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Natur und Umwelt schützen.

Energie sparen.

Staatshaushalt konsolidieren.

Verbraucher- und Tierschutz ausbauen.

10 Chancen für die neue Regierung,

sich in den ersten 100 Tagen

umweltpolitisch zu profilieren.

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Natur und Umwelt schützen.

Energie sparen. Staatshaushalt konsolidieren. Verbraucher- und Tierschutz ausbauen

10 Chancen für die neue Regierung,

sich in den ersten 100 Tagen umweltpolitisch zu profilieren.

Es gibt viel zu tun für die neue Bundesregierung, um den Natur- und Umweltschutz national und international voranzubringen. Die große Koalition kann in der Umweltschutz- und der Landwirtschaftspolitik, in der Verkehrs-, Wirtschafts- und Finanzpolitik anknüpfen an die Ziele der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, die in der letzten Legislaturperiode formuliert wurden. Darin ist unter anderem festgelegt, bis 2020 den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung auf 20 Prozent zu steigern und den Flächenverbrauch auf 30 Hektar pro Tag zu verringern.

Die derzeit größte umweltpolitische Herausforderung ist der Klimawandel. Um Klimakata- strophen vorzubeugen, müssen wir Energie sparen, die Effizienz steigern und unsere Energie- versorgung umstellen. Wir müssen weg von umweltschädlichen Energieträgern hin zu erneuer- baren Energien. In vier Jahren kann in diese Richtung viel bewegt werden. Der BUND erwar- tet, dass die neue Regierung Probleme nicht auf die lange Bank schiebt, sondern sofort um- weltpolitisch aktiv wird. Unser 10-Punkte-Programm für die ersten 100 Tage der großen Ko- alition zeigt, was zu tun ist – und in diesem Zeitraum getan werden kann.

In dem Programm führen wir nicht an, was die neue Regierung unbedingt unterlassen sollte - zum Beispiel das verabschiedete Gentechnik-Gesetz oder den beschlossenen Ausstieg aus der Atomenergie zu verwässern. Wir führen auch nicht die Politikfelder an, die nicht in den unmit- telbaren Zuständigkeitsbereich der nationalen Gesetzgebung fallen – zum Beispiel die

energische Unterstützung der von der EU-Kommission vorgelegten Chemikalienverordnung REACH, für die in den nächsten 100 Tagen die Weichen gestellt werden. Die neue Bundesre- gierung muss hier das Signal setzen, dass ihr der Umwelt- und Verbraucherschutz wichtig ist.

In den Zuständigkeitsbereich des Parlaments bzw. der Fraktionen fällt die dringend notwendige Einrichtung eines Bundestagsausschusses zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.

Ein solcher Ausschuss würde die Chancen verbessern, die Empfehlungen der Enquete- Kommission zur „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ erfolgreich umzusetzen.

Notwendig ist vor allem die Zahl der verfügbaren Plätze im Freiwilligendienst auf 30.000 auf- zustocken. Derzeit gibt es drei- bis viermal mehr BewerberInnen als Plätze für ein sozia- les/ökologisches oder kulturelles Jahr.

Berlin, 27.10.2005

Dr. Angelika Zahrnt Dr. Gerhard Timm

BUND-Vorsitzende BUND-Bundesgeschäftsführer

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Das BUND 10-Punkte-Programm für die ersten 100 Tage 1. Eigenheimzulage abschaffen

2. Entfernungspauschale halbieren

3. Kerosinsteuer im inländischen Flugverkehr einführen 4. Gebäudesanierungsprogramm aufstocken und verlängern 5. Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien erweitern 6. Gebäude-Energiepass einführen

7. Kfz-Steuer reformieren

8. Nationales Naturerbe und Grünes Band sichern 9. Düngeverordnung verabschieden

10. EU-Richtlinie für die Haltung von Schweinen umsetzen

1. Eigenheimzulage abschaffen

Die Eigenheimzulage ist mit 9,5 Milliarden Euro jährlich die teuerste aller umweltschädlichen Subventionen. Sie fördert den Neubau auf der grünen Wiese und trägt zur Zersiedelung der Landschaft bei. Schon die rot-grüne Bundesregierung hat die Abschaffung der Eigenheimzulage gefordert, ist damit aber am Bundesrat gescheitert. Viele Unionspolitiker sprechen sich für eine Abschaffung der Eigenheimzulage aus, wenn die Einnahmen im Rahmen einer Steuerreform eingesetzt werden. Diese Chance muss jetzt genutzt werden.

