte OECD 403 Tris (2-Chlor-1-methylethyl)-phosphat

Ratte LD50 630-2000 mg/kg

oral

Kaninchen LD50 >2000

mg/kg dermal

inhalativ (4 h) Dampf LC50 >7 mg/l Ratte 25791-96-2 propoxyliertes Glycerin

ATE 500

mg/kg oral

25322-69-4 Polypropylenglycol

Ratte

LD50 1000-

2000 mg/kg oral

Kaninchen LD50 >10000

mg/kg dermal

86675-46-9 halogeniertes Polyetherpolyol

Ratte, männlich

LD50 917

mg/kg

OECD 401 oral

inhalativ Dampf LC50 >4870 mg/l

Ratte

Verursacht Hautreizungen.

Verursacht schwere Augenreizung.

Reiz- und Ätzwirkung

Sensibilisierende Wirkungen

Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.

(Diphenylmethandiisocyanat, Isomere / Homologe)

Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (Diphenylmethandiisocyanat, Isomere / Homologe) Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen

Kann vermutlich Krebs erzeugen. (Diphenylmethandiisocyanat, Isomere / Homologe)

Keimzell-Mutagenität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Reproduktionstoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition

Kann die Atemwege reizen. (Diphenylmethandiisocyanat, Isomere / Homologe)

Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. (Diphenylmethandiisocyanat, Isomere / Homologe)

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition

Aspirationsgefahr

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

11.2. Angaben über sonstige Gefahren Endokrinschädliche Eigenschaften Es liegen keine Informationen vor.

(11)

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität

Das Produkt ist: nicht umweltgefährlich CAS-Nr. Bezeichnung

[h] | [d]

Aquatische Toxizität Dosis Spezies Quelle Methode

Diphenylmethandiisocyanat, Isomere / Homologe 9016-87-9

Akute Fischtoxizität LC50 >1000 96 h OECD 203

mg/l

Brachydanio rerio (Zebrabärbling)

Akute Algentoxizität ErC50 >1640 72 h OECD 201

mg/l

Scenedesmus subspicatus Crustaceatoxizität NOEC >10 mg/l 21 d Daphnia magna

(Großer Wasserfloh)

OECD 202 Akute Bakterientoxizität (>100 mg/l) 3 h Belebtschlamm OECD 209 Tris (2-Chlor-1-methylethyl)-phosphat

Akute Fischtoxizität LC50 56,2 96 h mg/l

Akute Algentoxizität ErC50 82 mg/l 72 hGewässer, Süßwasser-Algen Akute

Crustaceatoxizität

48 h

EC50 131 mg/l Daphnia magna

(Großer Wasserfloh) Crustaceatoxizität NOEC 32 mg/l Daphnia magna

(Großer Wasserfloh) Dimethylether

115-10-6

Akute Fischtoxizität LC50 4,1 mg/l 96 hPoecilia reticulata (Guppy)

Akute Algentoxizität ErC50 154,9 96 h mg/l

Algen ECOSAR

Akute

Crustaceatoxizität

48 h

EC50 4,4 mg/l Daphnia magna

(Großer Wasserfloh) halogeniertes Polyetherpolyol

86675-46-9

Akute Fischtoxizität LC50 >1000 96 h OECD 203

mg/l

Poecilia reticulata (Guppy)

Akute Algentoxizität ErC50 1000 72 h OECD 201

mg/l

Pseudokirchneriella subcapitata Akute

Crustaceatoxizität

48 h OECD 202

EC50 1000

mg/l

Daphnia magna (Großer Wasserfloh) NOEC 500 mg/l 3 d Pseudokirchneriella

subcapitata

OECD 201 Algentoxizität

Akute Bakterientoxizität (>100 mg/l) 3 h Belebtschlamm OECD 209 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

CAS-Nr. 9016-87-9 Diphenylmethandiisocyanat, Isomere / Homologe

Umwelt/Wasser (Hydrolyse) Halbwertszeit: 20 Stunde(n); Bewertung: Stoff hydralisiert schnell in Wasser.

(25°C)

Umwelt/Luft (Photolyse) Halbwertszeit: 0,92 Tage/n; Bewertung:

Nach dem Verdunsten oder bei Kontakt mit mäßig schnellem photochemischem Abbau . Methode: SRC AOP Es werden keine negativen Auswirkungen auf Kläranlagen erwartet .