Hintergrund:

Wer eine Wohnung kauft, erhält vom Staat acht Jahre lang jährlich 1250 Euro Grundförderung und je Kind 800 Euro Kinderzulage. Bis zum 31.12.2003 war die Förderung für den Erwerb eines Neubaus noch doppelt so hoch wie für Altbauten. Aber auch die heutige Eigenheimzula- ge ist umweltpolitisch schädlich, denn sie fördert auch den Neubau auf der grünen Wiese. Da in Deutschland - von wenigen regionalen Ausnahmefällen abgesehen - kein Wohnungsmangel be- steht, ist die Eigenheimzulage schlecht investiertes Geld. Insbesondere wenn Familien mit Hil- fe der Eigenheimzulage Neubauten in Vorortsiedlungen oder im ländlichen Raum errichten, kann die vermeintliche Vermögensbildung langfristig zum Bumerang werden: Wenn in 30 Jah- ren die Bevölkerung in Deutschland stark zurück geht und ältere Menschen in der Mehrheit sind, wird der Immobilienwert solcher Häuser fernab jeder städtischen Infrastruktur drastisch sinken.

Die Eigenheimzulage sollte sofort abgeschafft werden, damit die Verschwendung von Steuer- geldern schnell beendet wird. Da frühere Antragsteller noch bis zu acht Jahre lang die Eigen- heimzulage erhalten, dauert es genauso lange, bis der Staat von dieser Subvention vollständig befreit ist. Ein Teil der gesparten Subventionen sollte zur Aufstockung der Förderprogramme für die energetische Altbausanierung verwendet werden: Das schafft mehr Arbeitsplätze als der Neubau und schützt das Klima.

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Die Entfernungspauschale für Fahrten von Berufspendlern vom Wohnort zur Arbeitsstelle soll von 30 Cent je Entfernungskilometer auf 15 Cent reduziert werden. Die bisherige sehr hohe Entfernungspauschale führt dazu, dass viele Menschen aus den Innenstädten in Vororte auf der grünen Wiese ziehen. Zusätzlicher Verkehr, Lärm, Staus, Zersiedelung der Landschaft und Verödung der Innenstädte sind die Folge. Mittelfristig soll die Entfernungspauschale durch eine sozial ausgestaltete Pendlerzulage ersetzt werden.

Hintergrund:

Unter der rot-grünen Bundesregierung wurde die steuerliche Absetzbarkeit der Fahrtkosten zweimal geändert: Zum 1.1.2001 wurde die Kilometerpauschale in eine verkehrsmittelunab- hängige Entfernungspauschale umgewandelt. Davor konnten die Autofahrer höhere Kosten absetzen als die Nutzer von Bahn, Bus oder Fahrrad. Diese Ungerechtigkeit wurde beseitigt.

Die Ministerpräsidenten Roland Koch und Peer Steinbrück einigten sich auf eine Kürzung der Entfernungspauschale von 36 Cent je Entfernungskilometer (40 Cent ab dem 11. Kilometer) auf einheitlich 30 Cent, die zum 1.1.2004 in Kraft trat. Die rot-grüne Bundesregierung wollte die Halbierung der Entfernungspauschale durchsetzen, ist damit aber an der unionsdominierten Mehrheit im Bundesrat gescheitert.

Die Entfernungspauschale ist ein umweltschädlicher Anreiz, aus den Innenstädten in die Vor- orte auf die grüne Wiese zu ziehen. Außerdem ist die vermeintlich aus sozialen Gründen einge- führte Subvention in Wirklichkeit höchst unsozial: Bei gleicher Entfernung zum Arbeitsplatz bekommen Spitzenverdiener wesentlich mehr Geld vom Finanzamt zurück als zum Beispiel Auszubildende und Geringverdiener (die Steuererstattung steigt mit der Höhe der individuellen Einkommensteuer). Der BUND schlägt deshalb mittelfristig die Umwandlung der Entfer- nungspauschale in eine einkommensunabhängige Pendlerzulage vor. Dabei muss das Subventi- onsniveau auf Dauer aber weiter reduziert werden.

Weitere Informationen: BUND-Hintergrund zur Entfernungspauschale

http://www.bund.net/verkehr/themen/themen_32/files/1216_hp-entfernung.pdf

3. Kerosinsteuer im inländischen Flugverkehr einführen

Eine Kerosinsteuer im inländischen Flugverkehr ist überfällig, um die steuerliche Bevorzugung der Fluggesellschaften gegenüber Bahn und Bus zu beenden. Da eine EU-weite Kerosinsteuer nicht in Sicht ist, ist die Besteuerung von Inlandsflügen ein wichtiger erster Schritt für mehr Steuergerechtigkeit. Bei einer Kerosinsteuer in Höhe von 65 Cent/Liter nimmt der Bundesfi- nanzminister 373 Millionen Euro jährlich ein, und das klimaschädliche Wachstum des Flugver- kehrs wird deutlich gebremst.

Hintergrund:

Seit 2004 haben die EU-Staaten das Recht, eine Kerosinsteuer für den inländischen Flugver- kehr einzuführen. Bundesfinanzminister Eichel machte mehrfach Andeutungen, diese Option nutzen zu wollen. Ein Regierungsbeschluss kam jedoch nicht zustande.

Der BUND setzt sich aus folgenden Gründen für die Einführung einer Kerosinsteuer im inlän- dischen Flugverkehr ein:

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• Der Flugverkehr ist der klimaschädlichste Verkehrsträger und wächst weiter an. Zwischen 1995 und 2010 wird ein Wachstum des innerdeutschen Luftverkehrs um 47 Prozent pro- gnostiziert.

• Durch die bisherige Steuerbefreiung erhält der Flugverkehr einen ungerechtfertigten Wett- bewerbsvorteil gegenüber der Bahn. Eine Kerosinsteuer in Höhe von 65,45 Cent/Liter (Re- gelsteuersatz) würde die Kosten eines Hin- und Rückfluges von Hamburg nach München durchschnittlich um 39 Euro erhöhen.

• Für die Einführung der Kerosinsteuer reicht eine einfache Änderung des Mineralölsteuerge- setzes. Die Fluggesellschaften können der Besteuerung nicht ausweichen, selbst wenn sie im Ausland tanken, denn die Steuer kann unabhängig vom Ort der Betankung erhoben wer- den.

Die als Alternative zur Kerosinsteuer diskutierte Ticketabgabe kann ebenfalls einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, wenn sie verpflichtend eingeführt wird und die Abgabe mindestens 20 Euro je Flugstrecke beträgt. In Großbritannien gibt es eine solche Abgabe bereits seit vielen Jahren und Frankreich plant deren Einführung. Seit Jahren sprechen sich alle Fraktionen im Bundestag einhellig für die Aufhebung der Steuervergünstigungen im Flugverkehr aus. Der CSU Arbeitskreis Umwelt hat im Oktober 2005 die Kerosinsteuer im inländischen Flugverkehr ge- fordert. Der BUND erwartet, dass jetzt Taten folgen.

Weitere Informationen: BUND-Hintergrund zur Kerosinsteuer http://www.oeko-steuer.de/downloads/bund-kerosinsteuer-inland.pdf

4. Gebäudesanierungsprogramm aufstocken und verlängern

Eine gute Möglichkeit, den Klimaschutz voranzutreiben, ist eine Intensivierung der energeti- schen Gebäudesanierung. Das bestehende Förderprogramm für Gebäudesanierung ist deutlich aufzustocken. Hier gibt es noch enorme Effizienzpotenziale. Bei einer Verdoppelung der zur Verfügung gestellten Mittel können 100.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Hintergrund

Eine der wichtigsten Maßnahmen für eine bessere Energieeffizienz und mehr Klimaschutz in Deutschland ist die energetische Sanierung des Altbaubestandes. Hier gibt es enorme Potenzi- ale zur Einsparung von Energie. Gleichzeitig verringert eine bessere Wärmeisolierung die Ab- hängigkeit der Verbraucher von steigenden Energiepreisen. Und: Die Altbausanierung ist ein Konjunkturprogramm, das Arbeitsplätze in der kränkelnden Bauwirtschaft schafft. CDU/CSU und SPD haben sich bereits beim „Jobgipfel“ im März auf die Gebäudesanierung verständigt.