CAS-Nr. 86675-46-9 halogeniertes Polyetherpolyol Umwelt/Wasser Zerfall durch Hydrolyse.

(12)

CAS-Nr. Bezeichnung

Quelle Wert

Methode d

Bewertung

Diphenylmethandiisocyanat, Isomere / Homologe 9016-87-9

OECD 302 C (aerobe) 0% 28 Belebtschlamm

Nicht leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien) Tris (2-Chlor-1-methylethyl)-phosphat

Biologische Abbaubarkeit .

Nicht leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien) Dimethylether

115-10-6

OECD 301D (aerobe) 5% 28 Belebtschlamm

Nicht leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien) Polypropylenglycol

25322-69-4

OECD .

Leicht biologisch abbaubar.

halogeniertes Polyetherpolyol 86675-46-9

OECD 301D (aerobe) 10% 28

Nicht leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien) 12.3. Bioakkumulationspotenzial

Inhaltsstoff:

Dimethylether: Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten.

Tris (2-Chlor-1-methylethyl)-phosphat: Geringes Bioakkumulationspotential.

Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser

Log Pow Bezeichnung

CAS-Nr.

86675-46-9 halogeniertes Polyetherpolyol 3

BCF

Quelle Spezies

BCF Bezeichnung

CAS-Nr.

9016-87-9 Diphenylmethandiisocyanat, Isomere / Homologe

<14 Cyprinus carpio (Karpfen) OECD 305 C Tris (2-Chlor-1-methylethyl)-phosphat 0,8 - 14

Adsorption

EG-Nr. 911-815-4 Tris (2-Chlor-1-methylethyl)-phosphat Typ: Boden; Wert: 174; Bewertung: (KOC) mäßiges Potenzial

CAS-Nr. 115-10-6 Dimethylether Typ: Boden; Bewertung: mäßig mobil

CAS-Nr. 86675-46-9 halogeniertes Polyetherpolyol Typ: Boden; Bewertung: löslich; hohe Mobilität CAS-Nr. 9016-87-9 Diphenylmethandiisocyanat, Isomere / Homologe: Adsorption: keine/keiner 12.4. Mobilität im Boden

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Kein PBT-Stoff. Kein vPvB-Stoff.

Es liegen keine Informationen vor.

12.6. Endokrinschädliche Eigenschaften

Keine Daten verfügbar 12.7. Andere schädliche Wirkungen

Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Inhaltsstoff: Diphenylmethandiisocyanat, Isomere / Homologe

Isocyanat reagiert mit Wasser und bildet CO2 und einen unlöslichen Feststoff mit hohem Schmelzpunkt (Polyurea). Diese Reaktion wird von Tensiden (z.B. Reinigungsmitteln) oder wasserlöslichen Lösungsmitteln beschleunigt. Polyurea ist inert und nicht abbaubar.

Weitere Hinweise

(13)

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlungen zur Entsorgung

Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Dieses Produkt und seinen Behälter der

Problemabfallentsorgung zuführen.

Abfallschlüssel - ungebrauchtes Produkt

160504 ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen); gefährlicher Abfall

Abfallschlüssel - ungereinigte Verpackung

VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (A.N.G.); Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle); Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind; gefährlicher Abfall

150110

Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen . Ungereinigte Behälter nicht durchlöchern, zerschneiden oder schweißen.

Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID)

14.1. UN-Nummer: UN 1950

DRUCKGASPACKUNGEN 14.2. Ordnungsgemäße

UN-Versandbezeichnung:

14.3. Transportgefahrenklassen: 2

14.4. Verpackungsgruppe: -

Gefahrzettel: 2.1

Klassifizierungscode: 5F

Sondervorschriften: 190 327 344 625

Begrenzte Menge (LQ): 1 L

Freigestellte Menge: E0

Beförderungskategorie: 2

Tunnelbeschränkungscode: D

Binnenschiffstransport (ADN)

14.1. UN-Nummer: UN 1950

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:

DRUCKGASPACKUNGEN 14.3. Transportgefahrenklassen: 2

14.4. Verpackungsgruppe: -

Gefahrzettel: 2.1

(14)