Für die Verlängerung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms bis Ende 2007 stellte daraufhin die Bundesregierung weitere 720 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Programm werden zinsverbilligte Darlehen für Heizungsmodernisierung, Wärmedämmung und Fenstererneuerung gefördert. Dies war wichtig - doch viel mehr ist möglich. Das Programm muss deutlich aufge- stockt werden. Das schützt unser Klima und schafft nachhaltige Arbeitsplätze. Zudem ist Investitionssicherheit nicht zu erreichen, wenn das Gebäudesanierungsprogramm alle Jahre wieder zur Debatte steht. Um optimale Effekte zu erzielen, muss es mittelfristig festgeschrie- ben werden.

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Die Energie-Effizienz lässt sich erhöhen durch die Förderung von modernen Strom sparenden Geräten - zum Beispiel hocheffizienten Heizungspumpen. Diese Geräte setzen sich derzeit am Markt nur schwer durch, weil sie in den Anschaffungskosten höher liegen als herkömmliche Stromschleudern. Ein guter Ansatz hier schnell etwas zu bewegen, wäre die Integration einer Anreizförderung in das bestehende Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien.

Hintergrund

Bisher werden über das bestehende Marktanreiz-Programm in erster Linie Investitionen in Solarthermische Anlagen und neue Holz-Pellets-Heizungen gefördert und ausgelöst. Dies ist sinnvoll und muss unbedingt so bleiben.

Dieses Programm ist zu ergänzen um die Förderung von hocheffizienten Heizungspumpen. Sie stellen eine technisch ausgereifte Möglichkeit dar, einen völlig überflüssigen Stromverbrauch deutlich zu reduzieren. Mittelfristig kann die Förderung auch auf effiziente Beleuchtung, effi- ziente Klima- und Lüftungsanlagen, angepasste Motorantriebe, effiziente Erzeugung von Druckluft usw. ausgedehnt werden.

Der BUND hat ein Konzept für ein umfassendes „Markteinführungsprogramm Stromeffizi- enz“ vorgestellt, dessen Umsetzung dazu führen würde, dass jährlich 5,5 Mrd. Kilowattstun- den Strom eingespart werden können – eine Senkung des jährlichen Gesamtstromverbrauchs um 1 Prozent. Die CO2-Emissionen könnten um 3 Mio. t jährlich vermindert werden.

Weitere Informationen:

www.bund.net/lab/reddot2/pdf/stromeffizienz.pdf

6. Gebäude-Energiepass einführen

Käufer und Mieter müssen wissen: Wie gut oder schlecht ist ein Gebäude oder eine Wohnung wärmegedämmt? Mit welchem Energieverbrauch müssen sie rechnen? Dann werden Investitio- nen in Energieeffizienz für Verkäufer und Vermieter attraktiv. Der Gebäudeenergiepass, der dies ermöglichen soll, muss laut EU-Verordnung zum 1.1.2006 in Kraft treten. Hier darf keine weitere Zeit verloren werden. Der Pass muss – orientiert an den Interessen des Umwelt- und Verbraucherschutzes - verbindlich und für Verbraucher verständlich sein.

Hintergrund

Der Gebäudeenergiepass soll die Mieter und Käufer einer Wohnung oder eines Hauses klar und verbindlich über die energetische Situation informieren. Wärmedämmung und Energieverbrauch sollen so zu einem wichtigen Faktor auf dem Immobilienmarkt werden und nicht erst hinterher für böses Erwachen sorgen. Wenn Wärmedämmung ein Verkaufsargument wird, dann kann dies zusätzliche Investitionen der Eigentümer auslösen. Wichtig ist jetzt: Dieses wirksame Klima- schutzinstrument

• muss schnell kommen,

• darf nicht verwässert werden,

• muss verbindlich sein,

• muss klare und nachvollziehbare Aussagen enthalten.

Es darf in naher Zukunft keine Wohnung mehr vermietet oder verkauft werden, ohne dass klar ist, welcher Energie-Effizienz-Kategorie das Objekt entspricht. Nach der zugrunde liegenden EU-Verordnung muss der Pass zum 1.1.2006 Vorschrift werden. Zur Umsetzung muss die

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Energieeinsparverordnung geändert werden. Dies kann schnell geschehen. Der BUND hat dazu klare Vorschläge gemacht: http://www.bund.net/lab/reddot2/pdf/energiepass.pdf

7. Kfz-Steuer reformieren

Die Kfz-Steuer ist auf CO2-Basis umzustellen. Die Schadstoffklassen für Diesel-Pkw sind deutlich zu spreizen. Daraus resultiert ein starker Anreiz für die Herstellung und den Kauf von Autos mit geringem Spritverbrauch und für die Einführung wirksamer Abgasreinigungssyste- me.

Hintergrund:

Der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß der deutschen Neuwagen liegt etwa 5 Prozent über dem Durchschnitt der europäischen Nachbarstaaten. Der Durchschnittsverbrauch der Pkw-Flotte in Deutschland lag in 2003 bei 8 Litern (Otto-Pkw: 8,4 l, Diesel-Pkw: 6,9 Liter), der der Neuwagen bei 7 Liter. Deutlich verfehlt wird voraussichtlich die Selbstverpflichtung der europäischen Autohersteller, den Durchschnittsverbrauch von Neuwagen bis 2008 auf 140 g CO2 pro Fahrzeugkilometer oder etwa 6 Liter abzusenken. Um einen Klimakollaps abzu- wenden, müssen sich Autos mit einem geringeren Spritverbrauch entscheidend schneller am Markt durchsetzen. Ein Durchschnittsverbrauch von fünf Liter ist 2008 möglich und nötig.

Die Belastungen mit Feinstaub und Stickstoffdioxid in den Großstädten können nur durch Ein- satz moderner Abgasreinigungstechnik in Dieselfahrzeugen sofort und durchgreifend reduziert werden. Die Spreizung der Schadstoffklassen und Einmalzahlungen geben einen wirkungsvol- len Anreiz für die Nachrüstung. Auch für Neufahrzeuge können bis zum Inkrafttreten der Eu- ro-5-Grenzwerte (2008) Zuschüsse gegeben werden.

Reformvorschlag des BUND: Umstellung der Kfz-Steuer vom Hubraum auf CO2-Basis. Die Umstellung auf CO2-Basis verlangt zugleich eine Abschaffung der Dieselsubventionierung.

In Zahlen: Durchschnittsklasse für 2006 ist das 6 Liter/140g CO2-Auto und die Euro-4-Norm (Gesamtbelastung 200 _). Ein eventuell aus der Kfz-Steuerreform entstehendes Mehraufkom- men soll für Zuschüsse zur Nachrüstung (eventuell Erstausstattung) von Diesel-Pkw mit Par- tikelfiltern verwendet werden. Der Schadstoffbonus wird nur bis zum Nullsteuersatz ausge- zahlt.

Liter/

100 km

CO2 pro km

Steu- er-Satz

Emiss.- klasse

PM10 g/km Diesel- Pkw

Bonus /Malus p.a.

über 10 > 240 650

10 240 525

9 210 425

8 190 350 Keine 200

7 170 275 Euro-1 0,14 150

6 140 200 Euro-2 0,08 100

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8. Nationales Naturerbe und Grünes Band sichern

Eine zentrale Naturschutz-Aufgabe der neuen Regierung ist die verbindliche Sicherung der 125 000 Hektar bundeseigenen national bedeutsamen Naturschutzflächen – vor allem ehemals mili- tärisch genutzte Flächen, Bergbaufolgelandschaften und Flächen an der ehemaligen innerdeut- schen Grenze. Als Sofortmaßnahme erwartet der BUND ein Verkaufsmoratorium für diese Flächen.