5F Klassifizierungscode:

190 327 344 625 Sondervorschriften:

Begrenzte Menge (LQ): 1 L

Freigestellte Menge: E0

Seeschiffstransport (IMDG)

14.1. UN-Nummer: UN 1950

AEROSOLS 14.2. Ordnungsgemäße

UN-Versandbezeichnung:

14.3. Transportgefahrenklassen: 2.1 14.4. Verpackungsgruppe: -

Gefahrzettel: 2.1

63, 190, 277, 327, 344, 381, 959 Sondervorschriften:

Begrenzte Menge (LQ): 1000 mL

Freigestellte Menge: E0

EmS: F-D, S-U

Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)

14.1. UN-Nummer: UN 1950

AEROSOLS, FLAMMABLE 14.2. Ordnungsgemäße

UN-Versandbezeichnung:

14.3. Transportgefahrenklassen: 2.1 14.4. Verpackungsgruppe: -

Gefahrzettel: 2.1

Sondervorschriften: A145 A167 A802

Begrenzte Menge (LQ) Passenger: 30 kg G Y203 Passenger LQ:

Freigestellte Menge: E0

203 IATA-Verpackungsanweisung - Passenger:

75 kg IATA-Maximale Menge - Passenger:

203 IATA-Verpackungsanweisung - Cargo:

150 kg IATA-Maximale Menge - Cargo:

14.5. Umweltgefahren

Nein UMWELTGEFÄHRDEND:

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Achtung: Entzündbare Gase.

14.7. Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten nicht anwendbar

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

EU-Vorschriften

(15)

Verwendungsbeschränkungen (REACH, Anhang XVII):

Eintrag 3, Eintrag 28

15 % (156 g/l) Angaben zur IE-Richtlinie 2010/75/EU

(VOC):

nicht anwendbar Angaben zur VOC-Richtlinie

2004/42/EG:

Nationale Vorschriften

Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22 JArbSchG). Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten (§§ 11 und 12 MuSchG).

Beschäftigungsbeschränkung:

3 - stark wassergefährdend Wassergefährdungsklasse:

WGK-Selbsteinstufung Status:

Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (TRGS 905)

CAS-Nr. EG-Nr. Bezeichnung Kategorie harmonisierte Einstufung

9016-87-9 Techn. ("Polymeres") MDI (pMDI) (in Form atembarer Aerosole, A-Fraktion)

K 2, M -, RF -, RD - 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Änderungen

Änderungshinweise:

Siehe Abschnitt: 1 - 16. (2021-05-28) Abkürzungen und Akronyme

ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route

(European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road ) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods

IATA: International Air Transport Association

GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances

CAS: Chemical Abstracts Service LC50: Lethal concentration, 50%

LD50: Lethal dose, 50%

CLP: Classification, labelling and Packaging

REACH: Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals

GHS: Globally Harmonised System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals UN: United Nations

DNEL: Derived No Effect Level DMEL: Derived Minimal Effect Level PNEC: Predicted No Effect Concentration ATE: Acute toxicity estimate

LL50: Lethal loading, 50%

EL50: Effect loading, 50%

EC50: Effective Concentration 50%

ErC50: Effective Concentration 50%, growth rate NOEC: No Observed Effect Concentration BCF: Bio-concentration factor

PBT: persistent, bioaccumulative, toxic vPvB: very persistent, very bioaccumulative

RID: Regulations concerning the international carriage of dangerous goods by rail

(16)

ADN: European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Inland Waterways (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation intérieures)

EmS: Emergency Schedules MFAG: Medical First Aid Guide

ICAO: International Civil Aviation Organization

MARPOL: International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships IBC: Intermediate Bulk Container

SVHC: Substance of Very High Concern

Abkürzungen und Akronyme siehe Verzeichnis unter http://abk.esdscom.eu

H220 Extrem entzündbares Gas.

H222 Extrem entzündbares Aerosol.

H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.

H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H315 Verursacht Hautreizungen.

H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.

H335 Kann die Atemwege reizen.

H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.

H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.

Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)

Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse , sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten .

Weitere Angaben

(Die Daten der gefährlichen Inhaltsstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)

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