Hintergrund

Im Eigentum der öffentlichen Hand (Bund, Länder) befinden sich gegenwärtig noch eine Viel- zahl von wichtigen Gebieten für den Naturschutz: ehemals militärisch genutzte Flächen, Flä- chen in den Bergbaufolgelandschaften und an der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Vieler dieser Flächen sind wegen ihrer Größe und Unzerschnittenheit besonders wichtig für das Ab- laufen stabiler natürlicher Prozesse sowie als Lebensraum seltener bzw. bedrohter Tier- und Pflanzenarten.

Angesichts der angespannten gesamtwirtschaftlichen Lage kann die öffentliche Hand ihrer Ver- antwortung für die Naturschutzflächen immer schwerer nachkommen. Dort, wo sie Flächen für den Naturschutz (noch) vorhält - z.B. in Großschutzgebieten - fehlen zunehmend Gelder für Sicherung, Unterhaltung, Pflege und Entwicklung der Gebiete. Zur Haushaltskonsolidierung werden gleichzeitig wertvolle Naturschutzflächen unter wirtschaftlichen Aspekten verkauft.

Für die Sicherung dieser national bedeutsamen Naturschutzflächen bedarf es daher dringend eines ergänzenden Finanzierungsinstruments. Angesichts der finanziellen Größenordnung und der notwendigen langfristigen Perspektiven kann die Lösung nur in der Errichtung einer Stif- tung bestehen. Die öffentliche Hand soll die noch in ihrem Eigentum befindlichen Flächen des nationalen Naturerbes (125.000 Hektar) in die Bundesstiftung einbringen. Die Bundesstiftung kann sowohl als eigenständige „Bundesstiftung Natur“ als auch unter dem Dach der „Deut- schen Bundesstiftung Umwelt“ (DBU) etabliert werden. Bis zur Etablierung einer langfristig wirksamen Lösung zur Sicherung der Kernflächen des nationalen Naturerbes fordern die Na- turschutzorganisationen von der öffentlichen Hand ein Verkaufsstopp (Moratorium) für alle national bedeutsamen Naturschutzflächen.

Die Bundesrepublik Deutschland ist mit einem Flächenanteil von zwei Dritteln (etwa 10.000 Hektar) Eigentümer der meisten Flächen im Grünen Band. Damit hat die Bundesregierung die einzigartige Möglichkeit, das größte Biotopverbundsystem unseres Landes zu erhalten. Im Juli 2003 erklärte das Bundesfinanzministerium seine Bereitschaft, die bundeseigenen Flächen im Grünen Band, die dem Mauergrundstücksgesetz unterliegen und nicht von Rückübertragungs- ansprüchen betroffen sind, unentgeltlich den Bundesländern zur Erhaltung dieses nationalen Naturerbes zu übertragen. Hierunter fallen Flächen des Grünen Bandes sowie Mauergrund- stücke in Berlin. Etwa 4.400 Hektar des Grünen Bandes fallen unter das Allgemeine Grund- vermögen des Bundes. Diese sollen gegen Zahlung von 8 Millionen _ an die Länder abgegeben werden.

Um das Grüne Band als Länder übergreifendes Biotopverbundsystem und ökologisches Denkmal deutscher Zeitgeschichte zu sichern, ist es erforderlich, alle bundeseignen Flächen im Grünen Band unentgeltlich und zügig an die Länder mit der Zweckbindung Naturschutz zu übertragen.

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9. Düngeverordnung verabschieden

Über die Hälfte der Grundwasservorkommen in Deutschland sind wegen Überdüngung in ei- nem alarmierenden Zustand. Die EU droht bereits mit hohen Strafen, weil Deutschland die EU-Nitratrichtlinie noch immer nicht umgesetzt ist. Aus der EU kommt auch die Vorgabe, dass Staaten dafür zu sorgen haben, dass Gewässer nicht in einen schlechteren Zustand gera- ten. Eine Düngeverordnung - ohne regionale Schlupflöcher -, die auch von der EU anerkannt wird, gibt Landwirten und Umwelt langfristig Sicherheit.

Hintergrund

Ein Entwurf für die Düngeverordnung, der zwischen dem Landwirtschaftsministerium und den Ländern weitgehend abgestimmt war, liegt bereits vor. Dieser Entwurf muss noch an einigen Stellen erheblich nachgebessert werden, um einen wirksamen Schutz gegen Überdüngung und fortdauernde oder sogar zunehmende Gewässerbelastung zu gewährleisten.

Nicht akzeptabel sind die Vorschläge der Länder, eine sehr hohe Dünger-Überschussbilanz auf den Feldern zuzulassen und darüber hinaus noch Ausnahmeregelungen für jedes Bundesland individuell einzurichten. Stattdessen wäre es im Sinne der EU-Nitratrichtlinie und damit des langfristigen Grund- und Trinkwasserschutzes, wenn die zugelassene Höchstmenge an Dünger knapp unter dem Pflanzenbedarf bleibt und der Restbedarf durch ackerbauliche Maßnahmen und Eintrag aus Luft und Regen gedeckt werden. Angerechnet werden müssen dabei alle Nähr- stoffe: die aus Gülle, aus Biogasgülle, aus anderen organischen und aus synthetischen Quellen.

Die bisherige Regelung, dass jeder Landwirt jährlich auf Hoftorebene eine Nährstoff-Bilanz erstellt, hat sehr gute Dienste getan und einen Überblick über Stoffströme ermöglicht; die Hof- torbilanz muss daher zentraler Bestandteil einer künftigen Dünge-Verordnung bleiben. Wer die Anforderungen des Gewässerschutzes nicht erfüllt, darf nicht nur über das Ordnungsrecht mit ein paar Euro Strafe belegt werden. Weil es um das wichtigste Lebensmittel - unser Trinkwas- ser – geht, sollte der ehemalige Gesundheitsminister Seehofer auch das Strafrecht hinzuziehen, wenn es darum geht Brunnen sauber zu halten oder langfristig wieder sauberer zu bekommen.

10. EU-Richtlinie für die Haltung von Schweinen umsetzen

Über 40 Millionen Schweine werden in Deutschland derart schlecht gehalten, dass sie Antibio- tika bekommen müssen. Bei Menschen nehmen Antibiotika-Resistenzen zu. EU-Staaten mit besseren Haltungsstandards brauchen weniger Antibiotika je Tier. Notwendig sind Regelungen, die verbieten, dass Sauen ohne jede Bewegungsfreiheit auf der Fläche eines Kinderbettes da- hinvegetieren. Das Käfigverbot für die Hennenhaltung darf nicht angetastet werden.

Hintergrund

Derzeit gelten, wenn ein neuer Schweinestall gebaut wird, die EU-Mindeststandards für die Schweinehaltung. Ein deutsches Regelwerk gibt es nicht, deshalb droht Deutschland ein Ver- tragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung von EU-Recht. Fünf Mitgliedstaaten (Großbritannien, Niederlande, Dänemark, Finnland und Schweden) haben bereits strengere

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ne. Bisher scheiterten Verbesserungsvorschläge in Deutschland daran, dass die Bundesländer im Gegenzug für eine neue Schweinhaltungsverordnung forderten, die Käfige in der Hühnerhal- tung wieder zuzulassen. Das Käfigverbot wurde 2001 mit der Zustimmung der CSU in Kraft gesetzt.

Wirtschaftlich macht es keinen Sinn, auf die Preisführerschaft für die Erzeugung von Eiern und Schweinefleisch in Deutschland zu setzen. In den Ländern der erweiterten Union etwa kann zumeist sehr viel günstiger produziert werden. Daher sind es hohe Standards in der Tierhaltung und im Umweltschutz, die die Erzeugung hierzulande konkurrenzfähig machen. Die neue Bun- desregierung muss die Nutztierverordnung hinsichtlich der Hühner lassen wie sie ist und die Schweinehaltung zügig so gestalten, dass dem natürlichen Verhalten der Tiere Rechnung getra- gen wird.

Unsere Forderungen für die gesamte Legislaturperiode finden Sie unter http://www.bund.net/lab/reddot2/pdf/broschuere_forderungen.pdf

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin Tel.: (030) 275 86-40, Fax: (030) 275 86-440, bund@bund.net, www.bund.net

Redaktion: Dr. Norbert Franck

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